BT-Drucksache 17/13835

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/13421 ,17/13580 Nr. 2.1 - Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren

Vom 11. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13835
17. Wahlperiode 11. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13421, 17/13580 Nr. 2.1 –

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder
und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren

A. Problem

Der Anwendungsbereich der Verordnung über elektromagnetische Felder –
26. BImSchV – beschränkte sich bisher auf gewerblich betriebene Funk-
anlagen. Künftig werden auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen
vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. Ergänzt werden soll der
Anwendungsbereich der 26. BImSchV um den bisher ungeregelten Bereich der
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), dem als neue Übertra-
gungstechnologie beim Ausbau der Stromnetze zukünftig eine erhebliche Rolle
zukommen könnte. Das Bundeskabinett hat den vom Bundesrat am 3. Mai
2013 beschlossenen Änderungen zur Novelle der Vorschriften über elektromag-
netische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren zu-
gestimmt und damit die Änderungsverordnung nach Maßgabe des Bundesrates
verabschiedet. Die beschlossenen Neuregelungen umfassen Regelungen zum
vorsorgenden Gesundheitsschutz. Beim Bau neuer Stromtrassen soll künftig
die Überspannung von Wohngebäuden untersagt werden. Des Weiteren sollen
auch beim Ausbau der Stromnetze elektrische und magnetische Felder mini-
miert werden. Näheres soll in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift geregelt
werden. Durch die Übernahme der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen
wird insbesondere vorgesehen, dass geänderte Anforderungen beim Bau neuer
Niederfrequenzanlagen sowie das Überspannungsverbot für Stromüber-
tragungsleitungen schneller als nach der ursprünglichen Regierungsvorlage
gelten.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Drucksache 17/13835 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13835

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/13421 zuzustimmen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Michael Paul
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Judith Skudelny
Berichterstatterin

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Drucksache 17/13835 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Paul, Dirk Becker, Judith Skudelny,
Sabine Stüber und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/
13421 wurde am 17. Mai 2013 gemäß § 92 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 17/13580
Nr. 2.1) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
sowie den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Anwendungsbereich der Verordnung über elektromag-
netische Felder – 26. BImSchV – beschränkte sich bisher
auf gewerblich betriebene Funkanlagen. Künftig werden
auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen vom
Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. Ergänzt wer-
den soll der Anwendungsbereich der 26. BImSchV um den
bisher ungeregelten Bereich der Hochspannungs-Gleich-
strom-Übertragung (HGÜ), dem als neue Übertragungs-
technologie beim Ausbau der Stromnetze zukünftig eine
erhebliche Rolle zukommen könnte. Das Bundeskabinett
hat den vom Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossenen
Änderungen zur Novelle der Vorschriften über elektromag-
netische Felder und das telekommunikationsrechtliche
Nachweisverfahren zugestimmt und damit die Änderungs-
verordnung nach Maßgabe des Bundesrates verabschiedet.
Die beschlossenen Neuregelungen umfassen Regelungen
zum vorsorgenden Gesundheitsschutz. Beim Bau neuer
Stromtrassen soll künftig die Überspannung von Wohnge-
bäuden untersagt werden. Des Weiteren sollen auch beim
Ausbau der Stromnetze elektrische und magnetische Felder
minimiert werden. Näheres soll in einer allgemeinen Ver-
waltungsvorschrift geregelt werden. Durch die Übernahme
der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen wird insbe-
sondere vorgesehen, dass geänderte Anforderungen beim
Bau neuer Niederfrequenzanlagen sowie das Überspan-
nungsverbot für Stromübertragungsleitungen schneller als
nach der ursprünglichen Regierungsvorlage gelten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 17/13421
zuzustimmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, der Verordnung
auf Drucksache 17/13421 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/13421 in seiner
101. Sitzung am 5. Juni 2013 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hatte in seiner 92. Sitzung am 27. Februar 2013 eine öf-
fentliche Anhörung zu der ursprünglichen Verordnung auf
Drucksache 17/12372 durchgeführt. Hierzu hatte der Aus-
schuss folgende Sachverständige eingeladen:

Dr. Christoph Dörnemann
Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)

Rüdiger Matthes
Bundesamt für Strahlenschutz

Prof. Dr. Norbert Leitgeb
Graz University of Technology

Prof. Dr. Hans-Peter Hutter
Medizinische Universität Wien

Prof. Dr. Wilfried Kühling
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.

Dr. H.-Peter Neitzke
ECOLOG-Institut gGmbH.

Die schriftlichen Stellungnahme der geladenen Sach-
verständigen (Ausschussdrucksachen 17(16)694(A) bis
17(16)694(E)) sowie das Wortprotokoll der Anhörung sind
der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich.

Zum Gang der Beratung und den Beratungsergebnissen zur
Verordnung auf Drucksache 17/12372 sowie den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(16)707 und den
Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf Aus-
schussdrucksache 17(16)709 wird im Übrigen auf die Be-
schlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses auf
Drucksache 17/12738 verwiesen.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, mit der The-
matik der Novellierung der 26. BImSchV habe sich der
Ausschuss mehrfach befasst. Erfreulich sei, dass die Vor-
schriften zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern noch
vor der Sommerpause verabschiedet würden. Nach der Be-
fassung des Ausschusses mit der Verordnung auf Drucksa-
che 17/12372 habe sich der Bundesrat sehr ausführlich mit
dem Thema beschäftigt. Hervorzuheben sei, dass einige Re-
gelungen, die deutlich über das Ziel hinausschössen, nicht
umgesetzt würden. Dies gelte insbesondere für die beiden
Initiativen von Baden-Württemberg und Schleswig-Hol-
stein, die Grenzwerte der elektrischen Felder deutlich her-
abzusetzen. Der Vorschlag Schleswig-Holsteins habe auf
eine Herabsetzung von 100 auf 1 Mikrotesla abgezielt.
Wenn man sich vor dem Hintergrund der Energiewende die
Notwendigkeit des Leitungsausbaus bzw. der Verstärkung
vorhandener Leitungen vor Augen führe, so hätte das fak-
tisch das Aus für den Netzausbau in Ballungsräumen bedeu-
tet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13835

Reaktorsicherheit habe dankenswerterweise den Umweltmi-
nisterien der Länder deutlich mitgeteilt, dass die von
Schleswig-Holstein geforderte Absenkung eine Trassen-
breite von 400 m in den Ballungsgebieten bedeutet hätte.
Damit wäre eine Umrüstung, die gerade in diesen Bereichen
erforderlich sei, faktisch nicht mehr möglich gewesen. Inso-
fern sei zu begrüßen, dass diese an der Realität vorbeige-
henden Vorschläge nicht die Mehrheit der Länder gefunden
hätten, obwohl Rot-Grün über eine Mehrheit im Bundesrat
verfüge. Genau zu beobachten seien die Änderungen, die
der Bundesrat vorgesehen und denen die Bundesregierung
zugestimmt habe, im Hinblick auf ihre Auswirkungen in der
Praxis. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass
man nun eine Minimierungspflicht statt einer Minderungs-
pflicht habe. Die Verwaltungsvorschrift sei im Auge zu be-
halten. Das sei eine Aufgabe, die in der nächsten Legislatur-
periode fortzusetzen sei. Insgesamt sei festzustellen, dass
diese Novelle einen fairen Ausgleich zwischen Gesund-
heitsschutz und den Interessen einer Technologie- und In-
dustriegesellschaft beinhalte. Niemand wolle auf die An-
nehmlichkeiten moderner elektrischer Geräte wie Handys,
iPads etc. oder den Netzleitungsausbau beim Strom verzich-
ten. In der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der 92. Sit-
zung am 27. Februar 2013 habe der Vorsitzende der interna-
tionalen Einrichtung der Experten (International Commis-
sion on NonIonizing Radiation Protection – ICNIRP) ausge-
führt: Die „vorgeschlagenen Grenzwerte sind nach aktuel-
lem wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet, vor allen
nachgewiesenen Gesundheitswirkungen und den damit ver-
bundenen Gefahren zu schützen.“ Vor diesem Hintergrund
sei genau das Richtige auf den Weg gebracht worden.

Die Fraktion der SPD stellte klar, auch sie wolle die
Annehmlichkeiten des Lebens für die Menschen nicht ein-
schränken. Unter dem Gebot des staatlichen Vorsorgeprin-
zips gelte es, alles Menschenmögliche vorzusehen, damit
dies so gefahrlos wie nur möglich geschehe. Die Anhörung
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit am 27. Februar 2013 habe zu einem Erkenntnis-
gewinn geführt. Die Fraktion der SPD halte den Anspruch
weiterhin aufrecht, dass das, was in anderen Ländern mög-
lich sei, auch in Deutschland durchführbar sei. Das sei der
Grundsatz. Nicht zuletzt deshalb sehe der gemeinsame Ent-
schließungsantrag mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(16)707 zur Ver-
ordnung auf Drucksache 17/12372 vor, dass weitere Ver-
besserungen wünschenswert seien. Das Thema der weiter-
hin zunehmenden Strahlung werde den Deutschen Bundes-
tag weiterhin beschäftigen. Immer neue Strahlungsquellen
träten auf, bei denen die langfristigen Auswirkungen noch
unbekannt seien. Die Frage der langfristigen Auswirkungen
der Strahlung müssten im Grunde alle zwei Jahre auf die
Tagesordnung gesetzt werden. Es müsse alles Menschen-
mögliche getan werden, um so nah wie möglich an der Ent-
wicklung zu bleiben. Im Bundesrat habe es einige Verbesse-
rungen der Verordnung gegeben. Die Fraktion der SPD
hätte sich dabei mehr gewünscht. Es sei bei Weitem nicht
ausreichend. Man müsse aber auch zur Kenntnis nehmen,
dass im Verfahren einige Verbesserungen aufgenommen
worden seien. Zustimmungsfähig sei die Verordnung
deshalb aber noch nicht. Deshalb enthalte sich die Fraktion
der SPD.

Die Fraktion der FDP gab zu bedenken, bei dem Vergleich
mit anderen Ländern müsse man vorsichtig sein. Russland
habe zwar deutlich höhere Grenzwerte, diese würden aber
nicht eingehalten. Die Schweiz habe wiederum andere
Grenzwerte, denen andere Messverfahren zugrunde lägen,
sodass die Exploration vor Ort deutlich höher sein könne als
in Deutschland. Das Verfahren in Deutschland sei ver-
gleichsweise transparent und verfüge über sehr hohe, sehr
strenge und sehr ambitionierte Grenzwerte. Diese würden
der neuen Technologie auch gerecht. Die Anhörung des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit am 27. Februar 2013 habe ergeben, wenn man sich den
Strahlen nicht aussetzen wolle, sei es das einfachste und
effizienteste Mittel, Handy- und Laptopnutzung zu redu-
zieren, weil die Strahlungsquellen bei der Nutzung deutlich
höher seien. Wenn man von Sicherheitsrisiken spreche,
müsse man aber berücksichtigen, dass im Zeitalter des Han-
dys Notrufe deutlich schneller erfolgten und Menschen aus
Gefahrensituationen schneller gerettet werden könnten. Das
seien Sicherheitsaspekte, die neben den Risiken zur Geltung
kämen. Insgesamt seien alle Einwände zu Grenzwerten ge-
prüft und in der Anhörung angesprochen worden. Zu der
Verordnung seien alle Aspekte entsprechend berücksichtigt
worden.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, die von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP vorgenommene Bewertung der
Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit am 27. Februar 2013 stehe nicht im Ein-
klang mit dem tatsächlichen Veranstaltungsverlauf. Der
Bundesrat habe Veränderungen durchgesetzt. Besonders
erfreulich sei, dass die Ausnahmeregelung für vor dem
31. Dezember 2013 beantragte Planfeststellungs- und Plan-
genehmigungsverfahren gestrichen werde und dass dieses
Verfahren die geregelten Anforderungen an Niederfre-
quenzanlagen erfüllen müsse. Die Einführung des § 7a, wo-
nach Betreiber künftig bei der Standortauswahl für Hochfre-
quenzanlagen die Kommunen anhören müssten, sei ein
Fortschritt. Die Kommunen würden zwar angehört, hätten
aber kein Mitentscheidungsrecht, was noch geregelt werden
müsste. Die Fraktion DIE LINKE. werde die Verordnung
ablehnen, da bei der Grenzwertfestsetzung keine Verände-
rungen erfolgt seien. Als Begründung hierfür sei angegeben
worden, es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen
Untersuchungen. Zwar sei es schwierig, Vergleichsgruppen
zu finden, die keinerlei Strahlung ausgesetzt seien, um Kon-
sequenzen ableiten zu können. In der Anhörung sei aber
deutlich zum Ausdruck gekommen, dass nach derzeitigem
medizinischen Kenntnisstand die vorgeschlagenen Grenz-
werte immer noch Gefahren für die Gesundheit darstellten.
Damit lägen die Werte aller Wahrscheinlichkeit nach im ge-
sundheitsgefährdenden Bereich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, die
Änderungswünsche des Bundesrates, die von der Bundesre-
gierung übernommen worden seien, seien vor allem in zwei
Punkten positiv zu bewerten: Dass bei Einrichtungen und
wesentlichen Änderungen von Niederfrequenzanlagen und
auch allen Gleichstromanlagen die nichtionisierende Strah-
lung zu minimieren und nicht nur zu mindern sei, wie ur-
sprünglich im Verordnungsentwurf festgelegt, sei eine deut-
liche Verbesserung. Dies gelte auch für die gesetzliche Ver-
ankerung der Beteiligung der Kommunen an der Auswahl
von Standorten für Hochfrequenzanlagen. Damit bekomme

Drucksache 17/13835 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

die Kommune die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur
Erörterung der Baumaßnahme und die Ergebnisse müssten
jetzt berücksichtigt werden. Das seien deutliche Fort-
schritte. Es sei eine alte Forderung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, die Kommunen stärker einzubinden,
weil die Vorortabstimmung ganz besonders wichtig sei. Es
sei bedauerlich, dass die Anträge aus Baden-Württemberg,
die auf die Einführung vorsorgeorientierter Anlagegrenz-
werte für Funkanlagen im Hochfrequenzbereich abzielten,
keine Mehrheit gefunden hätten. Auch der Antrag aus
Schleswig-Holstein, der die Absenkung der Grenzwerte der
Hochspannungsleitung verursachten magnetischen Emissio-
nen beinhaltete, habe selbstverständlich Auswirkungen,
aber nicht in dem Ausmaß, wie sie die Fraktion der CDU/
CSU beschrieben habe. Die Behauptung, dies bedeute das
Aus für den Netzausbau, sei unhaltbar. Sicherheit durch
Kommunikation und den Kommunikationsmöglichkeiten
überhaupt durch Handys, Laptops, iPads usw. stehe einer
Minimierung der Strahlungen und einem vorsorgeorientier-
tem Umgang mit dem Ganzen nicht entgegen. Entscheidend
sei, welche Grenzwerte man setze. Die Fraktion der CDU/
CSU habe den Ausgleich der Interessen angesprochen, zum

einen die Handynutzer und zum anderen die Technologie-
industrie. Letztere habe bestimmt, welche Inhalte in die Ver-
ordnung aufgenommen würden. Es sei nicht erkennbar, dass
sich die Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit am 27. Februar 2013
gravierend niedergeschlagen habe. Nach der Expertenan-
hörung sei so gut wie nichts geändert worden. Der Sicher-
heitsfaktor sei als unzureichend bezeichnet worden. Die
Vorsorgeorientierung komme zu kurz. Es gebe Hinweise,
dass kindliche Leukämie und bestimmte Gehirntumore da-
von ausgelöst werden könnten. Es mangele aber an einem
nachweisbaren Kausalzusammenhang. Auch beim Tabak-
rauch habe es lange gedauert bis der Nachweis hätte er-
bracht werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache 17/13421
zuzustimmen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Dr. Michael Paul
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Judith Skudelny
Berichterstatterin

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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