BT-Drucksache 17/13866

a) zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD - Drucksache 17/11823 - Studienfinanzierung sozial gerecht gestalten - Studiengebühren abschaffen und BAföG stärken b) zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD - Drucksache 17/9576 - Einführung eines generellen Schüler-BAföG - Ein Instrument für mehr Chancengleichheit im deutschen Schulsystem c) zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 1711824 - Studienfinanzierung sozial gerecht gestalten - Studiengebühren abschaffen und BAföG stärken d) zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6372 - 40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen e) zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/7026 - Studienfinanzierung stärken - BaföG zum Zwei-Säulen-Modell ausbauen

Vom 11. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13866
17. Wahlperiode 11. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11823 –

Studienfinanzierung sozial gerecht gestalten – Studiengebühren abschaffen
und BAföG stärken

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf),
Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9576 –

Einführung eines generellen Schüler-BAföG – Ein Instrument für mehr
Chancengleichheit im deutschen Schulsystem

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Agnes Alpers,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11824 –

Studiengebühren jetzt bundesweit abschaffen
d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6372 –

40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen

Drucksache 17/13866 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7026 –

Studienfinanzierung stärken – Das BAföG zum Zwei-Säulen-Modell ausbauen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Frage der Finanzierung stellt auch heute für viele junge Menschen die
größte Hürde für ein Studium dar. Eine ungesicherte Lebenshaltungs- und Stu-
dienfinanzierung ist nach Studien der HIS Hochschul-Informations-System
GmbH mit 77 Prozent der am häufigsten genannte Grund für eine ausstehende
positive Studienentscheidung. 76 Prozent begründen ihren Studienverzicht mit
finanziellen Unsicherheiten. Ebenso zählen zu den Ursachen für einen Studien-
abbruch Probleme mit der Studienfinanzierung, wobei diesen Grund 19 Prozent
der Befragten äußerten. 68 Prozent der durch das Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz (BAföG) Geförderten geben an, ohne die staatliche Bildungsförde-
rung ihr Studium nicht finanzieren zu können.

Zu Buchstabe b

Zehn Jahre nach der PISA-Schuluntersuchung, die eine Debatte über den Zu-
sammenhang zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg anstieß, herrscht im-
mer noch an deutschen Schulen ein massives Defizit an Chancengleichheit.
Wiederholt belegen Studien, dass das Elternhaus und insbesondere dessen
finanzielle Möglichkeiten einen enormen Einfluss darauf haben, ob Kinder die
allgemeine Hochschulreife erlangen können. Kindern einkommensschwacher
Eltern gelingt es bei gleicher Intelligenz viel seltener ein Gymnasium zu besu-
chen, als das bei Kindern aus akademischen Elternhäusern der Fall ist. Zwi-
schen den Noten eines Schülers und dem sozialen Status seiner Eltern gibt es
erwiesenermaßen einen Zusammenhang.

Zu Buchstabe c

Bildung ist ein Menschenrecht. Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom
Geldbeutel junger Menschen bzw. deren Eltern abhängig sein, sondern muss al-
len Menschen offen stehen. Jede Form von Studiengebühr ist mit diesem An-
spruch unvereinbar, da Studiengebühren soziale Ausgrenzung für jene bedeu-
tet, die diese nicht zahlen können. Nachgelagerte Studiengebühren jedoch oder
Kreditmodelle lassen Menschen aus finanzschwachen Elternhäusern aus Angst
vor Verschuldung vor einem Studium zurückschrecken. Ungeachtet dessen
wurden in vielen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland im vergange-
nen Jahrzehnt verschiedene Modelle von Studiengebühren eingeführt.

Zu Buchstabe d

Der individuelle Erfolg im Bildungssystem in Deutschland hängt in hohem
Maße vom Einkommen und der gesellschaftlichen Stellung des Elternhauses
ab. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) spielt eine wichtige
Rolle dabei, soziale Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen. Unmittel-
bar nach dessen Einführung, 1971, wurden gut 44 Prozent der Studierenden ge-
fördert. Inzwischen ist jedoch festzustellen, dass das Gesetz den ursprünglichen

Ansprüchen immer weniger gerecht wird. So betrug der Anteil der geförderten
Studierenden 2008 keine 18 Prozent mehr. Die Ausgestaltung des BAföG geht

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13866

an den Bedürfnissen vieler Schülerinnen, Schülern und Studierenden vorbei,
weshalb geboten ist, das Jubiläum des Gesetzes zum Anlass für eine Gesetzes-
reform zu nehmen.

Zu Buchstabe e

Mit der Einführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im
September 1971 wurde die Studienfinanzierung auf eine damals zeitgemäße
Grundlage gestellt. Das BAföG hat dazu beigetragen, jungen Menschen aus
einkommensschwachen Elternhäusern den Zugang zum Hochschulstudium zu
ermöglichen. Auch nach 40 Jahren hat es die Funktion einer wichtigen sozialen
Bildungsbrücke, aber es existiert vielfacher Reformbedarf. Zum einen sind
noch immer nicht alle Beschränkungen der Förderkonditionen beseitigt. Zum
anderen ist das BaföG noch immer nicht im Bologna-Raum angekommen, d. h.
es überbrückt weiterhin nicht das „Mittelschichtshoch“. Der Anteil der Kinder
aus hochschulfernen Gruppen, der ein Hochschulstudium aufnimmt, nimmt
nach wie vor immer weiter ab.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung soll u. a. aufgefordert werden,

– auf Grundlage des Neunzehnten Berichts nach § 35 BAföG einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der die erforderliche Anpassung der Bedarfssätze und
Freiräume enthält,

– das Deutschlandstipendium aufzugeben und einen Gesetzentwurf zur Auf-
hebung des Stipendienprogrammes vorzulegen,

– in ihren Haushaltsplanungen vorzusehen, dass die in den Folgejahren durch
die Aufgabe des Deutschlandstipendiums frei werdenden Bundesmittel für
den weiteren Ausbau des BAföG zur Verfügung gestellt werden,

– die unzureichende „Stipendienlotterie“ für die beruflich Qualifizierten zu
beenden sowie

– auf die verbliebenen Länder Niedersachen und Bayern hinzuwirken, in de-
nen allgemeine Studiengebühren für das Erststudium erhoben werden, damit
diese jene abschaffen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11823 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Eine gerechte Bildungsteilhabe ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches
Bildungssystem. Da nicht länger hinnehmbar ist, dass die Bildungsperspekti-
ven von Kindern in hohem Maße vom Budget der Eltern abhängen, ist ein breit
aufgestelltes BAföG für Schülerinnen und Schüler vonnöten, welches elternab-
hängig von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird. Die Bundesregierung
soll daher u. a. aufgefordert,

– umgehend einen Entwurf für eine 25. BAföG-Novelle vorzulegen, die spä-
testens mit dem Schuljahr 2013/2014 in Kraft tritt und mit der ein Zuschuss
für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Wohnort gewährt wird,

– zügig mit den Bundesländern in Verhandlungen einzutreten, um die gemein-
same Finanzierung der erweiterten Ausbildungsförderung für Schülerinnen

und Schüler durch Bund und Länder entsprechend den geltenden Vertei-
lungsschlüsseln sicherzustellen,

Drucksache 17/13866 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– bereits für das Haushaltsjahr 2013 im Bundeshaushalt zusätzlich 100 Mio.
Euro bereitzustellen, damit die erweiterte Schülerinnen- und Schülerförde-
rung spätestens zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 starten kann.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9576 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,

– gegenüber denjenigen Bundesländern, die nach wie vor Studiengebühren
erheben, dringend die Einhaltung des UN-Sozialpaktes und in diesem Sinne
eine unverzügliche Abschaffung der Studiengebühren einzufordern,

– unverzüglich einen Entwurf für ein Gesetz über die Hochschulzulassung
vorzulegen, der das Recht auf einen Zugang zu Bachelor- sowie zu Master-
studiengängen für jene sichert, die eine entsprechende Zugangsberechtigung
erreicht haben,

– der sozialen Ausgrenzung beim Zugang zur Hochschule durch eine Reform
der Bundesausbildungsförderung entgegenzutreten, welche in einem ersten
Schritt die sofortige Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge gemäß
BAföG um mindestens 10 Prozent umfasst und die Höchstaltersgrenze von
30 bzw. 35 Jahren streicht sowie Darlehensanteile abschafft.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11824 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf für eine
Ausweitung der Ausbildungsförderung vorzulegen, mit welchem u. a.

– die Bedarfssätze den tatsächlichen Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbil-
dung der Auszubildenden berücksichtigen, wobei eine zusätzliche Regelung
dafür Sorge tragen solle, dass die Entwicklung der Lebenshaltungs- und
Ausbildungskosten jährlich mindestens angeglichen wird,

– die Ausbildungsförderung zukünftig nicht mehr mit Verschuldung verbun-
den sein solle, sondern dass sie als Vollzuschuss gewährt werden soll,

– der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert werden solle, u. a. um Schüle-
rinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen, auch solle
die Höchstaltersgrenze von 30 bzw. 35 Lebensjahren gestrichen und die Ein-
kommensfreibeträge um 10 Prozent angehoben werden,

– die Förderhöchstdauer sich nicht mehr nach administrativ festgesetzten
Regelzeiten bemessen solle, sondern nach der fachspezifischen tatsächlichen
durchschnittlichen Studiendauer.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6372 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe e

Um die Schwächen des BAföG zu überwinden und zu einer direkten Studien-
finanzierung zu gelangen, die Bildungsaufstieg nicht mehr vom Einkommen

der Eltern abhängig macht, solle die Bundesregierung u. a. aufgefordert wer-
den,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13866

– kurzfristig das BAföG dergestalt zu ergänzen, dass die Fördersätze um je
5 Prozent erhöht werden und der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses
Rechnung getragen wird,

– das BAföG mittelfristig zu einem Zwei-Säulen-Modell ausgebaut wird, wel-
ches als erste Säule einen Studierendenzuschuss und als zweite Säule einen
Bedarfszuschuss für Studierende aus einkommensarmen Elternhäusern kom-
biniert und gewährt,

– eine Lösung vorzulegen, um nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes zur
steuerlichen Absetzbarkeit von Studien- und Ausbildungskosten ungerechte
Einzelfallentscheidungen, Steuerausfälle und mehr Bürokratie für Bund,
Länder und Kommunen zu verhindern.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11823.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9576.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11824.

Zu Buchstabe d

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/6372.

Zu Buchstabe e

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/7026.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13866 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/11823 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/9576 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/11824 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/6372 abzulehnen;

e) den Antrag auf Drucksache 17/7026 abzulehnen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Zu Buchstabe a Bis 1982 habe es ein allgemeines BAföG für Schülerinnen
Die Frage der Finanzierung stelle auch heute für viele junge
Menschen die größte Hürde für ein Studium dar. So gehöre
eine ungesicherte Lebensunterhalts- und Studienfinanzie-
rung mit zu den am häufigsten genannten Gründen, wenn

und Schüler gegeben, welches finanzielle Unterstützung all
jenen geboten habe, die kein finanzstarkes Elternhaus ge-
habt hätten und die allgemeine Hochschulreife haben erlan-
gen wollen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13866

Bericht der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Swen Schulz (Spandau),
Patrick Meinhardt, Nicole Gohlke und Kai Gehring

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11823 in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9576 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 beraten
und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11824 in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6372 in seiner 128. Sitzung am 23. September 2011 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe e

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/7026 in seiner 128. Sitzung am 23. September 2011 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

hörten Probleme mit der Studienfinanzierung zu den am
zweithäufigsten genannten. Über zwei Drittel der durch das
Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderten (BAföG)
würden angeben, ohne die staatliche Bildungsförderung ihr
Studium nicht finanzieren zu können.

Gerade für junge Menschen aus bildungsfernen oder sozial
benachteiligten Familien oder für Studienberechtigte mit
Migrationshintergrund stelle die Finanzierungsfrage oft eine
entscheidende Weichenstellung für ihr Bildungsbiographie
dar. Chancengleichheit aber sei Maßstab sozialer Gerechtig-
keit, da sich eine verantwortungsvolle und sozial gerechte
Studienfinanzierung daran messen lassen müsse, ob sie
allen Studierwilligen die gleichen Chancen auf eine akade-
mische Herkunft eröffne, unabhängig von sozialer Her-
kunft.

Die soziale Selektivität im deutschen Bildungswesen zeige
sich am Übergang zur Hochschule. Auch habe sich der Zu-
sammenhang von sozialer Herkunft und der Wahrschein-
lichkeit, ein Studium aufzunehmen, in den letzten dreißig
Jahren verstärkt.

Erklärtes politisches Ziel des letzten Jahrzehnts sei gewe-
sen, dass sich mehr junge Menschen für den Weg zur Hoch-
schule entschieden. Daher sei positiv festzustellen, dass sich
die Studienanfängerquoten deutlich erhöht hätten, und zwar
von 28,1 Prozent im Jahr 1996 auf voraussichtlich 54,7 Pro-
zent im Jahr 2012. Da der akademischen Bildung im gegen-
wärtigen Umbruch der Qualifizierungslandschaft eine be-
sondere Bedeutung zukomme, komme der Hochschulbil-
dung und dem wissenschaftlichen Nachwuchs aber auch
eine Schlüsselrolle zu.

Die Sicherstellung einer sozial gerechten und effektiven
Studienfinanzierung sei deshalb eine bildungspolitische öf-
fentliche Aufgabe ersten Ranges.

Zu Buchstabe b

Zehn Jahre nach der PISA-Schuluntersuchung, die eine
Debatte über den Zusammenhang zwischen sozialer Her-
kunft und Schulerfolg angestoßen habe, herrsche immer
noch ein massives Defizit an Chancengleichheit an deut-
schen Schulen. Auch jüngsten Studien zum Zusammenhang
zwischen schulischer Leistung und sozialer Herkunft zu-
folge gelinge es Kindern einkommensschwacher Eltern viel
seltener, ein Gymnasium zu besuchen, als dem Nachwuchs
von Akademikern.

Bundesweit gebe es derzeit kaum Unterstützung für finan-
ziell schwächere Eltern, deren Kinder aufgrund ihres Leis-
tungsniveaus ein Gymnasium würden besuchen können.
nach Hindernissen für die Aufnahme eines Studiums gefragt
werde. Auch bei den Ursachen für einen Studienabbruch ge-

Seit der Abschaffung dieser Förderung durch die Bundesre-
gierung von Dr. Helmut Kohl sei der Anteil der Kinder aus

Drucksache 17/13866 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Arbeiterfamilien und prekären Familienverhältnissen, die
studierten, stetig zurückgegangen.

Im Sinne einer gerechten Bildungsteilhabe, die Grundvor-
aussetzung für ein erfolgreiches Bildungssystem sei, sei es
nicht länger hinnehmbar, dass die Bildungsperspektiven der
Kinder in hohem Maße vom Budget der Eltern abhingen.
Daher brauche es ein breit aufgestelltes BAföG für Schüle-
rinnen und Schüler, das elternabhängig von Bund und Län-
dern gemeinsam getragen würde.

Zu Buchstabe c

Bildung sei ein Menschenrecht, weshalb der Zugang zur
Hochschule allen Menschen offen stehen müsse und nicht
von den finanziellen Möglichkeiten der jungen Menschen
oder ihrer Elterngeneration abhängen dürfe. Jede Form von
Studiengebühren sei mit diesem Anspruch unvereinbar, da
diese soziale Ausgrenzung bedeuteten. Auch nachgelagerte
Studiengebühren oder Kreditmodelle ließen Menschen aus
finanzschwachen Elternhäusern aus Angst vor Verschul-
dung vor einem Studium zurückschrecken.

Ungeachtet dessen seien in der Bundesrepublik im vergan-
genen Jahrzehnt in vielen Bundesländer unterschiedliche
Modelle von Studiengebühren eingeführt worden.

Bereits 1973 habe Deutschland den Internationalen Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-
Sozialpakt) ratifiziert, der damit auch hierzulande binden-
des Recht sei und der auch regele, dass Hochschulunterricht
jedermann gleichermaßen entsprechend seiner Fähigkeit zu-
gänglich gemacht werden müsse.

Die Einhaltung dieses UN-Sozialpaktes zu gewährleisten,
stehe der Bund in der Verantwortung. Er müsse daher in der
Pflicht, seine Möglichkeiten zu nutzen, um bundesweit ein
gebührenfreies Studium zu garantieren.

Zu Buchstabe d

Der individuelle Erfolg im Bildungssystem hänge in
Deutschland in hohem Maße vom Einkommen und der ge-
sellschaftlichen Stellung des Elternhauses ab. Eine wichtige
Rolle, soziale Ungleichheiten im Bildungssystem abzu-
bauen, nehme das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) ein. Unmittelbar nach dessen Einführung im Jahr
1971 seien gut 44 Prozent der Studierenden gefördert wor-
den, und in Folge hätte sich die soziale Zusammensetzung
der Studierendenschaft der Struktur der Gesamtgesellschaft
angenähert.

Zum 40. Jahrestag des Gesetzes jedoch sei festzustellen,
dass das Gesetz den ursprünglichen Ansprüchen immer
weniger gerecht werde. So habe der Anteil der geförderten
Studierenden im Jahr 2008 keine 18 Prozent mehr betragen.
Auch weitere Zahlen wie der Anteil derjenigen, die neben
dem Studium arbeiten müssten, zeige, dass die heutige Aus-
gestaltung des BAföG an den Bedürfnissen vieler Schüle-
rinnen, Schüler und Studierenden vorbeigehe. Daher sei das
Jubiläum ein gegebener Anlass, das Bundesausbildungsför-
derungsgesetz zu reformieren.

Zu Buchstabe e

worden, jungen Menschen aus einkommensarmen Eltern-
häusern den Zugang zum Hochschulstudium zu ermög-
lichen. Auch nach 40 Jahren sei das BAföG eine wichtige
soziale Bildungsbrücke, die aber vielfachen Reformbedarf
aufweise. Zum einen seien noch immer nicht alle Beschrän-
kungen der Förderkonditionen beseitigt, die von den 80er-
bis Mitte der 90er-Jahre eingeführt worden seien. Zum an-
deren sei das BAföG trotz einer Vielzahl kleinteiliger Refor-
men noch nicht im Bologna-Raum angekommen und über-
brücke weiterhin nicht das „Mittelschichtshoch“. Es müss-
ten daher neue Bildungspotenziale aus einkommensschwa-
chen und hochschulfernen Familien erschlossen werden.
Auch müsse eine modernisierte Studienfinanzierung auf den
Fachkräfte- und Akademikermangel reagieren und gezielt
mehr Studierende und Bildungsaufsteiger erreichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der mitberatende Innenausschuss hat in seiner Sitzung am
20. Februar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD und bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/11823 abzulehnen.

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 20. Februar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD und bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/11823 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD und bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/11823 abzuleh-
nen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat
in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD und bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 17/11823 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/11823 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 18. Oktober 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
Mit der Einführung des Bundesausbildungsförderungsgeset-
zes (BAföG) im Jahr 1971 sei ein Beitrag dazu geleistet

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/9576 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13866

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
und bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 17/9576 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat
in seiner Sitzung am 20.02.2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/9576 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD und bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9576
abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Entfällt.

Zu Buchstabe d

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 18. Dezember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 17/6372 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/6372 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in
seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6372 abzuleh-
nen.

Der mitberatende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/6372 abzulehnen.

Zu Buchstabe e

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung
am 18. Dezember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der
Fraktionen von SPD und DIE LINKE. empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/7026 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat
in seiner Sitzung am 20.02.2013 mit den Stimmen der Frak-

enthaltung der Fraktionen von SPD und DIE LINKE. emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/7026 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPD und
DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/7026
abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlagen in seiner 95. Sitzung am
20. Februar 2013 beraten und empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11823 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9576 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11824 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6372 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Zu Buchstabe e

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7026 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass das BAföG in
seinem 40. Jahr ein Erfolgsmodell sei. Dies sei ein Verdienst
der christlich-liberalen Bundesregierung. Diese habe die
Bedarfssätze im 22. und 23. Änderungsgesetz angehoben
und so die Gesamtausgaben auf fast 2,9 Mrd. Euro erhöht.
Es ließen sich Zuwächse in fast allen Bereichen erkennen.
So hätten immer mehr Studierenden Anspruch auf BAföG,
auch sei die Zahl der Geförderten sei deutlich. Eine ver-
nehmliche Verbesserung stelle man auch bei den Auszubil-
denden und dem im Ausland Studierenden fest. Ferner wür-
den auch die Förderbeträge steigen. Zudem habe man den
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimm-

Höchstsatz erhöht. Man könne der Bundesregierung also
keine Untätigkeit vorwerfen.

Drucksache 17/13866 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die nun vorgeschlagenen Änderungen zur Höhe des BAföG
und zu den Rückzahlungsbedingungen würden nicht über-
zeugen. Selbst bei guter wirtschaftlicher Entwicklung und
ohne Schuldenbremse seien diese nicht finanzierbar. Auch
die Länder seien nicht in der Lage, ihren Beitrag zu leisten.
Ferner sei den Studierenden mehr geholfen, wenn man die
Verfahren verbessere, anstatt nur über Erhöhungen zu
debattieren.

Konkret bedeutete dies eine Anhebung der Bedarfssätze um
5 oder gar 10 Prozent, eine Anhebung der Freibeträge, eine
jährliche automatische Anpassung sowie die Rückkehr zum
Vollzuschuss zu Mehrkosten von 500 Mio. Euro pro Jahr.
Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. würde sogar Kos-
ten in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr verursachen. Das sei
nicht finanzierbar. Gleiches gelte für den Vorschlag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen des
Zwei-Säulen-Modells, nach welchem jeder Studierende be-
darfsunabhängig zu fördern sei. Mit solchen Versprechen
wecke man falsche Hoffnungen.

Auch die Finanzierung des BAföG durch die Länder sei
problematisch. Keines der von den Oppositionsparteien
regierten Länder würde einer Erhöhung zustimmen. Die Mi-
nisterin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-
Württemberg Theresia Bauer habe kürzlich klargestellt,
dass eine Erhöhung für sie keine Priorität habe. In der Ver-
gangenheit sei eine Erhöhung im Vermittlungsausschuss ab-
gelehnt worden. Ferner sei kein Fall bekannt, in dem eine
Landesregierung auf eine Erhöhung des BAföG drängen
würde. Man verweise daher auf den Vorschlag der Bundes-
regierung, Gespräche mit den Ländern aufzunehmen und
Spielräume auszuloten.

Bei den heute vorgelegten Anträgen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei einzig
der Vorschlag, den Kinderbetreuungszuschlag für Auszubil-
dende mit mehreren Kindern künftig nicht mehr degressiv
auszugestalten, diskussionswürdig.

In den Anträgen der Fraktion der SPD werde moniert, dass
die aktuelle Ausgestaltung des BAföG eine soziale Selekti-
vität begründen würde, was aber nicht der Fall sei und
weder die HIS-Studie noch die Erkenntnisse der Organisa-
tion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) lieferten einen Hinweis darauf. Dort werde viel-
mehr festgestellt, dass die Hauptursache für soziale Selekti-
vität, sofern man überhaupt davon sprechen könne, im feh-
lenden Schulbildungskonzept der Länder liege. Ferner sei
die Behauptung falsch, dass es Kürzungen bei den BAföG-
Mitteln im Haushalt gebe.

Es stelle sich daher die Frage, auf welchem Wege man den
Studierenden tatsächlich helfe. Dies geschehe durch eine
Vereinfachung und Beschleunigung der Antragsverfahren,
Erhöhung des Freibetrags von Minijobbern, einer Verein-
fachung der Verwaltungsvorschriften sowie einer Anpas-
sung der Auszahlungsmodalitäten beim Übergang vom
Bachelor zum Master. Zudem verbessere man die Ausstat-
tung der BAföG-Ämter und vereinfache die Wohnplatzver-
gabe.

Die Fraktion der CDU/CSU schließe mit einer Bemerkung
zu den Studiengebühren. Diese seien nun Ländersache.

schulen ausreichend auszustatten. In Zukunft werde sich das
als Fehler erweisen. In Baden-Württemberg erhöhe man
nun schrittweise die Semestergebühren. Letztlich sei das
nicht anderes als eine versteckte Studiengebühr.

Die Fraktion der SPD stellt fest, dass der 19. BAföG-
Bericht sehr informativ sei und einige Handlungshinweise
enthalte. Die Bundesregierung führe darin aus, dass sie am
BAföG festhalte und sicherstellen werde, dass es seinem
Auftrag weiterhin gerecht werde. Dies gelte auch bei den
Konsolidierungsbemühungen. Aus diesem Grunde werde
sie Gespräche mit den Ländern aufnehmen, um das BAföG
sinnvoll und verantwortbar weiterzuentwickeln. Das klinge
vielversprechend. Was aber unternehme die Regierungskoa-
lition? Es dränge sich der Verdacht auf, dass man sich hinter
den Ländern verstecken und auf Zeit spielen wolle. Man
solle konkrete Vorschläge machen, so wie es die Fraktion
der SPD tue.

Der erste Antrag betreffe die Einführung eines generellen
Schüler-BAföG. Damit wolle man bedürftigen Schülerinnen
und Schülern den Weg zu höherer Bildung ebnen, was un-
abhängig von deren Wohnsituation geschehen solle. Der
zweite Antrag ziele auf eine sozialgerechte Studienfinanzie-
rung, der ebenfalls die Beseitigung finanzieller Unsicher-
heiten beabsichtige. Ziel sei letztlich die Schaffung von
Chancengleichheit.

Beim Thema Studiengebühren könne man der Regierungs-
koalition von CDU/CSU und FDP nur raten, einzusehen,
dass sie mit ihrer Studiengebührenpolitik gescheitert sei.
Dies gelte sogar für Bayern und die CSU. Die FDP suche
noch nach einem Weg, das Gesicht zu wahren. Es wäre bes-
ser, den Irrtum auch auf Bundesebene einzugestehen.

Die SPD wolle hingegen das BAföG verbessern. Man wolle
die Bedarfssätze und die Freibeträge erhöhen, damit mehr
Menschen in den Genuss der BAföG-Förderung kämen. Zu-
dem solle die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor
zum Master geschlossen werden. Gleichzeitig solle das
Deutschlandstipendium aufgegeben werden. Die dadurch
freigesetzt werden Mittel sollten in das BAföG fließen. Da-
mit stelle man sich nicht grundsätzlich gegen Stipendien.
Wichtiger sei aber die Frage, wie man Bedürftigen helfen
könne. Daher wolle man mit den Begabtenförderwerken
sprechen, um die Chancengleichheit auch an dieser Stelle zu
verbessern. Schließlich wolle man auch einen Rechts-
anspruch auf Aufstiegsförderung nach dem ABFG veran-
kern.

Die Strukturreform-BAföG sei für die Fraktion der SPD
interessant, ebenso wie das Zwei-Säulen-Modell, welches
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt
worden sei. Zwar gebe es im Detail noch Klärungsbedarf,
aber die Anträge der Oppositionsfraktionen seien jedenfalls
interessanter, als die Verweigerungshaltung der Regierungs-
koalition.

Die Fraktion der FDP pflichtet der Fraktion der CDU/CSU
bei, dass die Analyse des BAföG-Berichtes zutreffend sei.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. missachte zum wie-
derholten Male die Grenzen der bundesstaatlichen Zustän-
digkeiten. Es gelte zu bedenken, dass der private Anteil an
den Kosten der tertiären Bildung im internationalen Ver-
Deren Wegfall sei ein Pyrrhussieg der Oppositionsparteien.
Die Länder seien schon heute kaum in der Lage, ihre Hoch-

gleich weit unterdurchschnittlich sei. Die OECD rate
Deutschland ausdrücklich, die Studierenden an der ertrag-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13866

reichen Investition Studium zu beteiligen. Das Bundesver-
fassungsgericht stufe die Interventionen des Bundes bei den
Studiengebühren hingegen als unzulässig ein. Der Antrag
sei demnach nur populistisch.

Der zweite Antrag der Fraktion DIE LINKE. habe die An-
hebung der Bedarfssätze zum Thema. Bei genauer Betrach-
tung werde ersichtlich, dass die Kosten des Studiums einsei-
tig dem Steuerzahler aufgelastet würden und der Charakter
des Studiums als der einer Investition vernachlässigt würde.
Man müsse Faktoren wie Sicherheit vor Arbeitslosigkeit
und Armut sowie Einkommensvorsprung berücksichtigen.
Die Forderung nach einer staatlichen Vollkostenfinanzie-
rung sei daher eine Farce.

Auch den Antrag der Fraktion der SPD müsse man als
populistisch bezeichnen, der zudem nicht erwähne, dass die
Koalition in der vergangenen Legislatur eine Erhöhung der
BAföG-Sätze vorgenommen habe. Aus den von der Frak-
tion der SPD regierten Ländern hingegen habe es keinen
derartigen Vorstoß gegeben.

Über das Stipendiensystem müsse man sich Gedanken ma-
chen. 2005 habe es 15 000 Stipendiaten gegeben. 2012 habe
man diese Zahl auf 45 000 erhöhen können. Diese positive
Entwicklung habe man auch dem Engagement von Privat-
personen, Ehemaligen, Unternehmen und Vereinigungen zu
verdanken. Langsam etabliere sich eine neue Stipendienkul-
tur. Man solle dieser Entwicklung nicht immer skeptisch ge-
genüberstehen, sondern diesen Weg mit Elan und Geduld
weiter beschreiten. Dann werde man Erfolge verzeichnen
können.

Der Antrag der Fraktion der SPD plädiere für ein Ende der
Studienbeiträge. Diese populistische Forderung ignoriere
die Empfehlungen diverser Wissenschaftsorganisationen
und der OECD. Es gebe keinen empirischen Hinweis
darauf, dass sich die Beiträge negativ auf das Studienverhal-
ten auswirken würden. Das Gegenteil sei eher der Fall.

In Baden-Württemberg kompensiere man die Ausfälle im
Bereich der Studienbeiträge dadurch, dass man angeblich
11 600 Lehrerstellen einspare. Das sei keine nachhaltige
Bildungspolitik.

Die Realisierung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hätte eine regelrechte Kostenexplosion zur
Folge. So werde ein Vollkostenzuschuss für jeden Studie-
renden gefordert, sogar für Studierende aus allen Bologna-
Ländern, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen
der Eltern. Schon heute stelle der Bund 1,6 Mrd. Euro für
BAföG-Leistungen zur Verfügung. Die angedachten Aus-
weitungen würden zu Recht Empörung beim Steuerzahler
auslösen.

Der Antrag der Fraktion der SPD lasse Fragen offen. Es
werde eine allgemeine staatliche Zuwendung für Gymna-
siasten ab der Klassenstufe 10 vorgeschlagen, deren Eltern
in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt
seien. Werde das Geld direkt an den Jugendlichen aus-
gezahlt? Wie wirke sich das auf die Bemessung anderer
Sozialleistungen aus? Auf diese Fragen liefere der Antrag
keine Antworten. Daher lehne man ihn ab.

Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, dass Bildung nicht

Bildungs- und Hochschulpolitik würden die Impulse aus-
bleiben. Die Bundesregierung würde sich mit der margina-
len BAföG-Erhöhung von 2010 zufrieden geben. Zudem sei
der BAföG-Bericht immer wieder verschoben worden. Nun
werde bekannt, dass der Posten des BAföG im Haushalt
2014 sinken solle. Man solle die demografische Reserve
nutzen, um endlich einen großen Sprung bei der Förderung
zu erreichen. Im letzten Haushalt habe die Bundesregierung
zu wenig für eine aktive Förderung und eine Überwindung
sozialer Hürden getan. Dies sei aber ein drängendes Pro-
blem. Ziel des 21. Jahrhunderts müsse es sein, allen Men-
schen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern oder der
sozialen Herkunft, die freie Wahl ihrer Ausbildung und
ihres Berufsweges zu ermöglichen.

Das BAföG sei lange Zeit einer der wichtigsten Bausteine
zur Überwindung sozialer Benachteiligung gewesen. Die
Anträge der Fraktion DIE LINKE. sollen es wieder dazu
machen. Die wichtigsten Elemente seien eine Anpassung
der Bedarfssätze an die tatsächlichen Lebenshaltungskos-
ten, dies umfasse eine sofortige Erhöhung um 10 Prozent
sowie eine jährliche Angleichung. Zudem dürfe die Ausbil-
dungsförderung nicht mehr mit Verschuldung verbunden
sein. Man müsse sie daher als Vollzuschuss gewähren. Im-
pulse brauche es auch beim Kreis der Berechtigten. Die Ein-
kommensfreibeträge müssten um 10 Prozent angehoben
werden. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern an
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Ober-
stufe, in den Berufsfachschulen sowie Fachschulen und
Fachoberschulen müsse wieder eingeführt werden. Ferner
müsse die Altershöchstgrenze entfallen.

Klar sei auch, dass Studiengebühren nicht nur unpopulär
seien, sondern auch unzweckmäßig. Ziel müsse die finan-
zielle und soziale Förderung sein. So schreibe es auch der
UN-Sozialpakt vor, der die Einführung von unentgeltlichem
Hochschulunterricht umfasse. Der Bund trage die Verant-
wortung, den sozialen Ausgleich beim Zugang zur Bildung
aktiv zu fördern und die Einhaltung des UN-Sozialpaktes in
der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Hierbei
komme es nicht zuletzt auf den politischen Willen an. Der
Bund müsse auf die Länder einwirken und die Einhaltung
des UN- Sozialpaktes durchsetzen. Aus diesem Grunde ver-
lange man auch einen Ausschluss von Studiengebühren
durch ein Hochschulzulassungsgesetz. Das wäre eine an-
dere Regelung als das alte Hochschulrahmengesetz. Daher
würde der mögliche Einwand der Koalition, die Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichtes würde das Verbot
von Studiengebühren ausschließen, nicht greifen.

Zu den Anträgen der anderen Oppositionsfraktionen sei zu
sagen, dass diese zwar in die richtige Richtung weisen wür-
den, insgesamt hätte man aber mutiger sein können. So nenne
der Antrag der Fraktion der SPD keine konkreten Zahlen,
was die Erhöhung des BAföG angehe. Auch das Thema
Bundeshochschulzulassung bleibe unangetastet. Zudem
werde hier vorgeschlagen, dass der Bund Druck auf die Län-
der ausübe, was nicht erfolgsversprechend sei. Der Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwähne die Voll-
kostenfinanzierung nur im Feststellungsteil. Die diskriminie-
renden Altersgrenzen würden hingegen gar nicht themati-
siert. Aus diesem Grunde werbe man um Unterstützung des
zu den Prioritäten der Bundesregierung gehöre. Dies werde
an deren Umgang mit dem BAföG-Bericht deutlich. Bei der

eigenen Antrags. Bei den Anträgen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde man sich enthalten.

dungseinrichtungen gewährleistet werden. Man müsse sich
von dem Irrglauben trennen, dass Studiengebühren tatsäch-
lich Mehreinnahmen bedeuten würden. Vielmehr sei es so,
dass die Länder, die Studiengebühren eingeführt hätten, zu-
gleich ihren Landeshochschuletat gesenkt hätten.

Zudem trete man für eine Modernisierung des BAföG ein.
Es sei die zentrale Säule staatlicher Studienfinanzierung.
Ziel sei es, Bildungsaufstieg zu erweitern und niemanden
wegen der finanziellen Lage seiner Eltern vom Studium
abzuhalten. Ein Blick in den BAföG-Bericht verdeutliche
den Reformbedarf. Der Anteil der BAföG-Anspruchsbe-
rechtigten stagniere. Der Anteil der BAföG-Bezieher sei nur
leicht gestiegen. Die soziale Zusammensetzung der Studie-
renden sei fast gleich geblieben. Es gelinge offenbar nicht,
die unterrepräsentierte Gruppe der Arbeiterkinder zu errei-
chen. Zudem gebe es nach wie vor eine große Lücke zwi-
schen den Bedarfssätzen und den tatsächlichen monatlichen
Lebenshaltungskosten.

In den Anträgen schlage man vor, in zwei Schritten vorzu-
gehen. Zunächst wolle man die Fördersätze für Studierende
und die Freibeträge für Eltern jeweils um mindestens
5 Prozent erhöhen. Gleichzeitig strebe man eine Reform des
BAföG an, um so für Vereinfachung und Entbürokratisie-
rung zu sorgen. Man müsse die Familienfreundlichkeit stär-
ker betonen und das BAföG stärker am Bologna-Prozess
ausrichten. Mittelfristig plane man eine strukturelle Moder-
nisierung: Man wolle ein Zwei-Säulen-Modell einführen.
Dieses umfasse zwei sich ergänzende Vollzuschüsse, näm-
lich einen Sockelbeitrag und einen Bedarfszuschuss. Damit
setzte man einen Anreiz für alle Hochschulzugangsberech-

läum gehe an der Haushaltsrealität vorbei. Die Berechnun-
gen zeigten dies deutlich. Ein elternunabhängiges BAföG
für alle würde die Mittel zudem nach dem Gießkannenprin-
zip verteilen. Das lehne man ab. Der Antrag auf Abschaf-
fung der Studiengebühren sei inzwischen obsolet. Es sei
auch nicht sinnvoll, den im Antrag vorgegebenen Weg zu
beschreiten, da das Bundesverfassungsgericht ein bundes-
weites Verbot von Studiengebühren gekippt habe.

Beim Antrag der Fraktion der SPD gebe es viele Gemein-
samkeiten. Da aber das Zwei-Säulen-Modell fehle, belasse
man es bei einer zustimmenden Enthaltung.

Die Bundesregierung betont, dass das BAföG in den letz-
ten 42 Jahren eine Erfolgsgeschichte gewesen sei, welche
immer von Mehrheiten getragen worden wäre. Man dürfe es
daher nicht zu einem politischen Streitpunkt machen. Die
Zahl der BAföG-Bezieher steige in letzter Zeit an. Dies sei
eine Konsequenz der Anhebung der Freibeträge. Noch nie
hätten so viele Menschen davon profitiert. Das BAföG
ermögliche es, ein Studium aufzunehmen und dennoch den
Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies würde auch durch die
Zuwächse bei den Ausgaben deutlich. Im Jahr 2005 habe
man 2,2 Mrd. Euro gezahlt. Im Jahr 2011 waren es schon
3,2 Mrd. Euro.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im hochschulpolitischen
Ausschuss diskutiere nun, wie man in Zukunft noch mehr
erreichen könne. Ein einkommensunabhängiger Sockelbei-
trag werde die Studierneigung nicht signifikant erhöhen.
Wichtiger sei, das BAföG an neue Lebensentwürfe anzupas-
sen. Ein Stichwort laute Teilzeit. Man arbeite intensiv und
sachorientiert an diesen Fragen. Klar sei, dass dies Geld
kosten werde.

Berlin, den 20. Februar 2013

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter
Drucksache 17/13866 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass
der Zugang zur Hochschulen nicht chancengerecht sei. Fra-
gen der Finanzierung würden für viele junge Menschen eine
hohe Hürde darstellen. Deshalb sei es richtig gewesen, dass
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Studiengebühren
fast flächendeckend abgeschafft und gleichzeitig für eine
vollumfängliche Kompensation der Hochschulen gesorgt
hätten. Dies sei auch Teil des Koalitionsvertrags in Nieder-
sachsen. Auch in Bayern werde das noch gelingen. Man
verfolge die Philosophie, dass es eine deutliche Reduzie-
rung der Belastungen während des Studiums geben müsse.
Stattdessen wolle man den Spitzensteuersatz erhöhen, den
vor allem gut verdienende Akademiker entrichten würden.
Damit solle eine solide öffentliche Finanzierung von Bil-

tigten, ein Studium aufzunehmen. Das Deutschlandstipen-
dium könne man hingegen auslaufen lassen, da es keine
nennenswerten Verbesserungen gebracht habe. Die Anträge
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. würden sich für einen
massiven Ausbau des Schüler-BAföG aussprechen. Dem
messe man keine Priorität bei. Wichtiger sei der Schulerfolg
bildungsferner Jugendlicher, für den man in die Bildungs-
einrichtungen und -infrastruktur investieren müsse. Der
Ausbau der Ganztagsschulen wäre sicherlich sinnvoller.
Man könne hingegen darüber diskutieren, ob man den Kreis
der Berechtigen beim Schüler-BAföG schrittweise erwei-
tern wolle.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum 40. BAföG-Jubi-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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