BT-Drucksache 17/13985

Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern, Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in Fernzügen in Deutschland

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13985
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Groß, Gustav Herzog,
Hans-Joachim Hacker, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten
Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und
der Fraktion der SPD

Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern, Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern
für mobilitätseingeschränkte Menschen in Fernzügen in Deutschland

Im Nationalen Radverkehrsplan erläutert die Bundesregierung, dass sie das
Fahrrad als Verkehrsmittel stärken will, indem es besser mit anderen Verkehrs-
mitteln verknüpft wird. Hierzu gehört auch die Verbesserung der Fahrrad-
mitnahme per Bahn, weil immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad als
Alternative zum Auto entdecken und sich bessere Übergänge zu den Eisenbahnen
wünschen. Die Mobilitätspartnerschaft zwischen dem Allgemeinen Deutschen
Fahrrad-Club e. V. (ADFC) und der Deutsche Bahn AG (DB AG) zur weiteren
Verbesserung des Umweltverbundes zwischen Fahrrad und Bahn wird allge-
mein positiv gewertet. Leider fehlt die Unterstützung der Bundesregierung, die
die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen des Fernverkehrs ausschließlich den
Eisenbahnunternehmen mit Hinweis auf deren „unternehmerische Verantwor-
tung und betriebswirtschaftliche Bewertung“ (vgl. Antwort der Bundesregie-
rung auf die Mündliche Frage 1, Plenarprotokoll 17/213, Anlage 7) überlässt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im März 2009 das Übereinkommen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Vertragsstaaten
verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grund-
freiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung auf-
grund einer Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Die DB AG orientiert
sich nach eigenen Angaben an den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen,
wie z. B. des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), der Technischen Spezifikation für Inter-
operabilität für mobilitätseingeschränkte Reisende (TSI PRM) und der EU-
Fahrgastrechteverordnung. Der Konzern bekennt sich ebenfalls nach eigener
Darstellung zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den rund
neun Millionen Bundesbürgern mit Behinderungen, die für die DB AG eine
wichtige Kunden- und Zielgruppe darstellen. Die DB AG hat nach dem ersten
Programm ab 2005 mittlerweile ein zweites Programm vorgestellt, dass bis 2015

Fahrgästen mit Handicaps eine selbstbestimmte Mobilität zur Nutzung der
Bahnhöfe und Züge der DB AG ermöglichen soll. In die Erarbeitung beider Pro-
gramme waren Behindertendachverbände, der Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung, Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung und das Eisenbahn-Bundesamt eingebunden.

Drucksache 17/13985 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Diese Anstrengungen werden allgemein anerkannt, müssen jedoch ausgebaut
werden.

Tandems und Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen
sind für mobilitätseingeschränkte, sehbeeinträchtigte und blinde Personen eine
sichere und oft die einzige Möglichkeit der Fortbewegung mit einem Fahrrad.
Deshalb besteht bei dieser Personengruppe ein besonderer Bedarf nach Mitnah-
memöglichkeit ihres Fahrzeugs in einem Fernzug.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen über den Bedarf der Bahn-
kundinnen und -kunden für die Mitnahme von Fahrrädern in den Fernzügen
der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen
vor, und wenn ja, welche?

2. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um gesicherte In-
formationen über den Bedarf der Bahnkundinnen und Kunden an der Mit-
nahme von Fahrrädern in Fernzügen der DB AG und der nicht bundeseigenen
Schienenfernverkehrsunternehmen zu erhalten?

3. Hat die Bundesregierung Umfragen oder Untersuchungen über den Bedarf
der Bahnkunden für die Mitnahme von Fahrrädern in den Fernzügen der
DB AG der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutsch-
land initiiert, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?

4. Plant die Bundesregierung weitere Umfragen durchzuführen, um Erkennt-
nisse über den nachgefragten Bedarf an Fahrradtransportplätzen in Zügen des
Bahnfernverkehrs der DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernver-
kehrsunternehmen in Deutschland zu erhalten?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die weiteren Absichten der
DB AG, die Zahl der vorhandenen Fahrradtransportplätze im Fernzugverkehr
zu erhöhen?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der Mit-
nahme von Fahrrädern, Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobili-
tätseingeschränkte Menschen in den Fernzügen der nicht bundeseigenen
Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland?

7. Welche Aktivitäten entwickelt die Bundesregierung, damit die DB AG sowie
die nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland
ihre vorhandenen Fahrradtransportplätze im Fernverkehr erhöhen, insbe-
sondere vor dem Hintergrund, dass die Österreichischen Bundesbahnen ab
Frühjahr 2013 pro Tag im Durchschnitt 1 760 Fahrradtransportplätze in den
Fernzügen des österreichischen Mobilitätsunternehmen ÖBB-Personenver-
kehr AG anbieten werden (Pressemitteilung der ÖBB vom 25. Juli 2012) und
der Fernbahnverkehr in der Schweiz (ICN) die Mitnahme von Fahrrädern
aufgrund verstärkter Nachfrage ebenfalls weiter ausbaut?

8. In welcher Größenordnung könnten nach Kenntnis der Bundesregierung
neue Kundengruppen für die DB AG erschlossen werden, wenn die DB AG
Fahrradstellplätze in den ICEs und ICE-Ts schaffen würde?

9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Benutzung von Tandems
und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen als
erforderliche Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte, sehbeeinträchtigte
und blinde Personen bei?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13985

10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der Personen, die
Interesse oder Bedarf an der Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit
drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in Fernzügen der
DB AG und der nicht bundeseigenen Schienenfernverkehrsunternehmen in
Deutschland haben?

11. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gesicherten Erkenntnissen
über den Bedarf von Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobili-
tätseingeschränkte Menschen als erforderliches Hilfsmittel für mobilitäts-
eingeschränkte, sehbeeinträchtigte und blinde Personen zu gelangen?

12. In welchen Fernverkehrszügen der DB AG und der nicht bundeseigenen
Schienenfernverkehrsunternehmen in Deutschland ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit drei Rä-
dern für mobilitätseingeschränkte Menschen nach Kenntnis der Bundes-
regierung erlaubt, und in welchen ist sie nicht erlaubt (bitte mit Angabe des
Typs)?

13. Wie viele Tandems und wie viele Fahrräder mit drei Rädern für mobilitäts-
eingeschränkte Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in einem derzeitigen Doppelstockzug und in einem künfti-
gen Doppelstockzug im Fernverkehr der DB AG mitgenommen werden?

14. Wie viele Tandems und wie viele Fahrräder mit drei Rädern für mobilitäts-
eingeschränkte Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in einem älteren Trieb- und Wagenzug und einem Nachfol-
gefahrzeug für die älteren Trieb- und Wagenzüge der DB AG mitgenommen
werden?

15. Wie viele Tandems und wie viele Fahrräder mit drei Rädern für mobilitäts-
eingeschränkte Menschen können nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in den Zügen der nicht bundeseigenen Schienenfernver-
kehrsunternehmen in Deutschland mitgenommen werden?

16. Wie viele reservierbare Abstellplätze für Tandems und wie viele reservier-
bare Abstellplätze für Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseinge-
schränkte Menschen werden bei der laufenden Erneuerung von 773 vorhan-
denen IC-Wagen der DB AG eingeplant, die als Ziel 160 Wagen mit
Fahrradabteil umfassen sollen?

17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, den im Auf-
trag der öffentlichen Hand tätigen Verkehrsunternehmen die Mitnahme von
Tandems und Fahrrädern mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte
Menschen vorzugeben und entsprechende Anforderungen bei Ausschrei-
bungen vorzusehen, um sehbeeinträchtigten und blinden Personen das
Fahrradfahren zu ermöglichen und auch nicht mobilitätsbeeinträchtigten
Tandemnutzern mehr Möglichkeiten anzubieten?

18. Was unternimmt die Bundesregierung, um auf den bundeseigenen Konzern
DB AG hinzuwirken, dass eine Mitnahme von Tandems und Fahrrädern mit
drei Rädern für mobilitätseingeschränkte Menschen in allen Fernverkehrs-
zügen der DB AG ermöglicht wird?

19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine geeignete Ausstattung von
Bahnhöfen für Fahrräder mit drei Rädern für mobilitätseingeschränkte
Menschen und Tandems (Rampen, geeignete Fahrstühle, Abstellplätze etc.),
und wie wird sie Planung und Bau in Zukunft unterstützen?

Berlin, den 12. Juni 2013
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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