BT-Drucksache 17/13971

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/10966 - Angleichung der Renten in Ostdeutschland auf das Westniveau bis 2016 umsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12507 - Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss bringen

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13971
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10996 –

Angleichung der Renten in Ostdeutschland auf das Westniveau bis 2016
umsetzen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Kerstin Andreae, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12507 –

Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss
bringen

A. Problem

Nach 22 Jahren deutsche Einheit gilt in Ost und West weiterhin unterschied-
liches Rentenrecht. Dazu kommen offene Fragen der Rentenüberleitung.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller fordern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ab
dem Jahr 2013 ein steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag einge-
führt wird. Dieser solle für bis dahin im Osten erworbene Rentenanwartschaften
den Wertunterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West bis zum Jahres-
ende 2016 sukzessive ausgleichen.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10996 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Drucksache 17/13971 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, u. a. noch in dieser Legisla-
tur eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur
Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West durchzuführen. Mit
einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz sollten darüber hinaus weitere offene
Überleitungsfragen abschließend geklärt werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12507 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Annahme eines Antrags.

D. Kosten

Konkrete Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13971

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/10996 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/12507 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann
Vorsitzende

Silvia Schmidt (Eisleben)
Berichterstatterin

armut zu schützen, werde anstelle der Aufwertung der Ent- nehme, von der Lohnangleichung zu profitieren. Aber das

geltpunkte im Osten, die einkommensunabhängig durchge-
führt worden sei, eine Garantierente eingeführt, durch die
geringe Rentenansprüche in Ost und West auf ein Mindest-

dürfe nicht geschehen. Die positive Lohnentwicklung des
letzten Jahres in Ostdeutschland schlage sich nämlich jetzt
bereits in der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2013 nieder und
Drucksache 17/13971 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/10996 ist in der 198. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2012 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung sowie an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Gesundheit zur
Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/12507 ist in der 240. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2013 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss und den Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwie-
sen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

Die Fraktion DIE LINKE. verweist darauf, dass die Alters-
einkünfte im Osten um 18 Prozent geringer sind als im Westen
(vgl. Rentenversicherungsbericht 2008). Das liege zum einen
daran, dass die gesetzliche Rente bei den Ostdeutschen mehr
als 90 Prozent ihres gesamten Alterseinkommens ausmache.
Die wirtschaftliche Lebensleistung der Ostdeutschen werde
außerdem in der Rentenversicherung schlechter bewertet als
die der Westdeutschen, weil der Rentenwert Ost nach wie
vor erheblich niedriger liege als der Westwert. Mehr als
20 Jahre nach der deutschen Einheit gehe es bei der Anglei-
chung der ostdeutschen Renten an das Westniveau um Ge-
rechtigkeit.

Zu Buchstabe b

Das Ziel einer Vereinheitlichung der Rentenberechnung sollte
es sein, gleiche rentenrechtliche Regelungen für Versicherte
in den ehemals alten und neuen Bundesländern herzustellen
und damit die existierenden Ungleichbehandlungen zu be-
seitigen, begründet die antragstellende Fraktion ihre Initia-
tive. Eine einheitliche Berechnung solle sich auch weiterhin
am Äquivalenzprinzip ausrichten, so dass gleich hohe Bei-
tragszahlungen zu gleich hohen Rentenanwartschaften führ-
ten. Von daher sei es erforderlich, die Ermittlung von Ent-
geltpunkten für alle Versicherten zu vereinheitlichen sowie
einen einheitlichen Rentenwert einzuführen. Eine solche
einheitliche Berechnungsweise des Rentenanspruchs würde
auch zu höherer Akzeptanz und mehr Transparenz im Ren-
tensystem führen. Die bereits erworbenen Rentenanwart-
schaften könnten dabei nicht gekürzt werden. Um diese in
gleicher Höhe zu erhalten, müssten die Hochwertungsfakto-
ren gerade um die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes
reduziert werden. Um Geringverdienende besser vor Alters-

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Gesundheit
haben den Antrag auf Drucksache 17/10996 in ihren Sitzun-
gen am 15. Mai 2013 beraten und beide dem Deutschen Bun-
destag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
haben den Antrag auf Drucksache 17/10996 in ihren Sitzun-
gen am 5. Juni 2013 beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/12507 in ihren Sitzungen am 5. Juni 2013 beraten
und beide dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung emp-
fohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/10996 in seiner 137. Sitzung am 5. Juni 2013
abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/12507 in seiner 137. Sitzung am 5. Juni 2013
abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte klar, dass es gute Grün-
de gebe, von einem gesetzgeberischen Eingriff in das gelten-
de Rentenrecht zunächst abzusehen und die weitere Ent-
wicklung bei den Löhnen abzuwarten. Sie kritisierte, dass
das Ergebnis beider Anträge eine Schlechterstellung der
Rentner in Ostdeutschland wäre, weil man ihnen die Chance
niveau aufstockt würden, denn geringe Löhne gebe es nicht
nur im Osten Deutschlands, sondern auch im Westen.

trage damit zu einer Angleichung bei. Die rechtliche Anglei-
chung sollte allerdings in der neuen Wahlperiode erneut auf

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13971

die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sich abzeichne, dass
die Angleichung der Löhne weiter vorangeschritten sei.

Die Fraktion der SPD gab zu bedenken, dass sich bei den
Renten der Frauen in Ostdeutschland die negativen Faktoren
addierten. Sie verdienten in der Regel weniger als Männer,
hinzu komme das ohnehin niedrigere Arbeitseinkommen im
Osten. Die Schaffung einheitlicher rentenrechtlicher Rege-
lungen in Ost- und Westdeutschland sei allerdings notwen-
dig und solle bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Solange
aber keine Angleichung der Lohnhöhe in beiden Teilen des
Landes erreicht sei, könne auf die Hochwertung der Entgelte
in Ostdeutschland nicht verzichtet werden. Da die Fraktion
BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in ihrem Antrag nur eine auf-
kommensneutrale Umbasierung vorsehe, die für die aktuel-
len Rentnerinnen und Rentner keine Perspektive für höhere
Rentenzahlbeträge eröffnet, sei eine Zustimmung nicht mög-
lich. Für die mit dem Rentenüberleitungsgesetz bisher nicht
zufriedengestellten Gruppen solle zudem ein Härtefallfonds
eingerichtet werden.

Die Fraktion der FDP stellte fest, dass die Rentenanglei-
chung in Ost- und Westdeutschland überfällig sei. Die Frak-
tion der FDP sei dazu unverändert bereit. Der Handlungsbe-
darf bestehe ganz unbestritten.

Die Fraktion DIE LINKE. warf der Koalition vor, ihre
Wahlversprechen in der Rentenpolitik nicht eingelöst zu ha-
ben. Versprochen worden sei, in dieser Legislaturperiode ein
einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen.
Dazu liege kein Vorschlag der Koalition vor. Ostdeutsche
Rentner erhielten aber weiterhin ungerechtfertigt geringere
Renten als Westrentner. Die Lücke betrage auch nach der
Rentenerhöhung zum Juli 2013 noch durchschnittlich
108 Euro. Diese Renten müssten auf Westniveau angehoben
werden. Diese Angleichung solle bis zum Jahr 2016 erfolgt
sein. Dies solle nach den Vorstellungen der Fraktion in Stu-
fen erfolgen. Bis zur Angleichung der Löhne und Gehälter
müsse die Hochwertung beibehalten werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warf der Ko-
alition ebenfalls Versagen in der Rentenpolitik vor. Die
Koalition habe viel versprochen und nichts eingehalten. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebe mit ihrem An-
trag gleiches Recht für alle an. Für gleiche Einkommen solle
es in Ost wie West künftig gleiche Rentenansprüche geben.
Zudem müsse man über einen Härtefallfonds für diejenigen
nachdenken, die bei der Rentenüberleitung nicht hätten zu-
friedengestellt werden können und diesen bald möglich ein-
führen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Silvia Schmidt (Eisleben)
Berichterstatterin

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