BT-Drucksache 17/14100

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/10117 - Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11143 - Gemeinsam lernen - Inklusion in der Bildung endlich umsetzen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Markus Kurth, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/11163 - Zusammen lernen - Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14100
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD
– Drucksache 17/10117 –

Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Ilja Seifert,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11143 –

Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bildung endlich umsetzen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Markus Kurth, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11163 –

Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)
auch in Deutschland verbindliche Rechtsgrundlage, der zufolge sich Deutsch-
land verpflichtet, das Recht auf Bildung „ohne Diskriminierung und auf der

Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen“.

Deutschland ist jedoch noch weit von seinen eigenen Zielsetzungen entfernt. So
ist das derzeitige Bildungssystem für die Aufgabe der Inklusion noch nicht
richtig vorbereitet. Auch ist es aufgrund des grundgesetzlichen Verbotes der
Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern dem Bund bisher nicht
möglich, Länder und Kommunen bei der schwierigen und finanziell anspruchs-

Drucksache 17/14100 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

vollen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
wirksam zu unterstützen.

Zu Buchstabe b

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zur Inklusion
verpflichtet, womit allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, das
Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet wird.

Mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung vom Juni 2011 hat sich
die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass „inklusives Lernen in Deutschland
eine Selbstverständlichkeit wird“. Allerdings ist der Nationale Aktionsplan weit
hinter den Erwartungen zurückgeblieben. So fehlen noch immer ein Diskrimi-
nierungsverbot oder die Aufhebung des Kostenvorbehaltes in § 13 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Häufig wird Inklusion als Sparpaket miss-
braucht.

Zu Buchstabe c

Inklusion ist ein Menschenrecht, welches von der UN-Behindertenrechtskon-
vention gefordert wird, umzusetzen. Inklusion bedeutet lebenslange volle,
gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die un-
terzeichnenden Staaten verpflichtet, Menschen mit und ohne Behinderung den
Gestaltungs- und Handlungsraum zu öffnen. Mit der Ratifizierung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflich-
tet, den Rechtsanspruch auf ein inklusives Bildungssystem anzuerkennen und
die dafür notwendigen Bedingungen zu schaffen.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich müs-
sen nun bundesweite Anstrengungen unternommen werden, um die notwendi-
gen Bedingungen zu schaffen, damit das Recht behinderter Kinder und Jugend-
licher auf inklusive Beschulung umgesetzt werden kann.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung solle aufgefordert werden,

– Kreise, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, Netzwerke und Rah-
menbedingungen für die inklusive Bildung vor Ort zu stärken und dafür u. a.
zeitnah die Initiative zur Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen
Bund und Ländern in der Bildungszusammenarbeit auf der Grundlage eines
neuen Artikels 104c des Grundgesetzes (GG) zu ergreifen, um eine geeigne-
te finanzielle Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei
der Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung zu ermöglichen,

– eine inklusionsgerechte Bildungsinfrastruktur zu schaffen und dafür u. a. bei
allen Projekten, die Bildungs- und Lernräume betreffen, den Aspekt der bau-
lichen und kommunikativen Barrierefreiheit planerisch zu berücksichtigen
und umzusetzen,

– die Qualifizierung von Profis für inklusive Bildung zu unterstützen und da-
für u. a. gemeinsam mit den Ländern die gezielte Aus- und Weiterbildung
von Lehrerinnen und Lehrern für die Arbeit mit heterogenen Lerngruppen in
multiprofessionellen Teams voranzutreiben,

– inklusive Bildung zum grundlegenden Prinzip aller bildungspolitischen An-
strengungen zu machen,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14100

– faire Chancen für Menschen mit Behinderung zur Eingliederung in den Ar-
beitsmarkt zu schaffen sowie

– durch Forschung, Monitoring und Evaluation die Grundlagen für eine er-
folgreiche Umsetzung der inklusiven Bildung zu schaffen sowie Handlungs-
bedarfe frühzeitig zu erkennen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10117 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung solle u. a. aufgefordert werden,

– die Initiative zu ergreifen, um das grundgesetzliche Verbot der Bildungszu-
sammenarbeit zwischen Bund und Ländern (Kooperationsverbot) ohne Ein-
schränkungen aufzuheben,

– gemeinsam mit den Ländern eine Qualitätsoffensive für inklusive Bildung in
der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern,
Weiterbildnerinnen und Weiterbildnern etc. auf den Weg zu bringen, mit
dem Ziel, die Herausbildung methodischer, didaktischer, psychologischer
und sozialpädagogischer Kompetenzen und von Kompetenzen zur Gestal-
tung inklusiver Lernprozesse in heterogenen Lerngruppen zu gewährleisten,

– einen Rechtsanspruch des Kindes auf einen ganztägigen und gebührenfrei-
en, inklusiven Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen unabhängig
vom sozialen Status der Eltern bundesgesetzlich festzuschreiben,

– in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen ein Netz von Bera-
tungs- und Unterstützungssystemen vor Ort zu befördern, sich am Ausbau
finanziell zu beteiligen und die Umsetzung von Inklusion als Förderkrite-
rium verbindlich festzuschreiben sowie auch

– den Nationalen Aktionsplan auf die Umsetzung von Inklusion im gesamten
Bildungssystem auszurichten und mit klaren Zielkompetenzen, entsprechen-
den Zeitplänen sowie transparenten, bedarfsorientierten Finanzierungsplä-
nen, die sich ab sofort im Bundeshaushalt widerspiegeln, bis zum Ende der
Legislaturperiode 2013 zu überarbeiten.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11143 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung solle aufgefordert werden,

– dazu beizutragen, das Bildungssystem in Deutschland inklusiv zu gestalten,
wozu u. a. gehört, das Kooperationsverbot in der Bildung im Grundgesetz
aufzuheben,

– ein geeignetes Forum einzuberufen, um gemeinsam mit den Ländern einen
realistischen Zeitplan zu erarbeiten, wie der Rechtsanspruch auf inklusive
Bildung schnellstmöglich, aber auch mit hoher Qualität, umgesetzt werden
kann,

– innerhalb der Bundesregierung den im Nationalen Aktionsplan zur Um-
setzung der UN-Behindertenrechtskonvention entworfenen Gesamtplan zur

Inklusion regelmäßig durch eine externe Evaluation zu prüfen, weiterzuent-
wickeln und zu ergänzen sowie insbesondere auch

Drucksache 17/14100 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– die im Sozialrecht und dessen Anwendung bestehende Hürden, die der In-
klusion auf allen Bildungsstufen entgegenstehen, zu beseitigen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11163 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/10117.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11143.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11163.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14100

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/10117 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/11143 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 1711163 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Oliver Kaczmarek
Berichterstatter

Sylvia Canel
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

zess der Umsetzung der Inklusion an, enthalte aber keine

Die Herausforderung Inklusion solle als Chance für die ge-
samte Gesellschaft begriffen werden. Auf dem Weg zu
einem inklusiven Bildungssystem sei notwendig, Länder,
Städte und Gemeinden zu stärken und die nötige Infrastruk-
tur zu schaffen. Darüberhinaus sei eine konkrete Stärkung

konkreten Aussagen, Ziele und Zeitpläne.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bil-
dungsbereich müssten nun bundesweite Anstrengungen
unternommen werden, um die notwendigen Bedingungen zu
Drucksache 17/14100 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Oliver Kaczmarek,
Sylvia Canel, Dr. Rosemarie Hein und Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/10117 in seiner 205. Sitzung am 9. November 2012 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11143 in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11163 in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Seit dem 26. März 2009 sei die Konvention der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(UN-Behindertenkonvention) auch in Deutschland verbind-
liche Rechtsgrundlage, der zufolge sich Deutschland ver-
pflichtet habe, das Recht auf Bildung „ohne Diskriminierung
und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirk-
lichen“.

Deutschland sei jedoch noch weit von seinen eigenen Ziel-
setzungen entfernt. So sei das derzeitige Bildungssystem für
die Aufgabe der Inklusion noch nicht richtig vorbereitet.
Auch sei es aufgrund des grundgesetzlichen Verbotes der
Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern dem
Bund bisher nicht möglich, Länder und Kommunen bei der
schwierigen und finanziell anspruchsvollen Umsetzung der
Behindertenkonvention der Vereinten Nationen wirksam zu
unterstützen.

darum, durch Aufbau eines kompetenten Beratungsnetzwer-
kes Eltern und Betroffenen bereits im frühkindlichen Alter
zur Seite zu stehen.

Zu Buchstabe b

Mit der UN-Behindertenkonvention habe sich Deutschland
zur Inklusion verpflichtet, womit allen Menschen, unabhän-
gig von ihren Fähigkeiten, das Recht auf volle gesellschaft-
liche Teilhabe gewährleistet werde.

Mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung vom
Juni 201 habe sich die Bundesregierung dafür eingesetzt,
dass „inklusives Lernen in Deutschland eine Selbstverständ-
lichkeit“ werde. Allerdings sei der Nationale Aktionsplan
weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. So fehlten
noch immer ein Diskriminierungsverbot oder die Aufhebung
des Kostenvorbehaltes in § 13 SGB XII. Häufig werde Inklu-
sion als Sparpaket missbraucht.

Vielen jungen Menschen werde entgegen der Verpflichtung
Deutschlands zum Artikel 24 der UN-Behindertenrechts-
konvention der Zugang zu gleicher Teilhabe an Bildung ver-
wehrt. So stehe das derzeitige Bildungssystem einer konse-
quenten Inklusion entgegen. Eine halbe Million Förderschü-
lerinnen und -schüler würden derzeit in Deutschland separat
unterrichtet, wobei 75 Prozent von ihnen nicht einmal den
Hauptschulabschluss erreichten. Diese Spirale der Ausgren-
zung setze sich in der beruflichen Bildung fort. Inklusion
müsse daher endlich umgesetzt und dafür eine grundlegend
neue Lehr- und Lernkultur etabliert werden.

Zu Buchstabe c

Inklusion sei ein Menschenrecht, welches von der UN-Be-
hindertenkonvention umzusetzen gefordert werde. Inklusion
bedeute lebenslange volle, gleichberechtigte und wirksame
Teilhabe aller Menschen.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention hätten
sich die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, Menschen
mit und ohne Behinderung den Gestaltungs- und Handlungs-
raum zu öffnen. Mit der Ratifizierung der UN-Behinderten-
konvention habe sich auch die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, den Rechtsanspruch auf ein inklusives Bil-
dungssystem anzuerkennen und die dafür notwendigen Be-
dingungen zu schaffen.

Der von der Bundesregierung im Juni 2011 vorgestellte Na-
tionale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention stoße nach deren Worten zwar einen Pro-
der lokalen Strukturen vor Ort und eine Veränderung des
gesellschaftlichen Umfeldes notwendig. Schließlich gehe es

schaffen, damit das Recht behinderter Kinder und Jugend-
licher auf inklusive Beschulung umgesetzt werden könne.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14100

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/10117 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben
jeweils in ihren Sitzungen am 24. April 2013 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 17/10117 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/11143 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales und
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
haben jeweils in ihren Sitzungen am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 17/11143 abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/11163 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales und
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
haben jeweils in ihren Sitzungen am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/11163 abzuleh-
nen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat zu den Vorlagen ein öffentliches Fachge-
spräch zum Thema „Stand der Umsetzung der UN-Konven-
tion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im

Jens Bachmann – ehem. Pädagogischer Leiter der Weiß-
frauenschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprach-
heilförderung

Manuela Gregor – Sonderschuldirektorin, Schule am Zille-
Park, Grundschule und Schule der Sekundarstufe I (Förder-
schwerpunkt „Lernen“), Berlin

Prof. Dr. Ulrich Heimlich – Ludwig-Maximilians-Universi-
tät München, Fakultät für Psychologie u. Pädagogik, Lehr-
stuhl für Lernbehindertenpädagogik

Prof. em. Dr. Klaus Klemm – Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Rolf Werning – Leibniz-Universität Hannover, In-
stitut für Sonderschulpädagogik

Prof. em. Dr. Hans Wocken – Universität Hamburg.

Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind in die Schlussbera-
tung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zu den Vorlagen in der 102. Sitzung am
24. April 2013 mit eingeflossen. Der Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung emp-
fiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10117 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11143 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11163 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass Einigkeit über die
grundsätzliche Zielsetzung herrsche, Menschen mit Behin-
derung eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.
Deutschland habe sich mit der Ratifizierung der UN-Kon-
vention dazu verpflichtet, diese auf allen Ebenen umzuset-
zen. Aus der Anhörung habe man die Erkenntnis gewonnen,
dass immer der Mensch, insbesondere das Kind, im Mittel-
punkt der Betrachtung stehen müsse. Alle Systeme müssten
so ausgerichtet werden, dass sie einen möglichst großen Nut-
zen für den Einzelnen generierten.

Nicht außer Acht gelassen dürfte hierbei, dass die Umset-
zung der Inklusion einen Perspektivwechsel erfordere. Die-
ser müsse jedoch auch Akzeptanz finden. Im Bildungssys-
tem habe man es mit bestehenden Strukturen zu tun. Man
halte nichts davon, diese überstürzt zu beseitigen, sofern
nicht gewährleistet sei, dass die neuen Strukturen die gleiche
Qualität für das Kind böten. Es dürfe nicht geschehen, dass
Eltern vor der Inklusion zurückschreckten, was aber Ergeb-
nis einer schlechten Umsetzung genau bewirkt werden
könne. Aus diesem Grunde dürfe man bestehende Strukturen
Bildungsbereich in Deutschland“ am 20. März 2013 mit den
nachfolgend aufgeführten Sachverständigen durchgeführt:

nicht unberücksichtigt lassen und müsse gut funktionierende
Lösungen beibehalten.

Drucksache 17/14100 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wenn man nach der Verantwortung des Bundes frage, könne
man festhalten, dass der Bund im Rahmen seiner Zustän-
digkeit bereits aktiv zur Umsetzung der UN-Konvention
beitrage. Inklusion erfordere Ausgaben im gesamten Bil-
dungssystem. Diese Ausgaben seien in den letzten Jahren
erheblich gestiegen. Ferner gebe es mit dem nationalen
Aktionsplan eine Dachkampagne zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention. Dafür zuständig sei das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Opposition habe eine ganze Reihe von Forderungen auf-
gestellt. So werde abermals das Kooperationsverbot thema-
tisiert. Grundsätzlich sei man hier zurückhaltend, da man
sich stets frage, ob die Mittel auch tatsächlich dort ankämen,
wo sie benötigt würden. Die SPD habe zwar erklärt, Inklu-
sion zukünftig zu einem zentralen Thema machen zu wollen,
gleichzeitig würden aber in Rheinland-Pfalz und Schleswig-
Holstein Lehrerstellen abgebaut. Ähnliches sei für Baden-
Württemberg geplant. Hier passten Anspruch und Wirklich-
keit nicht recht zusammen.

Zu Recht sei die Qualifizierung von pädagogischem Personal
angesprochen worden. Das Thema Inklusion müsse bei der
Lehrerausbildung bereits frühzeitig implementiert werden.
Dies sei eine Herausforderung. Es gebe sechs Lehramts-
typen, die an insgesamt 121 Einrichtungen ausgebildet wür-
den. Man müsse an dieser Stelle für Vereinheitlichung
sorgen. Der Bund werde das Thema Inklusion auch bei der
Lehrerexzellenz mit aufgreifen. Die Mittel dafür stünden be-
reit. Ziel sei es, jeden Lehrer mit einer besseren Qualifikation
für den Bereich Inklusion auszustatten.

Es wurde auch die Inklusion im Kindergarten erwähnt.
Grundsätzlich befürworte man diese. Je früher man ansetze,
desto besser. Allerdings gelte das nur für körperlich behin-
derte Kinder. Sonderpädagogischen Förderbedarf könne
man bei den Drei- bis Fünfjährigen noch gar nicht diagnos-
tizieren. Gleichwohl müsse man das Personal in den Kinder-
gärten entsprechend weiterbilden. Die Bundesregierung hat
dazu bereits verschiedene Konzepte vorgelegt und wird dies
auch in Zukunft tun.

Abschließend könne man festhalten, dass man sich in der
Zielsetzung einig sei, bei der Umsetzung aber noch Klä-
rungsbedarf bestehe. Die Länder hätten im Bereich der
Schulbildung die Hauptverantwortung. Der Bund könne
nicht mehr leisten, als ihm rechtlich und tatsächlich möglich
wäre. Aus diesem Grunde werde man den Anträgen nicht zu-
stimmen.

Die Fraktion der SPD führt aus, dass die Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention derzeit eine der meistdisku-
tierten und größten Herausforderungen im Bildungswesen
sei. Das liege daran, dass eine Entwicklung weg von der
Selektion und hin zur Inklusion stattfinde. Mitunter verbinde
sich dies mit Sorgen und Ängsten.

Dieser Herausforderung müsse mit einer gemeinsamen
Strategie begegnet werden. Bund, Länder und Kommunen
stünden gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der
Deutsche Bundestag habe sich mit der Ratifizierung der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gebe folglich
einen Anlass, über die Bund-Länder-Kooperation nachzu-
denken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Voraus-

Man schlage vor, einen Pakt für inklusive Bildung zu initiie-
ren, der Bund, Länder und Kommunen umfasse. Dabei wolle
man sich auf drei strategische Grundlagen konzentrieren.
Zum einen verstehe man Inklusion als Aufgabe des gesam-
ten Bildungswesens. Eine Beschränkung auf den Bereich
Schule lehne man ab. Aus diesem Grunde müsse man die
Übergänge zwischen Kindergarten, Schule, Ausbildung,
Hochschule und Arbeitsplatz besonders berücksichtigen.
Der Bund könne insbesondere im Bereich der Bildungsbe-
richterstattung eine wichtige Rolle übernehmen. Zudem
solle die lokale Verantwortung stärker betont werden. Man
wolle Verantwortung nicht abschieben, aber die Voraus-
setzungen vor Ort müssten genutzt werden, um Probleme zu
lösen und Netzwerke zu stärken. So könnten die lokalen
Bildungsbündnisse ein Ausgangspunkt für die Umsetzung
inklusiver Bildung vor Ort sein. Schließlich müsse man die
Menschen bei der Umsetzung der Inklusion stärken. Dies
erfordere Fachkräfte, die sich auf die Herausforderungen der
Heterogenität einstellen müssten. Aus- und Fortbildung
werde man überarbeiten müssen. Diesen Punkt werde man in
der Plenardebatte um die Lehrerbildung sicherlich noch auf-
greifen. Andererseits müsse man auch an die Betroffenen
und deren Umfeld denken. Eine Stärkung der Bereiche
Assistenz und Beratung sei daher wichtig.

Im Rahmen der Ausschussberatung sei es unmöglich, auf
jede einzelne Forderung einzugehen. Man habe einen Antrag
vorgelegt, der mit vielen Experten diskutiert worden sei. Da-
rin fänden sich alle Details, so dass man es hier bei einem
groben Überblick belassen könne.

Zu den anderen Anträgen positioniere man sich wie folgt: Im
Antrag, welcher von der Fraktion DIE LINKE. vorgelegt
worden sei, erkenne man viele Gemeinsamkeiten, gleich-
wohl würden einige Forderungen nicht überzeugen, so dass
man sich der Stimme enthalte. Bei dem von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Antrag er-
kenne man eine Grundlage für ein gemeinsames Programm.
Einige Details müsse man noch klären, dass solle dann
freundschaftlich im Koalitionsvertrag erfolgen. Man werde
diesem Antrag zustimmen.

Die Fraktion der FDP erklärt, dass es bei Inklusion im We-
sentlichen darauf ankäme, den Betroffenen zu ihrem Recht
zu verhelfen. Man höre hier zahlreiche wohlformulierte
Wünsche, entscheidend sei aber die Umsetzung. Dabei gehe
es nicht nur um Geld, auch wenn die Finanzierung sicherlich
eine große Rolle spiele. Das lasse sich an einigen Zahlen ver-
deutlichen: Bei den Steuereinnahmen sei es so, dass Bund
und Länder jeweils etwa die Hälfte einnehmen würden. Da-
mit sei für die Länder eine gewisse Verantwortung verbun-
den, die es auch wahrzunehmen gelte. Aus dem Überein-
kommen sei aus Sicht der Fraktion der FDP auch nicht her-
zuleiten, dass die Beschulung von Kindern zwingend ge-
meinschaftlich organisiert werden müsse. Vielmehr gebe es
eine Verpflichtung zur individuellen Förderung. Diese erfor-
dere schulische Eigenständigkeit, Differenzierung und
Schwerpunktbildung. Ziel sei stets das Wohlergehen des
Kindes. Es gebe Fördereinrichtungen, die sich bewährt hät-
ten. Man wolle keine Integration von Oben verordnen, indem
man diese nun schließe.

Das Hauptproblem sei in den Stellungnahmen der Sachver-

setzung für gemeinschaftliche und übergreifende Aufgaben-
erledigung im Bereich der inklusiven Bildung zu schaffen.

ständigen deutlich geworden, welches in differenzierten
Umschreibungen für Inklusion bestünde. Hier reiche das

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14100

Spektrum von der gemeinsamen Beschulung von Kindern
und Jugendlichen, mit und ohne Behinderung, bei gleich-
zeitigem Wegfall des Förderschulangebots, bis hin zu einer
Anwendung verschiedener Unterrichtsmethoden und organi-
satorischer Maßnahmen, um den Bedürfnissen aller Schüler
gerecht zu werden. Wenn es aber an einer eindeutigen Defi-
nition mangele, könne kein überlegtes Konzept erarbeitet
werden.

Die föderale Grundordnung weise die Bildungshoheit den
Ländern zu. Dort müsse man ansetzen, wolle man Inklusion
erfolgreich verwirklichen. Die von der SPD geführten Län-
der könnten bereits mit gutem Beispiel vorangehen, stattdes-
sen werde aber nur über eine Ausweitung der Finanzierungs-
kompetenz des Bundes debattiert, ohne dabei das inhaltliche
Mitspracherecht des Bundes entsprechend zu erweitern. Die
zu bewältigenden Aufgaben verlangten eine gemeinsame
Anstrengung. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Länder nicht
nur neue Mittelzuweisungen fordern würden und stattdessen
die gemeinsamen Aufgaben definierten.

Bei der Lehrerausbildung sei bereits angesprochen worden,
dass sechs Lehramtstypen in insgesamt 120 Einrichtungen
im ganzen Bundesgebiet existierten. Die Lehrerausbildung
müsse daher reformiert werden. Man begrüße deshalb, dass
die Grundlagen der Inklusion und die Diagnostik Teil der
Ausbildung werden sollten. Inklusion müsse sinnvoll und
freiwillig vorangebracht werden. Die Anträge der Opposi-
tion lehne man ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Anhörung zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention die Defizite
bei der Umsetzung von Inklusion in Deutschland deutlich
gemacht hätte. Die Experten hätten sehr unterschiedliche
Interpretationen der Aufgabenstellung vermittelt und wesent-
liche Anstöße zur Umsetzung der Konvention gegeben. So
sei Inklusion keine sonderpädagogische Problemstellung, es
gehe vielmehr um Vielfalt in den Lernorten. Dies entspreche
auch der eigenen Auffassung, wonach Inklusion eine Auf-
gabe des gesamten Bildungssystems sei. Die Schulbildung
nehme dabei eine Schlüsselrolle ein. Besorgniserregend sei
der Umstand, dass heute nicht weniger, sondern mehr Kinder
in Förderschulen unterrichtet würden.

Man beobachte, dass Kinder, die in der frühkindlichen Be-
treuung inklusiv betreut worden seien, im Anschluss auf eine
Förderschule gehen würden. Je weiter der Bildungsweg vor-
anschreite, desto niedriger werde die Inklusionsquote. Be-
kannt sei zudem, dass die meisten Schülerinnen und Schüler
die Förderschule ohne Hauptschulabschluss verlassen wür-
den. Inklusion im Bereich der weiterführenden Schulen sei
ein besonderes Problem. Hier zeige sich eine grundlegend
falsche Annahme des inklusiven Denkens: Solche Schulfor-
men, die die Hauptlast der Inklusion umsetzen müssten, soll-
ten wesentlich besser gefördert und ausgestattet werden.

Professor em. Dr. Klaus Klemm habe in ein seiner Stellung-
nahme vor allem die räumliche und sächliche Ausstattung
der Schulen angesprochen. Man müsse für Barrierefreiheit,
Differenzierungsflächen, Räume für nicht lehrendes Per-
sonal, geeignete Sanitärbereiche, schallschluckende Maß-
nahmen und optische Orientierungshilfen sorgen. Diese
Liste ließe sich noch um Maßnahmen im schulischen Um-
feld erweitern. Ziel müsse es sein, inklusive Bildung im ge-

Inklusion im Bildungswesen und der Gesellschaft umzuset-
zen, erfordere ein pädagogisches Umdenken und eine bes-
sere Ausstattung. Bedauerlicherweise seien die Kommunen
im Moment kaum in der Lage, diesen hohen Ansprüchen
finanziell gerecht zu werden. Aus diesem Grunde sei es an
der Zeit, das Kooperationsverbot aufzuheben und den Bund
dauerhaft stärker an der Umsetzung der Inklusion zu beteili-
gen. Denkbar sei in diesem Zusammenhang ein umfangrei-
ches Investitionsprogramm für die bauliche Umgestaltung
von Bildungseinrichtungen.

Die beiden anderen Anträge der Oppositionsfraktionen wür-
den die Zustände zwar zutreffend beschreiben, seien in der
Formulierung von Lösungen hingegen nicht konsequent ge-
nug. Man werde sich daher der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass
Inklusion zum pädagogischen sowie bildungspolitischen
Leitbild und zur tatsächlich gelebten Realität werden solle.
Nicht der Mensch müsse sich den Strukturen und Institu-
tionen anpassen, sondern umgekehrt – Inklusion erfordere
dieses Menschenbild. Daher müssten alle Bildungsorte künf-
tig inklusiv aufgestellt sein. Bisher gelinge das vornehmlich
den Kindertagesstätten. An Schulen sei hingegen Segrega-
tion noch immer vorherrschend. Sonderpädagogische Förde-
rung finde fast ausschließlich an speziellen sonderpädago-
gischen Einrichtungen statt. Dieser Zustand müsse überwun-
den werden. Angestrebt werde entweder eine Öffnung der
Sonder- und Förderschulen für alle Kinder, oder die Weiter-
entwicklung dieser Einrichtungen zu Kompetenzzentren.
Zudem werde ein neues inklusives Ganztagsschulprogramm
gefordert. Die Kosten müssten realistisch eingeschätzt wer-
den. Auf dieser Basis könne man dann verlässliche Verein-
barungen mit den Ländern treffen.

Es sei notwendig, die Erkenntnisse aus der Bildungsfor-
schung schneller umzusetzen. Auch der internationale Er-
fahrungsaustausch müsse intensiviert werden. Zudem gelte
es, die Qualifizierung des pädagogischen Personals in der
Aus- und Weiterbildung voranzubringen und die baulichen
Gegebenheiten an den Schulen anzupassen.

Eine Erkenntnis aus dem Fachgespräch des Ausschusses sei
gewesen, dass eine Aufhebung des Kooperationsverbotes
die Ausrichtung des Bildungssystems auf die Inklusion sehr
fördern würde. Insbesondere ließe sich der gesamte Prozess
damit beschleunigen. Die Sachverständigen hätten zudem
betont, dass alle Bildungsstufen berücksichtigt werden
müssten. Dieser Perspektivwechsel sei eine Generationen-
aufgabe.

Auch das Thema Bildungsforschung müsse angesprochen
werden. Das Thema Inklusion solle zukünftig seinen festen
Platz im nationalen Bildungsbericht erhalten. Der Bund habe
zudem die Möglichkeit, den Nationalen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Konvention weiterzuentwickeln und zu
konkretisieren. Ferner könne der Bundesgesetzgeber die
Sozialgesetzbücher modifizieren. Es sei bedauerlich, dass
die Koalition keinen Antrag zum Thema gestellt habe. Es
bleibe abzuwarten, welche Konsequenzen sie aus der An-
hörung gezogen habe.

Man frage die Bundesregierung, welche Pläne sie für die na-
tionale Konferenz mit der Kultusministerkonferenz (KMK)
samten Bildungssystem fest zu verankern und bundesweit
einheitliche Standards zu schaffen.

am 17. und 18. Juni 2013 habe. Welche Erkenntnisse erwarte
man von der Veranstaltung? Man wünsche sich Klarheit da-

Drucksache 17/14100 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rüber, ob Inklusion künftig vom Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung (BMBF) oder vom BMAS federfüh-
rend vorangetrieben werde. Konkret sei von Interesse, ob das
BMBF ein Forschungsprogramm „Inklusive Bildung“ auf-
zulegen gedenke.

Die Bundesregierung stellt klar, dass die Federführung für
das Thema Inklusion beim BMAS liege. Bei der Bildungsbe-
richterstattung sei man weiter, als hier sich dem einen oder
anderen der Eindruck vermittle. So beinhalte der Grund-
datensatz des nationalen Bildungsberichts auch die wesent-
lichen Daten zur Inklusion. Im Jahr 2014 wolle man dem
Thema sogar eine Schwerpunktsektion widmen. Eine weiter-
gehende Bildungsberichterstattung werde in der KMK kri-
tisch gesehen. Der Grund dafür sei, dass bereits das gesamte
zur Verfügung stehende Datenmaterial verarbeitet werde.
Einen noch höheren Aufwand wolle man nicht betreiben.

Die Tagung im Juni 2013 sei sehr wichtig, da die Bundesre-
gierung im Bereich der Forschung die Kompetenz habe.

Man engagiere sich sehr im Bereich der Bildungsforschung
und bereite die Konferenz zurzeit gemeinsam mit dem
BMAS und der Kultusministerkonferenz wissenschaftlich
vor. Dazu sei ein Auftrag an das Deutsche Institut für inter-
nationale pädagogische Forschung ergangen, wobei der ak-
tuelle Forschungsstand zur Inklusion ermittelt werden solle.
Ziel der Tagung sei es, herauszufinden, wie man künftig die
Professionalisierung von Fachkräften erreichen könne. Dies
werde den gesamten Bildungsbereich umfassen.

Im Rahmen der Bildungsforschung sei das Thema Inklusion
sehr wichtig. Dies betreffe auch den Komplex der Weiter-
bildung von Fachkräften. Neben der Verankerung in den
Programmen der Bildungsforschung gehe es auch um tech-
nische Aspekte der Inklusion. Diese seien im Rahmen-
programm der Hightech-Strategie verankert worden. Aus
diesem Grunde sei ein eigenes Inklusionsprogramm wenig
sinnvoll, da es sich dabei ohnehin um einen Querschnitt
unterschiedlicher Fachprogramme handele.

Berlin, den 24. April 2013

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Oliver Kaczmarek
Berichterstatter

Sylvia Canel
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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