BT-Drucksache 17/13929

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7197 - Gesundheit und Pflege solidarisch finanzieren

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13929
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Senger-Schäfer,
Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7197 –

Gesundheit und Pflege solidarisch finanzieren

A. Problem

Die Antragsteller stellen fest, dass in den letzten 30 Jahren die Ausgaben im Ge-
sundheitswesen nicht wesentlich stärker als das Bruttoinlandsprodukt gestiegen
seien. Würden sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Einnahmen an der
Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligen, wären Beitragserhöhungen
und Leistungskürzungen sowie Zusatzbeiträge und Praxisgebühr nicht erforder-
lich gewesen. Bisher habe immer die Kostensenkung im Mittelpunkt der Gesund-
heitsreformen gestanden. Dabei seien soziale Ungerechtigkeiten entstanden und
habe die Qualität der Versorgung abgenommen.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern einen Gesetzentwurf, der eine umfassende, qualitativ
hochwertige Gesundheits- und Pflegeversorgung sichert. Diese solle solidarisch
und paritätisch mit einem einheitlichen Beitragssatz finanziert werden. Darüber
hinaus sollten künftig alle Menschen Mitglied der solidarischen Bürgerinnen-
und Bürgerversicherung werden. Die private Kranken- und Pflegeversicherung
solle nur noch Zusatzleistungen anbieten dürfen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13929 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7197 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
tisch seien, und ein Absinken des Leistungsniveaus zur
hat in seiner 101. Sitzung am 12. Juni 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der

Folge hätten. Dies hätten auch Experten in der Anhörung
bestätigt. Man lehne die Einführung einer Einheitsversiche-
rung grundsätzlich ab.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13929

Bericht des Abgeordneten Dr. Harald Terpe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 17/7197 in seiner 134. Sitzung am
21. Oktober 2011 in erster Lesung beraten und zur federfüh-
renden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwie-
sen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss
für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller stellen fest, dass entgegen der Behaup-
tungen die Ausgaben im Gesundheitswesen in den letzten
30 Jahren nicht wesentlich stärker als das Bruttoinlands-
produkt gestiegen seien. Würden sich alle Bürgerinnen und
Bürger mit ihren Einnahmen an der Finanzierung des Ge-
sundheitssystems beteiligen, wären Beitragserhöhungen
und Leistungskürzungen sowie Zusatzbeiträge und Praxis-
gebühr nicht erforderlich gewesen. Bisher habe aber bei
sämtlichen Gesundheitsreformen nicht die Ausweitung der
Einnahmeseite, sondern die Kostensenkung im Mittelpunkt
der gestanden. Dabei seien soziale Ungerechtigkeiten ent-
standen und habe die Qualität der Versorgung abgenommen.

Die Antragsteller fordern einen Gesetzentwurf, der eine um-
fassende, qualitativ hochwertige und zuzahlungsfreie Gesund-
heits- und Pflegeversorgung sichert und die Einführung einer
solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung, in der alle
Bürgerinnen und Bürger mit einem eigenständigen Versiche-
rungsanspruch Mitglieder werden. Diese solidarische Bürge-
rinnen- und Bürgerversicherung solle solidarisch und paritä-
tisch mit einem einheitlichen Beitragssatz finanziert werden
und mache eine Beitragssatzsenkung auf ca. 10,5 Prozent in
der Krankenversicherung und weniger als 2 Prozent in der
Pflegeversicherung möglich. Diese über Jahre stabilen Bei-
tragssätze könnten durch die Einbeziehung aller Menschen,
sämtlicher Einkommensarten und die paritätische Beteili-
gung der Arbeitgeber erreicht werden. Das Umlageverfah-
ren solle beibehalten und der Risikostrukturausgleich pass-
genauer weiterentwickelt werden. Die Beitragsbemessungs-
grenze solle perspektivisch abgeschafft werden und die
private Kranken- und Pflegeversicherung solle künftig nur
noch Zusatzleistungen anbieten dürfen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 138. Sit-
zung am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf
Drucksache 17/7197 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 97. Sitzung am
30. Januar 2013 die Beratungen zum Antrag auf Drucksache
17/7197 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche
Anhörung durchzuführen.

Die öffentliche Anhörung hat in der 114. Sitzung am 5. Juni
2013 stattgefunden. Als sachverständige Organisationen wa-
ren eingeladen: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Alters-
versorgung e. V. (aba), AWO Arbeiterwohlfahrt Bundes-
verband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und
ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe), Bundesarbeits-
gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BagFW),
Bundesärztekammer (BÄK), Bundesvereinigung der Deut-
schen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundeszahnärztekam-
mer (BZÄK), Deutscher Beamtenbund und Tarifunion (dbb),
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Paritäti-
scher Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutscher
Städte- und Gemeindebund, Diakonisches Werk der Evan-
gelischen Kirche in Deutschland, GKV-Spitzenverband,
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahn-
ärztliche Bundesvereinigung (KZBV), NAV-Virchow-Bund
– Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V.,
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD), Sozialverband
VdK Deutschland, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerk-
schaft, Verband der Krankenversicherten Deutschland e. V.
(VKVD), Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
(PKV), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Verein
Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ), Versorgungs-
anstalt des Bundes und der Länder (VBL). Als Einzelsach-
verständige waren eingeladen: Dr. Dr. Jens Holst, Franz
Knieps, Dr. Robert Paquet, Prof. Dr. Heinz Rothgang und
Professor Gregor Thüsing. Auf das Wortprotokoll und die
als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen der
Sachverständigen wird Bezug genommen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 116. Sitzung am
12. Juni 2013 die Beratungen zu dem Antrag auf Druck-
sache 17/7197 abgeschlossen.

Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 17/7197 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU war der Meinung, die Ziel-
richtung des Antrags sei nicht neu. Es würden Forderungen
erhoben, wie z. B. die Abschaffung der Beitragsbemes-
sungsgrenze oder die Einbeziehung der Beamten in die
Versicherung, die verfassungsrechtlich äußerst problema-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu emp-
fehlen, den Antrag auf Drucksache 17/7197 abzulehnen.

Die Fraktion der FDP war der Ansicht, dass alle im Raum
stehenden Modelle einer Bürgerversicherung falsch und

Berichterstatter

H. Heene
ese
Drucksache 17/13929 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

verfassungsrechtlich problematisch seien. Dies sei in weiten
Teilen auch in der Anhörung bestätigt worden.

Die Fraktion der SPD ergänzte, dass sie zwar grundsätz-
lich eine Bürgerversicherung befürworte. Das Modell der
Fraktion DIE LINKE. hebe aber das Versicherungsprinzip
auf und bedeute letztendlich eine Einheitsversicherung ohne
Beitragsbemessungsgrenze mit einheitlichen Beiträgen und
einem einheitlichen Leistungskatalog. Lediglich die einzel-
nen Kassen würden erhalten bleiben. Der Antrag werde des-
halb abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, mit dem vorlie-
genden Antrag wolle man eine Versicherung für alle Bürge-
rinnen und Bürger einführen und das derzeitige Versiche-
rungssystem mit Zusatzbeiträgen und quasi kleiner Kopfpau-
schale, wie es die Bundesregierung oder die Ärztekammer
präferierten, in eine solidarische Kranken- und Pflegeversi-
cherung überführen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass der vorliegende Antrag gravierende Unterschiede
zum eigenen Modell einer Bürgerversicherung aufweise. So
wolle man z. B. die Beitragssatzautonomie erhalten und
keinen Einheitsbeitrag einführen. Auch sei das Ausmaß der
angestrebten Beitragssenkung nicht realistisch und die Be-
schränkung der privaten Krankenversicherungsunternehmen
auf das Angebot von Zusatzversicherungen verfassungs-
rechtlich problematisch.

Berlin, den 12. Juni 2013

Dr. Harald Terpe
mann

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