BT-Drucksache 17/13867

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/12690 - Hochschulpakt aufstocken - Finanzierung von wachsenden Studienkapazitäten an den Hochschulen langfristig sicherstellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/10861 - Hochschulzugang bundesgesetzlich regeln - Recht auf freien Zugang zum Master sichern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9173 - Hochschulen auf das Studierenden-Hochplateau vorbereiten - Allen Studienberechtigten die Chance auf einen Studienplatz geben

Vom 11. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13867
17. Wahlperiode 11. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12690 –

Hochschulpakt aufstocken – Finanzierung von wachsenden Studienkapazitäten
an den Hochschulen langfristig sicherstellen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan Korte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10861 –

Hochschulzugang bundesgesetzlich regeln – Recht auf freien Zugang zum
Master sichern

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9173 –

Hochschulen auf das Studierendenhochplateau vorbereiten – Allen
Studienberechtigten die Chance auf einen Studienplatz geben

A. Problem
Zu Buchstabe a

Die seit Jahren kontinuierlich steigenden Studierendenzahlen sind politisch
gewollt und hoch erfreulich. Von 2005 bis 2011 stieg die Zahl der Studien-
anfängerinnen und -anfänger von rund 356 000 auf 518 000. Die Zahl der
Studierenden insgesamt stieg von rund 2 Millionen auf 2,4 Millionen.

Drucksache 17/13867 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Um der weiter steigenden Nachfrage nach Studienplätzen gerecht zu werden,
besteht akuter Handlungsbedarf. So war die Studienanfängerquote 2011 und
2012 mit 54,7 bzw. 54 Prozent so hoch wie nie zuvor. Auch werden nach Voraus-
berechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) die Studienanfängerzahlen
bis 2019 jährlich deutlich über 450 000 liegen. Zudem werden die vorausbe-
rechneten Studienanfängerzahlen bis 2025 erheblich über denjenigen liegen, die
2005 als Basis für den Hochschulpakt vorgelegen haben.

Zu Buchstabe b

Durch eine steigende Studierneigung und durch einen wachsenden Anteil von
Menschen mit Studienberechtigung wird eine steigende und langfristig hohe
Nachfrage von Studienplätzen in den kommenden Jahren ausgelöst werden.
Daher besteht ein weitaus größerer Bedarf an zusätzlichen Studienplätzen als
die KMK für die erste und zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 prognosti-
ziert hat. So ist die Zahl der Erstsemester in Deutschland in der ersten Phase des
Hochschulpaktes stetig gewachsen. Für die zweite Phase, die bereits läuft, kann
von über 568 000 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern ausgegan-
gen werden. Der Hochschulpakt wird dem tatsächlichen Bedarf also nicht ge-
recht. Zudem muss er um eine weitere Säule mit der Planung und Schaffung
von Masterstudienplätzen ergänzt werden.

Die andauernde Unterfinanzierung der Hochschulen und die Unterdimensionie-
rung des Hochschulpaktes führen schließlich dazu, dass die Hochschulen ört-
liche Zulassungsbeschränkungen aussprechen, die letztlich zu einer Verschär-
fung der sozialen Ausgrenzung führen.

Zu Buchstabe c

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des Fachkräfte- und Aka-
demikermangels und des Übertritts in die Bildungs- und Wissensgesellschaft
stehen Bund, Länder und Kommunen vor der großen Aufgabe, das Bildungs-
und Wissenschaftssystem sowohl quantitativ als auch qualitativ anzupassen
und auszuweiten. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen müssen Lebens-
chancen eröffnet und soziale, kulturelle, ökonomische sowie politische Teil-
habe ermöglicht werden.

Nach dem PISA-Schock werden nun erste Fortschritte der Reformen des Bil-
dungs- und Wissenschaftssystems sichtbar. Immer mehr Jugendliche erwerben
die Hochschulreife, der Anteil jener, die ein Studium nach dem Schulabschluss
aufnehmen, wird höher. Daher werden derzeit und dauerhaft mehr Studien-
berechtigte erwartet, als in den letzten Jahren prognostiziert wurden. Es wäre
allerdings fatal, wenn junge Menschen aufgrund des Studienplatzmangels ihre
Studienberechtigung nicht einlösen könnten.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Da die Studienanfängerzahlen deutlich über den Vorausberechnungen liegen
werden, muss die Bundesregierung dringend ihre Versäumnisse aufholen und
den Ländern ein Unterstützungsangebot machen. Sie solle daher aufgefordert
werden, unverzüglich mit den Ländern Verhandlungen aufzunehmen und kon-
krete Vorschläge mit dem Ziel zu unterbreiten,

– auf Grundlage der KMK-Vorausberechnungen die Bundesmittel bedarfs-
gerecht anzupassen und damit den Ausgabendeckel im Hochschulpakt II an-

zuheben, um die notwendige Finanzierung zusätzlicher Studienkapazitäten
zu gewährleisten,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13867

– den Hochschulpakt um eine dritte Programmphase von 2016 bis 2020 zu
erweitern, um bedarfsgerecht Studienplätze zur Verfügung zu stellen und
Planungssicherheit bei den Ländern und Hochschulen zu schaffen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12690 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, ein Bundeshochschulzulas-
sungsgesetz auf den Weg zu bringen, welches u. a. regelt,

– dass ein Studium ein Bildungsrecht ist und kein Privileg für wenige sein
darf,

– dass Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen überwunden werden,

– dass das Recht auf einen Masterstudienplatz sichergestellt wird,

– dass die Vergabeverfahren von Studienplätzen transparent und gebührenfrei
durchgeführt werden und nicht sozial selektiv wirken,

– dass die Entwicklung der Hochschulzulassungen von den Hochschulen und
der Bundesregierung regelmäßig daraufhin evaluiert wird, ob Studierende
aus Arbeiterhaushalten, aus Haushalten mit unterdurchschnittlichen Ein-
kommen, mit Migrationshintergrund, mit Behinderung und weiblichen Ge-
schlechts unterrepräsentiert sind.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10861 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Die bisherigen Hochschulpakte haben weder einen ausreichenden quantitativen
noch einen qualitativen Ausbau der Hochschulen erbracht. Fehlende Studien-
plätze aber verhindern Teilhabe und Aufstieg durch Bildung, vergrößern die
Fachkräftelücke und erweisen sich so als Innovationshemmnis. Die Bundes-
regierung solle daher u. a. aufgefordert werden,

– gemeinsam mit den Ländern einen Fahrplan für die notwendige zügige Aus-
weitung und qualitative Verbesserung des Hochschulpaktes auszuarbeiten,
die u. a. dazu führen soll, dass die aktualisierte KMK-Studienanfängerpro-
gnose als Mindestausbauziel vereinbart wird und die dafür notwendigen
Mittel für 2013 und die folgenden Jahre bis 2015 im Bundeshaushalt bereit-
gestellt werden,

– neben den Verhandlungen zur Überarbeitung des Hochschulpaktes u. a. dau-
erhafte und verlässliche Regelungen zur bisherigen Verteilung der Mittel
von Bund und Ländern für den Hochschulpakt zu prüfen und ggf. weiterzu-
verfolgen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9173 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags auf Drucksache 17/12690.

Drucksache 17/13867 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/10861.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9173.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13867

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/12690 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/10861 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/9173 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

darf. So sei die Studienanfängerquote 2011 und 2012 mit
54,7 bzw. 54 Prozent so hoch wie nie zuvor gewesen. Auch

ermöglicht werden.
würden nach Vorausberechnungen der Kultusministerkonfe-
renz (KMK) die Studienanfängerzahlen bis 2019 jährlich
deutlich über 450 000 liegen. Zudem würden die vorausbe-
rechneten Studienanfängerzahlen bis 2025 erheblich über

Grundlage wirksamer Strategien für mehr Bildungsgerech-
tigkeit und der Ausbildung von Fachkräften seien ein guter
Bildungsstart für die Kleinsten, ein Schulsystem, das jedes
Kind nach seinen Fähigkeiten individuell fördere und ein
Drucksache 17/13867 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Swen Schulz (Spandau), Dr. Martin
Neumann (Lausitz), Nicole Gohlke und Kai Gehring

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am
14. März 2013 den Antrag auf Drucksache 17/12690 bera-
ten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am
25. Oktober 2012 den Antrag auf Drucksache 17/10861 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am
26. April 2012 den Antrag auf Drucksache 17/9173 beraten
und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die seit Jahren kontinuierlich steigenden Studierendenzah-
len seien politisch gewollt und hoch erfreulich. Die Zahl der
Studienanfängerinnen und -anfänger sei von 2005 bis 2011
von rund 356 000 auf 518 000 gestiegen, die der Studieren-
den insgesamt sei von rund 2 Millionen auf 2,4 Millionen
angestiegen.

Der im Jahr 2007 zwischen Bund und Ländern vereinbarte
Hochschulpakt 2020 habe in den vergangenen Jahren
erfolgreich zum Ausbau der Studienkapazitäten an den
Hochschulen beigetragen, allerdings sei dieser Erfolg nur
möglich gewesen, weil im Rahmen der Föderalismusreform
2006 die Kooperation von Bund und Ländern in der Wis-
senschaft habe verankert werden können.

Um der weiter steigenden Nachfrage nach Studienplätzen
gerecht werden zu könne, bestehe aber akuter Handlungsbe-

Seit Vorlage dieser KMK-Vorausberechnung sei bekannt,
dass die Zahl der erwarteten Studienanfängerinnen und
-anfänger zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 die zu-
sätzlichen Studienmöglichkeiten überschreiten werden.

Gute Bildung benötige aber gute Rahmenbedingungen und
langfristige Planungssicherheit. Daher sei die Aufstockung
des Hochschulpaktes dringend geboten. Die Bundesregie-
rung müsse nun dringend ihre Versäumnisse nachholen und
den Ländern ein Angebot machen, um diese bei den Heraus-
forderungen zu unterstützen.

Zu Buchstabe b

Durch eine steigende Studierneigung und durch einen wach-
senden Anteil von Menschen mit Studienberechtigung
werde in den kommenden Jahren eine steigende und lang-
fristig hohe Nachfrage von Studienplätzen Jahren ausgelöst
werden. Es bestehe daher ein weitaus größerer Bedarf an
zusätzlichen Studienplätzen als die KMK für die erste und
zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 prognostiziert
habe. So sei die Zahl der Erstsemester in Deutschland in der
ersten Phase des Hochschulpaktes stetig gewachsen. Für die
zweite Phase, die bereits laufe, gehe man von über 568 000
zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern aus. Der
Hochschulpakt werde dem tatsächlichen Bedarf also nicht
gerecht. Zudem müsse er um eine weitere Säule mit der Pla-
nung und Schaffung von Masterstudienplätzen ergänzt wer-
den.

Die andauernde Unterfinanzierung der Hochschulen und
die Unterdimensionierung des Hochschulpaktes würden
schließlich dazu führen, dass die Hochschulen örtliche Zu-
lassungsbeschränkungen aussprächen. Zudem hätten die
immer restriktiver werdenden Zulassungsregeln in den letz-
ten Jahren zu problematischen Verhältnissen bei der Beset-
zung von freien Studienplätzen und bei der sozialen Zu-
sammensetzung der Studierendenschaft geführt. Schließlich
führten die Zulassungsregelungen zu einer Verschärfung
der sozialen Ausgrenzung.

Zu Buchstabe c

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des
Fachkräfte- und Akademikermangels und des Übertritts in
die Bildungs- und Wissensgesellschaft ständen Bund, Län-
der und Kommunen vor der großen Aufgabe, das Bildungs-
und Wissenschaftssystem sowohl quantitativ als auch quali-
tativ anzupassen und auszuweiten. Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen müssten Lebenschancen eröffnet und
soziale, kulturelle, ökonomische sowie politische Teilhabe
denjenigen liegen, die 2005 als Basis für den Hochschulpakt
vorgelegt worden seien.

Berufsbildungssystem, welches alle Jugendlichen zu einem
beruflichen Abschluss führe, sowie ein offenes und leis-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13867

tungsfähiges Hochschulsystem ohne soziale Schranken und
mit hoher Qualität.

Nach dem PISA-Schock würden nun erste Fortschritte der
Reformen des Bildungs- und Wissenschaftssystems, die nur
in einem langfristigen Prozess realisierbar seien, sichtbar.
Immer mehr Jugendliche würden die Hochschulreife erwer-
ben, der Anteil jener, die ein Studium nach dem Schulab-
schluss aufnähmen, wachse. Daher seien derzeit und dauer-
haft mehr Studienberechtigte erwartet, als in den letzten
Jahren prognostiziert worden seien. Fatal sei aber, wenn
junge Menschen aufgrund des Studienplatzmangels ihre
Studienberechtigung nicht würden einlösen können.

Damit das Studierendenhochplateau tatsächlich Wirklich-
keit werden könne, müsse die Bundesregierung zügig einen
Vorschlag für Stärkung und Ausbau der Bildungsinfrastruk-
tur durch den Hochschulpakt vorlegen. Die bisherigen
Hochschulpakte hätten ungeachtet kleiner Modifizierungen
weder einen ausreichenden quantitativen noch einen quali-
tativen Ausbau der Hochschulen erbracht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der mitberatende Haushaltsausschuss, der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für Arbeit
und Soziales und der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend haben jeweils in ihren Sitzungen am
17. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/12690 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Entfällt.

Zu Buchstabe c

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sit-
zung am 18. Oktober 2012 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/9173 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
jeweils in ihren Sitzungen am 17. April 2013 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 17/9173 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-

10861 eingereichte Petition auf Ausschussdrucksache
17(18)350 wurde in die Beratung mit einbezogen. Der Aus-
schuss empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12690 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10861 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9173 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU erläutert, dass sich die Ge-
meinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) am vergangenen
Wochenende mit vielen der in den Anträgen formulierten
Forderungen befasst habe. Von der Opposition sei immer
wieder angemahnt worden, dass der Bund die Prognosen
berücksichtigen müsse. Dies sei jetzt geschehen: Man habe
4,4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Der Bund stelle zu-
sätzlich 1,7 Mrd. Euro bereit. Zudem rechne man mit
625 000 Studienplätzen, was sehr erfreulich sei. Nun müss-
ten auch die Länder ihren Beitrag leisten. Insbesondere solle
ein verbessertes Monitoring sicherstellen, dass die Mittel
bestimmungsgemäß durch die Länder verwendet würden.
Die erste Frage laute daher, wie die Länder diesen Be-
schluss umsetzen würden. Es sei ferner richtig, dass die
neuen Bundesländer und die Stadtstaaten von einer Sonder-
regelung profitieren würden. Eine solche müsse allerdings
präziser formuliert werden. Es wäre ferner interessant, von
der Bundesregierung zu erfahren, ob es eine Möglichkeit
gebe, wie die Bundesmittel direkt an die Hochschulen flie-
ßen könnten. Man denke da an einen Staatsvertrag oder ähn-
liches. Hier müsse die Planungssicherheit für die Hochschu-
len erhöht werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass
man das Thema Hochschulpakt diskutieren müsse, weil es
einen erfreulichen Studierendenboom und entsprechende
Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD
und DIE LINKE. gebe. Die Ergebnisse der GWK seien längst
überfällig gewesen, gleichwohl begrüße man sie sehr. Hoch-
schulen und Studierende würden davon profitieren. Es zeige
sich einmal mehr, dass der Ausbau der Studienkapazitäten
eine gemeinsame Angelegenheit des Bundes und der Länder
sei. Bund und Länder würden auch gemeinsam die Verant-
wortung für die Finanzierung tragen. Der jetzt ausgehan-
delte Konsens würde die Opposition in ihrer mahnenden
Haltung bestätigen. Diese habe in den vergangenen zwei
Jahren immer wieder auf die bestehenden Probleme und
Mängel hingewiesen. Die Studierendenzahlen seien kon-
stant hoch, aus diesem Grunde benötigten die Hochschulen
genabschätzung hat die Vorlagen in seiner 101. Sitzung am
17. April 2013 beraten. Die zum Antrag auf Drucksache 17/

bei u. a. Personalfragen und Baumaßnahmen Planungs-
sicherheit. Die Fraktion der CDU/CSU habe angedeutet,

Drucksache 17/13867 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dass damit nunmehr die Anträge der Opposition obsolet
seien. Dem könne man nicht zustimmen, da viele weiter-
gehende Forderungen nicht eingelöst worden seien.

Man befürworte z. B. die Master-Komponente. Viele
Bachelor-Absolventen würden eine solche benötigen. Bei
der Pauschale pro Studienplatz müsse man sich am OECD-
Durchschnitt (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung) orientieren. Zudem wün-
sche man sich, dass der Hochschulpakt bis zum Jahr 2020
und bestenfalls darüber hinaus verstetigt werde. An die
Bundesregierung richte sich folgende Frage: Der Bund
werde 2,2 Mrd. Euro mehr zur Verfügung stellen. Wenn
man den Eckwertebeschluss für den Haushalt 2014 be-
trachte, dann falle auf, dass es Einsparungen im Bildungs-
etat geben solle. An welchen Stellen werde das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einspa-
rungen vornehmen?

Die Fraktion der FDP stellt fest, dass es bei der Debatte
um die Hochschulpolitik letztlich um das Verhältnis zwi-
schen Bund und Ländern gehe. Planungssicherheit sei in der
Tat sehr wichtig. Es stelle sich aber die Frage, warum man
sich nicht an der Aufhebung des Kooperationsverbotes be-
teilige. Eine solche Aufhebung hätte mehr Planungssicher-
heit zur Folge, da Befristungen in vielen Bereichen wegfal-
len würden. Beim Antrag der Fraktion DIE LINKE. stelle
sich die Frage, ob den Antragsstellern klar sei, dass es sich
bei einem Bundeshochschulzulassungsgesetz um eine den
Ländern zugeordnete Materie handle. Der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werfe hingegen die
Frage auf, ob denn tatsächlich mehr finanzielle Beteiligung
gewünscht werde. In der „FINANCIAL TIMES DEUTSCH-
LAND“ vom 30. März 2012 könne man nachlesen, dass
sich der der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehö-
rende Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried
Kretschmann vehement gegen eine Beteiligung des Bundes
ausspreche. Man wünsche sich eine Klarstellung in dieser
Sache.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Debatte um die
Schaffung von Studienplätzen den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung schon lange be-
schäftige. Nachdem die KMK die Zahlen abermals korri-
giert habe, wolle man nun die Mittel für den Hochschulpakt
aufstocken. Dies begrüße man. Besser wäre allerdings,
wenn die Erhöhung den tatsächlichen Kosten eines Studien-
platzes entsprechen würde. Man habe sich offenbar an der
tatsächlichen Zahl der Studienanfänger orientiert, dabei
aber nicht die realen Kosten eines Studienplatzes berück-
sichtigt. Man würde es begrüßen, wenn in einem nächsten
Schritt auch die Qualität der Lehre verbessert werden
würde. Die Bundesregierung frage man, wie es gelingen
solle, die eher auf Kurzfristigkeit ausgelegten Programme
zu verstetigen. Der Hochschulpakt laufe noch bis 2015. Was
plane man für die Zeit danach? Für die Hochschulen bestehe
eben keine Planungssicherheit. Das mit der Entscheidung
vom Freitag alle Fragen geklärt sein, treffe nicht zu. Unbe-
antwortet sei beispielsweise die Frage nach dem transparen-
ten Studienplatzzugang. In der Tat fordere man ein Bundes-
hochschulzulassungsgesetz. Diese Materie sei durch das
Grundgesetz dem Bund zugewiesen. Dass der Bund von

Lösung angewiesen. Man frage die Bundesregierung,
welche Lösung in diesem Bereich vorbereitet werde.

Die Fraktion der SPD führt aus, dass die Aufstockung des
Hochschulpaktes zu begrüßen sei. Er wolle an die Äußerun-
gen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anschließen
und frage, wie die finanzielle Weiterentwicklung gestaltet
werde. Die Finanzplanungen der Bundesregierung würden
Sorgen bereiten. Welche Auswirkungen gebe es konkret pro
Jahr? Wie viel Geld wolle man zur Verfügung stellen?
Müssten zusätzliche Mittel an anderer Stelle eingespart wer-
den? Ein Punkt bereite besondere Schwierigkeiten: In den
Unterlagen des BMBF finde sich die Zahl 2,2 Mrd. Euro.
An anderer Stelle stehe geschrieben, dass für die Ausfinan-
zierung der Studierenden, die zwischen 2011 und 2015 ihr
Studium beginnen würden, bis zum Jahr 2018 weitere Bun-
desmittel in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro vorgesehen seien.
In welchem Verhältnis stünden die beiden Zahlen zueinan-
der? Auch stelle sich die Frage, ob konkret benannt werden
könne, in welchem Jahr welcher Betrag zusätzlich fällig
werde, um die Vereinbarung umzusetzen.

Schließlich fragt die Fraktion der SPD, wie die genannten
Zahlen zu interpretieren seien. Wenn die Jahre 2015 bis
2018 ausfinanziert seien, und für 325 000 Studienplätze
1 Mrd. Euro bewilligt worden wären, wie könne sein, dass
300 000 zusätzliche Studienplätze mit einem Mittelbedarf
von 1,7 Mrd. Euro veranschlagt würden?

Die Bundesregierung nimmt zu den aufgeworfenen Fragen
Stellung. Man betone seit 2007, dass sich die Bundesregie-
rung am Ausbau der Studienangebote beteilige, obwohl
dazu keine rechtliche Notwendigkeit bestehe. Die KMK-
Prognose habe angepasst werden müssen, da sich das Stu-
dierverhalten gewandelt habe. Man habe es hier mit der
größten Bildungsexpansion in der Geschichte der Bundesre-
publik Deutschland zu tun. Im Zeitraum von 2011 bis 2015
müsse man 300 000 zusätzliche Studienanfänger berück-
sichtigen. Insgesamt seien es 625 000. Die Bundesregierung
habe sich bereiterklärt, in diesem Zeitraum 2,2 Mrd. Euro
zusätzlich zur Verfügung zu stellen, so dass man bei einer
Gesamtsumme von 7 Mrd. Euro angelangt sei, welche der
Bund aufwende. Für den Zeitraum von 2016 bis 2018 werde
man 2,7 Mrd. Euro bereitstellen. Betrachte man beide Zeit-
räume kumulativ, dann ergebe das einen Mehrbetrag von
3,9 Mrd. Euro. Dies sei eine sehr große Summe. Insgesamt
stelle die Bundesregierung für den Hochschulpakt im Zeit-
raum 2007 bis 2018 10,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Die
Länder würden im gleichen Zeitraum 8,9 Mrd. Euro bei-
steuern. Die Grundfinanzierung der Hochschulen sei Län-
dersache. Es sei daher keine Selbstverständlichkeit, dass der
Bund sich in der Form beteilige.

Die Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN habe gefragt, ob
es eine Masterkomponente gebe. Diese sei überflüssig, da
sei weder von einem der Länder verlangt werde, noch sei es
notwendig, diese gesondert zuzuweisen, da die Finanzie-
rung der Masterstudienplätze vom Finanzierungsmechanis-
mus umfasst werde. Die Fraktion DIE LINKE. habe ange-
merkt, dass man die realen Studienplatzkosten berücksichti-
gen müsse. Dies geschehe bereits. Dass die Bundesregie-
rung bei der Berechnung des Finanzbedarfs großzügig sei,
zeige sich daran, dass Studienabbrecher unberücksichtigt
dieser Handlungsmöglichkeit keinen Gebrauch mache, sei
unverständlich. Die Studierenden seien dringend auf eine

blieben. Die Mittel würden also unabhängig davon zur Ver-
fügung gestellt, ob ein Studienabschluss erreicht werde.

Mittel in gleicher Höhe bereitzustellen, wie es auch der
Bund tue.

Zudem habe die Fraktion der CDU/CSU wissen wollen, wie
die Länder in Zukunft mehr Transparenz über die Verwen-
dung der Landesmittel würden herstellen wollen. Hier habe
man folgendes vereinbart: Es werde eine umfangreiche Be-
richtspflicht der Bundesländer festgelegt. Aus diesen Be-
richten werde ersichtlich sein, worin die Leistung im Ein-
zelnen bestehe. Dies werde insbesondere auch für die zu-
künftige Finanzplanung gelten. Die Verwaltungsvereinba-
rung werde entsprechend angepasst. Die Finanzierung des
Hochschulpaktes werde im Haushalt 2014 abgebildet sein.
In wenigen Wochen erhalte man den Regierungsentwurf. In

fällig werde, um die Vereinbarung umzusetzen, erläutert die
Bundesregierung, dass es eine Liste gebe, in der die ge-
nauen Beträge, die der Bund zusätzlich zur Verfügung
stelle, für jedes Jahr beziffert seien. Diese könne gerne
nachgereicht werden. Dass diese Beträge noch nicht in den
Haushaltsplanungen enthalten seien, verwundere nicht,
schließlich läge noch kein verbindlicher Beschluss vor. Der
Bund und die Länder würden die entsprechenden Summen
in den kommenden Jahren in ihre Planungen aufnehmen. Im
Moment interessiere vor allem der Haushalt 2014. Dort
werde man die Mittel abbilden.

Die schließlich gemachte Anregung der Fraktion der SPD
nehme man auf.

Berlin, den 17. April 2013

Monika Grütters
Berichterstatterin

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13867

Nicht nachvollziehen könne man den Vorwurf der Fraktion
DIE LINKE., die Finanzierung des Hochschulpaktes sei nur
kurzfristig ausgelegt. Es gebe keinen anderen Ausschuss,
der über eine derart lange Periode so hohe Summen ver-
plane. Zudem geschehe dies in Abstimmung mit den 16 Bun-
desländern. Noch weiter in die Zukunft zu blicken, sei nicht
ratsam, da man nicht auf alle Entwicklungen vorbereitet
sein könne.

Die Fraktion der CDU/CSU habe nach der konkreten Rege-
lung bei den neuen Bundesländern und den Stadtstaaten ge-
fragt. Diese Frage sei berechtigt, da die gesamte Hochschul-
paktfinanzierung ein hochkomplexes System sei. Die neuen
Bundesländer seien bislang nicht zur Finanzierung der ers-
ten Phase verpflichtet gewesen. Sie hätten pauschale Be-
träge erhalten, um ihre Studienplatzkapazitäten aus dem
Jahre 2005 konstant zu halten. In der zweiten Phase sei es
nun so, dass die neuen Bundesländer selbst Mittel zur Ver-
fügung stellen müssten, wenn die 2005er-Basislinie über-
schritten werde. Die neuen Bundesländer würden sich somit
erstmals partnerschaftlich einbringen. Für die Stadtstaaten
gelte in der ersten Phase das bereits für die neuen Bundes-
länder Gesagte. In der zweiten Phase hätten sie zugesagt,

den folgenden Jahren werde man diesem Modus treu blei-
ben. Alle Entscheidungen aber stünden unter dem Haus-
haltsvorbehalt.

Die Vereinbarung der GWK sei noch kein endgültiger Be-
schluss. In einer nächsten Runde würden die Länderfinanz-
minister beraten. Am 13. Juni könne dann politisch verbind-
lich entschieden werden, wenn die Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidenten zusammenkäme.

Die letzte Frage hatte die direkte Zuweisung der Bundesmit-
tel an die Hochschulen zum Thema. Die Grundfinanzierung
sei Aufgabe der Länder. Theoretisch wäre eine direkte Zu-
weisung im Wege der Projektförderung denkbar. Es gelte
aber zu bedenken, dass dies nur befristet geschehen könne.
Zudem müsste ein wettbewerbliches Verfahren gewahrt
sein. Dieses Instrument erscheine daher eher ungeeignet,
um flächendeckende Förderung zu betreiben. Eine institu-
tionelle Förderung von Seiten des Bundes bezogen auf die
Hochschulen sei nach Verfassungslage nicht möglich. Dafür
wäre eine Änderung des Artikel 91 b notwendig.

Auf die Frage der Fraktion der SPD, ob konkret benannt
werden könne, in welchem Jahr welcher Betrag zusätzlich

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