BT-Drucksache 17/13807

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping, Sabine Zimmermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7844 - Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte bei den Jobcentern erhöhen

Vom 6. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13807
17. Wahlperiode 06. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping,
Sabine Zimmermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7844 –

Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte bei den Jobcentern erhöhen

A. Problem

Die rechtliche Ausgestaltung der Kompetenzen und der Zusammensetzung der
Beiräte bei den Jobcentern hat sich nach Einschätzung der Antragsteller in der
Praxis als problematisch erwiesen. Die Befugnisse des Beirates seien auf eine
ausschließlich beratende Funktion beschränkt, die sich zudem nur auf den Be-
reich der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen beziehe. Ferner dürften
Arbeitslosengeld-II-Beziehende bzw. deren Interessenvertretungen nicht direkt
in den Beirat gewählt werden.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung, die gesetzlichen Vorausset-
zungen für eine Erweiterung der Kompetenzen und der Zusammensetzung der
Beiräte zu schaffen. Unter anderem sollten die örtlichen Beiräte über die Ein-
satzfelder öffentlich geförderter Beschäftigung verbindlich mitbestimmen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/13807 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7844 abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann Brigitte Pothmer
Vorsitzende Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13807

Bericht der Abgeordneten Brigitte Pothmer

I. Überweisung Die Fraktion der CDU/CSU erkannte das Anliegen des

Berlin, den 15. Mai 2013
Der Antrag auf Drucksache 17/7844 ist in der 237. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2013 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen
worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte kann nach der Ar-
gumentation der Antragsteller nur erhöht werden, wenn die-
sen weitere Kompetenzen zugewiesen und sie in ihren
Rechten gestärkt werden. Sie sollten sich mit allen grund-
sätzlichen Fragen, die im Zusammenhang mit allen Leistun-
gen, die für Betroffene im Rahmen des SGB II erbracht
würden, befassen und hierzu Empfehlungen an die Träger-
versammlung und die Jobcenter aussprechen können.

Im Bereich der beschäftigungsschaffenden Maßnahmen
sollten Beiräte demzufolge nicht nur beratend tätig sein, son-
dern mitentscheiden können, um Missbrauch und Fehlsteue-
rungen entgegenwirken zu können. Um sicherzustellen, dass
den unterschiedlichen Gegebenheiten des jeweiligen ört-
lichen Arbeitsmarktes und den daraus erwachsenden Anfor-
derungen an Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsin-
strumente entsprechend Rechnung getragen werden könne,
müssten die Trägerversammlungen in der Lage sein, die
Kompetenzen der örtlichen Beiräte bei Bedarf zu erweitern.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
7844 in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und dem
Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/7844 in seiner 135. Sitzung am 15. Mai
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Antrags grundsätzlich als richtig an. Allerdings sei zu be-
denken, dass ein Beirat per se nicht als Entscheidungsgre-
mium arbeite. Wenn die Effizienz bei der Zusammenarbeit
von Jobcentern und Beirat gesteigert werden solle, seien
eher die kommunalen Gremien als der Bund gefordert. Dort
könne konkret an Veränderungsvorschlägen und ihrer Um-
setzung gearbeitet werden. Eine Regelung im SGB II sei
nicht sinnvoll.

Die Fraktion der SPD unterstrich die wichtige Funktion
der Beiräte bei den Jobcentern. Derzeit werde deren Funk-
tionsfähigkeit evaluiert. Mit den Ergebnissen sei im Jahr
2014 zu rechnen. Auf der Basis dieser Ergebnisse wolle die
Fraktion der SPD einen Vorschlag erarbeiten und sich bei
dem vorliegenden Antrag jetzt der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP stimmte der Stärkung von Beiräten
bei den Jobcentern zu. Die Funktionsweise sei zu verbes-
sern und sie müssten überall eingerichtet werden. Das Bun-
desverfassungsgericht habe den Gesetzgeber aber aufgefor-
dert, klare Kompetenzen zuzuweisen – insbesondere bei den
Entscheidungskompetenzen. Insofern sei der Antrag zu prü-
fen. Auch dürfe man die Beiräte nicht mit Aufgaben über-
frachten, sodass sie am Ende durch zu viele Aufgabe funk-
tionsunfähig würden. Es stelle sich dann die Frage, ob man
für so umfassende Aufgaben ehrenamtliche Mitarbeiter fin-
den könne.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies darauf, dass man in-
zwischen zwei Klassen von Erwerbslosen beobachten
könne. Diejenigen, die für die Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz nur kurze Zeit benötigten und bei den Arbeits-
agenturen betreut würden, und diejenigen, die viele Pro-
bleme hätten und durch die Jobcenter betreut würden. Die
Beiräte bei den Jobcentern sollten zur Lösung problemati-
scher Fälle beitragen. Um diese Aufgabe so gut wie möglich
erfüllen zu können, benötigten sie mehr Kompetenzen als
heute und mehr Verbindlichkeit. Insbesondere sollten die
Beiräte verbindlich über die Einsatzfelder öffentlich geför-
derter Beschäftigung mitbestimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem
Ziel zu, die Beiräte zu stärken. Diese sollten eine zentrale
Rolle bei der Etablierung des sozialen Arbeitsmarktes spie-
len und hätten wichtige Funktionen. Allerdings könne die
Fraktion der Forderung nicht zustimmen, dass die Beiräte
auch mit Widerspruchsfällen befasst werden sollten. Das
würde die Arbeit eher lahmlegen. Für die Bearbeitung von
Widersprüchen sollten besser Ombudsstellen eingerichtet
werden.
Brigitte Pothmer
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.