BT-Drucksache 17/14358

Um- und Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung

Vom 11. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14358
17. Wahlperiode 11. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Um- und Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung

Seit dem Jahr 2004 gibt die Europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG/261/
2004) Art, Umfang und Schutzniveau für die Um- und Durchsetzung von Ver-
braucherrechten im Flugverkehr rechtsverbindlich vor. Die Maßnahmen der
Gemeinschaft zielen dabei darauf ab, ein „hohes Schutzniveau für Fluggäste
sicherzustellen“. Die Mitgliedstaaten sind durch die Verordnung dazu ver-
pflichtet, eine Stelle zu benennen, welche die Wahrung der Fluggastrechte
„sicherstellt“. Hierfür hat die ausgewählte Stelle „notwendige Maßnahmen“ zu
ergreifen. Für den Fall, dass es sich bei einer solchen Maßnahme um den Erlass
einer Sanktion handelt, enthält die Verordnung selbst bereits eine Konkretisie-
rung. So regelt Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung, dass Sanktionen wirksam,
verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Weitere Konkretisierungen zu
den „geeigneten Maßnahmen“ der Rechtsdurchsetzung enthält die Verordnung
nicht. Deutschland hat das Luftfahrt-Bundesamt zur zuständigen Durchset-
zungsstelle erklärt.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2012 nach eigenen Angaben 235 Ord-
nungswidrigkeitsverfahren als Sanktionierung wegen Verstößen gegen die
Fahrgastrechte-Verordnung gegen deutsche Luftfahrtunternehmen eröffnet. Mit
einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurden hiervon 22 Verfahren (vgl. Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Sieben Jahre Fluggastrechte –
Stand von Um- und Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung“, Bundes-
tagsdrucksache 17/9295, Antwort zu den Fragen 8 und 9).

Die Europäische Kommission hat bei der Bundesregierung in der Vergangen-
heit bereits zweimal eine effektivere Durchsetzung von Fahrgastrechten im
Luftverkehr angemahnt, zuletzt mit Bericht vom 11. April 2011 (KOM(2011)
174; Ratsdok. 9066/11). Hier heißt es auf S. 10: „Alle Optionen, die darauf
abzielen, eine bessere Durchsetzung der Verordnung 261/2004 auf grenzüber-
greifender Basis zu gewährleisten, sollten untersucht werden. Die Kommission
wird mit den betreffenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Hindernisse
im einzelstaatlichen Recht zu ermitteln und zu beseitigen, die die ordnungs-
gemäße Anwendung und einheitliche Durchsetzung der Verordnung beeinträch-

tigen, und wird prüfen, ob es angezeigt ist, diese Hindernisse nötigenfalls durch
Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren aus dem Weg zu räumen.“

Drucksache 17/14358 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Starts und Landungen welcher Fluggesellschaften wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 auf deutschen Flughäfen abge-
sagt (bitte einzeln auflisten)?

2. Welche Zielflughäfen in Deutschland und welche Reiseziele waren nach
Kenntnis der Bundesregierung besonders von den Absagen betroffen?

3. Welche Gründe sind der Bundesregierung für die Absagen bekannt – nach
prozentualer Häufigkeit?

4. Wie viele Beschwerden hat das Luftfahrt-Bundesamt seit Einführung der
Fluggastrechte-Verordnung erhalten (bitte einzeln nach Jahr und Grund
auflisten)?

5. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat das Luftfahrt-Bundesamt im
gesamten Jahr 2012 sowie in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2013 wegen
Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung eingeleitet (bitte einzeln
nach Airline und Jahr auflisten oder für den Fall datenschutzrechtlicher Be-
denken bitte nach deutschen, EU- und Non-EU-Fluggesellschaften und Jahr
tabellarisch auflisten)?

6. Wie viele dieser Verfahren im Gesamtjahr 2012 sowie in der ersten Jahres-
hälfte 2013 hatten ein Bußgeld zur Folge (bitte entsprechend der Antwort
zu Frage 5 auflisten)?

7. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide wurden seit
Einführung der Fluggastrechte-Verordnung durchgeführt (bitte einzeln nach
Jahr und Grund auflisten)?

8. Wie viele Bußgeldbescheide des Luftfahrt-Bundesamtes wurden seit Ein-
führung der Fluggastrechte-Verordnung aufgrund eines erfolgreichen Wi-
derspruchsverfahrens aufgehoben (bitte einzeln nach Jahr und Grund auf-
listen)?

9. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren wurden von Seiten der Luft-
fahrtunternehmen angestrengt (bitte tabellarisch nach deutschen und aus-
ländischen Airlines aufführen unter Nennung des Aktenzeichens)?

10. Wie viele Planstellen hält das Luftfahrt-Bundesamt derzeit für die Aufga-
ben der Durchsetzung der Fluggastrechte vor?

11. Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ wurden im Jahr 2012 bis heute an Flug-
häfen durchgeführt?

12. Wer führt die „Vor-Ort-Kontrollen“ für das Luftfahrt-Bundesamt durch?

13. Konnte die Bundesregierung bei diesen Kontrollen eine Verbesserung der
Informationssituation durch die Luftfahrtunternehmen feststellen?

14. Welche Luftfahrtunternehmen sind bei den Kontrollen aufgefallen, die sich
besonders intensiv oder besonders wenig um die Information der Fahrgäste
bemühen?

15. Wurden seit der letzten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9295 im Jahr 2012 noch andere
Maßnahmen außer der Sanktionierung durch Bußgeld und „Vor-Ort-Kon-
trollen“ zur Um- und Durchsetzung der Fahrgastrechte-Verordnung durch
das Luftfahrt-Bundesamt ergriffen?

16. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, durch die Luftfahrtunternehmen
persönlich betreute Infostellen auf Flughäfen zu errichten, die im Falle von
Absagen und Verspätungen bei der Betreuung der Fluggäste für Informa-

tionen und Hilfe sorgen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14358

17. Findet derzeit eine Vernetzung/Zusammenarbeit mit anderen europäischen
Durchsetzungsbehörden nach Artikel 16 der Fahrgastrechte-Verordnung
statt, wie im Kommissionsbericht aus dem Jahre 2011 auf S. 10 vorgeschla-
gen wurde?

Wenn nein, warum nicht?

18. Hält die Bundesregierung das Ergreifen weiterer Maßnahmen gemäß Arti-
kel 16 Absatz 1 der Fluggastrechte-Verordnung, wie beispielsweise der Ver-
öffentlichung sogenannter „Name and Shame“-Listen für sinnvoll, und wenn
nein, warum nicht?

19. Inwieweit wird die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur Beilegung
zivilrechtlicher Ansprüche die Verfahren des Luftfahrt-Bundesamtes nach
Einschätzung der Bundesregierung künftig tangieren?

20. Inwieweit werden bereits geleistete Ausgleichsansprüche im Zuge einer
gerichtlichen Auseinandersetzung bei der Ermessensentscheidung über die
Höhe des Bußgeldes mit einbezogen?

21. Inwieweit werden bereits geleistete Ausgleichsansprüche im Zuge einer au-
ßergerichtlichen Einigung durch eine Schlichtungsstelle (wie bei RyanAir
schon heute möglich) bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des
Bußgeldes mit einbezogen?

22. Wie wird das Luftfahrt-Bundesamt über anhängige Verfahren im Sinne der
Fragen 20 und 21 benachrichtigt?

Berlin, den 28. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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