BT-Drucksache 17/13792

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/13422, 17/13580 Nr. 2.2 - Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 6. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13792
17. Wahlperiode 06. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13422, 17/13580 Nr. 2.2 –

Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

A. Problem

– Ausweitung der Ausnahmen vom Waffenembargo gegen Syrien gemäß Be-
schluss 2013/109/GASP des Rates vom 28. Februar 2013;

– Anpassung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die Melde-, Ge-
nehmigungs- und Wachsamkeitsverpflichtungen gemäß Verordnung (EU)
Nr. 1263/2012 des Rates vom 21. Dezember 2012 zur Änderung der Verord-
nung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran;

– Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbe-
kämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnungen gegen Irak, Simbabwe,
Liberia, die Demokratische Republik Kongo, die Demokratische Volksrepu-
blik Korea, Iran, Guinea und Libyen.

B. Lösung

Empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Außerhalb des Erfüllungsaufwands hat die Verordnung keine finanziellen Aus-

wirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger werden durch die Verordnung nicht betroffen.

Drucksache 17/13792 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Einmaliger, geringer Umstellungsaufwand. Kein zusätzlicher, messbarer Erfül-
lungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine neuen Informationspflichten.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Einmaliger, geringer Umstellungsaufwand. Kein zusätzlicher Erfüllungsauf-
wand. Informationspflichten der Verwaltung werden durch die Verordnung nicht
berührt.

F. Weitere Kosten

Auswirkungen auf sonstige Kosten der Wirtschaft, Kosten für soziale Siche-
rungssysteme, Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucher-
preisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13792

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 17/13422 nicht zu verlangen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ernst Hinsken
Vorsitzender

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

gegen Syrien (ABl. L 58 vom 1.3.2013, S. 8), mit dem die
Europäische Union die Ausweitung der Ausnahmen vom
Waffenembargo zugunsten der Nationalen Koalition der
Kräfte der syrischen Revolution und Opposition vereinbart
hat. Die Ausnahmetatbestände in § 69r Absatz 3 der Außen-
wirtschaftsverordnung (AWV) werden entsprechend erwei-
tert.

Berücksichtigt werden ferner die mit der Verordnung (EU)
Nr. 1263/2012 des Rates vom 21. Dezember 2012 zur Ände-
rung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive
Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 356 vom 22.12,2012, S. 34)
erfolgten Neufassungen der Melde-, Genehmigungs- und
Wachsamkeitsverpflichtungen gemäß Artikel 30, 30a und 31
der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März
2012. Die Bußgeldbewehrungen in § 70 Absatz 5u AWV
werden entsprechend angepasst.

Im Übrigen aktualisiert die Verordnung die Verweise der
AWV auf die EU-Verordnungen zur Bekämpfung des Terro-

zung am 5. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Aufhebung der Verord-
nung auf Drucksache 17/13422 nicht zu verlangen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Ver-
ordnung auf Drucksache 17/13422 in seiner 107. Sitzung am
5. Juni 2013 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Aufhebung der Verord-
nung auf Drucksache 17/13422 nicht zu verlangen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Ulla Lötzer
Berichterstatterin
Drucksache 17/13792 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulla Lötzer

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksachen
17/13422, 17/13580 Nr. 2.2 wurde am 17. Mai 2013 gemäß
§ 92 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Federführung
sowie dem Auswärtigen Ausschuss und dem Rechtsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung dient der Anpassung des Waf-
fenembargos gegen Syrien an den Beschluss 2013/109/
GASP des Rates vom 28. Februar 2013 zur Änderung des
Beschlusses 2012/739/GASP über restriktive Maßnahmen

rismus sowie auf die EU-Embargoverordnungen gegen Irak,
Simbabwe, Liberia, die Demokratische Republik Kongo, die
Demokratische Volksrepublik Korea, Iran, die Republik
Guinea und Libyen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/13422
verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Verordnung auf Druck-
sache 17/13422 in seiner 86. Sitzung am 5. Juni 2013 zur
Kenntnis genommen.

Der Rechtsausschuss hat die Verordnung in seiner 136. Sit-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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