BT-Drucksache 17/13806

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/13103 - Wiedereingliederung fördern - Gefangene in die Rente-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen

Vom 6. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13806
17. Wahlperiode 06. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13103 –

Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung einbeziehen

A. Problem

Die Arbeitstätigkeit von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten unterliegt
in der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht im gleichen Maße sozial-
rechtlichem Schutz wie Arbeit außerhalb der Haft, obwohl eine gesetzliche
Arbeitspflicht besteht. Nach geltendem Recht ist nur ein kleiner Teil der Gefan-
genen in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung,
wonach die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI), der
gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der sozialen Pflegeversiche-
rung (SGB XI) dahingehend geändert werden, dass u. a. Strafgefangene und
Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung und in die gesetz-
liche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden und die im Straf-
vollzug geleistete Arbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der ge-
setzlichen Kranken- und Pflegeversicherung paritätisch beitragspflichtig und
anspruchsbegründend wird.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/13806 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13103 abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann Peter Weiß (Emmendingen)
Vorsitzende Berichterstatter

Berlin, den 15. Mai 2013
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/13103 ist in der 237. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. April 2013 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung sowie an den Innenausschuss, den Ausschuss für Ge-
sundheit sowie den Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Grundsätzlich unterliegen nach Darlegung der Antragsteller
alle Gefangenen nach geltendem Recht der Arbeitspflicht
(§ 41 StVollzG, § 27 HStVollzG, § 38 HmbStVollzG, § 38
NJVollzG, Art. 43 BayStVollzG, § 47 JVollzGB), so dass
die darauf begründeten öffentlich-rechtlichen Arbeitsver-
hältnisse nicht freiwillig seien. Zwar liege ein Musterent-
wurf von zehn Bundesländern vor, der keine Arbeitspflicht
mehr vorsehe. Allerdings stehe dieser bisher allein in Bran-
denburg unmittelbar vor der Umsetzung. Freiwilligkeit gelte
jedoch als Grundmerkmal einer sozialversicherungspflichti-
gen Beschäftigung gemäß § 7 Absatz 1 SGB IV. Nach den
Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung und
der gesetzlichen Krankenversicherung seien Gefangene des-
halb in diese Sozialversicherungen nicht einbezogen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Gesundheit und
der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe haben den Antrag auf Drucksache 17/13103 in ihren
Sitzungen am 15. Mai 2013 beraten. Der Innenausschuss
und der Ausschuss für Gesundheit haben dabei dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD die Ablehnung empfohlen,
der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/13103 in seiner 135. Sitzung am 15. Mai
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich dafür aus, dass
auch Strafgefangene den Schutz der Sozialversicherung

genießen sollten. Sinnvoll wäre die Einführung von Aner-
kennungszeiten für die Arbeit der Strafgefangenen in der
Rentenversicherung sowie die Abführung entsprechender
Beiträge. Dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung
nicht gebe, sei der fehlenden Mehrheit im Bundesrat ge-
schuldet. Die Bundesländer aber seien auch für die Kosten
zuständig. Daher sei es sinnlos, wenn der Bundestag einen
Gesetzentwurf dafür vorlege. Das würde lediglich eine Kos-
tenübernahme durch den Bund bedeuten.

Die Fraktion der SPD stimmte dem Handlungsbedarf
grundsätzlich zu. Allerdings sehe die Fraktion die darin vor-
gesehene staatliche Garantie auf eine sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung als problematisch an, da die Allge-
meinheit kein solches Recht habe. Daher wäre es sinnvoller,
in den Fällen, in denen auch keine sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung ausgeübt werde, die Zeiten an An-
rechnungszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung zu
berücksichtigen. Regeln müsse man zudem den Zugang
älterer ehemaliger Strafgefangener zur gesetzlichen Kran-
kenversicherung. Dafür fehle bisher ein Vorschlag.

Die Fraktion der FDP erinnerte daran, dass die Länder mit
der Föderalismusreform die Kompetenz für den Strafvoll-
zug erhalten hätten. Und die Mehrheit der Länder zeige
keine Initiative in Richtung des Antrages. Daher sei der
Deutsche Bundestag als Gesetzgeber nicht gefordert, zu
handeln.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte daran, dass vor knapp
40 Jahren alle Fraktionen über die Einbeziehung der Straf-
gefangenen in die Renten-, Kranken- und Pflegeversiche-
rung einig gewesen seien. Die Bundesregierung habe dies in
dieser Legislaturperiode für die Rentenversicherung erneut
als sinnvolle Position anerkannt. Geschehen sei allerdings
nichts. Die Einbeziehung würde rund 160 Mio. Euro plus
100 Mio. Euro für die angemessene Entlohnung kosten.
Wenn ehemalige Gefangene im Rentenalter auf Leistungen
aus der Sozialkasse angewiesen seien, koste das in jedem
Fall mehr. Die Kosten dürften demnach kein Hindernis für
die Zustimmung zu der Einbeziehung sein.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem
zu. Mit der Strafrechtsreform der 70er-Jahre sei vom Deut-
schen Bundestag zum Ausdruck gebracht worden, dass die
Strafe im Freiheitsentzug bestehe und nicht eine weitere Be-
strafung durch Nichtberücksichtigung in der Sozialversiche-
rung hinzukomme. Der Antrag greife insofern ein richtiges
Anliegen auf. Allerdings sei der Strafvollzug Ländersache,
seine Finanzierung auch. In diesem Sinne solle man auf die
Bundesländer einwirken; denn unter dem Gesichtspunkt der
Resozialisierung sei eine gewisse Absicherung sehr sinn-
voll. Problematisch an dem Antrag sehe die Fraktion den
Rechtsanspruch auf Arbeit, den es an anderer Stelle nicht in
vergleichbarer Form gebe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13806

Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

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