BT-Drucksache 17/13884

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Entwicklungsländern

Vom 11. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13884
17. Wahlperiode 11. 06. 2013

Antrag
der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Dr. h. c. Gernot Erler,
Dirk Becker, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg,
Dr. Barbara Hendricks, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann,
Stefan Rebmann, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee,
Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Entwicklungsländern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine sozial gerechte Entwicklung weltweit braucht auch eine nachhaltige und
effiziente Energieversorgung. Das heutige Energieversorgungssystem in Ent-
wicklungsregionen ist jedoch weit davon entfernt, diesen Anforderungen ge-
recht zu werden. Der hohe Anteil fossiler Energieträger führt zu steigenden
CO2-Emissionen und damit zu schweren Schäden an Klima und Umwelt, die
vor allem in Entwicklungsländern die Armutsbekämpfung und Ernährungs-
sicherung erschweren.

Knapp 1,3 Milliarden Menschen haben weiterhin keinen Zugang zu Elektrizität.
2,7 Milliarden Menschen haben keine modernen Kochmöglichkeiten, sondern
kochen mit fossilen Energien. Über 95 Prozent dieser Menschen leben entweder
in Subsahara-Afrika oder in den Entwicklungsländern Asiens.

Entwicklungsländer sind besonders betroffen von Naturkatastrophen, deren
Anzahl sich in den letzten 20 Jahren vervierfacht hat. Notfallmaßnahmen allein
reichen in krisenanfälligen Ländern nicht aus, das Überleben der Bevölkerung
zu sichern. Deshalb sind neben erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
nicht nur Infrastrukturmaßnahmen, sondern auch die sozialen Implikationen bei
der Risikominimierung zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Steigerung
der Energieeffizienz, das heißt zum einen, Energieeinsparung durch Minder-
verbrauch zu erreichen, zum anderen aber auch, eine verbesserte Energiepro-
duktivität zu erlagen.

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz bieten die Chance, Energiearmut zu
verringern, die globale Erwärmung und die gefährlichen Folgen des Klimawan-
dels zu mindern, Energieabhängigkeit zu reduzieren und Wachstum und
Arbeitsplätze auch in „grünen Sektoren“ zu schaffen. Laut dem „Globalen
Statusbericht zu erneuerbaren Energien 2012“ decken erneuerbare Energien

mittlerweile 16,7 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 20,3 Prozent des
weltweiten Stromverbrauchs ab. Investitionen in diesen Bereich steigen und die
Technologien werden wirtschaftlich konkurrenzfähig.

So positiv diese Entwicklungen zu sehen sind, muss dennoch beachtet werden,
dass die weltweite Nachfrage nach Kohle ebenso steigt wie die Investitionen in
technisch veraltete Kohlekraftwerke. Denn die Entwicklungen im Bereich
erneuerbare Energien sind regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Vor allem

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ärmere Entwicklungsländer können aus eigener Kraft nicht die für die Produk-
tion und Nutzung erneuerbarer Energien notwendige Finanzierung und Infra-
struktur bereitstellen. Sie müssen dabei unterstützt werden, diese Umstellung
zu nachhaltiger Energienutzung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu be-
ginnen und zu erreichen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. international darauf hinzuwirken, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie
Maßnahmen zur Energieeffizienz weltweit voranzubringen, wobei insbeson-
dere der Kampf gegen Energiearmut im Zentrum stehen muss;

2. den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Förderung von Vorhaben im
Bereich der Energieeffizienz in Entwicklungsländern nicht nur als einen
Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik zu benennen, sondern auch
mit entsprechenden finanziellen Mitteln zu unterfüttern und Deutschlands
Position als zuverlässigen Partner im Bereich erneuerbare Energien und Ener-
gieeffizienz kontinuierlich auszubauen;

3. die internationalen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere die finanzielle
Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung benachteiligter Länder wie auch
die internationale Umsetzung der Ziele der deutschen Energiewende;

4. die Zusage einzuhalten, die Mittel für den Internationalen Klima- und Um-
weltschutz des Energie- und Klimafonds ab 2014 wieder in die Einzelpläne
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit zu überführen und dort die notwendigen Mittel zur Finanzierung
von Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung in Entwicklungs-
ländern zusätzlich zu den vorhandenen Budgets bereitzustellen. Dabei sind
auch Klimaanpassungsmaßnahmen zur Katastrophenvorsorge aufzunehmen;

5. Länder bei der Entwicklung von Low-Carbon-Strategien zu unterstützen, be-
ziehungsweise bei der Umsetzung dieser Strategien einen positiven Beitrag
zu leisten;

6. die Finanzierung folgender deutscher Klimaschutzinitiativen, namentlich der
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), Deutschen Klima- und Techno-
logieinitiative (DKTI) und der Initiative für Klima und Umweltschutz
(IKLU) sicherzustellen und durch eine regelmäßige Evaluierung der Initia-
tiven zu gewährleisten, dass diese Instrumente komplementär zueinander
wirken;

7. insbesondere den Bereich Energieeffizienz im Rahmen der bisherigen Kli-
maschutzinitiativen auszubauen und auch zukünftig entsprechen zu berück-
sichtigen;

8. für die bestehenden deutschen Klimaschutzinitiativen sowie für zukünftige
Instrumente zur internationalen Förderung erneuerbarer Energien sicherzu-
stellen, dass Armutsbekämpfung und Zugang zu Energiedienstleistungen für
die gesamte Bevölkerung im Partnerland als eigenständiges Ziel der jeweili-
gen Förderinstrumente etabliert wird;

9. jährlich über ihr internationales Engagement im Bereich erneuerbare Ener-
gien und Energieeffizienz zu berichten, wobei insbesondere die neu einge-
gangenen Finanzierungszusagen für Maßnahmen in Entwicklungs- und
Schwellenländern transparent zu machen sind;

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10. das finanzielle Engagement Deutschlands für den Green Climate Fund wie
international bereits zugesagt zu erbringen und regelmäßig darüber sowie
über ihre Aktivitäten im Rahmen von internationalen Klimainitiativen zu
unterrichten;

11. im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien der Bundesregierung
die Grundlagen der deutschen Energiewende zu thematisieren und die an der
Exportinitiative teilnehmenden Unternehmen an soziale und ökologische
Standards in den Zielländern zu binden;

12. im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit keine neuen
Zusagen im Bereich der fossilen Energien zu machen, es sei denn, die ge-
förderten Maßnahmen tragen nachvollziehbar zum Umbau der Energiever-
sorgung von fossilen auf erneuerbare Energieträger und damit zur Stärkung
der Versorgungssicherheit im Zielland bei;

13. die Vergabe von Exportkrediten so zu gestalten, dass die Förderung von
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz besondere Berücksichtigung
findet;

14. gegebenenfalls auch im internationalen Kontext darauf hinzuwirken, dass
andere Länder eine entsprechende Schwerpunktsetzung übernehmen.

Berlin, den 11. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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