BT-Drucksache 17/14269

Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14269
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra
Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim
Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
Ramsauer, beklagt nach seiner fast vierjährigen Amtszeit, dass im Bundeshalt
zwischen zwei und vier Milliarden Euro an Investitionsmitteln für die Ver-
kehrsinfrastruktur fehlen (Handelsblatt vom 18. Juni 2013 „Mehr Geld für
Sanierung von Straßenschäden“). In die Verkehrsinfrastruktur wird nach Auf-
fassung der Fragesteller derzeit zu wenig und mit oftmals falschen Prioritäten
investiert. Die Folge sind Kapazitätsengpässe und Staus, zu wenig Schutz vor
Verkehrslärm, Verfehlung der Klimaschutzziele und ein zunehmender Verfall
der Infrastruktur durch fehlende Unterhaltung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Mecklenburg-
Vorpommern pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

2. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Brandenburg
pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

3. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Berlin pro Jahr
bis zum Jahr 2015 benötigt?

4. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Sachsen-An-
halt pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

5. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-

jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Thüringen pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

6. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Sachsen pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

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7. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Schleswig-
Holstein pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

8. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Hamburg pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

9. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Niedersach-
sen pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

10. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Bremen pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

11. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Hessen pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

12. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Nordrhein-
Westfalen pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

13. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Saarland pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

14. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Rheinland-
Pfalz pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

15. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Bayern pro
Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

16. Welche finanziellen Mittel werden für die Realisierung aller Verkehrspro-
jekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs des Bundesverkehrswe-
geplans/der Ausbaugesetze bei Straße und Schiene jeweils in Baden-
Württemberg pro Jahr bis zum Jahr 2015 benötigt?

17. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Mecklenburg-Vor-
pommern zur Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung
im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr
für die Realisierung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des
Weiteren Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in
Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung zu stellen?

18. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Brandenburg zur

Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisie-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14269

rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Brandenburg zur
Verfügung zu stellen?

19. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Sachsen-Anhalt zur
Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Sachsen-Anhalt zur
Verfügung zu stellen?

20. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Berlin zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisierung
aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs im
Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Berlin zur Verfügung
zu stellen?

21. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Thüringen zur Ver-
fügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Thüringen zur Ver-
fügung zu stellen?

22. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Sachsen zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisierung
aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs im
Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Sachsen zur Verfü-
gung zu stellen?

23. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Schlewsig-Holstein
zur Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Reali-
sierung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Be-
darfs im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Schleswig-
Holstein zur Verfügung zu stellen?

24. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Hamburg zur Ver-
fügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Hamburg zur Ver-
fügung zu stellen?

25. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs

im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Bremen zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-

Drucksache 17/14269 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisierung
aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs im
Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Bremen zur Verfügung
zu stellen?

26. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Niedersachsen zur
Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Niedersachsen zur
Verfügung zu stellen?

27. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Hessen zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisierung
aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs im
Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Hessen zur Verfügung
zu stellen?

28. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Nordrhein-Westfa-
len zur Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rah-
men der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die
Realisierung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren
Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Nordrhein-
Westfalen zur Verfügung zu stellen?

29. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Rheinland-Pfalz
zur Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Reali-
sierung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Be-
darfs im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Rheinland-
Pfalz zur Verfügung zu stellen?

30. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene im Saarland zur Ver-
fügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene im Saarland zur Ver-
fügung zu stellen?

31. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-
rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Baden-Württem-
berg zur Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für
die Realisierung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weite-
ren Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Baden-
Württemberg zur Verfügung zu stellen?

32. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für die Realisie-

rung aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs
im Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Bayern zur Verfü-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14269

gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für die Realisierung
aller Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs im
Bundesverkehrswegeplan bei Straße und Schiene in Bayern zur Verfügung
zu stellen?

33. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020
zur Verfügung zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermit-
telten Erhaltungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienen-
wege in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 vollständig zu fi-
nanzieren?

34. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Brandenburg bis zum Jahr 2020 zur Verfügung
zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhal-
tungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Bran-
denburg bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

35. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 zur Verfü-
gung zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Er-
haltungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in
Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

36. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Berlin bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu stel-
len, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungsbe-
darf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Berlin bis zum
Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

37. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Thüringen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu
stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungs-
bedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Thüringen
bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

38. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Sachsen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu
stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungs-
bedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Sachsen bis
zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

39. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2020 zur Verfü-
gung zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Er-
haltungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in
Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

40. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Hamburg bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu
stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungs-
bedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Hamburg
bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

41. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Bremen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu stel-
len, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungsbe-
darf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Bremen bis
zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

42. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und

Bundesschienenwegen in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung
zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhal-

Drucksache 17/14269 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Nie-
dersachsen bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

43. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Hessen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu stel-
len, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungsbe-
darf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Hessen bis
zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

44. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 zur Ver-
fügung zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten
Erhaltungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in
Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

45. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen im Saarland bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu
stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungs-
bedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege im Saarland
bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

46. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 zur Verfü-
gung zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Er-
haltungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in
Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

47. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 zur Ver-
fügung zu stellen, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten
Erhaltungsbedarf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in
Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

48. Wie viele Mittel sind jährlich für den Erhalt von Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwegen in Bayern bis zum Jahr 2020 zur Verfügung zu stel-
len, um den im Bundesverkehrswegeplan 2003 ermittelten Erhaltungsbe-
darf für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Bayern bis
zum Jahr 2020 vollständig zu finanzieren?

49. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Mecklenburg-Vorpom-
mern zur Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für
den Erhalt von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Mecklen-
burg-Vorpommern zur Verfügung zu stellen?

50. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Brandenburg zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Brandenburg zur Verfü-
gung zu stellen?

51. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Berlin zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen und Bundesschienenwegen in Berlin zur Verfügung zu stellen?

52. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Sachsen-Anhalt zur Ver-
fügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der

mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14269

von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Sachsen-Anhalt zur
Verfügung zu stellen?

53. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Thüringen zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Thüringen zur Verfügung
zu stellen?

54. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Sachsen zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen und Bundesschienenwegen in Sachsen zur Verfügung zu stel-
len?

55. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Schleswig-Holstein zur
Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt
von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Schleswig-Holstein
zur Verfügung zu stellen?

56. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Hamburg zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen und Bundesschienenwegen in Hamburg zur Verfügung zu stel-
len?

57. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Bremen zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen und Bundesschienenwegen in Bremen zur Verfügung zu stel-
len?

58. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Niedersachsen zur Verfü-
gung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Niedersachsen zur Verfü-
gung zu stellen?

59. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Hessen zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen und Bundesschienenwegen in Hessen zur Verfügung zu stel-
len?

60. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt
von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung zu stellen?

61. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen im Saarland zur Verfügung,

und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-

Drucksache 17/14269 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
fernstraßen und Bundesschienenwegen im Saarland zur Verfügung zu stel-
len?

62. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Rheinland-Pfalz zur Ver-
fügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt
von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Rheinland-Pfalz zur
Verfügung zu stellen?

63. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Baden-Württemberg zur
Verfügung, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt
von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Baden-Württemberg
zur Verfügung zu stellen?

64. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für den Erhalt von
Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen in Bayern zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen und Bundesschienenwegen in Bayern zur Verfügung zu stellen?

65. Welche Brückenbauwerke hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) im Jahr 2010 als Ergebnis der Erhebun-
gen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) an welche Bundesländer als
vorrangig zu untersuchende Brücken benannt (vgl. „Bericht über die Stra-
tegie zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand der Bundesfern-
straßen“ des BMVBS vom 29. Mai 2013, S. 11)?

66. Wie hoch ist jeweils der Anteil an den gesamten Erhaltungsinvestitionsmit-
teln, den die einzelnen Bundesländer in ihren an den Bund gemeldeten Er-
haltungsprogrammen für Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke
in den Jahren 2013/2014 ausgeben werden und wie viel planen die Bundes-
länder für den restlichen Erhalt von Bundesfernstraßen in den Jahren 2013/
2014 zu investieren?

67. Wie wird sich der finanzielle Bedarf in den einzelnen Bundesländern für
den Erhalt von Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken pro
Jahr bis zum Jahr 2025 in absoluten Zahlen sowie prozentual im Vergleich
zum Gesamterhaltungsbedarf bei Bundesfernstraßen entwickeln (bitte ein-
zeln nach Bundesländern aufschlüsseln)?

68. Wie viele Mittel stehen im Bundeshaushalt im Jahr 2013 für freiwillige und
gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutzmaßnahmen an Bundesschienenwe-
gen und Bundesfernstraßen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung,
und wie viele Mittel plant die Bundesregierung im Rahmen der mittelfris-
tigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 pro Jahr in den einzelnen Bundes-
ländern für freiwillige und gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutzmaßnah-
men an Bundesschienenwegen und Bundesfernstraßen zur Verfügung zu
stellen (bitte einzeln nach Verkehrsträgern, jeweils einzelne Bundesländer,
Jahr sowie freiwilliger/gesetzlich verpflichtender Lärmschutz darstellen)?

Berlin, den 26. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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