BT-Drucksache 17/14235

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/13221, 17/14203 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/13617, 17/13964, 17/14203 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14235
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/13221, 17/14203 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13617, 17/13964, 17/14203 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

Bericht der Abgeordneten Ewald Schurer, Alexander Funk, Stephan Thomae,
Steffen Bockhahn und Katja Dörner

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die Regelungen des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens behut-
sam zu modernisieren, um einerseits das aufgrund zwingen-
der europäischer Vorgaben notwendige effektive Verfahren
weiterhin zu gewährleisten und andererseits in Einzelfällen
Härten zu mildern.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die vorgesehene Herabsetzung der Ordnungsgeldhöhe führt
zu Mindereinnahmen des Bundes in Höhe von ca. 20 Mio.
Euro jährlich, beginnend ab dem Kalenderjahr 2014. Diese
Mindereinnahmen entsprechen der vom Deutschen Bundes-
tag geforderten Minderung der Belastung des Mittelstands
durch gegen ihn gerichtete Sanktionen und stärken damit
die Liquidität des Mittelstands. Eine Kompensation im Ein-
zelplan 07 ist nicht möglich.

Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommu-
nen sind nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger wird nicht
verursacht.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen berühren aus-
schließlich das Sanktionsverfahren wegen Verletzung einer
bereits geregelten Informationspflicht der Wirtschaft. Erfül-
lungsaufwand für die Wirtschaft wird daher weder verur-
sacht noch gesenkt.

Bürokratiekosten entstehen nicht.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund entsteht Erfüllungsaufwand beim Bundesamt
für Justiz, das die Ordnungsgeldverfahren durchzuführen
hat. Die Neuregelungen werden voraus-sichtlich zu keinem
Mehraufwand führen. Ein Anstieg der bereits hohen Fall-
zahlen beim Bundesamt für Justiz wird nicht erwartet. Mit-
telfristig wird vielmehr erwartet, dass die neuen Regelungen
zur Erhöhung der Akzeptanz des Verfahrens und der Offen-
legungspflicht beitragen und die Fallzahlen damit insgesamt
zurückgehen.

Drucksache 17/14235 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Für Länder und Kommunen entsteht kein Erfüllungsauf-
wand.

Weitere Kosten

Sonstige Auswirkungen auf Kosten für die Wirtschaft, für
soziale Sicherungssysteme, auf Einzelpreise, das Preisni-
veau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind
nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Rechtsausschuss keine Änderungen mit erheb-
lichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 26. Juni 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Ewald Schurer
Berichterstatter

Alexander Funk
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Steffen Bockhahn
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

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