BT-Drucksache 17/13863

Leitlinien transeuropäische Energieinfrastruktur

Vom 10. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13863
17. Wahlperiode 10. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel
Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea
Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leitlinien transeuropäische Energieinfrastruktur

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. April 2013 wurde die Verord-
nung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leit-
linien für die transeuropäische Energieinfrastruktur veröffentlicht. Darin werden
Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität vorrangiger trans-
europäischer Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete festgelegt. Die Verord-
nung beschreibt, wie Vorhaben von gemeinsamem Interesse aus den Bereichen
Elektrizität, Gas und Erdöl sowie CCS (Carbon Capture and Storage) identifi-
ziert und deren Ausbau erleichtert, beschleunigt sowie gegebenenfalls finanziell
unterstützt werden sollen. In einem mehrstufigen Prozess soll eine Liste priori-
tärer Vorhaben erstellt werden. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem
ein öffentlicher Konsultationsprozess vom 20. Juni bis 4. Oktober 2012 durch-
geführt, bei dem Listen der für die Berücksichtigung als Vorhaben von gemein-
samem Interesse eingereichten Projekte kommentiert werden konnten. Die
finale Liste der Vorhaben mit besonderem Interesse (Unionsliste), soll von der
Europäischen Kommission bis September 2013 verabschiedet werden. Die dort
enthaltenen Projekte müssen dann die höchste Priorität auf nationaler Ebene er-
halten. Für Deutschland bedeutet dies die Aufnahme in den Bundesbedarfsplan.

Im Bereich Elektrizität können auch Infrastrukturprojekte, welche teilweise in
Nicht-EU-Mitgliedstaaten liegen, aufgenommen werden, insofern diese den
Elektrizitätsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten fördern. Auf der für den
Konsultationsprozess veröffentlichten Liste für den Elektrizitätssektor (http://
ec.europa.eu/energy/infrastructure/consultations/doc/pci_list_electricity.pdf), auf
der sich von verschiedenen Trägern eingereichte Vorhaben finden, tauchte für
den vorrangigen Stromkorridor „BEMIP Electricity“ beispielsweise auch ein
Unterseekabel von Mamonovo nach Bentwisch auf, welches dem direkten
Anschluss des Atomreaktors Baltiisk 1 (erbaut durch die Föderale Agentur für
Atomenergie Russlands) an das deutsche Stromnetz dienen soll. Auch wenn
dieses Kabel nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
17/12178) nicht mehr in der aktuellen Liste geführt wird, bleiben dennoch
Bedenken bezüglich der Auswahl der Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche zusätzlichen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um eine
möglichst umfassende und frühzeitige Transparenz des Verfahrens für die
Festlegung der Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu ge-
währleisten?

Drucksache 17/13863 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, damit die für die end-
gültige Unionsliste ausgewählten Vorhaben nicht im Widerspruch zu den
Zielen der deutschen Energiewende stehen?

3. Sind im Rahmen der Vorbereitungen für die Unionsliste auf der aktuellen
Entwurfsliste der Europäischen Kommission bzw. auf den aktuellen Vor-
schlagslisten der regionalen Gruppen Projekte enthalten, die weder im
Bundesbedarfsplangesetz, noch im Energieleitungsausbaugesetz enthalten
sind (wenn ja, bitte Auflistung der entsprechenden Projekte)?

4. In welchen regionalen Gruppen, die seit Mitte 2012 informell getagt haben,
ist die Bundesregierung vertreten, und wie viele formelle oder informelle
Sitzungen zur Vorbereitung der regionalen Listen haben stattgefunden?

5. Wann sollen die regionalen Gruppen ihre jeweiligen Listen gemäß Artikel 3,
der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates beschließen?

6. Wurden betroffene Akteure (gemäß Annex 3, Absatz 5 derselben Verord-
nung) einbezogen, und wenn ja, auf welche Weise?

7. Inwieweit wurde für das interne Ranking der Projekte im Rahmen der regio-
nalen Gruppen die vorläufige Kosten-Nutzen-Analyse verwendet, die der
Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E derzeit er-
arbeitet, und welche Transparenz besteht hinsichtlich der Methode als auch
der Ergebnisse dieser Methode zum Ranking der Vorhaben?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswahl der vorrangigen themati-
schen Gebiete (Annex 1, (EU) Nr. 347/2013), insbesondere mit Blick auf
das angedachte grenzüberschreitende Kohlendioxidnetz?

9. Welche Investitionen in CCS-Anlagen an Kraftwerken oder Industrieanla-
gen sind gegenwärtig nach Informationen der Bundesregierung konkret in
Europa geplant (bitte nach Projekt, Standort und Investitionsvolumen auf-
listen), welche den Aufbau eines Kohlendioxidnetzes rechtfertigen würden,
und ist CCS nach Auffassung der Bundesregierung eine Zukunftsoption für
Europa?

10. Welche Vorhaben von gemeinsamen Interesse wurden für die vorrangigen
thematischen Gebiete laut Annex 1 Absatz 4 (Intelligente Netze, Strom-
autobahnen, CCS) in den zuständigen Gruppen bisher für die Unionsliste
diskutiert?

11. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den aktuellen Sach-
stand bei dem vom russischen Netzbetreiber geplanten Unterseekabel von
Mamonovo nach Bentwisch, und befindet sich dieses Kabel nach Informa-
tionen der Bundesregierung auf dem aktuellen Entwurf für die finale
Unionsliste?

12. Welche Informationen hat die Bundesregierung über weitere geplante
Stromleitungen zwischen Russland und der Bundesrepublik Deutschland,
welche dem Export von in Russland erzeugtem Strom aus Atomkraft-
werken nach Deutschland dienen können?

Berlin, den 10. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.