BT-Drucksache 17/14095

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan van Aken, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/4662 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14095
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan van Aken,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4662 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes

A. Problem

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll allen Studieren-
den unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Studium ermöglicht werden.
Diese Ziel wird durch die Erhebung von Studiengebühren in vielen Bundes-
ländern vereitelt. Denn die Studiengebühren, die in vielen Ländern faktisch zur
Deckung von Haushaltsdefiziten der Hochschulen bzw. der Länder dienen, wer-
den ungeachtet der anerkannten finanziellen Bedürftigkeit von BAföG-Empfän-
gern erhoben.

B. Lösung

Da der Bund die Länder nicht veranlassen kann, grundsätzlich auf Studienge-
bühren zu verzichten, sollen die Kosten für eventuelle Studiengebühren durch
entsprechende Erhöhung der BAföG-Leistung ausgeglichen werden. Damit
kann der Bund sicherstellen, dass finanziell bedürftige Studierende mit Hilfe des
BAföG ohne zusätzliche finanzielle Hürden studieren können.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/14095 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4662 abzulehnen.

Berlin, den 6. April 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetz- ihren Ursprung erheblich in der finanziellen Überforderung

entwurf auf Drucksache 17/4662 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

der Studierenden.

Die SPD-Fraktion sei ganz eindeutig für die Abschaffung
der Studiengebühren und für die Fortentwicklung des
BAföGs. Das belege auch die Praxis in den durch die SPD-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14095

Bericht der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Swen Schulz (Spandau),
Patrick Meinhardt, Nicole Gohlke und Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/4662 in seiner 91. Sitzung am 11. Februar 2011 be-
raten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und
an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, dass auf der Grundlage
der aktuellen Bund-Länder-Kompetenzverteilung der Bund
die Einführung von Studiengebühren durch die Länder nicht
verhindern und auch auf die Ausgestaltung der Studien-
gebührenmodelle keinen Einfluss nehmen kann. Durch die
Studiengebühren sei in den letzten Jahren eine diskriminie-
rende Praxis entstanden, die Studieren zu einer Frage der zur
Verfügung stehenden Geldmittel der studierenden Menschen
mache. Dies zeige sich insbesondere bei Studierenden, die
einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesaus-
bildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Diese gerieten
ungeachtet ihrer mit dem bestehenden BAföG-Anspruch an-
erkannten finanziellen Bedürftigkeit durch die Studien-
gebühren in eine schwierige finanzielle Situation. Es bestehe
die Gefahr der Überschuldung gerade dieser Gruppe von
Studierenden. Viele auf BAföG angewiesene Studierende
wollten diese Belastung nicht auf sich nehmen und verzich-
teten daher auf das Studium. Dies widerspreche der Absicht
des BAföG-Gesetzgebers, der gerade finanziell schlechter
gestellten Studierenden ein Studium ermöglichen wolle.

Da die Abschaffung von Studiengebühren in den Ländern
durch den Bund nicht beschlossen werden könne, sollten die
Kosten für eventuell erhobene Studiengebühren in den Be-
darf für Studierende gemäß §13 BAföG einbezogen werden.
Dadurch könne sichergestellt werden, dass Studierende,
deren finanzielle Bedürftigkeit im Rahmen der BAföG-Be-
antragung unzweifelhaft festgestellt wurde, ohne finanzielle
Hürden studieren können.

Flankierend solle vorgeschrieben werden, dass die entste-
henden Kosten für die erhöhten BAföG-Zahlungen von den
Ländern getragen werden, da diese durch die Einführung
von Studiengebühren Verursacher hierfür seien.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der mitberatende Finanzausschuss und der Ausschuss für
Arbeit und Soziales haben jeweils in ihren Sitzungen am
6. April 2011 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die

zung am 6. April 2011 beraten und empfiehlt Ablehnung des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4662 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass die Problem-
analyse des Gesetzentwurfs nicht stichhaltig sei. Zur Fest-
stellung einer vermeintlich diskriminierenden Praxis fehle es
an einer Darlegung durch die Antragsteller. Nach den Er-
kenntnissen der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studen-
tenwerkes (DSW) begründe die Erhebung von Studien-
gebühren keine signifikanten Wanderungsbewegungen zwi-
schen den Bundesländern.

Im Jahr 2010 habe der Anteil an Studienanfängern in einem
Jahrgang einen neuen Höchststand von 46 Prozent verzeich-
net. In den Studiengebühren erhebenden Ländern, wie z. B.
Baden-Württemberg und Bayern, sei sogar ein erkennbarer
Anstieg der Studienanfängerzahlen festzustellen. Aus der
Sozialerhebung gehe hervor, dass weder ein spürbarer Ein-
fluss auf die Studienortwahl noch signifikante Wanderbewe-
gungen festzustellen seien. Auch gebe es keinen messbaren
Rückgang der Studienanfänger aus einkommensschwachen
Elternhäusern. Die diskriminierende Praxis bestehe daher
nicht. Was existiere, seien spezifische Landesregelungen zur
sozialen Abfederung von Studiengebühren, wie beispiels-
weise die Geschwisterregelungen in Baden-Württemberg.
Daneben würden die Berücksichtigung von Elternerzie-
hungszeiten und die Deckelung der Gesamtdarlehenssumme
die soziale Harmonisierung gewährleisten. Im Übrigen führe
der Gesetzesentwurf dazu, dass private Hochschulen deut-
lich höhere Gebühren am Markt durchsetzen könnten als
staatliche Hochschulen.

Letztlich diene die Erhebung von Studiengebühren der Qua-
litätssicherung, die von den Studierenden geschätzt würde.
Dies belege vor allem der oben dargelegte Anstieg der Stu-
dienanfängerzahlen in den benannten Bundesländern.

Daneben werde für leistungsstarke Studierende das Stipen-
dienwesen ausgebaut. Stipendien sollten parallel zum
BAföG gewährt werden. Das schaffe einen Beitrag zu mehr
Studiengerechtigkeit.

Die Fraktion der SPD führt aus, dass weder positive noch
negative Auswirkungen von Studiengebühren auf die Stu-
dienanfängerquoten oder die Wanderbewegungen bestün-
den. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes lieferten
keine klaren Beweise. Verschiedene HIS-Studien hätten be-
wiesen, dass für Studieninteressierte finanzielle Gründe
maßgeblich für die Entscheidung seien, überhaupt ein
Studium aufzunehmen. Auch hätten Studienabbruchgründe
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sit-

regierten Bundesländern, wo die Studiengebühren gar nicht
erst eingeführt oder wieder abgeschafft worden seien. Stu-

Drucksache 17/14095 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

diengebühren könnten sich als Auslaufmodell auch dort, wo
sie erhoben würden, nicht halten.

Unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerich-
tes zur bundesrechtlichen Regelung eines Studiengebühren-
verbotes müsse nun nach einem Instrument auf Bundesebene
gesucht werden, um gegen Studiengebühren vorzugehen. Der
Gesetzentwurf, der BAföG und Studiengebühren sozusagen
miteinander verbinde, sei im Ergebnis nicht zielführend. Die
Trennung der Studierenden in durch die Studiengebühren
Belastete und nicht Belastete schaffe neue Probleme. Fak-
tisch führe das dazu, dass belastete Studierende, die kein
BAföG erhielten, weiterhin erstattungslos Studiengebühren
zahlen müssten. Dadurch erzeuge man gewollte Ungerech-
tigkeiten. Um diesen Effekt zu verhindern, müsse man Stu-
diengebühren für alle abschaffen, was letztendlich nur in den
einzelnen Bundesländern erreicht werden könne.

Der Lösungsansatz in Hinblick auf die Differenzierung zwi-
schen privaten und öffentlichen Hochschulen sei zwar inte-
ressant, fördere aber neue Probleme. Der richtige Weg sei, in
den Bundesländern überhaupt keine Studiengebühren zu er-
heben.

Die Fraktion der FDP trägt vor, dass der Gesetzentwurf im
Ergebnis eine mittelbare Ermunterung für alle Länder sei,
Studienbeiträge einzuführen. Deswegen könne man geneigt
sein, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Spannend sei da-
rüber hinaus, dass der Entwurf die tatsächlich zu entrich-
tende Beitragshöhe vorschlage, was in einzelnen Bundeslän-
dern auf positive Zustimmung stoßen könne. Im Ergebnis
seien das zwar zwei interessante Nebenaspekte, dem Gesetz-
entwurf böten sie aber keine realistische Basis.

Aus der 19. Sozialerhebung des Studentenwerks folge, dass
die Erhebung von Studienbeiträgen keinen spürbaren Ein-
fluss auf die Studienortwahl habe, signifikante Wanderbewe-
gungen nicht stattfänden und es auch keinen messbaren
Rückgang der Studienanfänger aus einkommensschwäche-
ren Elternhäusern gebe. Daneben gehöre zu jedem Studium
ein gewisses Maß an Eigenbeteiligung. Ähnlich einer eigen-
beteiligungspflichtigen Meisterausbildung, sei auch eine
Eigenbeteiligung des Studierenden sinnvoll.

Im Rahmen der Herangehensweise müsse überlegt werden,
inwieweit die Länder die Bereitschaft zeigten, den Hoch-
schulen eigenverantwortliche Freiheiten bei der konkreten
Studiengebührenerhebung und den damit verbundenen Ge-
staltungskriterien einzuräumen. Betrachte man die Praxis in
Nordrhein-Westfalen, so stelle man fest, dass auf Grund von
Rückzahlungsobergrenzen von 10 000 Euro zwei Drittel der
BAföG-Empfänger überhaupt keine Studiengebühren ent-
richteten. Diese umsichtige Regelung sei von der alten
Regierung verabschiedet worden.

Als entscheidender Punkt müsse diskutiert werden, wie viel
Autonomie den Hochschulen einzuräumen sei, um eine
eigenständige Gebührenentscheidung zu gewährleisten. Bei
Studiengebühren müsse die Debatte daneben eher um das
System der sozialverträglichen, echt nachgelagerten Stu-
diengebühren geführt werden. Dann komme eine Eigenbe-
teiligung erst zum Tragen, wenn man in Anstellung sei.

Zuletzt sei darauf aufmerksam zu machen, dass gerade Stu-
dienorganisationen gegen die Studiengebührenabschaffung

gung der Studierenden sei bisher eine zusätzliche Investition
von 1,2 Mrd. Euro geschaffen worden. Sie dürfe nicht fahr-
lässig aufs Spiel gesetzt werden. Vielmehr müsse man ver-
deutlichen, dass ein Stück Eigenbeteiligung auch ein Stück
Eigenverantwortung bedeute.

Die Fraktion DIE LINKE. stellt das Hauptanliegen des Ge-
setzentwurfs zur Änderung des BAföG dar. Es solle vor-
nehmlich der diskriminierenden Praxis begegnet werden, die
aus der Erhebung von Studiengebühren durch die jeweiligen
Bundesländer entstehe. Die Studiengebühren müssten auf
das BAföG angerechnet werden, da sonst die gesetzgeberi-
sche Intention – finanziell benachteiligte Studenten zu unter-
stützen – konterkariert werde. Bei einem durchschnittlichen
monatlichen Verfügungsrahmen von 812 Euro pro Studie-
renden begründe die Erhebung von beispielsweise 500 Euro
Studiengebühren eine Mehrbelastung von 84 Euro. Diese
falle stark ins Gewicht und müsse daher berücksichtigt wer-
den. Die angeführten Zahlen seien lediglich Durchschnitts-
werte, so dass auch zahlreichen Studierenden weniger zur
Verfügung stehe. Es müssten auch die gebietsregional diver-
gierenden Versorgungskosten betrachtet werden.

Wie das Beispiel Österreich zeige, begründe die Erhebung
von Studiengebühren – entgegen der Annahme der Bundes-
regierung – Effekte, die sich auf das Verhalten des Studieren-
den auswirkten, wie die Studierwilligkeit. Mit der Abschaf-
fung der Studiengebühren im Jahr 2009 sei Österreich von
Studierenden aus Deutschland quasi überrannt worden. Mit
diesen Effekten müsse man sich auseinandersetzen. Vor
allem müsse der Gesetzgeber der Problematik begegnen,
dass gerade Studierende aus einkommensschwachen Fami-
lien mit Studiengebühren belastet würden.

Dem Einwand der SPD-Fraktion sei beizupflichten, dass
man in den Ländern gegen Studiengebühren kämpfen müsse.
Vor dem Hintergrund der herrschenden länderspezifischen
Unterschiede bei der Erhebung von Studiengebühren sei der
Bund für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
im Bundesgebiet verantwortlich. Das Problem dürfe nicht
auf den Rücken der Studierenden ausgetragen werden.

Entgegen der Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN suggeriere der Gesetzentwurf gerade nicht die so-
ziale Verträglichkeit von Studiengebühren. Dem Gesetzent-
wurf könne man entnehmen, dass die Abschaffung der Stu-
diengebühren in den Bundesländern grundsätzlich gewollt
sei. Daneben begrüße die Fraktion DIE LINKE. auch ein
bundesweites Verbot. Entscheidend sei insbesondere die
Frage, ob die betroffenen Studierenden den gegenwärtigen
Zustand solange ausbaden müssten, bis eine flächende-
ckende Abschaffung erfolge.

Es gebe gute Gründe, das BAföG im Rahmen der Gesetzge-
bungskompetenz entsprechend zu erweitern. Dabei müsse
vornehmlich die Erhebung von Studiengebühren an öffent-
lichen Hochschulen betrachtet werden. Eine eigene Debatte
hingegen begründe die Klärung des Verhältnisses von priva-
ten und öffentlichen Hochschulen zueinander.

Zuletzt sei gegen den Einwand, dass der Gesetzentwurf nicht
die Frage löse, wie mit Studierenden umzugehen sei, die
knapp über der Bemessungsgrenze lägen und damit aus der
demonstrierten. Man befürchte, dass es zu keinem Ausgleich
der bisherigen Investitionen komme. Durch die Eigenbeteili-

Förderung herausfielen, vorzubringen, dass die Vorlage die-
ses Problem auch nicht zu lösen versuche. Der Umgang mit

Deutscher Bundestag – 17 ucksache 17/14095

Berlin, den 6. April 2013

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin
. Wahlperiode – 5 – Dr

dem sog. Mittelschichtsloch sei ein grundsätzliches Pro-
blem, das in die allgemeine BAföG-Debatte gehöre.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigt ihre
Position zu einer studiengebührenfreien Republik. Die Ab-
schaffung der Studiengebühren in den Ländern gehe mit den
Kompensationszahlungen an die Hochschule einher. Es sei
eine politische Grundsatzfrage, ob die Hochschulden im
wesentlichen öffentlich und steuerfinanziert blieben oder der
private Finanzierungsanteil wachsen solle – die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spreche sich für Steuerfinan-
zierung von Bildung aus.

Entgegen dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE
LINKE. seien Studiengebühren nicht sozialverträglich zu
gestalten, sondern gänzlich aufzuheben. Es müsse die
Hauptpriorität gesetzt werden, Studiengebühren in den ein-
zelnen Bundesländern realpolitisch abzuschaffen. Mit der
möglichen Aufhebung der Studiengebühren in Hamburg
durch die SPD und in Baden-Württemberg durch Grün/Rot,
würde der Gesetzentwurf entweder gegenstandlos oder die
Studiengebührenländer, wie Bayern und Niedersachsen,
würden demnach durch Bundesmittel subventioniert. Auch
gebe es für den Gesetzentwurf keine Zustimmung im Bun-
desrat, da nur Bayern und Niedersachen von dem Entwurf
profitierten.

Es müsse nochmals verdeutlicht werden, dass Studiengebüh-
ren Zehntausende junger Leute vom Studium abhielten.
Nach der HIS-Studie, seien das allein im Jahr 2006 bis zu
18 000 junger Menschen gewesen. Man schrecke gerade die-
jenigen Gruppen ab, die man für ein Hochschulstudium hin-
zugewinnen wolle. Daher seien alle denkbaren Verunsiche-
rungen und Hürden abzubauen und Studiengebühren abzu-
schaffen. Es müsse darüber hinaus vor allem Klarheit beim
Thema der Hochschulzulassung geben. Insbesondere müsse
das Vertrauen der Hochschulen und der Studienberechtigten
in das serviceorientierte Hochschulzulassungssystem ge-
stärkt werden.

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Kai Gehring
Berichterstatter

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