BT-Drucksache 17/14089

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/781 - Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen ermöglichen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/3208 - Schaffung von Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen und Elektrofahrzeug-Stellplätze

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14089
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/781 –

Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen ermöglichen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton
Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3208 –

Schaffung von Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen und Elektrofahrzeug-
Stellplätze

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der den Kommunen die Möglichkeit zur Einrichtung von
Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum einräumt; eine anbieter-
neutrale Abgrenzung des Begriffs „Carsharing“ vorzunehmen, die z. B. auch
entsprechende Dienstleistungen von Autovermietern einschließt; die kommu-
nale Planungshoheit zu beachten und den Kommunen die Entscheidung darüber
zu überlassen, ob und in welchem Umfang sie Carsharing-Stellplätze ausweisen,
und einen bundesweit einheitlichen Rahmen für das Verfahren, die Kenn-
zeichnung der Stellplätze und der Fahrzeuge sowie die Gebührenerhebung zu
schaffen.

Zu Buchstabe b
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, Gesetzentwürfe vorzulegen,
nach denen unter anderem das Straßenverkehrsgesetz geändert (und so auch eine
nachfolgende Änderung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht) wird, um
sicherzustellen, dass die Ausweisung von Flächen für Carsharing-Stationen und
Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum bzw. die Errichtung von Lade-

Drucksache 17/14089 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

säulen für Elektrofahrzeuge von Verkehrsbehörden selbständig und rechtssicher
entschieden werden kann; durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
oder anderer gesetzlicher Regelungen der diskriminierungsfreie Zugang von
Strom zu Ladestationen im öffentlichen Straßenraum gewährleistet wird; Kom-
munen das Recht eingeräumt wird, die Aufstellung von Ladeinfrastruktur an Be-
dingungen zu knüpfen, z. B. den ausschließlichen Vertrieb regenerativ erzeugten
Stroms, die Erhebung von Nutzungsgebühren und die optische Einpassung der
Ladeinfrastruktur in das historisch gewachsene Straßenbild.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/781 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3208 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a und b

Jeweils Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14089

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/781 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/3208 abzulehnen.

Berlin, den 24. Juni 2013

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Thomas Jarzombek
Berichterstatter

Werner Simmling
Berichterstatter

das Recht eingeräumt wird, die Aufstellung von Ladeinfra- – Dr. Monica Berg (Allgemeiner Deutscher Automobil-

struktur an Bedingungen zu knüpfen, z. B. den ausschließ-
lichen Vertrieb regenerativ erzeugten Stroms, die Erhebung
von Nutzungsgebühren und die optische Einpassung der

Club e. V. – ADAC),

– Michael Brabec (Bundesverband der Autovermieter
Drucksache 17/14089 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Thomas Jarzombek und Werner Simmling

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/781 in seiner 24. Sitzung am 25. Februar 2010 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie und an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/3208 in seiner 65. Sitzung am 7. Oktober 2010 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für
Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Ge-
setzentwurf vorzulegen, der den Kommunen die Möglich-
keit zur Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffent-
lichen Straßenraum einräumt; eine anbieterneutrale Abgren-
zung des Begriffs „Carsharing“ vorzunehmen, die z. B. auch
entsprechende Dienstleistungen von Autovermietern ein-
schließt; die kommunale Planungshoheit zu beachten und
den Kommunen die Entscheidung darüber zu überlassen, ob
und in welchem Umfang sie Carsharing-Stellplätze auswei-
sen; einen bundesweit einheitlichen Rahmen für das Verfah-
ren, die Kennzeichnung der Stellplätze und der Fahrzeuge
sowie die Gebührenerhebung zu schaffen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, Gesetzent-
würfe vorzulegen, nach denen unter anderem durch eine
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (und nachfolgend
der Straßenverkehrsordnung) sichergestellt wird, dass die
Ausweisung von Flächen für Carsharing-Stationen und
Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum bzw. die
Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge von Ver-
kehrsbehörden selbständig und rechtssicher entschieden
werden kann; durch eine Änderung des Energiewirtschafts-
gesetzes oder anderer gesetzlicher Regelungen der dis-
kriminierungsfreie Zugang von Strom an Ladestationen im
öffentlichen Straßenraum gewährleistet wird; Kommunen

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/781 in seiner 91. Sitzung am
30. Januar 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 88. Sitzung am
30. Januar 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/3208 in seiner 91. Sitzung am
30. Januar 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 88. Sitzung am 30. Ja-
nuar 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
71. Sitzung am 30. Januar 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in
seiner 15. Sitzung am 7. Juli 2010 beschlossen, eine öffent-
liche Anhörung zum Antrag auf Drucksache 17/781 durch-
zuführen.

In seiner 21. Sitzung am 10. November 2010 hat der Aus-
schuss beschlossen, den Antrag auf Drucksache 17/3208
ebenfalls zum Gegenstand der öffentlichen Anhörung zu ma-
chen.

Die öffentliche Anhörung zu beiden Vorlagen wurde in der
26. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung am 1. Dezember 2010 durchgeführt. An der Anhö-
rung beteiligten sich die folgenden sieben Sachverständigen:
Ladeinfrastruktur in das historisch gewachsene Straßen-
bild.

e. V. – BAV),

– Willi Loose (Bundesverband CarSharing e. V. – bcs),

Rechtssicherheit sei daher auch ohne Änderung des Straßen-
band e. V. – BZP) sowie

– Wolfgang Schwenk (Verband Deutscher Verkehrsunter-
nehmen e. V. – VDV).

Bezüglich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Proto-
koll der 26. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung mit den anliegenden Stellungnahmen der
Sachverständigen verwiesen.

In seiner 93. Sitzung am 30. Januar 2013 hat der Ausschuss
beide Vorlagen abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, es sei den Kommu-
nen bereits heute möglich, bestimmte Parkplätze für Car-
sharing-Fahrzeuge auszuweisen. Offen sei jedoch die
Frage, wie Carsharing rechtssicher definiert bzw. von ande-
ren Formen der Fahrzeugbenutzung (Autovermietung, Taxi,
Fahrzeugmitbenutzung innerhalb von Familien) abgegrenzt
werden könne. Die antragstellenden Oppositionsfraktionen
hätten dazu Vorschläge gemacht. Nun habe aber auch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
einen Bericht zu dieser Thematik als Tischvorlage einge-
bracht. Der darin enthaltene Definitionsvorschlag stelle dar-
auf ab, dass Fahrzeuge auf Grundlage einer vertraglichen
Rahmenvereinbarung einer unbestimmten Anzahl von Nut-
zern zur selbständigen Nutzung überlassen würden, wobei
der vereinbarte Tarif die Energie- bzw. Kraftstoffkosten
einschließe. Diese Regelung grenze das Carsharing erfolg-
reich sowohl vom klassischen Mietwagen als auch vom
Taxi und von der privaten Fahrzeug-Mitbenutzung ab. Sie
bleibe gleichzeitig anbieterneutral und diskriminierungsfrei,
da sie nicht auf entweder zeit- oder kilometerbasierte Tarife
festgelegt sei. Der Vorschlag eigne sich daher als Grund-
lage für einen Konsens zwischen den Fraktionen. Darüber
hinaus sei es der Fraktion wichtig, die Knappheit an Park-
plätzen in bestimmten Wohngebieten nicht weiter zu ver-
schärfen. Reservierte Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge
sollten daher bevorzugt auf Flughäfen, Bahnhöfen oder
Einkaufszentren konzentriert werden.

Die Fraktion der SPD äußerte ihren Unmut darüber, dass
das Thema schon seit vielen Jahren und über mehrere Wahl-
perioden hinweg in der politischen Diskussion sei, aber bis-
her zu wenig konkret geschehen sei, um das Carsharing in
der Praxis voranzubringen. Der nun vom Bundesministe-
rium vorgelegte Definitionsvorschlag sei möglicherweise als
Grundlage für eine Einigung zwischen den Fraktionen ge-
eignet, doch solle die Bundesregierung diesen noch weiter
erläutern. Insbesondere sei fraglich, ob es ausreiche, die
Definition lediglich als Empfehlung im Verkehrsblatt zu
veröffentlichen, und ob den Kommunen dadurch tatsächlich
Rechtssicherheit verschafft werde.

verkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-Ordnung gege-
ben, sowohl für Carsharing- als auch für Elektrofahrzeuge.
Für die weitergehende Forderung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Ladestationen für Elektromobilität aus-
schließlich an regenerativ erzeugten Strom knüpfen zu kön-
nen, sei nicht eine gesetzliche Regelung, sondern die Ausge-
staltung der Konzessionsverträge der richtige Ansatz.

Die Fraktion DIE LINKE. bedauerte, dass das Thema seit
mindestens vier Jahren auf der politischen Tagesordnung
stehe, aber bisher nicht gelöst worden sei. Erst als kommer-
zielle Anbieter begonnen hätten, verstärkt in den – zuvor
überwiegend in Vereinsstrukturen organisierten – Car-
sharing-Markt einzusteigen, habe bei den Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP ein Umdenken eingesetzt.
Erstaunlich sei, dass die Bundesregierung, deren letzter Be-
richt vom Juni 2012 noch von schweren Bedenken geprägt
gewesen sei, nun davon ausgehe, dass eine Rechtssicherheit
auch auf Grundlage der geltenden Rechtslage gegeben sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trat der Auf-
fassung entgegen, die Ausweisung von Carsharing-Stellflä-
chen könne den Parkdruck in bestimmten Wohngebieten er-
höhen. Vielmehr ersetze ein Carsharing-Fahrzeug bis zu sie-
ben private Pkws. Carsharing könne so dazu beitragen, die
Parkplatz-Knappheit zu lindern. Unverständlich sei, weshalb
die Bundesregierung nach der im Dezember 2010 durch-
geführten Anhörung des Ausschusses über zwei Jahre ge-
braucht habe, um nun festzustellen, dass eine Bekanntma-
chung von Zusatzzeichen im Verkehrsblatt ausreiche, um
Rechtssicherheit herzustellen. Eine spezielle Kennzeich-
nung sei zudem entbehrlich, da die Fahrzeuge aller Car-
sharing-Anbieter ohnehin deutlich sichtbar markiert seien;
die Einführung neuartiger Zusatzzeichen bedeute lediglich
bürokratischen Aufwand. Bezüglich der von der Bundes-
regierung vorgeschlagenen Regelung sei zu fragen, ob die
Kommunen damit in die Lage versetzt würden, Stellflächen
pauschal für alle – oder auch selektiv nur für einzelne – Car-
sharing-Anbieter zu auszuweisen. Zudem sei fraglich, ob die
Kommunen dafür auch eine Gebühr erheben könnten oder
sogar müssten.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf
Drucksache 17/781 abzulehnen.

Ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der
Ausschuss, den Antrag auf Drucksache 17/3208 abzulehnen.

Berlin, den 24. Juni 2013

Thomas Jarzombek
Berichterstatter

Werner Simmling
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14089

– Rolf Lübke (DB Rent GmbH),

– Oliver Mietzsch (Deutscher Städtetag),

– Dietmar Schmidt (Deutscher Taxi- und Mietwagenver-

Die Fraktion der FDP betonte, es sei bereits nach derzeitiger
Rechtslage möglich, Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge
vorzuhalten. Dazu seien lediglich Zusatzzeichen erforder-
lich. Die von den antragstellenden Fraktionen eingeforderte

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