BT-Drucksache 17/14105

a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8455 - Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/5911 - Kooperativen Föderalismus für Bildung stärken c) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/785 - Kooperationsverbot in der Bildung unverzüglich aufheben d) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6094 - Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/1984 - Gemeinsam für gute Schulen und Hochschulen sorgen - Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung abschaffen f) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8902 - Kooperation ermöglichen - Gemeinsam Verantwortung für die großen Herausforderungen in Bildung und Wissenschaft übernehmen g) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9565 - Gemeinsam für gute Bildung und Wissenschaft - Grundgesetz für beide Zukunftsfelder ändern

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14105
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), Swen
Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8455 –

Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel
stärken

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), Swen
Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5911 –

Kooperativen Föderalismus für Bildung stärken

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/785 –

Kooperationsverbot in der Bildung unverzüglich aufheben

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6094 –

Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen
e) zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Kai
Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1984 –

Gemeinsam für gute Schulen und Hochschulen sorgen – Kooperationsverbot
von Bund und Ländern in der Bildung abschaffen

Drucksache 17/14105 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8902 –

Kooperation ermöglichen – Gemeinsam Verantwortung für die großen
Herausforderungen in Bildung und Wissenschaft übernehmen

g) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9565 –

Gemeinsam für gute Bildung und Wissenschaft – Grundgesetz für beide
Zukunftsfelder ändern

A. Problem

Zu Buchstabe a

Eine gerechte Bildungsteilhabe ist eine wesentliche Voraussetzung für eine nach-
haltige gesellschaftliche Teilhabe, positive Lebensperspektiven und für eine selbst-
bestimmte Lebensführung. Als öffentliches Gut bleibt es Aufgabe des Staates,
ein gerechtes und leistungsfähiges Bildungswesen zu gewährleisten. Grundsätz-
lich hat sich der Bildungsföderalismus dabei bewährt. Er muss jedoch im Lichte
neuer gesellschaftlicher Entwicklungen sowie sich ändernder bildungspoliti-
scher Herausforderungen regelmäßig überprüft, bei Bedarf angepasst und im
Sinne eines kooperativen Föderalismus weiterentwickelt werden. Die gegenwär-
tigen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Bildungszusammenarbeit von
Bund, Ländern und Kommunen sind in Anbetracht anwachsender gesellschaft-
licher und bildungspolitischer Herausforderungen unzureichend.

Zu Buchstabe b

Eine gerechte Bildungsteilhabe ist eine wesentliche Voraussetzung für eine nach-
haltige gesellschaftliche Teilhabe, positive Lebensperspektiven und für eine
selbstbestimmte Lebensführung. Bildung ist ein Menschenrecht und steht jeder
Einzelnen und jedem Einzelnen in gleicher Weise zu. Als öffentliches Gut bleibt
es Aufgabe des Staates, ein gerechtes und leistungsfähiges Bildungswesen zu ge-
währleisten. Grundsätzlich hat sich der Bildungsföderalismus dabei bewährt. Er
muss jedoch im Lichte neuer gesellschaftlicher Entwicklungen sowie sich ändern-
der bildungspolitischer Herausforderungen regelmäßig überprüft, bei Bedarf an-
gepasst und im Sinne eines kooperativen Föderalismus weiterentwickelt werden.
Die gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Bildungszusam-
menarbeit von Bund, Ländern und Kommunen sind in Anbetracht anwachsender
gesellschaftlicher und bildungspolitischer Herausforderungen unzureichend.

Zu Buchstabe c

Das Kooperationsverbot, welches im Zuge der Föderalismusreform I im Sommer
2006 mit Erlass des Artikels 104b des Grundgesetzes eingeführt wurde, hat sich
nicht bewährt. Bund und Länder haben daher deutlich gemacht, dass es um-
fassender gemeinsamer Anstrengungen und erheblicher finanzieller Mehrauf-

wendungen bedarf, damit das Bildungssystem auf aktuelle Herausforderungen
reagieren und allen Menschen eine qualitativ hochwertige allgemeine wie beruf-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14105

liche Bildung vermitteln kann. Die Länder allein sind nicht in der Lage, hierfür
ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es dem Bund
nicht möglich, für die Gewährleistung gleicher Bildungschancen Verantwortung
zu übernehmen.

Zu Buchstabe d

Gleiche Bildungsteilhabe für alle Menschen und die Sicherung einer hohen Qua-
lität der unterschiedlichen Bildungsbereiche sind Aufgaben der gesamten Ge-
sellschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bund, Länder und Kommunen
stehen hier gemeinsam in der Verantwortung, ein integrierendes und leistungs-
fähiges Bildungswesen zu entwickeln und zu finanzieren.

Zu den drängenden Problemen im Bildungssystem gehört, dass die Finanzierung
der notwendigen zusätzlichen Bildungsausgaben durch die Länder und Kommu-
nen allein im Rahmen der bestehenden Finanzbeziehungen nicht zu bewältigen
sind. Auch hat die eigenständige Entwicklung der Bildungssysteme der Länder
zu erheblichen Problemen in der gegenseitigen Anerkennung von Bildungswe-
gen und -abschlüssen geführt.

Zu Buchstabe e

Mit der 2006 verabschiedeten Föderalismusreform I haben Union und SPD die
verfassungsrechtliche Grundlage für die Wahrnehmung gesamtstaatlicher Bil-
dungsverantwortung zerstört. Seitdem darf der Bund die Länder nicht mehr bei
der Verbesserung im Schulbereich unterstützen und keine gemeinsamen Bil-
dungsprogramme und Investitionen für das allgemeine Schulwesen vereinbaren.

Da es keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine kontinuierliche und nach-
haltige Kooperation zwischen Bund und Ländern mehr gibt, wurden seit der
Föderalismusreform Umgehungstatbestände geschaffen, die in der Realität neue
Abgrenzungsprobleme schaffen und gleichzeitig verdeutlichen, dass auf eine
Zusammenarbeit nicht verzichtet werden kann. Hierdurch bleiben nicht zuletzt
effizienter Mitteleinsatz und Zielgenauigkeit auf der Strecke.

Zu Buchstabe f

Die Bewältigung der großen bildungs- und wissenschaftspolitischen Herausfor-
derungen erfordert einen kooperativen Bildungsföderalismus, der gesamtstaat-
liche Kooperation ermöglicht. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 hat die
große Koalition zwischen CDU, CSU und SPD den Bund aus jeder Mitverant-
wortung und Kofinanzierungsmöglichkeit für den Schul- und Bildungsbereich
herausgedrängt. Direkte finanzielle Zuwendungen des Bundes an die Länder sind
seitdem nur noch im Bereich der Hochschulen und auch dort nur begrenzt mög-
lich. Die Verfassungsreform bewirkte, statt wie erhofft die Eigenständigkeit der
Länder in der Schul- und Bildungspolitik zu stärken, ein faktisches Koopera-
tionsverbot, welches sich negativ auf die Weiterentwicklung und die Leistungs-
fähigkeit von Bildung und Wissenschaft auswirkt.

Zu Buchstabe g

Die Debatte um die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich
und mehr Kooperation im Wissenschaftsbereich bringt deutlich zum Ausdruck,
dass die derzeit hierfür von der Verfassung gesetzten Grenzen kontraproduktiv
sind. In der Bildung müssen Kooperationswege geöffnet werden, um mehr Bil-
dungsgerechtigkeit zu schaffen, die PISA-Ergebnisse nachhaltig zu verbessern
sowie die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in der Bundes-
republik Deutschland zu steigern.
Notwendig ist eine Ermöglichungsverfassung, mit der Bund-/Länder-Program-
me für bessere Bildung und bessere Wissenschaft vereinbart werden können.

Drucksache 17/14105 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Auch kann die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach gleichen Bil-
dungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien
nur erfüllt werden, wenn durch eine Verfassungsänderung das Bildungs- und
Teilhabepaket massiv entbürokratisiert wird. Die entsprechenden Grundgesetz-
artikel müssen daher schnellstmöglich so verfasst werden, dass sie eine lang-
fristig tragfähige Kooperation ermöglichen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Grundgesetzes (GG) vorzulegen, der folgendes enthält:

– Nach Artikel 104b GG wird ein neuer Artikel 104c eingefügt, der auf Grund-
lage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern dauerhafte Finanz-
hilfen des Bundes für Bildung ermöglicht, ohne die Bildungshoheit der Länder
einzuschränken.

– Um die Gleichbehandlung der Länder sicherzustellen, ist dabei vorzusehen,
dass diese Vereinbarungen von den Ländern nur einstimmig beschlossen wer-
den können.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8455 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Grundgesetzes vorzulegen, der folgendes enthält:

– Nach Artikel 91b GG soll für den Bildungsbereich eine weitergehende Mög-
lichkeit zur Kooperation von Bund und Ländern vorgesehen werden.

– Diese solle Bund und Ländern die Möglichkeit eröffnen, gemeinsame Leis-
tungs- und Qualitätsstandards zu entwickeln und bei den notwendigen Maß-
nahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zu-
sammenwirken zu können.

Der Antrag auf Drucksache 17/5911 wird für erledigt erklärt.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, unverzüglich einen Entwurf zur
Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, mit welchem

– eine Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung
ermöglicht wird;

– der Bund die Kompetenz erhält, in allen Bereichen der Bildung bei Aufgaben
von überregionaler Bedeutung, insbesondere durch die Gewährung von Fi-
nanzmitteln, beim Ausbau des Bildungssystems mitzuwirken.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/785 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Bund und Länder stehen gemeinsam vor großen Herausforderungen. Die Bun-
desregierung solle daher u. a. aufgefordert werden,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14105

– dem Bundestag unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes
vorzulegen, mit dem u. a. das Kooperationsverbot zwischen Bund und Län-
dern auf dem Gebiet der Bildungspolitik aufgehoben wird;

– ihre Verantwortung für die Schaffung eines integrierenden und leistungsfähi-
gen Bildungssystems wahrzunehmen, indem sie u. a. die Initiative ergreift, die
Finanzausstattung der Länder und Kommunen deutlich zu verbessern, damit
diese ihren Aufgaben im Bildungsbereich umfassend und auf hohem Niveau
nachkommen können;

– in enger Abstimmung mit den Ländern u. a. durch die gemeinsame Definition
von Ausbauzielen des Bildungssystems und eine Neugestaltung der Finanzie-
rungsinstrumente dafür Sorge zu tragen, dass nicht länger Anreize für die Bun-
desländer bestehen, systematisch Fachpersonal aus anderen Bundesländern
abzuwerben.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6094 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe e

Bildungspolitik ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundesregierung solle da-
her aufgefordert werden,

– unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes und des Arti-
kels 91b in den Bundestag einzubringen, durch den die Kooperation von Bund
und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung wieder möglich wird,

– dass gemeinsam Bildungsprogramme nicht nur Investitionen wie den Bau von
Ganztagsschulen umfassen, sondern im gesamtstaatlichen Interesse auch u. a.
Personal- und Sachmittel zur Umsetzung des Rechtes auf eine inklusive Bil-
dung möglich machen,

– Verhandlungen mit den Ministerpräsidenten aufzunehmen, um eine Zustim-
mung im Bundesrat zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zu erreichen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1984 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe f

Bildung muss in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern gesehen
werden. Daher solle die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden,

– Vorlagen für entsprechende Grundgesetzänderungen in den Deutschen Bun-
destag einzubringen, die eine kluge und in Bezug auf die jeweilige Verant-
wortlichkeit transparente Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bil-
dungs- und Wissenschaftsbereich ermöglicht,

– mit den Ländern in Verhandlungen über diese Vorschläge einzutreten,

– auf der Basis aller dann vorliegenden Vorschläge einen „Reformkonvent“ zur
Grundgesetzänderung einzuberufen, bei dem u. a. eine Änderung des Arti-
kels 91b Absatz 2 GG beraten wird wie auch der Entwurf eines neuen Ar-
tikels 104c, der Finanzhilfen ermöglicht, die über kurzzeitige Investitionen
hinausgehen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8902 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/14105 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe g

Wie bereits im Antrag auf Drucksache 17/8902 – „Kooperation ermöglichen –
Gemeinsam Verantwortung für die großen Herausforderungen in Bildung und
Wissenschaft übernehmen“ – beschrieben, können die großen bildungs- und wis-
senschaftspolitischen Herausforderungen nur in gemeinsamer und gesamtstaat-
licher Verantwortung bewältigt werden. Die Bundesregierung solle daher u. a.
aufgefordert werden, nun umgehend einen Entwurf für eine Grundgesetzände-
rung vorzulegen, die eine bezüglich der jeweiligen Verantwortlichkeit transpa-
rente Zusammenarbeit sowie eine neue Kooperations- und Vertrauenskultur von
Bund und Ländern im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ermöglicht.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9565 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8455.

Zu Buchstabe b

Entfällt.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/785.

Zu Buchstabe d

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/6094.

Zu Buchstabe e

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/1984.

Zu Buchstabe f

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8902.

Zu Buchstabe g

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9565.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14105

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/8455 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/5911 für erledigt zu erklären;

c) den Antrag auf Drucksache 17/785 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/6094 abzulehnen;

e) den Antrag auf Drucksache 17/1984 abzulehnen;

f) den Antrag auf Drucksache 17/8902 abzulehnen;

g) den Antrag auf Drucksache 17/9565 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Heiner Kamp
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

zur Mitberatung überwiesen.
Die mit der Föderalismusreform ins Grundgesetz eingefügte
Zu Buchstabe f

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8902 in seiner 165. Sitzung am 8. März 2012 beraten

Einschränkung, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen für
bedeutsame Investitionen nur in Bereichen gewähren kön-
ne, für die er die gesetzgeberische Zuständigkeit besitze,
verhindere wichtige bildungspolitische Reformen. Um dem
Drucksache 17/14105 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Swen Schulz (Spandau),
Heiner Kamp, Dr. Rosemarie Hein und Kai Gehring

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8455 in seiner 155. Sitzung am 26. Januar 2012 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwie-
sen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5911 in seiner 115. Sitzung am 10. Juni 2011 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/785 in seiner 34. Sitzung am 25. März 2010 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6094 in seiner 115. Sitzung am 10. Juni 2011 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe e

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1984 in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zu Buchstabe g

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9565 in seiner 178. Sitzung am 10. Mai 2012 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Angelegen-
heiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige gesell-
schaftliche Teilhabe sei eine gerechte Bildungsteilhabe. Als
öffentliches Gut bleibe es Aufgabe des Staates, ein gerech-
tes und leistungsfähiges Bildungswesen zu gewährleisten.
Hierbei habe sich der Bildungsföderalismus grundsätzlich
bewährt, allerdings seien die gegenwärtigen verfassungs-
rechtlichen Möglichkeiten zur Bildungszusammenarbeit von
Bund, Ländern und Kommunen angesichts anwachsender
bildungspolitischer Herausforderungen nicht mehr ausrei-
chend, um auf diese adäquat reagieren zu können. So habe
die zweite Stufe der Föderalismusreform nur teilweise eine
bildungspolitische Verbesserung erzielen. Zunehmend be-
stehe die Notwendigkeit, die bildungspolitischen Aufga-
ben kooperativ wahrzunehmen. Eine mögliche angemes-
sene Lösung bestehe in der Schaffung eines neuen Grund-
gesetzartikels für Finanzhilfen des Bundes in der Bildung.

Zu Buchstabe b

Entfällt.

Zu Buchstabe c

Das Kooperationsverbot, welches im Zuge der Föderalis-
musreform I im Sommer 2006 mit Erlass Artikel 104b des
Grundgesetzes eingeführt wurde, habe sich nicht bewährt.
Bund und Länder hätten daher deutlich gemacht, das es
umfassender gemeinsamer Anstrengungen und erheblicher
finanzieller Mehraufwendungen bedürfe, damit das Bil-
dungssystem auf aktuelle Herausforderungen reagieren und
allen Menschen eine qualitativ hochwertige allgemeine wie
berufliche Bildung vermitteln könne.

Die Länder allein seien nicht in der Lage, hierfür ausrei-
chend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zudem
sei es dem Bund nicht möglich, für die Gewährleistung
gleicher Bildungschancen Verantwortung zu übernehmen.
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

Anspruch, Verantwortung für die Gewährleistung gleicher
Bildungschancen im Bundesgebiet zu übernehmen, gerecht

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14105

werden zu können, sei die Zusammenarbeit von Bund und
Ländern unbedingt notwendig. Diese aber werde durch das
Kooperationsverbot unmöglich gemacht.

Zu Buchstabe d

Eine sozial gerechte Gesellschaftsentwicklung, ein verant-
wortungsbewusster Umgang mit den Entwicklungsproble-
men der Menschheit und ein sozial-ökologischer Umbau
von Produktionsweisen seien abhängig von einem hohen
Wissen und Können, von gleichem Zugang zu Bildung und
Wissenschaft sowie von einem verantwortungsbewussten
Umgang mi neunen wissenschaftlichen Einsichten und tech-
nologischen Errungenschaften. Gleiche Bildungsteilhabe
für alle Menschen und die Sicherung einer hohen Qualität
der unterschiedlichen Bildungsbereiche seien Aufgaben der
gesamten Gesellschaft und der öffentlichen Daseinsvor-
sorge. Bund, Länder und Kommunen stünden hier gemein-
sam in der Verantwortung, ein integrierendes und leistungs-
fähiges Bildungswesen zu entwickeln und zu finanzieren.

Eine gestärkte Verantwortung des Bundes für die Bildung
müsse mit einer Absicherung dezentraler Gestaltungsspiel-
räume einhergehen. Die alleinige Zuständigkeit der Länder
für die Bildungspolitik würfen, insbesondere mit Blick auf
das mit der Föderalismusreform II eingeführte Koopera-
tionsverbot, zunehmend Fragen auf.

Zu den drängenden Problemen im Bildungssystem gehörte
daher, dass die Finanzierung der notwendigen zusätzlichen
Bildungsausgaben durch die Länder und Kommunen allein
im Rahmen der bestehenden Finanzbeziehungen nicht zu
bewältigen seien. Auch habe die eigenständige Entwicklung
der Bildungssysteme der Länder zu erheblichen Problemen
in der gegenseitigen Anerkennung von Bildungswegen und
-abschlüssen geführt. Bund und Länder stünden daher u. a.
vor der gemeinsam zu bewältigenden Herausforderung, eine
ausreichende Finanzierung von Bildungsaufgaben und ihre
ausgewogene Verteilung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen herzustellen.

Zu Buchstabe e

Mit der 2006 verabschiedeten Föderalismusreform I hätten
Union und SPD die verfassungsrechtliche Grundlage für
die Wahrnehmung gesamtstaatlicher Bildungsverantwor-
tung zerstört. Seitdem dürfe der Bund die Länder nicht mehr
bei der Verbesserung im Schulbereich unterstützen und
keine gemeinsamen Bildungsprogramme und Investitionen
für das allgemeine Schulwesen vereinbaren.

Da es keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine kon-
tinuierliche und nachhaltige Kooperation zwischen Bund
und Ländern mehr gebe, würden seit der Föderalismus-
reform Umgehungstatbestände geschaffen, die in der Rea-
lität neue Abgrenzungsprobleme schaffen und gleichzeitig
verdeutlichten, dass auf eine Zusammenarbeit nicht verzich-
tet werden könne. Hierdurch blieben nicht zuletzt effizienter
Mitteleinsatz und Zielgenauigkeit auf der Strecke.

Die Einführung des Kooperationsverbotes sei ein verant-
wortungsloser Schritt gewesen, der dazu geführt habe, dass
Bund und Länder Nebenabsprachen träfen, die keine verfas-
sungsrechtliche Grundlage hätten. Zudem habe sich gezeigt,

löse. Gerade aber in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik
müsse Kooperation zum Wohle der Individuen wie auch der
Gesellschaft möglich sein.

Zu Buchstabe f

Die Bewältigung der großen bildungs- und wissenschafts-
politischen Herausforderungen erfordere einen koopera-
tiven Bildungsföderalismus, der gesamtstaatliche Zusam-
menarbeit ermöglicht. Mit der Föderalismusreform, 2006,
habe die große Koalition aus CDU, CSU und SPD den Bund
aus jeder Mitverantwortung und Kofinanzierungsmöglich-
keit für den Schul- und Bildungsbereich herausgedrängt.
Direkte finanzielle Zuwendungen des Bundes an die Länder
seien seitdem nur noch im Bereich der Hochschulen und
auch dort nur begrenzt möglich. Die Verfassungsreform
habe, statt wie erhofft die Eigenständigkeit der Länder in
der Schul- und Bildungspolitik zu stärken, ein faktisches
Kooperationsverbot bewirkt, welches negativ auf die Wei-
terentwicklung und die Leistungsfähigkeit von Bildung und
Wissenschaft rückwirke.

Die außerordentlichen sozialen, ökonomischen und ökolo-
gischen Herausforderungen unserer Zeit machten aber deut-
lich, warum die Zukunftsfähigkeit von Gesellschaft und
Wissenschaft von der Leistungsfähigkeit des Bildungs- und
Wissenschaftssystems abhängten. So zeichne sich durch den
demographischen Wandel bereits jetzt ein Fachkräfteman-
gel ab, der sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen
werde. Auch müsse die Anzahl der Bildungsverliererinnen
und - verlierern deutlich gesenkt werden. Allen Kindern und
Jugendlichen bestmögliche Chancen auf Bildung und Teil-
habe zu garantieren, sei ein Gebot sozialer Gerechtigkeit
und ökonomischer Vernunft, weshalb Bildung in gemein-
samer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen
gesehen werden müsse.

Zu Buchstabe g

Die Debatte um die Aufhebung des Kooperationsverbotes
im Bildungsbereich und mehr Kooperation im Wissen-
schaftsbereich bringe deutlich zum Ausdruck, dass die der-
zeit hierfür von der Verfassung gesetzten Grenzen kontra-
produktiv seien. So habe eine Anhörung im Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gezeigt,
dass die großen bildungs- und wissenschaftspolitischen
Herausforderungen nur dann nachhaltig, langfristig und ef-
fizient würden gelöst werden können, wenn das Grundge-
setz geändert werde. In der Bildung müssten Kooperations-
wege geöffnet werden, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu
schaffen, die PISA-Ergebnisse nachhaltig zu verbessern so-
wie die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungssys-
tems in der Bundesrepublik Deutschland zu steigern.

Notwendig sei daher eine Ermöglichungsverfassung, mit der
Bund-/Länder-Programme für bessere Bildung und Wissen-
schaft vereinbart werden könnten. Auch könne die Forde-
rung des Bundesverfassungsgerichtes nach gleichen Bil-
dungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus
Hartz-IV-Familien nur erfüllt werden, wenn durch eine Ver-
fassungsänderung das Bildungs- und Teilhabepaket massiv
entbürokratisiert werde. Die entsprechenden Grundgesetz-
artikel müssten daher schnellstmöglich so verfasst werden,
dass der vermeintlich wettbewerbsorientierte Föderalismus
allein nicht in der Lage sei, die Probleme der Bildung zu

dass sie eine langfristig tragfähige Kooperation ermöglich-
ten. Bund und Länder sollten sich in ihren Verhandlungen

Drucksache 17/14105 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

von dem Ziel leiten lassen, die Grundlage für eine vertrau-
ensvolle Zusammenarbeit von Bund und Ländern zum
Wohle von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
genauso wie von Studierenden, Forschenden und Lehrenden
zu legen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der mitberatende Rechtsausschuss hat mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/8455 abzulehnen.

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 18. Oktober 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/8455 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
jeweils in ihren Sitzungen am 12. Juni 2013 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/8455 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Angelegenheiten der Eu-
ropäischen Union hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/8455 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Entfällt.

Zu Buchstabe c

Entfällt.

Zu Buchstabe d

Der mitberatende Innenausschuss, der Ausschuss für Ar-
beit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union haben in ihren jeweili-
gen Sitzungen am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/6094 abzulehnen.

Der mitberatende Rechtsausschuss und der mitberatende
Haushaltsausschuss haben in ihren jeweiligen Sitzungen
am 29. Juni 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
und bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und

Zu Buchstabe e

Der mitberatende Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/1984 abzulehnen.

Zu Buchstabe f

Entfällt.

Zu Buchstabe g

Der mitberatende Rechtsausschuss hat mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9565
abzulehnen.

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 18. Oktober 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/9565 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
in ihren jeweiligen Sitzungen am 12. Juni 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/9565 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9565
abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat einzelne Vorlagen in der 31. Sitzung am
23. Februar 2011 und in der 45. Sitzung am 29. Juni 2011
anberaten. Zu den Vorlagen wurden zwei öffentliche Anhö-
rungen durchgeführt.

Die erste Anhörung erfolgte zu dem Thema „Verfassungs-
rechtliche Grenzen und Perspektiven einer besseren Zusam-
menarbeit von Bund und Ländern in Bildung und Wissen-
schaft“ am 19. März 2012 mit den nachfolgend aufgeführten
Sachverständigen:

Prof. Dr. Hans-Peter Füssel – Deutsches Institut für Inter-
nationale Pädagogische Forschung

Dr. Hannemor Keidel – Technische Universität München

Dr. Ekkehard Klug – Ministerium für Bildung und Kultur
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/6094 abzulehnen.

Schleswig-Holstein

Prof. Dr. Wolfgang Löwer – Universität Bonn

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14105

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt – Wissenschaftsrat Köln

Prof. Dr. Manfred Prenzel – TUM School of Education,
Technische Universität München

Dr. Dorothee Stapelfeldt – Behörde für Wissenschaft und
Forschung, Hamburg

Ulrich Thöne – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW)

Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland – Deutsche Hochschule
für Verwaltungswissenschaften Speyer

Die zweite Anhörung wurde zum Gesetzentwurf der Bun-
desregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 91b)“ am 28. November 2012 mit
den nachfolgend aufgeführten Sachverständigen durchge-
führt:

Staatsministerin Doris Ahnen – Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz

Marianne Demmer – Stellv. Vorsitzende der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Prof. Dr. Max-Emanuel Geis – Friedrich-Alexander Uni-
versität Erlangen Nürnberg, Institut für Staats- und Ver-
waltungsrecht, Direktor der Forschungsstelle für Wissen-
schafts- und Hochschulrecht

Uwe Lübking – Beigeordneter des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes (DStGB), Hauptgeschäftsstelle Berlin

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt – Vorsitzender des Wis-
senschaftsrates Köln

Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz – Präsident der Humboldt-
Universität zu Berlin

Dr. Klaus Ritgen – Deutscher Landkreistag (DLT) Berlin

Dr. jur. Margrit Seckelmann, M. A. – Geschäftsführerin des
Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung
Speyer

Der Ausschuss hat darüber hinaus ein öffentliches Fachge-
spräch unter Einbezug der Vorlage auf Drucksache 17/785
zu dem Thema „Nationaler Bildungsbericht 2010“ am
13. April 2011 mit den nachfolgend aufgeführten Sachver-
ständigen durchgeführt:

Prof. Dr. Jürgen Baumert – Max-Planck-Institut für Bil-
dungsforschng

MD Josef Erhard – Bayerisches Staatsministerium für Un-
terricht und Kultur

Prof. Dr. Horst Weishaupt – Deutsches Institut für Interna-
tionale Pädagogische Forschung

Die Ergebnisse der Anhörungen sowie des Fachgesprächs
sind in die abschließenden Beratungen zu den Vorlagen in
der 106. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung am 12. Juni 2013 mit ein-
geflossen. Der Ausschuss empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8455 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die

Zu Buchstabe b

Entfällt.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/785 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6094 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe e

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1984 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe f

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8902 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe g

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9565 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion DIE LINKE. betont, dass das Thema Koope-
ration in Bildung und Wissenschaft sie über die gesamte
Legislaturperiode beschäftigt habe. Im Laufe der Zeit habe
sich die öffentliche Meinung gewandelt. Man traue den
Ländern immer weniger zu, die wichtigen Bildungsfragen
zu lösen. Dies habe sowohl finanzielle als auch strukturelle
Gründe. Sollte es nicht gelingen, diese Probleme zu lösen,
werde die Akzeptanz für den Föderalismus schwinden. Ein-
zelne Umfragen hätten ergeben, dass die Befragten sich
wünschten, der Bund würde die Hauptverantwortung für die
Bildungspolitik übernehmen. Es gebe auch eine Petition, die
dies fordere. Soweit wolle man nicht gehen, gleichwohl
spreche man sich für eine Aufhebung des Kooperationsver-
botes aus. Im zweiten Antrag verlange man eine Veranke-
rung der Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz.
An welcher Stelle dies erfolge, könne noch offen bleiben.
Die Probleme seien bekannt, man müsse nun gemeinsam
mit den Ländern einen Lösungsweg erarbeiten.

Es gebe viele Möglichkeiten, das Kooperationsverbot auf-
zuheben. Nur eine Option scheide aus: der Gesetzesentwurf
der Bundesregierung. Man habe die Hoffnung, dass an
dieser Stelle noch nachgebessert werde. Prof. Jan-Hendrik
Olbertz habe in der öffentlichen Anhörung von Einsicht ge-
sprochen. Man könne sich daher nur wünschen, dass die
Kultusminister aller Bundesländer die Problematik aus einer
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

neuen Perspektive betrachten würden, um die Problemlö-
sung voranzubringen. Die Aufhebung des Kooperationsver-

Drucksache 17/14105 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

botes brauche man nicht, damit der Bund mehr Einfluss-
möglichkeiten in der Bildung bekäme, sondern um Aufga-
ben wie Inklusion und Bildungsgerechtigkeit umzusetzen.
Die Länder könnten das alleine weder finanzieren noch ab-
stimmen. Die Hilfe des Bundes sei jetzt gefragt. Man werde
allen Anträgen der Oppositionsfraktionen zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass
die Menschen in Deutschland die Probleme im Bildungs-
sektor nicht länger hinnehmen wollten. Das Zuständigkeits-
gerangel zwischen Bund und Ländern müsse ein Ende ha-
ben. Der richtige Weg sei ein kooperativer Bildungsföde-
ralismus, bei dem Bund und Länder im Bildungsbereich
zusammenarbeiten könnten. Ausschließlich kompetitive
oder konfrontative Lösungen lehne man hingegen ab. Nun
müsse man eine Möglichkeit finden, eine Ermöglichungs-
verfassung zu schaffen, dabei die Kulturhoheit der Länder
zu wahren und so eine neue Verantwortungspartnerschaft
einzugehen. Denkbar wäre eine Lösung auf Basis der Arti-
kel 91b oder 104c des Grundgesetzes. In den Anträgen un-
terbreite man verschiedene Vorschläge. In der Vergangen-
heit seien rechtliche Konstruktionen ersonnen worden, die
das Grundgesetz umgangen hätten. Ein Beispiel sei das Bil-
dungs- und Teilhabepaket. Derartiges lehne man ab. Man sei
zudem beispielsweise davon überzeugt, dass das „Deutsch-
landstipendium“ oder der Qualitätspakt Lehre einer verfas-
sungsrechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungs-
gericht nicht standhalten würden.

Der Vorschlag der Koalition zur Grundgesetzänderung gehe
nicht weit genug. Es sei falsch, den Bildungsbereich auszu-
klammern. Gerade da seien Kooperationen besonders wich-
tig: Man denke nur an das Ganztagsschulprogramm oder die
Umsetzung der Inklusion. Auch der Wissenschaftsbereich
profitiere kaum. Der Formulierungsvorschlag lasse nur die
Förderung von „Einrichtungen“ von überregionaler Bedeu-
tung zu. Eine Sicherung der Grundfinanzierung der Hoch-
schulen sei hingegen nicht möglich. Eine gemeinsame
dauerhafte Studienplatzfinanzierung von Bund und Ländern
ließe sich nicht umsetzen. Es sei daher nachvollziehbar und
folgerichtig, dass die Mehrheit der Länder den Vorschlag
abgelehnt habe.

Zudem könne ein Verweis auf Baden-Württemberg nicht
überzeugen: Auch dieses Bundesland wünsche sich eine
bessere bundesweite Bildungsfinanzierung. Ferner sei an-
gemahnt worden, dass der unterbreitete Vorschlag für den
Wissenschaftsbereich nicht ausreiche und habe vielmehr
eine Regelung für den Ausbau der Hochschulinfrastruktur
und die Entflechtungsmittel vorgeschlagen. Baden-Würt-
temberg signalisiere weiterhin Gesprächsbereitschaft. Die
Koalition reagiere bedauerlicherweise nicht. Realistischer-
weise konstatiere man, dass das Problem vor dem 22. Sep-
tember nicht mehr zu lösen sei. Man werde sich damit in der
nächsten Legislatur erneut befassen müssen. Es werde dann
darum gehen, zügig eine Verhandlungssituation herbeizu-
führen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlage
wiederholt vor, einen Reformkonvent einzuberufen, bei
dem eine tragfähige Grundgesetzänderung erarbeitet werde.

Die Fraktion der SPD erläutert, dass das Hauptargument
der Koalition gegen eine Änderung des Artikels 104c GG der
Vorwurf des „Blankoschecks“ sei. Es werde der Eindruck er-

sei vielmehr eine entsprechende Vereinbarung zwischen
Bund und Ländern und die Möglichkeit des Bundes, Einfluss
auf die Verwendung der Mittel zu nehmen. Man habe den
Eindruck, dass das Argument der Koalition nur vorgescho-
ben werde. In Wahrheit gebe es wahrscheinlich eine sichere
Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung, die auch
die Bildung mit einschließe. Die Ministerin und ihre Vorgän-
gerin würden hingegen die Länder auffordern, einen gemein-
samen Vorschlag zur Grundgesetzänderung zu unterbreiten.
Man werde sich dann damit auseinandersetzen. Diese Hal-
tung sei zu passiv. Statt die Verantwortung an die Länder ab-
zugeben, sollte man hier im Ausschuss klar Stellung bezie-
hen und konkret benennen, wie eine Grundgesetzänderung
umgesetzt werden könnte. Einer Pressemeldung sei zu ent-
nehmen, dass die CDU im Rahmen des Regierungspro-
gramms darüber nachdenke, alle Schulen in Deutschland mit
moderner Computertechnologie und Internet-Anschlüssen
auszustatten. Dies erfordere eine Umgehung des Koopera-
tionsverbotes. Solch eine Lösung lehne man ab. Man wün-
sche sich mehr Mut von der Koalition, die bestehenden Pro-
bleme energischer anzugehen. Man werde fast alle einge-
brachten Anträge unterstützen.

Die Fraktion der CDU/CSU führt aus, dass es nach der
Föderalismusreform I eine ganze Reihe von Kooperationen
zwischen Bund und Ländern gegeben habe, man denke
bspw. an den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und
den Pakt für Forschung. Auch setze sich die Zusammenar-
beit beispielsweise mit der Lehrerexzellenz fort. Dass Um-
fragen ergeben hätten, der Bund solle mehr Verantwortung
übernehmen, könne möglich sein. Das Problem sei aber,
dass sich führende Landespolitiker der SPD bei den Ver-
handlungen zur Föderalismusreform energisch dagegen
gewehrt hätten, Kompetenzen an den Bund abzutreten. Im
Kern sei es damals darum gegangen, transparente Verant-
wortungsbereiche zu schaffen. Bei der Diskussion um die
Ganztagsbetreuung habe sich gezeigt, dass das von der
CDU regierte Sachsen seit 1990 einen Spitzenplatz belege.
Die Union werde ihrer Verantwortung gerecht. Hamburg
hingegen bekomme jedes Jahr 70 Mio. Euro aufgrund der
Hochschulpakte. Gleichzeitig werde dort im Wissenschafts-
bereich gespart. Anspruch und Realität würden folglich
nicht zusammenpassen.

Was eine Änderung des Artikels 104c GG anbelange, sei
man noch immer skeptisch. Man befürchte, dass der Bund
nur die Mittel zur Verfügung stellen werde, ohne jedoch ein
echtes Mitspracherecht zu haben. Solange es keine Ziel-
vereinbarung bezüglich der Verwendung der Mittel gebe,
könne man den Vorschlag nicht mittragen. Es sei in einem
solchen Fall unklar, ob das Geld tatsächlich bei den Verant-
wortlichen im Wissenschaftssystem ankomme. Die SPD
könne in den von ihr regierten Ländern zeigen, wie viel sie
bereit sei, in Bildung zu investieren. Die von der CDU vor-
geschlagene Änderung des Artikels 91b GG sollte man
nicht leichtfertig abtun. Es handele sich dabei um eine gute
und pragmatische Lösung, die in der Wissenschaft auf große
Resonanz stoße. Erstmals habe man damit die Möglichkeit,
den Kreis aus befristeten Projekten zu durchbrechen. Bund
und Länder könnten ihre Kräfte bei den zentralen Zukunfts-
aufgaben im Wissenschaftsbereich bündeln. Der Bund sei
bereit, sein Engagement für die Hochschulen fortzusetzen
weckt, als wolle man den Ländern voraussetzungslos Mittel
zur Verfügung stellen. Dies sei nicht richtig. Voraussetzung

und sogar weiter zu verstärken. Es sei daher unverständlich,
warum die SPD den Vorschlag im Bundesrat blockiere. Man

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14105

könne doch weiterhin eine Änderung des Artikels 104c for-
dern, ohne eine Änderung des Artikels 91b GG abzulehnen.
Man werde sich in der nächsten Legislaturperiode sicherlich
weiter mit diesem Thema beschäftigen.

Die Fraktion der FDP entgegnet auf die Äußerungen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Äußerun-
gen zur Verfassungsmäßigkeit des Deutschlandstipendiums
unangemessen seien. An der Verfassungsmäßigkeit bestün-
den keine Zweifel. Das Stipendium habe sich bewährt, auch
habe man in der Unterstützung von Stipendiaten selbst da-
mit gute Erfahrungen gemacht. Bezüglich der eingebrachten
Anträge sei zu sagen, dass diese mitunter mehr als drei
Jahre alt seien. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die
Opposition seitdem keine neuen Ideen gehabt habe. Im Ple-
num habe man sich bereits mit der Thematik auseinander-

gesetzt. Auch die heute vorgelegten Anträge würden keine
klare Linie erkennen lassen. Die Formulierungen seien zu
unpräzise. Die Blockadehaltung sei zudem unverständlich
und würde sich spätestens nach der Wahl rächen. Es sei
bekannt, wer den Fortschritt in diesem Bereich verhindere.
Prof. Jan-Hendrik Olbertz lobe den Vorstoß beim Artikel 91b
GG. Dieser sei pragmatisch, zielorientiert und er stärke den
Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Damit strebe man
langfristige Stabilität an. Man fordere die Opposition auf,
ihre Blockadehaltung aufzugeben. Abschließend könne man
festhalten, dass jede Fraktion in diesem Ausschuss sehr
engagiert gewesen sei, die bestmöglichen Bedingungen für
Kinder, Jugendliche und Studenten zu schaffen. Man könne
nur dazu aufrufen, diesen Weg auch künftig zu beschreiten.
In der Zukunft werde sich zeigen, dass sich diese Anstren-
gungen gelohnt hätten.

Berlin, den 12. Juni 2013

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Heiner Kamp
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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