BT-Drucksache 17/14093

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12712 - Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14093
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-
Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12712 –

Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung
menschenrechtskonform gestalten

A. Problem

Nach Angaben der Antragsteller verpflichtet der Artikel 25 der Behinderten-
rechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) die Vertragsstaaten, das
Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang
zu allen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Das Erste, Fünfte und
Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) enthielten bereits einige Vorgaben zur
Erbringung von Gesundheitsleistungen für Behinderte. In der Praxis vor Ort
bereite die Umsetzung dieser Regelungen jedoch Probleme oder finde gar nicht
erst statt.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die Gesundheitsversorgung im
Sinne der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens über die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen (UN-BRK) umzugestalten und alle Gesetze, Verord-
nungen und Verwaltungsvorschriften, die Leistungsansprüche und die Organi-
sation der Gesundheitsversorgung regeln, auf noch bestehende Widersprüche
zur UN-BRK zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu beseitigen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/14093 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12712 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Maria Michalk
Berichterstatterin

den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf stabilen Finanzlage der Kassen stehe einer sofortigen Um-
Drucksache 17/12712 in seiner 111. Sitzung am 15. Mai
2013 aufgenommen. In seiner 116. Sitzung hat der Aus-
schuss die Beratungen über den Antrag auf Drucksache 17/

setzung nichts im Weg.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass es in der gesundheitlichen Versorgung von Men-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14093

Bericht der Abgeordneten Maria Michalk

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12712 in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn
zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
sowie an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Angaben der Antragsteller verpflichtet der Artikel 25
der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
(UN-BRK) die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Men-
schen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu al-
len Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Das Erste,
Fünfte und Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) enthielten
bereits einige Vorgaben zur Erbringung von Gesundheits-
leistungen für Behinderte. In der Praxis vor Ort bereite die
Umsetzung dieser Regelungen jedoch Probleme oder finde
gar nicht erst statt. Daher sei es erforderlich, die medizini-
sche Versorgung von Menschen mit Behinderungen, so auch
Pflegebedürftigen, wirksam zu verbessern.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Gesundheitsver-
sorgung im Sinne der Artikel 25 und 26 des Übereinkom-
mens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(UN-BRK) umzugestalten. Es sei notwendig, alle Gesetze,
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Leistungs-
ansprüche und die Organisation der Gesundheitsversorgung
regeln, auf noch bestehende Widersprüche zur UN-BRK zu
überprüfen und diese gegebenenfalls zu beseitigen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 138.
Sitzung am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/
12712 abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 87. Sitzung am 12. Juni 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag
auf Drucksache 17/12712 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat seine Beratungen über

FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, den Antrag auf Drucksache 17/12712 ab-
zulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass sie den Hin-
tergrund der Initiative teile, allerdings seien die Forderungen
zu unspezifisch. 2011 habe man einen nationalen Aktions-
plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
verabschiedet und sowohl das Patientenrechtegesetz als auch
das Präventionsgesetz enthielten Initiativen in diese Rich-
tung. Gemeinsam mit Arztpraxen werde ein Programm auf-
gelegt, um Barrierefreiheit herzustellen. Weitere Maßnah-
men, wie die langfristige Verordnung von Heilmitteln oder
der Verzicht auf eine vertragsärztliche Verordnung zur Ver-
sorgung mit Heilmitteln sowie die finanzielle Unterstützung
bei der aufsuchenden Zahnbehandlung und der Anspruch auf
Assistenzpflege, seien bereits in dieser Legislaturperiode ge-
setzlich geregelt worden. Deshalb werde man den Antrag ab-
lehnen.

Die Fraktion der SPD begrüßte die umfassende Identifizie-
rung von Handlungsfeldern in der gesundheitlichen Versor-
gung von Menschen mit Behinderungen. Sie teile die For-
derungen zur Prävention und zur Barrierefreiheit und befür-
worte die hausarztzentrierten Versorgung. Die zeitnahe und
transparente Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ebenso
wie die Vermittlung hinreichender Fachkenntnisse zur Ver-
sorgung behinderter Menschen in den Gesundheitsberufen
seien grundlegend für eine adäquate Versorgung. Dazu be-
dürfe es unter anderem einer konsequenteren Umsetzung
von Gesetzesänderungen und der stärkeren Bündelung be-
stehender Gesetze. Nicht zustimmen könne man der gefor-
derten Abschaffung aller Zuzahlungen nach § 61 SGB V.
Deshalb werde man sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Fraktion der FDP vertrat die Ansicht, dass bereits
wichtige Verbesserungen für die gesundheitliche Versorgung
von Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit
der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht worden seien.
Mit zahlreichen gesetzliche Maßnahmen und Initiativen sei
man auf dem Weg hin zu einem diskriminierungsfreien
Zugang zu allen Dienstleistungen des Gesundheitssystems
ein gutes Stück vorangekommen. Darauf aufbauend werde
man weiterarbeiten. Für den Antrag bestehe keine Notwen-
digkeit, deshalb werde man ihn ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass der Antrag zahl-
reiche von ihr bereits erhobene Einzelforderungen kompri-
miere und vorschlage, Gesetze und Verordnungen auf ihre
Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention
zu überprüfen. Als zögerlich empfinde man die Forderung,
die Abschaffung der Zuzahlungen an die Einführung einer
Bürgerversicherung zu binden. Dies stehe für viele Men-
schen einer adäquaten Versorgung entgegen. Angesichts der
12712 fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis emp-
fiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und

schen mit Behinderungen nach wie vor zahlreiche Barrieren
gebe. Praxisräume seien nicht zugänglich und Kenntnisse

H. Heene
ese
Drucksache 17/14093 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

über die Wechselwirkungen zwischen Beeinträchtigung und
Krankheit nicht bekannt. Darüber hinaus würden wider-
sprüchliche und missverständliche rechtliche Vorgaben oft
eine angemessene Versorgung verhindern. Notwendig sei es,
den diskriminierungsfreien Zugang für die Betroffenen zu
allen allgemeinen Gesundheitsleistungen sowie speziell auf
ihre Bedarfe ausgerichtete Angebote sicherzustellen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Maria Michalk
Berichterstatterin
mann

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