BT-Drucksache 17/14012

zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Memet Kilic, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/13246 - Mit einem Nationalen Aktionsplan die Chancen des demografischen Wandels ergreifen

Vom 14. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14012
17. Wahlperiode 14. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Memet Kilic, Dr. Tobias Lindner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13246 –

Mit einem Nationalen Aktionsplan die Chancen des demografischen Wandels
ergreifen

A. Problem

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird auf die Chan-
cen und die großen Herausforderungen hingewiesen, die mit der demografi-
schen Entwicklung in Deutschland verbunden seien. Die erwartete deutliche
Alterung der Bevölkerung habe Auswirkungen auf die soziale und ökonomi-
sche Situation Deutschlands. Dies betreffe sowohl die Ausgaben und Einnah-
men der öffentlichen Haushalte als auch die Anpassung der öffentlichen Infra-
struktur und die sozialen Sicherungssysteme. Um diesen Herausforderungen
gerecht zu werden, brauche Deutschland einen Nationalen Aktionsplan, der alle
betroffenen Politikbereiche umfasse und zukünftige Generationen nicht zusätz-
lich belaste. Die Bundesregierung soll nach dem Antrag aufgefordert werden,
Maßnahmenpakete für die Handlungsfelder Arbeitsmarkt-, Integrations-, Bil-
dungs-, Frauen- und Familienpolitik umzusetzen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/14012 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13246 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Katharina Landgraf
Berichterstatterin

Franz Müntefering
Berichterstatter

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

nern müssten die Anforderungen an den gesetzlichen
Arbeitsschutz angepasst werden und der Gesundheits-

rechte Personalentwicklung zu realisieren. Die Be-
schutz und die Arbeitsbedingungen und Beschäfti-
gungschancen gerade für die älteren Beschäftigten ver-
bessert werden. Flexible Arbeitszeitmodelle seien
ebenso notwendig wie flexible individuelle Übergänge

triebe sollen vor allem dabei unterstützt werden, die-
jenigen zu fördern, deren berufliche Qualifikationen
veraltet seien.

h) Ältere Arbeitslose müssten durch Qualifizierungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14012

Bericht der Abgeordneten Katharina Landgraf, Franz Müntefering, Nicole
Bracht-Bendt, Heidrun Dittrich und Ekin Deligöz

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/13246 wurde in der
237. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. April 2013
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und dem Innenausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie dem Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird der demografische Wandel als eine der größten He-
rausforderungen Deutschlands angesehen. Nach Prognosen
komme es in den nächsten 40 Jahren neben einem Bevöl-
kerungsrückgang von ca. sieben Millionen Einwohnern zu
einer deutlichen Alterung der Bevölkerung. Die Menschen
würden anders arbeiten, anders zusammenleben und anders
mobil sein. Um diesen Herausforderungen gerecht zu wer-
den, brauche Deutschland einen Nationalen Aktionsplan,
der alle betroffenen Politikbereiche umfasse und zukünftige
Generationen nicht zusätzlich belaste. Dieser müsse über
eine allgemeine und abstrakte Strategie hinausgehen und
klare und explizite Schritte zur Bewältigung des demografi-
schen Wandels vorsehen. Beispielsweise sei es notwendig,
dem Fachkräftemangel in den Pflege- und Erziehungsberu-
fen sowie in den technischen Berufen durch ein Maßnah-
menpaket für die Handlungsfelder Arbeitsmarkt, Einwande-
rung, Bildung und Gleichstellung entgegenzuwirken.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen, der
sich auf alle für den demografischen Wandel relevanten
Handlungsbereiche erstrecke, d. h. kommunale Finanzen
und Verwaltung, Stadt- und Landesentwicklung, Bauen und
Wohnen, Gesundheit, Pflege und selbstbestimmtes Leben
im Alter, Sicherung eines auskömmlichen Einkommens im
Alter, Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Mobi-
lität und Teilhabe. Folgende Maßnahmenpakete sollen für
die Felder Arbeitsmarkt-, Integrations-, Bildungs-, Frauen-
und Familienpolitik umgesetzt werden:

1. Es seien Rahmenbedingungen für einen alters- und al-
ternsgerechten Arbeitsmarkt zu schaffen, indem Weiter-
bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verbessert, le-
benslanges Lernen gefördert und in die Gesundheitsför-
derung investiert werde. Gemeinsam mit den Sozialpart-

a) Unternehmen sollen mithilfe von Beratungen dabei
unterstützt werden, betriebsspezifische Lösungen im
Bereich Arbeitsorganisation (z. B. altersgemischte
Teamarbeit, Tandemlösungen von jüngeren und älte-
ren Beschäftigten, Arbeitszeitmodelle) und Gesund-
heitsförderung (z. B. Arbeitsplatzgestaltung) zu ent-
wickeln.

b) Die Träger der Berufsgenossenschaften und der be-
trieblichen Gesundheitsförderung müssten ihre Akti-
vitäten ausbauen und stärker auf Beschäftigte in klei-
nen und mittleren Betrieben sowie weibliche Be-
schäftigte ausrichten.

c) Das Instrument des betrieblichen Eingliederungsma-
nagements (BEM) nach § 84 Absatz 2 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) müsse in sämt-
lichen Betrieben zur Anwendung kommen, damit Be-
schäftigte, die aufgrund ihres Alters, eines Unfalls
oder einer Krankheit ihrer regulären Arbeit nicht
mehr in gewohntem Maße nachkommen könnten, auf
sie zugeschnittene Arbeitsbedingungen, Hilfsmittel
bzw. Assistenz bekämen.

d) Gefährdungsbeurteilungen seien ein zentrales Instru-
ment im Arbeitsschutzgesetz. Eine flächendeckende
Umsetzung der Regelungen und bessere Kontrollen
seien notwendig. Der betriebliche Arbeitsschutz
müsse darüber hinaus durch eine Anti-Stress-Verord-
nung, mehr als heute vor Stress und psychischer
Überlastung schützen.

e) Beschäftigungspakte und Demografie-Tarifverträge
zwischen den Sozialpartnern, die die Integration Äl-
terer ins Arbeitsleben und alters- und alternsgerechte
Arbeit förderten, seien zu unterstützen.

f) Eine Teilrente bei Verringerung der Arbeitszeit ab
dem 60. Lebensjahr werde eingeführt. Sie werde
auch für Menschen jenseits der Regelaltersgrenze at-
traktiv ausgestaltet, um einen längeren Verbleib in
Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Dabei sollen die
Hinzuverdienstgrenzen transparenter gestaltet und
insbesondere für Geringverdienende verbessert wer-
den.

g) Innerhalb der Betriebe müssten Anreize für Fortbil-
dungen und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Be-
schäftigten, unabhängig von Alter, Geschlecht und
Qualifizierung, geschaffen werden. Dabei würden
kleine und mittlere Unternehmen durch Beratung und
vernetzte Angebote gezielt gefördert, um ihre Weiter-
bildungsaktivitäten zu erhöhen und eine altersge-
in den Ruhestand. Folgende Maßnahmen seien dafür
umzusetzen:

effektiver wieder ins Erwerbsleben integriert werden.
Alle Regelungen, die nicht auf die Integration, son-

Drucksache 17/14012 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dern auf die Ausgrenzung älterer Arbeitsloser zielten,
seien zu streichen. Das betreffe sowohl die Regelung
in § 53a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB II), nach der über 58-jährige erwerbsfä-
hige Leistungsbezieher und -bezieherinnen unter be-
stimmten Bedingungen nicht mehr als arbeitslos gäl-
ten, als auch die mögliche Zwangsverrentung Arbeit-
suchender nach § 12a Absatz 1 Satz 2 SGB II.

i) Der Berufseinstieg für junge Menschen müsse er-
leichtert werden. Für Praktika müssten eindeutige
Regelungen und Mindestbedingungen gelten: ein
schriftlicher Vertrag, ein Zeugnis, eine Mindestauf-
wandsentschädigung und eine festgelegte zeitliche
Begrenzung.

2. Die Bundesregierung werde aufgefordert, durch einen
Nationalen Aktionsplan zum demografischen Wandel
die berufliche Anerkennung der bereits hier lebenden
Migrantinnen und Migranten zu verbessern, Zuwande-
rung zu erleichtern und Fachkräfteeinwanderung trans-
parent zu gestalten. Dafür sollen folgende Maßnahmen
umgesetzt werden:

a) Es werde ein Punktesystem eingeführt, um Einwan-
derung in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermögli-
chen. Dieses Modell schaffe die Möglichkeit, die Ar-
beitskräfteeinwanderung anhand eines bestimmten,
gesellschaftlich abgestimmten Kriterien-Katalogs zu
steuern. Danach vergebe der Staat für bestimmte Va-
riablen (wie Bildungsabschluss, berufliche Qualifika-
tion, Berufserfahrung und Sprach-/Deutschkennt-
nisse der Antragstellerinnen und Antragsteller)
Punkte, wobei sich diejenigen mit den höchsten
Punktzahlen für eine Einwanderung qualifizierten.

b) Um weitere Anreize für die Einwanderung qualifi-
zierter Arbeitskräfte zu schaffen, sollten die hierfür
notwendigen rechtlichen Vorgaben vereinfacht und
transparent gestaltet werden.

c) Es müssten ausreichende Möglichkeiten geschaffen
werden, damit sich alle Erwerbsfähigen ihren Kom-
petenzen und Potenzialen entsprechend entwickeln
und qualifizieren könnten. Dazu gehörten ein erleich-
terter Zugang zur Anerkennung der im Ausland er-
worbenen beruflichen Qualifikationen durch eine
kunden- und kompetenzorientierte Arbeitsvermitt-
lung, ein bundesweiter Beratungsanspruch, eine ge-
meinsame Anerkennungskultur der Länder und eine
flächendeckende Nachqualifizierungsstruktur flan-
kiert von Förder- und Stipendienprogrammen. Die
angemessene Förderung dieser Weiterbildungsmaß-
nahmen für Menschen im und außerhalb des Leis-
tungsbezugs müsse sichergestellt werden.

d) Eine Verankerung der berufsbezogenen Sprachförde-
rung werde als Element der aktiven Arbeitsmarkt-
politik im SGB III und insbesondere im SGB II als
Regelinstrument sicher gestellt.

3. Die Bundesregierung werde aufgefordert, durch einen
Nationalen Aktionsplan zum demografischen Wandel,
das Bildungs-, Hochschul- und Ausbildungssystem de-
mografiefest zu machen und ein qualitativ und quantita-

a) Gemeinsam mit den Ländern werde über die Aufhe-
bung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich
verhandelt, um diese insbesondere bei der Schaffung
eines flächendeckenden Angebots an Ganztagsschu-
len zu unterstützen.

b) Gemeinsam mit den Ländern würden die Bildungszu-
gänge sowie die Übergänge zwischen einzelnen Bil-
dungsschritten verbessert und gerade benachteiligte
Menschen etwa durch bessere Möglichkeiten der
Sprachbildung und Alphabetisierung unterstützt.

c) Gemeinsam mit den Ländern werde eine Struktur-
reform der beruflichen Bildung im Sinne des grünen
Modells „DualPlus“ durchgeführt, damit ein breites
und gutes regionales Ausbildungsangebot aufrechter-
halten werden könne und alle Ausbildungswilligen
auch einen Ausbildungsabschluss erreichen könnten.
Die wenig effizienten Maßnahmen des bisherigen
Übergangssystems würden damit in eine effektive
Förderung überführt, die betriebliche Ausbildung
konjunkturunabhängiger mache, individuelle Lern-
und Ausbildungspfade ermögliche und Ausbildungs-
betriebe besser unterstütze.

d) Um Weiterbildung für Zukunftsberufe zu stärken,
sollen die Mittel der Arbeitsförderung auf Qualifizie-
rungsangebote für zukunftsorientierte Berufe, wie
zum Beispiel Pflegefachberufe, Betreuung, Erzie-
hung und weitere regional identifizierte Zukunftsbe-
rufe konzentriert werden. Insbesondere die Umschu-
lungen im Erziehungsbereich sollen auch über zwei
Jahre hinaus gefördert werden.

e) Der Hochschulpakt müsse zu einem wirksamen In-
strument werden, durch das alle Studienberechtigten
einen Studienplatz erhielten, sich die Studienbedin-
gungen verbesserten und die Hochschulen mehr Pla-
nungssicherheit erhielten.

f) Die Studienfinanzierung werde kurzfristig gestärkt
durch eine Erhöhung der Freibeträge und Fördersätze
beim BAföG und mittelfristig durch dessen Ausbau
zu einem Zwei-Säulen-Modell, um insbesondere
mehr junge Menschen aus finanziell schwachen Fa-
milien zu erreichen.

g) Lebenslanges Lernen werde durch ein Weiterbil-
dungs-BAföG unterstützt. Damit werde die Weiter-
bildungsbeteiligung vor allem der bisher unterreprä-
sentierten Gruppen deutlich erhöht. Der Rechtsan-
spruch für eine Förderung werde nicht an starre
Altersgrenzen gebunden. Das neue Gesetz werde die
Finanzierung des Lebensunterhaltes in der Weiter-
bildungsphase durch Zuschüsse und Darlehen abhän-
gig von der individuellen Situation der Berechtigten
regeln.

4. Insbesondere das Potenzial von Frauen werde viel zu
wenig genutzt. Obwohl sie hervorragende Qualifikatio-
nen hätten, seien sie noch immer unterdurchschnittlich
erwerbstätig. Folgende Maßnahmen zur besseren Ver-
einbarkeit von Beruf und Familie und für eine gleichbe-
tiv ausreichendes Bildungsangebot durch folgende Maß-
nahmen zu sichern:

rechtigte Bezahlung seien unerlässlich, um die Erwerbs-
beteiligungsquote von Frauen zu erhöhen:

tungsgesetz verankerte Recht auf Teilzeit sei um ein
Rückkehrrecht auf eine Vollzeittätigkeit zu ergänzen.

c) Das Elterngeld solle dementsprechend weiter entwi-
ckelt werden, damit die Zahlung eines Teilelterngel-
des bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Eltern
ohne doppelten Anspruchsverbrauch flexibel ermög-
licht werde. Im Zuge dessen sei das Modell der Part-
nermonate weiter zu entwickeln.

d) Die Elternzeitregelungen würden flexibilisiert, indem
der Zeitraum der übertragbaren Elternzeitmonate
nach dem dritten Lebensjahr von bisher zwölf auf
dann 24 Monate ausgeweitet und die Inanspruch-
nahme der Elternzeit bis zur Vollendung des 14. Le-
bensjahres ermöglicht werde.

e) Das Betreuungsgeld werde abgeschafft. Die dafür
vorgesehenen Mittel flössen in den quantitativen und
qualitativen Kitaausbau.

f) Eine grüne Pflegezeit von bis zu drei Monaten solle
Angehörigen die Möglichkeit eröffnen, für eine
Pflege in Ruhe alles Notwendige zu organisieren. Für
die drei Monate gebe es eine Lohnersatzleistung und
anschließend ein volles Rückkehrrecht in den Beruf
zu den alten Konditionen. Darüber hinaus würden
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige in
Form von besseren ambulanten Versorgungs- und
Beratungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre
Familien ausgebaut.

g) Mit einem Entgeltgleichheitsgesetz für beide Ge-
schlechter werde gleicher Lohn für gleiche und
gleichwertige Arbeit durchgesetzt.

h) Der Niedriglohnsektor inklusive der Minijobs werde
reformiert, um einen leichteren Einstieg in sozialver-
sicherungspflichtige und existenzsichernde Erwerbs-
arbeit zu erreichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlage in seiner 101. Sitzung am 12. Juni
2013 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Katharina Landgraf
Berichterstatterin

Franz Müntefering
Berichterstatter

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14012

a) Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit
von Elternschaft und Erwerbsleben würden geschaf-
fen, indem gemeinsam mit den Ländern und Kom-
munen eine qualitativ hochwertige und flexible Be-
treuungs- und Bildungsinfrastruktur zügig ausgebaut
werde.

b) Die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Arbeitszeit-
gestaltung durch Langzeitkonten, Teilzeitoptionen
oder temporäre Freistellungen seien weiterzuentwi-
ckeln und auszubauen. Das im Teilzeit- und Befris-

i) Ein gesetzlicher Mindestlohn und branchenspezifi-
sche Mindestlöhne würden eingeführt.

j) Das Ehegattensplitting werde abgeschmolzen, um
eine Individualbesteuerung mit einem auf die Partne-
rin/den Partner übertragbaren Grundfreibetrag zu
schaffen. Gleiches Recht müsse für eingetragene Le-
benspartnerschaften gelten. Die staatlichen Mehrein-
nahmen würden für die Familien in Infrastrukturaus-
bau und Kinderleistungen investiert.

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