BT-Drucksache 17/13860

Sachstand beim Bedarfsplanvorhaben B 2 Ortsumfahrung Wellaune/Bad Düben

Vom 10. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13860
17. Wahlperiode 10. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton
Hofreiter, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstand beim Bedarfsplanvorhaben B 2 Ortsumfahrung Wellaune/Bad Düben

Im Ortsteil Wellaune der Stadt Bad Düben im Landkreis Nordsachsen treffen die
Bundesstraßen B 2, B 107 und B 183a aufeinander. Um Anwohnerinnen und
Anwohner von den Auswirkungen des überörtlichen Verkehrs zu entlasten,
wurde das Vorhaben „B 2 Ortsumfahrung Wellaune/Bad Düben“ als neues Be-
darfsplanvorhaben im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht in den Bundesver-
kehrswegeplan 2003 aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Bedarfsplanmaßnahme?

Wie sieht der Zeitplan für die Erlangung des Baurechts aus?

2. Wieso sind gegebenenfalls zehn Jahre nach Einordnung des Vorhabens „als
neues Vorhaben mit Planungsrecht“ in den Bundesverkehrswegeplan und
trotz Planungsbeschleunigungsgesetz die Planungen noch nicht abgeschlos-
sen?

3. Wie sieht der Zeitplan für die Realisierung des Vorhabens aus?

Ist die Finanzierung für das Projekt gesichert?

4. Wie kann von einer zeitnahen Realisierung des Vorhabens ab 2015 aus-
gegangen werden, wenn Sachsen in der mittelfristigen Finanzplanung des
Bundes ab 2015 nur noch 12 bzw. 13 Mio. Euro für Bedarfsplanprojekte er-
halten soll (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdruck-
sache 17/11283 des Abgeordneten Stephan Kühn), aber für die Vollendung
laufender Vorhaben sachsenweit noch 189 Mio. Euro erforderlich sind (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 114 auf Bundestagsdrucksache 17/11787
des Abgeordneten Stephan Kühn)?

5. Von welchen Kosten wird für die Realisierung des Verkehrsbauvorhabens
ausgegangen, und welches Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich daraus?

6. Welche Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung fallen voraussichtlich

nach Fertigstellung des Vorhabens jährlich für die neue Verkehrsanlage an?

7. Werden nach Fertigstellung der Ortsumfahrung die „alten“ Strecken-
abschnitte der B 2, B 107 und B 183a zurückgestuft?

8. Wenn ja, wer ist dann für Betrieb, Wartung und Unterhaltung der Verkehrs-
anlagen zuständig, und welche Kosten entstehen dabei voraussichtlich jähr-
lich?

Drucksache 17/13860 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Wie hoch ist die Verkehrsbelegung heute auf der B 2, B 107 und B 183a in
und um Wellaune?

Wie hat sich das Verkehrsaufkommen in den letzten zehn Jahren auf dem
Streckenzug entwickelt?

10. Wie hoch ist heute auf der B 2, B 107 und B 183a der Lkw-Anteil?

Wie hat sich der Lkw-Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?

11. Von welcher Verkehrsbelegung wird nach Fertigstellung der Verkehrsbau-
maßnahme auf der neuen Verkehrsanlage ausgegangen?

Wie hoch ist nach der Prognose der Lkw-Anteil?

12. Zu welchen Ergebnissen ist die Lärmkartierung entlang der B 2, B 107 und
B 183a in Wellaune gekommen?

In welchem Umfang werden Lärmwerte von 65 d(BA) tags und 55 (d(BA)
nachts überschritten?

Berlin, den 3. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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