BT-Drucksache 17/14056

zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schwartze, Gabriele Fograscher, Rainer Arnold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/13710 - Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht und Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe

Vom 20. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14056
17. Wahlperiode 20. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schwartze, Gabriele Fograscher,
Rainer Arnold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Claudia Roth
(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13710 –

Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen
begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht und Gewährung
eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe

A. Problem

Vor über 70 Jahren, im Juni 1941, begann der vom NS-Regime befohlene An-
griff der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion. Geplant und durchgeführt
wurde dieser Angriff als rassistisch motivierter Vernichtungs- und Eroberungs-
krieg unter Missachtung aller völkerrechtlichen Normen.

Die sowjetischen Kriegsgefangenen zählen zu einer der größten Opfergruppen
nationalsozialistischer Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Bis 1945 starben in
deutschem Gewahrsam von insgesamt etwa 4,5 bis 6 Millionen sowjetischen
Kriegsgefangenen mehr als 60 Prozent.

Die Kriegsgefangenen, die überlebt hatten, leiden bis heute unter den gesund-
heitlichen, sozialen und moralischen Auswirkungen der Verfolgung. Dazu ge-
hört, dass ihnen ein Status als Verfolgte des NS-Regimes und eine Berücksich-
tigung im System der Entschädigung von NS-Unrecht durch Deutschland ver-
wehrt blieb. Schätzungen gehen davon aus, dass von ihnen heute noch etwa
4 000 am Leben sind.

B. Lösung

Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass
der Deutsche Bundestag das schwere Unrecht, das an den sowjetischen Kriegs-

gefangenen begangen wurde, ausdrücklich als nationalsozialistisches Unrecht
anerkennt.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den überlebenden sowjetischen
Kriegsgefangenen einen individuellen Anerkennungsbetrag für das erlittene
NS-Unrecht in Höhe von 2 500 Euro zuzusprechen; die dafür erforderlichen
Mittel im Bundeshaushalt bereitzustellen und Maßnahmen für eine verbesserte
Erinnerungskultur sowie für eine verstärkte Förderung von Gedenkstätten, die

Drucksache 17/14056 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sich mit den angesprochenen Verfolgungsschicksalen beschäftigen, in der Ge-
denkstättenkonzeption des Bundes sicherzustellen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Der Antrag macht keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14056

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13710 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
genschaft vor dem Hintergrund der Reparationsthematik
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 111. Sitzung

grundsätzlich auszuschließen. Die einzige Ausnahme hät-
ten die Fälle von Kriegsgefangenen dargestellt, die in Kon-
zentrationslagern inhaftiert gewesen seien. Darüber hinaus
Drucksache 17/14056 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Martin Gerster

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/13710 in seiner 244. Sitzung am 7. Juni 2013 dem Fi-
nanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Pe-
titionsausschuss, dem Auswärtigen Ausschuss, dem Innen-
ausschuss, dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss
für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag be-
schließen soll,

I. festzustellen, dass das Unrecht, dass an den sowjeti-
schen Kriegsgefangenen begangen wurde, ausdrücklich als
nationalsozialistisches Unrecht anerkannt werden soll und
dass der historische Hintergrund, die Entwicklung sowie
die Begründung dieser Notwendigkeit gemäß der im An-
trag enthaltenen Formulierung zu beschreiben sind;

II. die Bundesregierung aufzufordern,

a) den überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen einen
individuellen Anerkennungsbetrag für das erlittene NS-
Unrecht in Höhe von 2 500 Euro im Rahmen einer eigen-
ständigen, außergesetzlichen Regelung zu verschaffen.
Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch;

b) die dafür erforderlichen Mittel im Bundeshaushalt be-
reitzustellen. Nicht in Anspruch genommene Leistun-
gen können für humanitäre Hilfen zugunsten von be-
dürftigen NS-Opfern eingesetzt werden. Die Regelung
soll über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft“ umgesetzt werden;

c) Vorschläge für eine Intensivierung der Erinnerungskul-
tur an das Leidensschicksal der sowjetischen Kriegs-
gefangenen und anderer slawischer NS-Opfer zu unter-
breiten und die weitere Förderung von Gedenkstätten,
die sich mit den Verfolgungsschicksalen beschäftigen,
in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes sicherzu-
stellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Petitionsausschuss hat den Antrag in seiner 88. Sitzung
am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Ablehnung.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 87. Sit-
zung am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stim-

der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 125. Sit-
zung am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in
seiner 90. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
13710 in seiner 144. Sitzung am 12. Juni 2013 erstmalig und
abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13710.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
zeichneten es als unrichtig, dass es bisher keine Leistun-
gen bzw. Programme zugunsten von ehemaligen sowjeti-
schen Kriegsgefangenen gegeben habe, deren Schicksal in
der Zeit des 2. Weltkriegs man ausdrücklich bedauere. Die
menschenunwürdige Behandlung der sowjetischen Kriegs-
gefangenen sei eine von vielen Menschenrechtsverletzun-
gen, die sich die Kriegsgegner angetan hätten. Bis heute
gelte das Mitgefühl allen Opfern. Die Bundesregierung
habe sich stets bemüht, mit den Nachfolgestaaten der ehe-
maligen Sowjetunion in Entschädigungsfragen zusammen
zu arbeiten. In den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen zur Deut-
schen Einheit seien die ehemaligen Kriegsgefangenen von
allen Seiten bewusst ausgenommen worden. 1993 habe es
mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, also auch mit
Weißrussland und der Ukraine, Vereinbarungen zugunsten
von NS-Opfern gegeben. In diesem Rahmen habe die Bun-
desrepublik Deutschland Gelder in Milliardenhöhe bereit-
gestellt, deren Verwendung den jeweiligen Staaten oblegen
hätte. Die Mittel hätten also auch ehemaligen sowjetischen
Kriegsgefangenen zugutekommen können.

Am 2. August 2000 sei die Stiftung „Erinnerung, Verant-
wortung und Zukunft“ (EVZ) von der damaligen rot-grü-
nen Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deut-
schen Wirtschaft ins Leben gerufen und mit 10,1 Mrd. DM
ausgestattet worden, um ehemalige Zwangsarbeiter zu ent-
schädigen. Es sei damals zwischen allen beteiligten Staa-
ten Konsens gewesen, Rechtsfolgen aus der Kriegsgefan-
am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen

habe die Stiftung EVZ aber auch einige freie Mittel bereit
gestellt, die ebenfalls ehemaligen sowjetischen Kriegsge-

vorsehe. Ehemalige von Deutschland inhaftierte Kriegsge-
fangene anderer Nationen müssten ebenfalls berücksichtigt
werden. Darüber hinaus müsse auch das Schicksal von Deut-
schen, die damals in Kriegsgefangenschaft geraten waren,
berücksichtigt werden. Die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP würden sich nicht einer internationalen, um-
fassenden Lösung der Entschädigungsfrage in Bezug auf
ehemalige Kriegsgefangene verschließen.

Die Zeit für eine Regelung dränge angesichts des Alters der
Betroffenen. Allerdings sei die Kritik der Opposition an der
Haltung der Koalitionsfraktionen wenig glaubwürdig an-
gesichts der Tatsache, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vor einigen Jahren gemeinsam regiert hätten, als
noch mehr der Betroffenen am Leben gewesen seien. Da-
mals sei eine entsprechende Regelung unterblieben.

Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass die ehemaligen
sowjetischen Kriegsgefangenen zu den größten Opfer-
gruppen nationalsozialistischer Verbrechen in der Zeit des
2. Weltkriegs zählen. Sie seien rechtlos und der rassis-
tischen Ideologie des NS-Regimes hilflos ausgeliefert ge-
wesen. Im Gesetz zu Errichtung der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) zur Entschädigung der
NS-Zwangsarbeiter seien Kriegsgefangene grundsätzlich
nicht als Leistungsberechtigte vorgesehen gewesen. Des-
wegen bemühe sich die Fraktion der SPD, für die ca. 4 000
noch lebenden Opfer eine entsprechende Anerkennung zu
gewähren.

Man fordere die Anerkennung des Unrechts an den sowje-
tischen Kriegsgefangenen, einen individuellen Anerken-
nungsbetrag für das erlittene NS-Unrecht in Höhe von 2 500
Euro im Rahmen einer eigenständigen, außergesetzlichen
Regelung und die dafür notwendige Bereitstellung der Mit-
tel. Außerdem müsse die Erinnerungskultur in Bezug auf
die Leidensgeschichte der ehemaligen sowjetischen Kriegs-
gefangenen und der Kriegsgefangenen aus anderen slawi-
schen Völkern intensiviert werden.

Die Fraktion der SPD habe sich im Vorfeld der Beratung in-
tensiv bemüht, andere Fraktionen mit einzubeziehen, um zu
einem fraktionsübergreifenden Antrag zu gelangen. Leider
hätten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP dies zuletzt
abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. bedauerte, dass keine Einigung
über die Einbringung eines gemeinsamen Antrags mit den an-
tragstellenden Fraktionen erzielt worden sei. Die Fraktion
DIE LINKE. habe bereits im Jahr 2000 bei der Errichtung der
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)

Noch im Jahr 2006 habe der damalige Bundesminister der
Finanzen Peer Steinbrück auf eine Anfrage der Abgeordne-
ten der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, geantwortet, eine
Entschädigung ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener
sei nicht vorgesehen. Die Angehörigen der Roten Armee
hätten keine Entschädigung erhalten sollen, da auch deut-
schen Kriegsgefangenen unrechtmäßige Leiden zugefügt
worden seien. Es sei sehr gut, dass die Fraktion der SPD
von dieser Position einer Aufrechnung von Leiden gegen
Leiden abgerückt sei. Es gebe nur noch ca. 4 000 Menschen,
die von der im Antrag vorgeschlagenen Regelung profitie-
ren könnten. Es sei in vielen Beiträgen nachzulesen, dass
die Kriegsgefangenenlager, in denen die Angehörigen der
Roten Armee untergebracht worden seien, mit Konzentra-
tionslagern vergleichbar gewesen seien. Deshalb sei das An-
liegen des Antrags berechtigt.

Nach Meinung der Fraktion DIE LINKE. sollte der indivi-
duelle Anerkennungsbetrag, wie er im Antrag vorgesehen
sei, nicht auf die bei Leistungen der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) vorgesehene Unter-
grenze von 2 500 Euro begrenzt sein, sondern eher der dort
zulässige Betrag von 7 500 Euro gewählt werden. Auch,
dass es laut Antrag keinen Rechtsanspruch auf diese Ent-
schädigung geben solle, wurde von der Fraktion DIE
LINKE. kritisiert. Dennoch unterstütze man den Antrag.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte
die Ausführungen der Fraktion der SPD und bedauerte, dass
kein fraktionsübergreifender Antrag zustande gekommen
sei, obwohl Einigkeit bestünde, welches Unrecht an den so-
wjetischen Kriegsgefangenen in der Zeit des 2. Weltkriegs
verübt worden sei. Alle seien sich bewusst, dass es nur noch
ca. 4 000 direkt betroffene Personen gebe, die alle sehr alt
seien. Deshalb sei der zeitliche Druck für eine Verständi-
gung objektiv hoch.

Wenn die Koalitionsfraktionen mit einer isolierten Lösung
für die ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen nicht
einverstanden seien und die Thematik als wichtig einstufen
würden, erwarte man, dass die Koalitionsfraktionen in die-
ser hoch sensiblen Frage einen alternativen Vorschlag vorle-
gen. Es gehe um einen kleinen Kreis von direkt Betroffenen.
Der Antrag sehe keinen Rechtsanspruch, sondern einen in-
dividuellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 Euro
im Rahmen einer eigenständigen, außergesetzlichen Rege-
lung vor. Da kein alternativer Vorschlag der Koalitionsfrak-
tionen vorgelegt worden sei, würden die antragstellenden
Fraktionen nun ihren eigenen Vorschlag zur Abstimmung
stellen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Manfred Kolbe Martin Gerster
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14056

fangenen zugute hätten kommen können. Auch in diesem
Fall habe die Mittelverwendung nicht in der Verantwor-
tung der Bundesrepublik Deutschland gelegen.

Der vorliegende Antrag weise die Schwäche auf, dass er eine
isolierte Lösung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene

darauf gedrungen, die ehemaligen sowjetischen Kriegsgefan-
genen ebenso wie die italienischen ehemaligen Kriegsinter-
nierten mit in den Kreis der Leistungsempfänger aufzuneh-
men.

Den jetzt beobachtbaren Umdenkungsprozess begrüße man.
Berichterstatter Berichterstatter

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