BT-Drucksache 17/13976

Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13976
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Groß, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris
Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Gustav
Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, Sönke Rix, Franz Thönnes, Dr. Frank-Walter Steinmeier und
der Fraktion der SPD

Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein

Im zusammenwachsenden Europa ist Schleswig-Holstein die Hauptverbindung
zum prosperierenden Wirtschaftsraum Skandinavien und eine wichtige Ver-
kehrsdrehscheibe in Europa. Über Straßen, Schienen und Wasserwege werden
jedes Jahr unzählige Personen befördert und große Güterströme zwischen Nord-
see und Baltikum sowie Mitteleuropa und Skandinavien abgewickelt. Die Nach-
barschaft zur Metropolregion Hamburg und die Nähe zur Wirtschaftsregion
Öresund bieten bedeutende Standortvorteile und somit Chancen. Der Nord-Ost-
see-Kanal (NOK) ist eines der zentralen Verkehrsprojekte des Landes Schles-
wig-Holstein, das weit über die Landesgrenzen hinaus seine Bedeutung für den
Wirtschaftsstandort Deutschland hat. In der Kleinen Anfrage „Planungen für
Baumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal“ (Bundestagsdrucksache17/12914) hat
die Fraktion der SPD bereits umfassend das Handeln der Bundesregierung the-
matisiert.

Aktuellen Prognosen zufolge werden die Verkehre auf Schienen, Straßen und
Wasserwegen im nördlichsten Bundesland in den kommenden Jahren weiter zu-
nehmen. Bereits jetzt sind viele Trassen überlastet und sanierungsbedürftig. Zu-
gleich weisen Großprojekte wie die A 20 und die Fehmarnbeltquerung einen er-
heblichen Investitionsbedarf auf. Dabei hat die Unterfinanzierung des Bundes-
verkehrswegeplans Auswirkungen auf den Ausbau und die Pflege der gesamten
Infrastruktur des Landes Schleswig-Holstein.

Der Konzeptentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans befindet sich derzeit
in der Diskussion. Eine Priorisierung von verkehrsstrategisch wichtigen Projek-
ten für ein funktionstüchtiges und zukunftsweisendes Verkehrsnetz erscheint
zwingend erforderlich. Die Kenntnis des Status quo der Verkehrsinfrastruktur-
projekte sowie deren Perspektiven sind dafür unabdingbar.

Wir fragen die Bundesregierung:
Großprojekt A 20/Elbquerung

1. Wie hoch sind die bisherigen Baukosten bzw. aktuellen Kostenschätzungen
für den Weiterbau der A 20 in Schleswig-Holstein für alle Planungsabschnitte
(bitte für jeden Planungsabschnitt einzeln aufführen)?

Drucksache 17/13976 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie ist die aktuelle Zeitplanung für den Weiterbau der einzelnen Teilab-
schnitte?

3. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Trassenführung der A 20 bei Bad
Segeberg?

4. Wie sehen die Planungen für die Autobahnanschlüsse bei Bad Segeberg und
das Autobahnkreuz A 20/A 21 aus?

5. Ist nach aktuellen Erkenntnissen mit Verzögerungen gegenüber den bisheri-
gen Planungen für den Weiterbau der A 20 zu rechnen?

Wenn ja, warum?

6. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Vorteile der vom Bund und
den Ländern präferierten Vorzugsvariante „Bohrtunnel-lang-verkürzt-opti-
miert“ gegenüber den ebenfalls untersuchten anderen Planungsvarianten der
Elbquerung im Zuge der A 20?

7. Von welchen Kosten für die Realisierung der Elbquerung geht die Bundes-
regierung bei einem Tunnelbauwerk aktuell aus?

8. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Vor- und Nachteile
der derzeit infrage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten der Elbquerung?

9. Welches Finanzierungsmodell für den Bau der Elbquerung favorisiert die
Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, und warum?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die westliche Elbquerung
nach dänischem Vorbild über eine staatliche Projektfirma zu realisieren
(bitte konkret Vor- und Nachteile nennen)?

11. Inwiefern wird die Bundesregierung die Realisierungsmöglichkeit der Elb-
querung über eine staatliche Projektfirma in die vorläufigen Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen einbeziehen?

12. Wann und für welche Finanzierungsmodelle zum Bau der festen Elbquerung,
deren Baurecht voraussichtlich im vierten Quartal 2013 vorliegt, wird die
Bundesregierung eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Auf-
trag geben?

13. Welche Kosten sind mit der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
verbunden, und wann sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen?

14. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung darüber hinaus, um hin-
sichtlich der Finanzierung der Elbquerung zu einer abschließenden Ent-
scheidungsfindung zu kommen?

15. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen ist mit einer ab-
schließenden Entscheidung seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Fi-
nanzierung der festen Elbquerung zu rechnen?

Großprojekt Feste Fehmarnbeltquerung/Fehmarnsundquerung

16. Welche Summen sind im Rahmen des TEN-T-Programms (TEN-T = Trans-
European Transport Network) in welchem Jahr von der Europäischen Union
(EU) für die Feste Fehmarnbeltquerung bereits ausgezahlt worden?

17. Wieviel Geld aus dem TEN-T-Programm der EU steht in der laufenden
Haushaltsperiode noch maximal zur Verfügung, und wieviel Geld wird in
Zukunft voraussichtlich zur Verfügung stehen?

18. Wurden EU-Mittel aus anderen Quellen als den TEN-T-Mitteln genutzt, und
stehen diese grundsätzlich auch in Zukunft zur Verfügung?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Mittel beantragen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13976

19. Seit wann weiß die Bundesregierung, dass die Fehmarnsundbrücke nicht für
das prognostizierte Verkehrsaufkommen geeignet ist (vgl. Gutachten der
Deutschen Bahn AG zur Fehmarnsundbrücke)?

20. Welche Alternativen zur bestehenden Fehmarnsundbrücke werden geplant,
und mit welchem Zeitrahmen sowie mit welchen Kosten sind für die jewei-
ligen Alternativen zu rechnen?

21. Wie sehr gefährden die notwendigen Sanierungs-/Neubaumaßnahmen die
Planbauzeit der Festen Fehmarnbeltquerung sowie Hinterlandanbindung?

22. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungskosten
der Deutschen Bahn AG für eine Sanierung der alten Fehmarnsundbrücke
und den Neubau einer weiteren Fehmarnsundquerung sein (bitte einzeln
aufführen)?

23. Aus welchem Budget des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung – BMVBS – (Straßenverkehr oder Schienenverkehr) werden
diese Planungskosten erstattet, und wann werden diese Mittel zu Verfügung
gestellt?

24. Sind die Planungskosten für Alternativen zur Fehmarnsundbrücke im Rah-
men der TEN-Förderung der EU bezuschussungsfähig?

Wenn ja, wurde bereits ein Antrag auf Förderung gestellt?

Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, warum nicht?

25. Welche Trassenvarianten der Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbelt-
querung werden derzeit von der Bundesregierung geprüft, und was sind
nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils ihre Vor- und Nachteile?

26. Welche Gründe hat die Bundesregierung, eine Zwei-Trassen-Lösung zu prä-
ferieren?

27. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass im Raumordnungsverfahren angestrebt wird, eine Vorzugsvariante zu
ermitteln, die von ihr angestrebte Zwei-Trassen-Lösung durchzusetzen?

28. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Bauende der Festen Fehmarn-
beltquerung, der Hinterlandanbindung und (an) der Fehmarnsundquerung?

29. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Proteste und feh-
lenden Akzeptanz des Bauprojekts in der Bevölkerung auf die Planbauzeit
ein?

30. Wann und wie wird die Bundesregierung die voraussichtlichen Klagen be-
troffener Bürgerinnen und Bürger in ihre Bauzeitkalkulation einbeziehen?

31. Wie soll die Umschichtung von Finanzmitteln, die der Parlamentarische
Staatssekretär Enak Ferlemann dem Rechnungsprüfungsausschuss des
Deutschen Bundestags mit Schreiben vom 16. April 2013 im Zuge der Ver-
längerung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung der Deutschen
Bahn AG und ihren Infrastrukturunternehmen für die Jahre 2013 und 2014
in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro weg von den Ausbauprojekten und
hin zu Ersatzinvestitionen, den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und
für Eisenbahnbrücken angekündigt hat, erfolgen, und von welcher konkre-
ten Summe geht die Bundesregierung nach der ebenfalls angekündigten
später geplanten „Rückschichtung“ der Mittel für die Realisierung der
Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung aus?

Welche konkreten Baumaßnahmen als Teil der Hinterlandanbindung sollen
davon finanziert werden?

Drucksache 17/13976 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

32. Hat die Bundesregierung die Absicht, mit den 500 Mio. Euro auch den
Neubau der von Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dr. Peter Ramsauer präferierten 2+1-Trasse zu finanzieren?

33. Welche Auswirkungen hat ein solcher Plan auf die Finanzierung anderer
Projekte, wie den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe?

34. Für wie planfest hält die Bundesregierung die derart zur Verfügung gestell-
ten Mittel, und welchen Einfluss hat sie auf die Projektauswahl und -priori-
sierung durch die Deutsche Bahn AG?

35. Von welcher Gesamtkostenhöhe für die Feste Fehmarnbeltquerung plus
Hinterlandanbindung inklusive der Fehmarnsundquerung wird nach Kennt-
nisstand der Bundesregierung aktuell ausgegangen, und wie hoch ist der
deutsche Anteil?

36. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den von der Scandlines GmbH öffentlich vorgebrachten Argumenten,
dass die Verkehrsprognosen für die Feste Fehmarnbeltquerung statistisch
nicht korrekt durchgeführt wurden, falsche Scandlines-Überführungskosten
angesetzt worden sind und die Scandlines GmbH, entgegen der ursprüngli-
chen Annahme von Femern A/S, den Fährbetrieb auf dem Fehmarnbelt auf-
rechterhalten wird, im Hinblick auf eine nötige Neuberechnung der voraus-
sichtlichen Rentabilität einer Festen Fehmarnbeltquerung?

37. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die von der norwegisch-
deutschen COINCO GmbH wieder aufgegriffene Idee eines Tunnels zwi-
schen Gedser/Südschweden und Rostock/Mecklenburg-Vorpommern?

38. In welcher Form ist die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Deutsche Bahn AG in die Planungen dieses Tunnels invol-
viert, und welche Erwartungen stellt die Bundesregierung an diese Stre-
ckenprüfung?

39. Inwiefern wurde diese in der Prüfung befindliche Verbindung bei den Ver-
kehrsprognosen für eine Feste Fehmarnbeltquerung bedacht, und wie sehr
beeinflusst sie die Rentabilität einer Festen Fehmarnbeltquerung?

40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Abstimmung
der verschiedenen Verkehrsprojekte, die in direkter Konkurrenz zueinander
stehen, und wie will die Bundesregierung eine Abstimmung der unter-
schiedlichen Projektplanungen erreichen?

Falls die Bundesregierung von einer Abstimmung absieht, werden die Ver-
kehrsprognosen für die Feste Fehmarnbeltquerung angepasst?

41. Plant die Bundesregierung, eine eigene Rentabilitätsprüfung in Auftrag zu
geben?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

42. Was folgert die Bundesregierung daraus, dass sich angesichts der geänder-
ten Bauzeit und der gestiegenen Baukosten sowie anderer Verkehrsbaupro-
jekte und des aufrechterhaltenen Fährbetriebs die Voraussetzungen für das
Projekt gemäß Artikel 22 Absatz 2 des dänisch-deutschen Staatsvertrags
über eine Feste Fehmarnbeltquerung anders, als zum Zeitpunkt des Ver-
tragsabschlusses geplant, entwickelt haben?

43. Wie weit sind die Überlegungen hinsichtlich der Einrichtung eines Bau-
hafens für die Fehmarnbeltbrücke?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13976

Häfen und Wasserstraßen

44. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Hin-
terlandanbindung der Lübecker und der Kieler Häfen (Straße, Schiene, Bin-
nenwasserstraßen)?

45. Welche Realisierungszeiträume sind dafür vorgesehen?

46. In welchem Umfang stehen die hierfür erforderlichen Finanzmittel zur Ver-
fügung?

47. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung im Bereich der Stadt Kiel
hinsichtlich der verstärkten Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene
(z. B. Ostuferhafen, Schweden-Terminal) und zur Entlastung von Wohnge-
bieten (z. B. entlang des Ostrings in Ellerbek und Gaarden) von Schwerlast-
verkehr durch den Ostring II (Ostufer-Entlastungsstraße)?

48. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Lübecker Hafen als größten
deutschen Ostseehafen besser an das europäische Binnenwasserstraßennetz
anzubinden?

49. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Lübecker Hafen zur
Entlastung des Hamburger Hafens bei?

50. Welches Güteraufkommen prognostiziert die Bundesregierung für den
Lübecker Hafen bis zum Jahr 2030?

51. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
die Modernisierung des Elbe-Lübeck-Kanals?

52. Welche Förderung von Investitionen in die Hafeninfrastruktur (insbeson-
dere im Kombinierten Ladungsverkehr) sieht die Bundesregierung für die
schleswig-holsteinischen Häfen an der Nord- und Ostsee vor?

53. Inwieweit wird die Anfahrt der Ostseehäfen von Kreuzfahrtschiffen durch
die von Schleusenausfällen verursachten Sperrungen und die Baumaßnah-
men an den Schleusen im Nordostseekanal behindert, und mit welchen Fol-
gekosten für die Häfen ist zu rechnen?

Schienentrassen/Bahnverkehr

54. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, die
Anzahl der ICE-Fernverbindungen nach Kiel zu erhöhen bzw. den Kieler
Hauptbahnhof künftig als Endstation zahlreicher DB-Fernlinien, die derzeit
in Hamburg enden, anzufahren?

55. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses Anliegen aus
Schleswig-Holstein gegenüber der Deutschen Bahn AG zu unterstützen?

56. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bezüglich der Fortsetzung
der Zahlungen der im Jahr 2019 planmäßig auslaufenden Finanzmittel aus
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)?

57. Wie plant die Bundesregierung mit Projekten wie der Stadt-Regional-Bahn
Kiel umzugehen, die im GVFG-Förderungszeitraum bis 2019 begonnen,
aber erst nach 2019 abgeschlossen werden?

58. Welche Priorität hat das Projekt des S-Bahn-Ausbaus S4 im Rahmen des
Bundesprogramms?

59. Wie ist der Stand der Planungen?

60. Welche Möglichkeit einer Kofinanzierung durch den Bund bei der Elektri-
fizierung der AKN-Linie (Altona–Kaltenkirchen–Neumünster) A1 gibt es

nach Ansicht der Bundesregierung?

Drucksache 17/13976 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

61. Wie ist der Sachstand beim barrierefreien Umbau der Bahnhöfe in Schles-
wig-Holstein?

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Bahnhöfe Schles-
wig-Holsteins barrierefrei umgebaut sein?

62. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung des Lärmschutzpaketes an
der Strecke Halstenbek–Horst, dessen Baubeginn die Deutsche Bahn AG
mehrfach für 2014 in Aussicht gestellt hat, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus der bisher erfolgten zeitlichen Verzögerung
bei der Umsetzung?

63. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Ausbau der Schie-
nenkapazitäten auf der Strecke zwischen Hamburg und Neumünster, und
welche Rolle spielen dabei Planungen für eine weitere Trasse zwischen
Hamburg und Elmshorn und gegebenenfalls darüber hinaus?

64. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Planungen, den Bahnhof Altona in Hamburg als Fernbahnkreu-
zungspunkt zu verlegen und den Bahnhof Hamburg-Diebsteich auszu-
bauen?

Unterstützt die Bundesregierung Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der
Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube, der im Februar 2013 gegenüber
dem Radiosender „NDR 90,3“ die hierfür seit Jahren laufende Planung
infrage gestellt hat?

65. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung im Falle der Realisierung
der in Frage 64 genannten Maßnahme die Deutsche Bahn AG den Schienen-
verkehrsfluss während der Baumaßnahmen und der Umstellung vom Fern-
bahnhof Altona auf einen neuen Fernbahnhof Diebsteich vollumfänglich
gewährleisten?

Welchen Beitrag kann der Bund nach Auffassung der Bundesregierung zu
einem notwendigen Engpassmanagement leisten?

Autobahnen/Bundesstraßen

66. Welchen Planungsstand hat der Ausbau der B 5 zu einem dreistreifigen
Querschnitt zwischen Itzehoe und Wilster-West?

67. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Ausbau der B 5 in dem ge-
nannten Abschnitt zu beginnen, und wie lange ist die veranschlagte Bauzeit
für diese Baumaßnahme?

68. Wie weit darf die B 206 im Zuge des Baus der A 20 zurückgebaut werden
(Rettungswege usw.)?

69. Wie sehen die Planungen für das Teilstück der B 432 von der Anschluss-
stelle Bad Segeberg-Süd bis zum Ortseingang aus (Rückbau, Herabstufung
etc.)?

70. In welchem Stadium befindet sich der Ausbau der Südspange Gaarden als
Abschluss des Ausbaus der B 404 zur A 21 auf Kieler Stadtgebiet?

71. In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung, den Ausbau zu be-
enden?

72. Was ist der aktuelle Sachstand beim Ausbau der B 404 zur A 21 auf dem
Teilstück von der AS Bargteheide bis Schwarzenbek?

73. Wann werden die weiteren Teilbereiche der 2+1-Verkehrsführung realisiert
sein?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13976

74. Welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, den Abschnitt der
B 404 zwischen der A 1 und der A 24 trotz des hohen Verkehrsaufkommens
der Nord-Süd-Achse nicht in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesver-
kehrswegeplans einzustufen?

75. Plant die Bundesregierung die Errichtung von zwei weiteren Anschlussstel-
len für die A 1 im Raum Henstedt-Ulzburg (AS Henstedt-Ulzburg Mitte)
und im Raum Norderstedt (AS Norderstedt Mitte)?

Wenn ja, welches Kostenvolumen wird für die Umsetzung veranschlagt,
und welche Folgen wird dies für die Verkehrsströme in der Region haben?

76. Wie ist der Planungsstand für den sechs- bzw. achtspurigen Ausbau der A 7
vom Elbtunnel bis zum Bordesholmer Dreieck?

77. Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung bezüglich des Verkehrs-
aufkommens und der daraus entstehenden Staus auf der A 7 ergreifen, die
durch die Baumaßnahmen zum sechs- bzw. achtspurigen Ausbau inklusive
möglicher Teilsperrungen entstehen?

78. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung ein erhöhtes Verkehrs-
aufkommen auf den möglichen Ausweichstrecken während der Bauzeit,
und wird es ein die Belastungen verminderndes Baustellenmanagement ge-
ben?

79. Wie ist die aktuelle Planung hinsichtlich der Fortführung der A 21 bis zur
A 24 (Hamburg–Berlin) bei Schwarzenbek zur Verbesserung der großräu-
migen Verkehrsanbindung Kiels und des gesamten Ostens von Schleswig-
Holstein an das übergeordnete Autobahnnetz?

Verkehrspolitik allgemein

80. Welche Zuschüsse des Bundes zum Ausbau des Radwegenetzes entlang der
Bundeswasserstraßen in Schleswig-Holstein sieht der Bundeshaushalt 2013
und die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung vor?

81. Wie sind die Finanzierungsanteile, bezogen auf die verschiedenen Ver-
kehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße bitte einzeln aufführen), die
Schleswig-Holstein in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus dem Bun-
desverkehrshaushalt und den zusätzlichen Zuwendungen aus den Maut-
einnahmen erhalten hat?

82. Welche Maßnahmen und gegebenenfalls Modellprojekte werden im Be-
reich der e-Mobilität in Schleswig-Holstein ergriffen bzw. eingerichtet?

Berlin, den 5. Juni 2013

Dr. Frank Walter Steinmeier und Fraktion

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