BT-Drucksache 17/14074

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/12373 - Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/13106 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/12378 - Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

Vom 21. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14074
17. Wahlperiode 21. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine
Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12373 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin
Andreae, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13106 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Uwe
Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12378 –

Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Werkverträge werden nach Aussage der Fraktion DIE LINKE. von Unternehmen
missbraucht, um Löhne und Gehälter zu drücken. Dabei nehme die Weitergabe
von Werkverträgen an Unterauftragnehmer in unbestimmter Anzahl zu. Dies er-

schwere es, die Verantwortung für die Beschäftigten und die Arbeitsbedingungen
nachzuvollziehen. Und bisher gebe es keine generelle Generalunternehmerhaf-
tung für die Leistung der Sozialversicherungsbeiträge.

Drucksache 17/14074 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Arbeitnehmerschutz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wird
nach Analyse der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Scheinwerk- und
Scheindienstverträgen mit vorhandener Überlassungserlaubnis, gegenwärtig
rechtlich abgesichert, unterlaufen.

Zu Buchstabe c

Tarifverträge werden nach Aussage der Fraktion der SPD in Deutschland durch
unterschiedliche Modelle der Ausgliederung, wie Werkverträge, die Etablierung
einer separaten Branche etc., immer mehr umgangen – mit der Folge von Lohn-
dumping, ausgehöhlter Arbeitnehmerrechte u. a. m.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Fraktion DIE LINKE. fordert Regelungen, um den Missbrauch von Werk-
verträgen zu erschweren. Unter anderem soll bei der Auftragsvergabe an Fremd-
firmen ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, wonach Arbeitgeber die
betroffenen Arbeitnehmer nicht niedriger entlohnt werden dürfen als im Einsatz-
betrieb üblich.

Ablehnung des vom Ausschuss geänderten Gesetzentwurfs auf Drucksache
17/12373 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, im Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz durch Ergänzung des § 9 Nummer 1 Scheinwerk- oder Scheindienstver-
träge ausnahmslos nicht mehr unter den Schutz einer vorhandenen Arbeitneh-
merüberlassungserlaubnis zu stellen. Die dort vorgesehenen Rechtsfolgen für
illegale Überlassung müssten in der Folge voll zum Tragen kommen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/13106 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

In § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll nach der Forderung der Frak-
tion der SPD eine begründete Vermutungsregelung auf Umgehung aufgenom-
men werden. Bei Verstößen soll ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher als be-
gründet gelten. Weitere Regelungen sind zur besseren Rahmung der Arbeitnehmer-
entsendung vorgesehen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12378 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme eines Gesetzentwurfs oder Antrags.

D. Kosten
Konkrete Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14074

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12373 abzulehnen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13106 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/12378 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann
Vorsitzende

Jutta Krellmann
Berichterstatterin

zen, um die Fälle von illegaler Arbeitnehmerüberlassung
habe, mittlerweile auf 8,19 Euro (West) und 7,50 Euro
aufzudecken. Die Weitergabe von Werkverträgen an Un-
terauftragnehmer in unbestimmter Anzahl nehme zu und
sei kein Problem, welches sich auf die Baubranche be-

(Ost) angestiegen sei.

Für eine Reihe solcher Unternehmen im Einzelhandel, die
Fremdpersonal zur Verfügung stellten, habe sich der Ar-
Drucksache 17/14074 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jutta Krellmann

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12373 ist in der
222. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Februar
2013 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur fe-
derführenden Beratung sowie an den Rechtsausschuss zur
Mitberatung überwiesen worden.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13106 ist in der
237. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. April
2013 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung sowie an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen wor-
den.

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 17/12378 ist in der 222. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2013 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden
Beratung sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie sowie den Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mit-
beratung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Gravierende Auswirkungen auf die Entlohnungs- und Ar-
beitsbedingungen haben nach Aussage der Fraktion DIE
LINKE. folgende Formen des Missbrauchs von Werkver-
trägen: Mit sogenannten Scheinwerkverträgen, bei denen
es sich eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handele,
würden ohnehin viel zu niedrigen Standards in der Leih-
arbeit noch unterlaufen. Aber auch echte Werkverträge
dienten häufig der Ausgliederung von bisher im Betrieb
ausgeführten Arbeiten, um zu Lasten der Beschäftigten die
Kosten zu senken. Der Auftrag werde in der Regel an
Firmen vergeben, die niedrigere Löhne zahlten als der
auftraggebende Betrieb. Entweder seien diese Firmen gar
nicht tarifgebunden oder sie unterlägen einem anderen Ta-
rifvertrag, der oftmals für die Beschäftigten bei vergleich-
barer Tätigkeit ungünstiger sei. Bei diesen beiden Formen
von Werkverträgen bestehe dringender Handlungsbedarf.
Entgelte, tarifliche Standards und Arbeitnehmerrechte müss-
ten geschützt werden.

Bei der Identifizierung von Scheinwerkverträgen und
Scheinselbständigkeit liege die Schwierigkeit bislang da-
rin, Werkvertragsarbeit einerseits von Leiharbeit und ande-
rerseits von den regulären Arbeitsverhältnissen abzugren-

die Beschäftigten und die Arbeitsbedingungen nachzuvoll-
ziehen. Bisher gebe es keine generelle Generalunterneh-
merhaftung für die Leistung der Sozialversicherungsbei-
träge, diese gelte derzeit nur für den Baubereich.

Zu Buchstabe b

Die Reformen in der Leiharbeit, die Branchenzuschläge
und die Aberkennung der Tariffähigkeit der Tarifgemein-
schaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Per-
sonalserviceagenturen“ (CGZP) führen nach Aussage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu, dass sich die
Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Leiharbeits-
branche verbessern. Lohndumping bleibe aber durch zwei-
felhafte Werk- und Dienstvertragskonstruktionen ein aktu-
elles Problem. Mit Scheinwerk- und Scheindienstverträgen
würden Tätigkeiten an Fremdfirmen oder in andere Bran-
chen, die niedriger entlohnen, verlagert. Inzwischen sei es
offensichtlich, dass damit auch die Lohnuntergrenze und
die Branchenzuschläge in der Leiharbeit umgangen wer-
den sollten. So ließen sich beispielsweise Unternehmen in
Seminaren schulen, wie mit Scheinwerk- und Scheindienst-
verträgen der Einsatz von Leiharbeit ersetzt werden könne.
Zur Absicherung würden (Schein-)Werk- und Dienstver-
träge oft nur an Fremdfirmen mit Erlaubnis zur Arbeitneh-
merüberlassung vergeben. Das führe erneut zu schlechten
Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die Beschäftig-
ten.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion der SPD kritisiert, dass Unternehmen in
Deutschland zur Reduzierung ihrer Personalkosten im Ver-
gleich zur Stammbelegschaft in bisher nicht gekanntem
Umfang und mit ganz neuen Wegen Arbeitnehmerrechte
unterlaufen. Lohndumping durch Schein-Werkverträge sei
dabei nur eine Facette des Geschehens: Fremdpersonal
räume in Supermärkten Regale ein, schlachte Schweine,
liefere Pakete aus und werde für das „Werk“ bezahlt.
Selbst in renommierten Firmen gebe es solche Praktiken.
Das bei den Stammbeschäftigten eines Unternehmens gel-
tende Lohnniveau solle umgangen werden, eine Vertretung
durch Betriebsräte werde oft gleich mit ausgehebelt. So
habe „DIE ZEIT“ über Regaleinräumer in Nordrhein-West-
falen berichtete, die für 6,50 Euro die Stunde nach Kas-
senschluss bis zu vier Stunden lang die Regale eines
Supermarkts bestückten. Nicht zum Zuge sei der Tarifver-
tragslohn für den Einzelhandel gekommen, der zu jenem
Zeitpunkt für diese Tätigkeit bei 11,70 Euro gelegen habe.
Nachtzuschläge, die im Einzelhandel rund 50 Prozent be-
trügen, würden ohnehin nicht gezahlt. Unterschritten wor-
den sei selbst der Mindestlohn für Leiharbeit, der zum
Zeitpunkt des Berichts im Westen bei 7,89 Euro gelegen
schränke. Diese Weitervergabe und damit die Bildung von
Kettenwerkverträgen erschwere es, die Verantwortung für

beitgeberverband ILS gebildet (Verband Instore und Lo-
gistik Services e. V.). Rund 150 000 Beschäftigte seien bei

der christlichen Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerk-
schaft e. V. abgeschlossene Tarifvertrag sehe einen Lohn
von 6,50 Euro im Westen und 6 Euro im Osten vor. Der
Einzelhandelstarifvertrag sehe dagegen für die entspre-
chenden Tätigkeiten Stundenlöhne von 12,29 bzw. 10,72
Euro vor, d. h. ohne den Tarifvertrag wären die ILS-Löhne
eindeutig verboten.

Schlachtbetriebe seien die Vorreiter dieser Entwicklung ge-
wesen. Dort würden Werkverträge mittlerweile in so gro-
ßem Umfang eingesetzt, dass laut Angaben der Gewerk-
schaft Nahrung-Genuss-Gaststätten bei den drei größten
deutschen Schlachtereien Tönnies Lebensmittel GmbH &
Co. KG, WESTFLEISCH eG und Danish Crown nur rund
jeder Fünfte als Arbeitnehmer beschäftigt werde.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12373 in seiner Sitzung am 5. Juni 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13106 in seiner Sitzung
am 5. Juni 2013 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie der Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz haben den Antrag auf
Drucksache 17/12378 in ihren Sitzungen am 5. Juni 2013
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung empfohlen.

und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss
hat in derselben Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/12373 angenommen. Der
Änderungsantrag wird im Folgenden dokumentiert:

‚Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

Artikel 1

Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträ-
gen (Werkvertragsregulierungsgesetz – WVRG)

§ 3 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 1 wird der letzte Satzabschnitt „wenn
mindestens eine der genannten Merkmale vorliegt“ gestri-
chen und ersetzt durch: „wenn mindestens drei der genann-
ten Merkmale vorliegen.“

Begründung

Die Vermutung, dass Scheinselbständigkeit und damit tat-
sächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, tritt – wie bis 2003
normiert – ein, wenn die selbständige Tätigkeit mindes-
tens drei der fünf Kriterien erfüllt. Der frühere Rechtssta-
tus soll mit der Gesetzänderung wiederhergestellt werden;
die Verkürzung auf ein Kriterium war ein redaktioneller
Fehler, der durch den Änderungsantrag korrigiert wird.‘

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 17/13106 in seiner 138. Sitzung
am 12. Juni 2013 abschließend beraten und dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/12378 in seiner 138. Sitzung am 12. Juni
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Jutta Krellmann
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14074

den dort organisierten Unternehmen angestellt, ganz über-
wiegend als Minijobber. Sie würden für Regalauffüllung,
Lagerarbeiten, Inventuren, Umbauarbeiten und Werbe-
aktionen eingesetzt. Diese Tätigkeiten als eigenständige
Branche zu etablieren, sei Sinn der Gründung dieses Ar-
beitgeberverbandes – mit der Zielsetzung, den Einzelhan-
delstarifvertrag zu umgehen. Der sofort nach Gründung mit

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 17/12373 in seiner 138. Sitzung am
12. Juni 2013 abschließend beraten und dem Deutschen
Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

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