BT-Drucksache 17/13954

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann, Angelika Krüger-Leißner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/13478 - Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-, Kultur- und Medienbereich

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13954
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann,
Angelika Krüger-Leißner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13478 –

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-,
Kultur- und Medienbereich

A. Problem

Nach Auffassung der Fraktion der SPD besteht kultur- und medienpolitischer
Handlungsbedarf, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu ver-
bessern. Der Kultur-, Kreativ- und Medienbereich biete Frauen zwar prinzipiell
vielfältige Perspektiven, weise jedoch gleichzeitig hohe soziale Risiken auf.
Zwar seien die Möglichkeiten des Bundes angesichts des Zuschnitts seiner
Kompetenzen mit Blick auf die Kulturhoheit der Länder begrenzt, doch müsse
die Bundesregierung ihre Zuständigkeiten nutzen, um die tatsächliche Gleich-
stellung von Frauen und Männern zu fördern.

Die SPD-Fraktion fordert zunächst, die Datenlage über die Situation der Frauen
im Kunst- und Kulturbetrieb zu verbessern. Darüber hinaus setzt sie sich für
eine obligatorische Ausstellungsvergütung ein, die in die Förderkriterien für aus
Bundesmitteln finanzierte oder bezuschusste Einrichtungen und Projekte auf-
genommen werden soll. Weitere Forderungen beziehen sich auf den „Gabriele
Münter Preis“, den Ankauf von Werken bildender Kunst und die Gleichstellung
in Gremien und Jurys, die über Stipendien, Programme und Projekte entschei-
den. Förder- und Beratungsprogramme müssten den besonderen Bedürfnissen
von Frauen angepasst werden. Zudem sei auf die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf in den vom Bund finanzierten oder bezuschussten Institutionen, Program-
men und Projekten zu achten. Wegen ihrer Bedeutung für die soziale Sicherung
wird die Bundesregierung aufgefordert, die Künstlersozialversicherung zu
stabilisieren und zukunftssicher zu machen. Um freischaffenden Frauen zu
besseren Verhandlungspositionen zu verhelfen, soll das Urhebervertragsrecht so
angepasst werden, dass künstlerische und kreative Arbeit angemessen vergütet

wird. In die Förderkriterien des Bundes soll die Zahlung von Mindesthonoraren
aufgenommen werden.

Drucksache 17/13954 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13954

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13478 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Vorsitzende und Berichterstatterin

Ulla Schmidt (Aachen)
Berichterstatterin

Reiner Deutschmann
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Agnes Krumwiede
Berichterstatterin

Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatter
Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Agnes Krumwiede
Berichterstatterin
ratung überwiesen worden sowie zur Mitberatung an den
Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Arbeit
und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Trotz vielfältiger Bemühungen ist die Gleichstellung von
Frauen und Männern in unserer Gesellschaft nicht vollstän-
dig erreicht. Das, konstatiert die Fraktion der SPD, gilt auch
für den Kunst-, Kultur- und Medienbereich. Frauen belaste
die schwer umzusetzende Vereinbarkeit von Familie und
Beruf oft stärker als Männer. Eine im Juli 2001 getroffene
Vereinbarung der damaligen Bundesregierung mit den Spit-
zenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privat-
wirtschaft hat nach Ansicht der Antrag stellenden Fraktion
bislang keine nennenswerten Fortschritte gebracht und die
dort festgeschriebene Freiwilligkeit nicht zu gerechter Teil-
habe geführt.

Wenngleich die Möglichkeiten des Bundes, konkrete Ver-
besserungen herbeizuführen, aufgrund der grundgesetz-
lichen Zuständigkeit der Länder begrenzt seien, bestünden
neben Handlungsoptionen in anderen Politikfeldern auch im
Bereich Kultur und Medien konkrete Ansatzpunkte für den
Bund, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und
Männern zu fördern. Da die Absicherung in der Künstler-
sozialversicherung (KSV) von Frauen für die Familien-
planung genutzt werde, seien der Erhalt und die Stabilisie-
rung der KSV besonders wichtig. Es gelte, eine Stärkung
der Rechtsstellung von Urhebern im Urhebervertragsrecht
herbeizuführen, da dies die Verhandlungssituation von frei-
schaffenden Frauen in dem Sektor für eine angemessene und
gleiche Bezahlung verbessere. Die Aufnahme einer ver-
pflichtenden Ausstellungszahlung in die Förderkriterien für
aus Bundesmitteln finanzierte oder bezuschusste Institutio-
nen und Projektträger mit dem Ziel, entsprechende parallele
Regelungen auch in den Ländern zu finden, gehöre ebenfalls
zum Aufgabenspektrum.

Institutionen und Projekte bei Tarifsteigerungen und die
Zahlung von Mindesthonoraren bei der Fördermittelver-
gabe. Im Rahmen der Förderung der Kultur- und Kreativ-
wirtschaft sollten die Bedürfnisse von Frauen besondere
Berücksichtigung finden. So sollten geeignete Coaching-
programme aufgelegt werden. Auch die Förderung von
Existenzgründungen, die Vermittlung betriebswirtschaft-
lichen Wissens sowie die Vernetzung Kultur- und Kreativ-
schaffender solle stärker auf die Bedürfnisse von Frauen
ausgerichtet werden. Eine Gleichstellung der Frauen beim
Zugang zu Führungspositionen in den Kultureinrichtungen
sei anzustreben. Ebenso sei die angemessene Vertretung von
Frauen in den über die Vergabe von Stipendien, Förder-
mitteln und -projekten entscheidenden Gremien und Jurys
der vom Bund finanzierten oder bezuschussten Institutionen
erforderlich. Zudem müssten Stipendien, Förderprogramme
und -projekte stärker auf die besonderen Belange von
Frauen zugeschnitten sein.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Seni-
oren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben
in ihren Sitzungen am 12. Juni 2013 jeweils die Ablehnung
des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich in seiner
Sitzung am 12. Juni 2013 mit dem Antrag auf Drucksache
17/13478 befasst und im Ergebnis Ablehnung empfohlen
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 12. Juni 2013

Monika Grütters Ulla Schmidt (Aachen) Reiner Deutschmann
Drucksache 17/13954 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Ulla Schmidt (Aachen),
Reiner Deutschmann, Dr. Lukrezia Jochimsen und Agnes Krumwiede

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/13478 ist in der 240. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2013 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Be-

Der Bund habe wesentlichen Anteil an der öffentlichen Kul-
turförderung und trage damit eine besondere Verantwortung
für die Einhaltung von Tarifverträgen, damit verbundene
Anpassungen der Zuwendungen für öffentlich geförderte

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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