BT-Drucksache 17/14002

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/13551 - 10 Euro Mindestlohn jetzt b) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/13719 - Mit einem einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn Lohndumping bekämpfen und fairen Wettbewerb schaffen

Vom 14. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14002
17. Wahlperiode 14. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13551 –

10 Euro Mindestlohn jetzt

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae,
Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13719 –

Mit einem einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn Lohndumping bekämpfen
und fairen Wettbewerb schaffen

A. Problem

Mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland erhielt im Jahr 2010 nach
den Ausführungen der Antragsteller trotz Vollzeitarbeit nur einen „Niedrig-
lohn“ – mit erheblichen Konsequenzen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Fraktion DIE LINKE. fordert einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 10 Euro pro
Stunde als Untergrenze für alle Entgelte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern in Deutschland und die Einrichtung eines nationalen Mindestlohnrates.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13551 mit den Stimmen der

Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Einführung eines flächendeckenden, allgemeinen Min-

Drucksache 17/14002 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

destlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde, der für alle Beschäf-
tigten gilt und in keinem Arbeitsverhältnis unterschritten werden darf, sowie
die Einsetzung einer Mindestlohnkommission nach britischem Vorbild.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13719 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme einer der Vorlagen.

D. Kosten

Konkrete Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14002

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/13551 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/13719 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann Jutta Krellmann
Vorsitzende Berichterstatterin

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den deckt. Daher lägen beide Anträge auf der falschen Linie,
Antrag auf Drucksache 17/13719 in seiner Sitzung am
12. Juni 2013 beraten und dem Deutschen Bundestag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen

seien nicht praxistauglich und würden abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, dass erst ab einem
Mindeststundenlohn in Höhe von zehn Euro existenzsi-
Drucksache 17/14002 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jutta Krellmann

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/13551 ist in der 244. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2013 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/13719 ist in der 244. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2013 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

Deutschland braucht nach der Argumentation der Antrag-
steller dringend einen Paradigmenwechsel, damit die Lohn-
quote wieder steige. Unabdingbar dafür sei die Einführung
eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns als un-
tere Haltelinie für das Lohngefüge in Deutschland. Ein ge-
setzlicher Mindestlohn müsse mindestens 10 Euro pro
Stunde betragen. Davon könnten alleinstehende Vollzeit-
beschäftigte leben, ohne ihren Lohn aufstocken zu müssen.
Und erst ab dieser Höhe sei eine Rente oberhalb der Grund-
sicherung im Alter möglich.

Zu Buchstabe b

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von mindestens
8,50 Euro pro Stunde ist nach Aussage der Antragsteller die
Mindestvoraussetzung, um als Alleinstehender von der
eigenen Arbeit leben und unabhängig von ergänzendem ALG
(Arbeitslosengeld) II die eigene Existenz sichern zu können.
So werde zudem verhindert, dass der Staat und damit die
Steuerzahlerinnen und -zahler weiter als Ausfallbürgen für
Lohndumping herhalten müssten. Ein allgemeiner gesetz-
licher Mindestlohn schaffe faire Wettbewerbsbedingungen
durch eine transparente, auf alle Beschäftigungsverhältnisse
anzuwendende unterste Grenze für das Arbeitsentgelt. So
werde verhindert, dass Schmutzkonkurrenz auf dem Rücken
der Beschäftigten und mit negativen Folgewirkungen für Un-
ternehmen stattfinde, die faire Arbeitsbedingungen anböten.

III. Stellungnahmen des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/13551 in seiner Sitzung am
12. Juni 2013 beraten und dem Deutschen Bundestag mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über den An-
trag auf Drucksache 17/13551 in seiner 138. Sitzung am
12. Juni 2013 beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über den Antrag
auf Drucksache 17/13719 in seiner 138. Sitzung am 12. Juni
2013 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass mit der Fest-
setzung von Mindestlöhnen durch die Politik ein Überbie-
tungswettbewerb in Gang gesetzt würde. Die Forderungen
hätten bei rund sieben Euro begonnen und hätten jetzt bereits
zehn Euro erreicht. Die Koalition wolle ebenfalls Mindest-
löhne, lehne aber politische Mindestlöhne ab. Tarifparteien
seien für die Lohnfindung zuständig. Deshalb sei es richtig,
dass diese darüber entschieden, welchen Mindestlohn eine
Branche erwirtschaften könne. Die Koalition habe in zahl-
reichen Branchen über das Arbeitnehmerentsendegesetz und
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Mindestlöhne einge-
führt. Deutschland habe in unterschiedlichen Branchen und
Regionen sehr differenzierte Lohnsituationen. Deshalb seien
tarifliche Mindestlöhne der richtige Weg.

Die Fraktion der SPD forderte die Koalition auf, nach
mehrmaliger Verschiebung nun endlich über den Mindest-
lohngesetzentwurf des Bundesrates abzustimmen – wenn
man sich denn nicht zur Zustimmung durchringen könne.
Über das Für und Wider eines Mindestlohnes werde seit
Jahren diskutiert. Alle Argumente lägen auf dem Tisch. Alle
Vernunft spreche für einen allgemeinen Mindestlohn. Über
22 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
Deutschland arbeiteten inzwischen für einen Niedriglohn.
In Schweden seien es beispielsweise nur gut zwei Prozent.
Das habe gravierende Auswirkungen für die betroffenen Ar-
beitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland und
werde sich perspektivisch auch etwa in Form sehr niedriger
Renten niederschlagen. Die Koalition betreibe bei diesem
Thema mit ihrer Verweigerungshaltung das Gegenteil einer
nachhaltigen Politik; denn für die Differenz zwischen nied-
rigen Löhnen und Rentenansprüchen sowie dem Grundsi-
cherungsniveau werde der Staat einspringen müssen.

Die Fraktion der FDP betonte, dass Löhne von den Betrie-
ben zunächst erwirtschaftet werden müssten. Zehn Euro
Mindeststundenlohn wären aber nicht in jedem Betrieb ge-
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

chernde Rentenansprüche erworben werden könnten. Arbeit
müsse wieder so entlohnt werden, dass die Menschen davon

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14002

in Würde leben könnten und nicht auf aufstockende Leis-
tungen des Staates angewiesen seien. Zu viele Löhne erfüll-
ten diese Anforderung heute nicht. Alles spreche für einen
allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn. Das Gegenargu-
ment, er führe zu höherer Arbeitslosigkeit, werde von der
Praxis in anderen Staaten wie Österreich widerlegt. Es gehe
auch nicht an, zuerst die Arbeitnehmerseite zu schwächen
und dann ständig auf das Primat der Tarifautonomie zu ver-
weisen. Außer dem Mindestlohn müsse ein Verbandsklage-
recht eingeführt werden, damit die Lohnuntergrenze auch
durch die abschließende Gewerkschaft durchgesetzt werden
könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumen-
tierte, dass in Deutschland mehr als jeder fünfte Arbeitneh-
mer für einen Niedriglohn arbeiten müsse. 6,8 Millionen
Menschen erhielten für ihre Arbeit weniger als 8,50 Euro
Stundenlohn. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Alle
Oppositionsfraktionen hätten Konzepte zur Behebung die-
ses Problems vorgelegt. Nur die Koalition aus CDU/CSU
und FDP sei ein Konzept schuldig geblieben und verharre
wegen der Streitigkeiten in den eigenen Reihen in Untätig-
keit. Zumindest müsse die Koalition die Abstimmung über
das Mindestlohngesetz des Bundesrates endlich zulassen
und dürfe sich der Debatte nicht entziehen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Jutta Krellmann
Berichterstatterin

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