BT-Drucksache 17/14057

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Priska Hinz (Herborn), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12196 - Transparente Kriterien und verbindliche Rahmenbedingungen schaffen für die Bundesförderung von kulturellen Institutionen und Projekten

Vom 20. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14057
17. Wahlperiode 20. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Priska Hinz (Herborn),
Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12196 –

Transparente Kriterien und verbindliche Rahmenbedingungen schaffen für die
Bundesförderung von kulturellen Institutionen und Projekten

A. Problem

Was kulturelle Institutionen und Projekte qualifiziert, damit sie vom Bund ge-
fördert werden, ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
derzeit oft nicht nachvollziehbar. Die Fraktion fordert deshalb, dass die Bun-
desregierung Förderkriterien entwickelt und veröffentlicht. Nachzuweisen sei in
jedem Förderfall die Einzigartigkeit des kulturellen Beitrags, die wirtschaftliche
Notwendigkeit einer Förderung und die positive Entscheidung einer Fachjury.
Die Bundesförderung im Bereich Kultur müsse allen künstlerischen Sparten
gleichberechtigt zugute kommen und dem Erhalt des kulturellen Erbe ebenso wie
der Förderung neuer Kunst dienen. Weitere Anforderungen beziehen sich auf die
Beteiligung von Frauen, auf Aspekte der Teilhabe und auf branchenspezifische
Mindesthonorare, -tarife und -vergütungen.

Zwar dürfe der Bund aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern nur dann Kulturförderung betreiben, wenn Einrichtungen oder Projekte
von gesamtstaatlicher Bedeutung seien. Bisher werde diese Vorgabe jedoch so weit
interpretiert und ausgelegt, dass die Entscheidungen intransparent und willkür-
lich anmuteten. Dem soll mit transparenten und branchenspezifischen Förderkri-
terien abgeholfen werden. Außerdem soll eine Fachjury, die externe Expertinnen
und Experten aus Kunst und Kultur versammelt, bei der Auswahl beraten und die
Kulturförderung regelmäßig evaluieren. Erreichen will die Fraktion darüber hi-
naus eine stärkere parlamentarische Beteiligung. Daher sollen Berichtspflichten
gegenüber dem Ausschuss für Kultur und Medien sowie dem Haushaltsausschuss
festgeschrieben werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.

Drucksache 17/14057 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14057

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12196 abzulehnen.

Berlin, den 24. Juni 2013

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Vorsitzende und Berichterstatterin

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Reiner Deutschmann
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Agnes Krumwiede
Berichterstatterin

desregierung längst an, Vielfalt und Heterogenität der Szene
würden in der Kulturförderung bereits beachtet. Die guten
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni
2013 Ablehnung empfohlen mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-

Ergebnisse sprächen dagegen, einen starren Kriterienkatalog
vorzugeben. Förderquoten seien der falsche Weg, einfache
Richtlinien dagegen wichtig. Bezogen auf den Verkauf von
Eintrittskarten seien die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS
Drucksache 17/14057 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Siegmund Ehrmann, Reiner
Deutschmann, Dr. Lukrezia Jochimsen und Agnes Krumwiede

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/12196 ist in der 244. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2013 an den Aus-
schuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung
überwiesen worden sowie zur Mitberatung an den Haus-
haltsausschuss.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in ih-
rem Antrag darauf, dass rund 13 Prozent der staatlichen Kul-
turausgaben aus dem Bundeshaushalt stammen. Damit kul-
turelle Einrichtungen und Projekte vom Bund gefördert
werden könnten, müsse deren „gesamtstaatliche Bedeutung“
nachgewiesen werden. Diese Vorgabe werde jedoch so weit
ausgelegt, dass die Entscheidungen für oder gegen eine För-
derung durch den Bund intransparent und willkürlich wirken
könnten.

Die Fraktion verlangt vor diesem Hintergrund von der Bun-
desregierung, konkrete Förderkriterien zu entwickeln und zu
veröffentlichen. Stets sei die Einzigartigkeit eines Projekts
oder einer Einrichtung nachzuweisen, in jedem Einzelfall
die wirtschaftliche Notwendigkeit der Förderung zu bele-
gen. Die künstlerischen Sparten müssten im Gesamttableau
gleichberechtigt vertreten sein, zwischen dem Erhalt des kul-
turellen Erbes und der Förderung neuer Kultur sei die Förde-
rung ausgewogen zu verteilen, heißt es in dem Antrag. Die
Fraktion fordert außerdem, darauf zu achten, dass Frauen bei
der Kulturförderung nicht unterrepräsentiert sind, dass As-
pekte der Teilhabe berücksichtigt werden und dass geför-
derte Einrichtungen und Projekte Mindesttarife oder bran-
chenspezifische Vergütungen an Künstlerinnen und Künstler
zahlen. Auch eine Ausstellungszahlung wird in diesen For-
derungskatalog eingebracht. Weitere Anliegen gelten einem
möglichst uneingeschränkten Zugang sowohl mit Blick auf
verkaufte Eintrittskarten als auch mit Blick auf die Barriere-
freiheit.

Eine Fachjury soll die Bundesregierung bei der Auswahl ge-
förderter Einrichtungen und Projekte beraten, soll bei der
Weiterentwicklung der Förderkriterien helfen und die Kul-
turförderung evaluieren. Weitere Forderungen betreffen Be-
richtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Kultur und
Medien und dem Haushaltsausschuss, Beteiligungsrechte
dieser Gremien sowie eine Schranke im Urheberrecht, die
Veröffentlichungen geförderter Veranstaltungen und Werke
im Internet ganz oder teilweise ermöglichen soll.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich in seiner
Sitzung am 12. Juni 2013 mit dem Antrag auf Drucksache
17/12196 befasst und im Ergebnis Ablehnung empfohlen mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Die Fraktion der CDU/CSU gestand zu, ein Parlament wün-
sche sich häufig, stärker in Entscheidungen der Exekutive
einbezogen zu werden. Die Bundesregierung habe im Be-
reich Kultur und Medien aber für sehr viel Transparenz
gesorgt und Staatsminister Bernd Neumann oft proaktiv in-
formiert. Bei der Frage nach Kriterien für die Bundeskultur-
förderung dürfe deren Geschichte nicht vergessen werden.
Kulturförderung sei zuerst Sache der Länder. Teilweise teile
der Bund die Verantwortung mit den Ländern und fördere
bereits nach vernünftigen Kriterien. So müssten erhebliches
Bundesinteresse und die gesamtstaatliche Bedeutung einer
Einrichtung oder eines Projekts nachgewiesen werden. Kei-
neswegs agiere man im rechtsfreien Raum, sondern müssten
die Bundeshaushaltsordnung, Tarifverträge oder Verwaltungs-
vorschriften auch bei der Kulturförderung des Bundes beach-
tet werden. Für Polemik eigne sich die Thematik also nicht,
dass undifferenziert gefördert werde, sei ein verfehlter Vor-
wurf.

Grundsätzlich sei wichtig, dass die Politik nicht der Versu-
chung erliege, in Kunst und Kultur inhaltliche Entscheidun-
gen treffen zu wollen. Deshalb müssten Fachleute und Jurys
einbezogen werden. Genau das geschehe bei der Kultur-
stiftung des Bundes und beim Hauptstadtkulturfonds, die im
Übrigen speziell die Förderung der freien Szene in den Fo-
kus rückten. Was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in ihrem Antrag fordere, sei daher überzogen.

Die Fraktion der SPD bescheinigte der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zwar eine gelungene Analyse in ihrem
Antrag zur Transparenz der Bundeskulturförderung. Bei den
Schlussfolgerungen sei der Antrag aber nicht konkret genug.
Die SPD-Fraktion habe ihre Vorstellungen in diversen eige-
nen Initiativen formuliert und sich zum Beispiel zu Ausstel-
lungshonoraren positioniert. Zustimmen könne sie daher
nicht, sie werde sich vielmehr der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP betonte, ihr sei vor allem der leichte
und unbürokratische Zugang zu Förderungen wichtig. Wer
sich umschaue, stelle fest, dass insbesondere jene, die nicht
über einen starken administrativen Apparat verfügten, auf-
wendige Antragsverfahren scheuten. Kriterien lege die Bun-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

90/DIE GRÜNEN ebenfalls nicht praxistauglich. So könne
der Bund für die Wagner-Festspiele in Bayreuth gar keine

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin
Agnes Krumwiede
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14057

Regularien festlegen, weil viele weitere Akteure mit von der
Partie seien.

Die Fraktion DIE LINKE. hielt fest, wer knappe Mittel
vergebe, müsse stets sehr genau darauf achten, wofür er sie
verwende. Deshalb sei die Forderung nach vernünftigen und
transparenten Kriterien für die Vergabe von Kulturförder-
mitteln zu unterstützen. Auch die Gesichtspunkte, die im
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genannt
seien, unterstütze die Fraktion DIE LINKE. Im Lauf der Zeit
entwickelten sich Erbhöfe. Andere Sparten, Genres oder
Nischenevents hätten es schwer. Deshalb halte die Fraktion
DIE LINKE. es für angemessen, Maßstäbe für die Förde-
rung zu entwickeln, auch unter dem Aspekt eines sozialen
Ausgleichs und unter dem Aspekt einer gerechten Auftei-
lung auf verschiedene Sparten und Gattungen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf die
Ergebnisse der Enquete-Kommission „Kultur in Deutsch-
land“, die bereits 2007 ein Defizit an Transparenz bei der
Förderung der Kultur durch den Bund festgestellt habe. Es
könne der Eindruck entstehen, es würden Hinterzimmer-
entscheidungen getroffen. Um dem bösen Schein vorzu-
beugen, trete die Fraktion dafür ein, transparente Kriterien
und verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Plädiert
werde zudem für eine Fachjury und für die Einhaltung so-
zialer Standards als Förderkriterium.

Berlin, den 24. Juni 2013

Monika Grütters
Berichterstatterin

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Reiner Deutschmann
Berichterstatter

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