BT-Drucksache 17/13959

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/13079, 17/13947 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Vom 12. Juni 2013


Bericht der Abgeordneten Ewald Schurer, Michael Leutert, Katja Dörner, Alois Karl
und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, Beitragsschuldner
in der Krankenversicherung vor Überschuldung zu schüt-
zen, gleichzeitig ihre Notfallversorgung zu gewährleisten
und das Kollektiv der Versichertengemeinschaft finanziell
zu entlasten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Gesundheit beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen durch die Ein-
führung des Notlagentarifs in der privaten Krankenversiche-

ger, für den etwa 10 v. H. der Beihilfeausgaben entfallen,
entstehen Mehraufwendungen in einem niedrigen einstelli-
gen Millionenbetrag, der finanziell in den Einzelplänen aus-
geglichen wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abschaffung des erhöhten Säumniszuschlags für frei-
willig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
sowie für Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und nach § 2
Absatz 1 Nummer 7 des Zweiten Gesetzes über die Kranken-
versicherung der Landwirte führt zu geringfügigen Minder-
einnahmen der Krankenkassen bei den Säumniszuschlägen.
Dem können jedoch Mehreinnahmen gegenüberstehen, weil
Beitragszahlungen verstetigt werden können, da es zu einer
Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13959
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/13079, 17/13947 –

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei
rung und durch die Abschaffung des erhöhten Säumnis-
zuschlags in der gesetzlichen Krankenversicherung keine
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

Durch die kurzfristig wirksamen Finanzhilfen für die Kran-
kenhäuser entstehen den Beihilfeträgerträgern in den Jahren
2013 und 2014 geschätzte Mehrausgaben in einem niedri-
gen zweistelligen Millionenbetrag und ab 2015 in einem
einstelligen Millionenbetrag. Für den Bund als Beihilfeträ-

geringeren Überschuldung kommen dürfte.

Bezüglich Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden
und Säumniszuschlägen für einzelne Versichertengruppen
liegen folgende Zahlen vor: Die Höhe der Rückstände im
Bereich der freiwillig Versicherten liegt bei 1,4 Mrd. Euro,
bei den Versicherten nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V
(ehemals Nichtversicherte) bei 0,8 Mrd. Euro (Stand: April

Drucksache 17/13959 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Euro. Rund 82 Prozent dieser Beträge werden von der ge-
setzlichen Krankenversicherung übernommen; die übrigen
Mittel werden von den übrigen Kostenträgern (z. B. Private
Krankenversicherung, Beihilfe) getragen. Ab dem Jahr 2015
entfallen die Mehrausgaben für den Versorgungszuschlag.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsauf-
wand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die private Krankenversicherungswirtschaft entstehen
durch die Einführung eines Notlagentarifs einmalige Be-

erwartende höhere Zahlungsmoral von bisher säumigen
Beitragszahlern werden in der PKV zu derzeit in der Höhe
nicht quantifizierbaren Entlastungen der Versicherungsge-
meinschaft im Vergleich zum Status quo führen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Gesundheit vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Ewald Schurer
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

Alois Karl
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter
2013). Die Höhe der rückwirkend zu erlassenden erhöhten
Säumniszuschläge wird auf rund 360 Mio. Euro im Bereich
der freiwilligen Versicherten und auf 275 Mio. Euro im Be-
reich der Versicherten nach § 5 Absatz 1 Nummer 13
SGB V geschätzt. Für die gesetzliche Krankenversicherung
sind die faktischen finanziellen Verluste begrenzt, da die
Forderungen uneinbringlich sind. Auf die Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds haben die vorgesehenen Erlasse kei-
nen Einfluss. Auf die Finanzreserven der Krankenkassen
könnten sich Auswirkungen ergeben, da die ausstehenden
Beträge für den Zeitraum bis 2008 (vor der Einführung des
Gesundheitsfonds) in der Rechnungslegung der Kranken-
kassen als Forderungen gebucht worden waren. Es ist aller-
dings davon auszugehen, dass sie inzwischen bereits weit-
gehend abgeschrieben sind und sich daher in der Praxis
kaum Auswirkungen ergeben.

Die kurzfristig wirksamen finanziellen Hilfen für Kranken-
häuser führen auf der Grundlage von Schätzungen zu Mehr-
ausgaben der Krankenkassen in den Jahren 2013 in Höhe
von rd. 415 Mio. Euro und 2014 von rd. 690 Mio. Euro und
damit insgesamt zu Mehrausgaben in Höhe von rd. 1,1 Mrd.

lastungen in Höhe von rund 228 000 Euro. Insgesamt wird
der anfallende Aufwand der Versicherungsunternehmen bei
Nichtzahlern durch die Einführung des Notlagentarifs gerin-
ger ausfallen als gegenüber dem Status quo.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für Bund, Länder und Gemeinden entsteht kein Erfüllungs-
aufwand.

Im Hinblick auf die Neuregelung zu den Wahltarifen ist da-
von auszugehen, dass nur für die – wenigen – Krankenkas-
sen ein einmaliger geringfügiger Mehraufwand anfällt, die
das versicherungsmathematische Gutachten früher vorlegen
müssen, als es der bestehende Dreijahresrhythmus vorsieht.
Durch den Wegfall des erhöhten Säumniszuschlags entsteht
für die Krankenkassen ein einmaliger, geringfügiger IT- Um-
stellungsaufwand.

Weitere Kosten

Die niedrigere Prämie des Notlagentarifs und die damit zu

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