BT-Drucksache 17/13762

Für eine nachhaltige Entwicklungsagenda ab 2015 - Millenniumsentwicklungsziele und Nachhaltigkeitsziele gemeinsam gestalten

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13762
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Antrag
der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. h. c. Gernot Erler, Ulla Burchardt,
Dr. Barbara Hendricks, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke,
Christel Humme, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Dr. Sascha Raabe, Stefan
Rebmann, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee,
Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Für eine nachhaltige Entwicklungsagenda ab 2015 –
Millenniumsentwicklungsziele und Nachhaltigkeitsziele gemeinsam gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Unsere Welt steht am Beginn des 21. Jahrhunderts vor großen Herausforderun-
gen. Die Globalisierung birgt vor allem für die Ärmsten zahlreiche Risiken.

Sie kann aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion aber auch Chancen und Pers-
pektiven für eine bessere wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung
bieten. Diese Chancen zu erkennen, zu ergreifen und damit positive Entwick-
lungen für möglichst viele Menschen anzustoßen, sieht die SPD-Bundestags-
fraktion als Aufgabe einer nachhaltigen Politik. Dazu bedarf es einer globalen
Entwicklungsagenda ab dem Jahr 2015 mit einem universell gültigen Ziel-
katalog.

2015 läuft die Frist zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele aus. In
den Vereinten Nationen haben nun die Verhandlungen darüber begonnen, was
nach 2015 passieren soll – der „Post-2015-Prozess“. Der neue entwicklungs-
politische Rahmen, der die Millennium Development Goals (MDG) ablösen
wird, soll, darüber besteht weitgehend Einigkeit, ein neues Set von Entwick-
lungszielen sein, über deren Fokus, Reichweite und Mechanismen zur Rechen-
schaftslegung aber noch diskutiert wird. Der Zielkatalog soll aktionsorientiert,
prägnant, leicht kommunizierbar und die Ziele zahlenmäßig begrenzt sein. Sie
sollen Orientierungscharakter besitzen, global ausgerichtet und auf alle Länder
anwendbar sein. Gleichzeitig sollen diese Ziele die unterschiedlichen nationa-
len Gegebenheiten berücksichtigen.

Im Kern besteht die Debatte um eine Post-2015-Entwicklungsagenda aus zwei
parallelen Prozessen: Dem aus der Gemeinsamen Erklärung von Rio+20 resul-
tierenden Prozess zur Entwicklung von Sustainable Development Goals (SDG)
und dem Post-2015-MDG-Prozess. Im Abschlussdokument der Rio+20-Kon-

ferenz werden als Grundsätze für die Entwicklung von Nachhaltigkeitszielen
(SDG) drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung, die ökonomische, die so-
ziale und die ökologische, genannt.

Die internationale Gemeinschaft braucht eine Post-2015-Entwicklungsagenda
als Richtschnur, um Herausforderungen wie dem globalen Klimawandel und
der Frage nach Verteilungsgerechtigkeit und Armutsreduzierung weltweit zu
begegnen. Ebenso bedarf es einer Post-2015-Entwicklungsagenda als globales

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Rahmenwerk, damit die Suche nach nachhaltigen Entwicklungspfaden in allen
Ländern gelingen kann.

Gerade die ärmsten Länder der Welt sind von den Auswirkungen des Klima-
wandels am stärksten betroffen. Für viele Länder und Regionen stehen dabei
nicht nur wirtschaftliche Entwicklungen auf dem Spiel, sondern auch soziale
Errungenschaften – etwa in den Bereichen Armutsbekämpfung und Gesund-
heit – sowie politische und sicherheitspolitische Stabilität. Zugleich zählen die
Industrieländer bisher zu den größten Emittenten von CO2 und müssen für die
Auswirkungen des Klimawandels die Hauptverantwortung übernehmen.
Jedoch müssen auch neue wirtschaftliche Mächte wie China oder Indien ihrer
wachsenden Verantwortung gerecht werden.

Denn eine ständig steigende Weltbevölkerung – einhergehend mit einer zuneh-
menden Urbanisierung – stellt die Menschheit vor neue Herausforderungen,
insbesondere in Bezug auf ihre Energieversorgung. In Entwicklungsländern
haben 1,5 Milliarden Menschen bisher keinen Zugang zu elektrischer Energie.
Ein Anstieg des Energiebedarfs wird daher zukünftig vor allem in den Entwick-
lungsländern erfolgen. Angesichts des berechtigten Interesses der Schwellen-
und Entwicklungsländer, ihre wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen und
den folglich steigenden Energiebedarf zu decken, müssen überzeugende Ant-
worten auf die Frage gefunden werden, wie Klimaschutz und Wirtschafts-
wachstum verbunden werden können und gleichzeitig politische, soziale und
sicherheitspolitische Stabilität gewährleistet wird.

Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame Betrachtung der internationalen
Klima- und Entwicklungspolitik unerlässlich. Dementsprechend wird es auch
notwendig sein, die Fortsetzung der MDG nach 2015 zu prüfen, sie um nach-
haltige Umwelt- und Klimaziele, also SDG zu ergänzen, so wie dies auch bei
der Rio+20-Konferenz diskutiert wurde. Die Post-2015-Entwicklungsagenda
ist an Armutsbekämpfung zu orientieren. Wichtig bleiben bei jeder Lösung
jedoch Zielgrößen, Zeitschienen und nachvollziehbare Prüfkriterien.

In der nationalen und internationalen politischen und wissenschaftlichen Dis-
kussion werden Vor- und Nachteile beider Zielrichtungen – der MDG und der
SDG – betrachtet. In den Vereinten Nationen wird in hochrangigen Berater-
gruppen sowohl über die Fortsetzung der MDG wie auch über die Gestaltung
der SDG nachgedacht.

Dabei sind der MDG-Prozess und der SDG-Prozess zu verbinden, denn beide
Prozesse müssen eng koordiniert und mittelfristig zusammengeführt werden,
um einen gemeinsamen Zielkatalog zu erreichen. Nur so können die Vorausset-
zungen dafür geschaffen werden, extreme Armut und Hunger endgültig zu
überwinden.

Zur notwendigen Finanzierung der Umsetzung dieser Ziele, die die Industrie-
und Schwellenländer gemeinsam tragen müssen, sind unter anderem Mittel aus
einer Finanztransaktionssteuer einzusetzen.

Der Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme leistet insbesondere in Ent-
wicklungsländern einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem und breitenwirksa-
men Wachstum. Die Einführung von sozialen Sicherungssystemen, also die
Absicherung gegen Einkommensausfall im Falle von Krankheit, Arbeitslosig-
keit, Ernteausfälle, Alter oder Tod für rund 80 Prozent der Weltbevölkerung,
hilft den Menschen und trägt gleichzeitig zu selbstragendem Wachstum bei.

Ein wichtiger Schlüssel für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Ent-
wicklung der Partnerländer liegt in der Ausgestaltung von Handelsabkommen.
Für die zukünftige Handelspolitik der Europäischen Union muss klar sein, dass
die Einhaltung von Menschenrechten sowie sozialer und ökologischer Mindest-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13762

standards verbindliche, für alle Beteiligten geltende Voraussetzung für den Ab-
schluss aller künftigen europäischen Handelsabkommen sein muss.

Eine unabdingbare Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist gute und
menschenwürdige Arbeit weltweit und damit für die Einhaltung der Decent
Work Agenda der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der Leitlinien der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Unter-
nehmen. Ziel muss sein, die Globalisierung sozial und gerecht zu gestalten, die
Quantität und die Qualität der Arbeit zu verbessern, Kinderarbeit, Zwangsarbeit,
Frauendiskriminierung, Verfolgungen von Gewerkschaftsmitgliedern zu verhin-
dern und somit zur Armutsbekämpfung beizutragen. In diesem Zusammenhang
müssen auch die Transparenz- und Berichtspflichten für unternehmerisches
Handeln in Entwicklungs- und Schwellenländern im Rahmen einer neuen CSR-
Strategie (CSR: Corporate Social Responsibility) auf europäischer und nationa-
ler Ebene durchgesetzt werden.

Rohstoffeinnahmen können bei richtigem Einsatz zu innerstaatlicher Wert-
schöpfung und zur Wohlstandsentwicklung in den rohstoffabbauenden Ländern
führen. Schlüssel dafür sind gute Regierungsführung (Good Governance) ge-
paart mit guter Haushaltspolitik, einem verantwortlichen Umgang mit Steuer-
einnahmen und Antikorruptionsmaßnahmen. Hier sollte der Vorstoß der briti-
schen G8-Präsidentschaft 2013 für den Gipfel von Lough Erne unterstützt wer-
den: „Tax, Trade and Transparency“. Besonders die Initiative auf europäischer
Ebene zur Novellierung der EU-Richtlinien zu den Transparenzanforderungen
(KOM(2011) 683) und zu den Jahresabschlüssen (KOM(2011) 684) sind dabei
sehr wichtig. Die EU-Kommission folgt mit ihrem Vorschlag dem Vorbild der
USA und dem Dodd-Frank Act. Allerdings darf hier keine Ausnahme von der
Offenlegungspflicht im Falle von gegenstehendem Recht in den rohstoffför-
dernden Ländern zugelassen werden (sog. Tyrannenveto). Zudem sollte die
weitergehende Implementierung der Extractive Industries Transparency Initia-
tive (EITI) gefördert werden, verbunden mit einem Appell an die rohstoffför-
dernden Länder sowie Unternehmen, dieser Initiative beizutreten.

Zu einer erfolgreichen nachhaltigen Entwicklung, die auch im wirtschaftlichen
Wachstum zunehmend an der Endlichkeit der natürlichen Ressourcen bei zu-
nehmender Weltbevölkerung ausgerichtet sein muss, gehört neben der An-
erkennung und Wahrnehmung nationaler parlamentarischer Gestaltungsrechte
ebenso die verantwortliche Einbeziehung der Gewerkschaften und die soziale
Verantwortung von Unternehmen wie die Beteiligung der Zivilgesellschaft. Ein
Teil dessen ist die gleichberechtigte Einbeziehung und verantwortliche Beteili-
gung von Frauen an der Gestaltung nachhaltiger Entwicklung.

Die Vereinten Nationen und multilaterale Organisationen sind die entscheiden-
den normgebenden Institutionen. Ihr Stellenwert wird in Zukunft noch wach-
sen. Um so wichtiger ist es, ausufernde und unübersichtliche Strukturen abzu-
schaffen, Zuständigkeiten klar zu definieren und so die Gestaltungskraft zu ver-
bessern. In Zukunft könnte in der multilateralen Zusammenarbeit vermehrt auf
innovative Instrumente, wie themenbezogene Fonds, zurückgegriffen werden.
Im Gesundheitsbereich hat sich der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria als erfolgreiches Beispiel erwiesen. Dies setzt gesi-
cherte Finanzierung durch die Mitgliedstaaten voraus. Und neben der Weltbank
fällt den regionalen Entwicklungsbanken eine wichtige Rolle zu. Durch ihre re-
gionale Verankerung haben sie die Möglichkeit, unmittelbare und zielgerichtete
Programme aufzulegen und Kredite zur Verfügung zu stellen.

Durch bessere Koordination und Kooperation statt kleinteiliger Aufsplitterung
muss die Effizienz multilateraler Organisationen erhöht werden. Europa muss
noch mehr in den multilateralen Organisationen mit einer Stimme sprechen. Es

geht dabei auch um die Frage einer partnerschaftlichen Neugestaltung. So ist
jedes Schwellenland von großer Wichtigkeit für die Ausgestaltung der multi-

Drucksache 17/13762 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

lateralen Ordnung: Brasilien als das Paradebeispiel für den aktiven Wunsch
nach multilateraler Integration; Indien als größte funktionierende Demokratie
Asiens; China als weltpolitische Ordnungsmacht und ökonomischer Wachs-
tumsmotor. Diese Bedeutung muss erkannt werden und sich in einem veränder-
ten Herangehen manifestieren. Ein Dialog auf Augenhöhe, der gegenseitiges
Lernen ermöglicht, muss geführt und institutionalisiert werden.

Der neue Zielkatalog muss den Zusammenhang zwischen Umweltzerstörungen
und Gesundheit gleichermaßen wie Gesundheits- und Sozialpolitik berücksich-
tigen, etwa beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme oder bei der Bekämpfung
von HIV/Aids, der Verbesserung der Müttergesundheit und der Senkung der
Kindersterblichkeit, die Bildungspolitik mit einbeziehen und damit die Chan-
cen auf ein selbstbestimmtes Leben fördern. Die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen muss ein selbstverständlicher Bestandteil dieser Ziele sein.

Frauen sind die zentralen Akteure für Entwicklungsprozesse. Sie gilt es beson-
ders zu fördern, angefangen bei der Selbstbestimmung der Frau bis hin zur Ver-
besserung der Partizipation an politischen Prozessen. Der Ansatz, Gender als
Querschnittsaufgabe für sämtliche Handlungsfelder und in allen gesellschaftli-
chen Bereichen zu berücksichtigen und gleichzeitig Frauen und Mädchen ge-
zielt zu fördern, hat sich bewährt und muss weiter ausgebaut werden.

Die Umsetzung einer solchen Post-2015-Entwicklungsagenda kann dann zu
einer sozial gerechteren Gestaltung der Globalsierung führen, wenn sie sich für
ein breitenwirksames inklusives Wachstum einsetzt und für gute Arbeit, für
faire Löhne, für die Einhaltung der politischen und sozialen Menschenrechte
und einen fairen Welthandel kämpft. Diese umfassenden verbindlichen Ziele
stärken genauso Klima- und Umweltpolitik, wenn es darum geht, Entwick-
lungs- und Schwellenländer bei Fragen von erneuerbaren Energien und Ener-
gieeffizienz zu unterstützen und durch den Erhalt der tropischen Wälder die
biologische Vielfalt zu schützen. Sie sind notwendiger Bestandteil einer prä-
ventiven Sicherheitspolitik und Friedenspolitik, denn Armutsbekämpfung,
Nachhaltigkeit und der Aufbau demokratischer Strukturen helfen, Radikalis-
mus und Terrorismus den Nährboden zu entziehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich in die Debatte um die Weiterentwicklung der Millenniumsentwick-
lungsziele (MDGs) und der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bei den laufenden
Konsultationsprozessen der Vereinten Nationen (VN) einzubringen und sich
gemeinsam mit der Europäischen Union dafür einzusetzen, einen Zielkata-
log zu entwickeln, in welchem ab 2015 MDGs und SDGs in einer Entwick-
lungsagenda zusammengeführt werden;

2. auf einen Zielkatalog hinzuwirken, in welchem auf den Zusammenhang
zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen eingegan-
gen und auf Ausgleich zwischen diesen Interessen geachtet wird, wobei die
Armutsbekämpfung und eine sozial gerechtere Gestaltung der Globalisie-
rung im Mittelpunkt der Post-2015-Entwicklungsagenda zu stehen haben;

3. Ziele einzufordern, die auch quantifizierbare Ziele für Industrieländer bein-
halten und darauf ausgelegt sind, einem breitenwirksamen, inklusiven
Wachstum zu dienen;

4. als oberstes Ziel die Überwindung von Hunger und extremer Armut bis
2030 festzuschreiben und zur Erreichung dieses Ziels insbesondere die länd-
liche Entwicklung in Entwicklungsländern zu fördern;

5. endlich einen Finanzierungsplan für das Erreichen des 0,7-ODA-Ziels (An-

teil der Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit am Brutto-
nationaleinkommen) vorzulegen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13762

6. den Deutschen Bundestag regelmäßig über die Entwicklung eines solchen
Zielkatalogs zu unterrichten sowie zu einer größtmöglichen Transparenz
des Konsultationsprozesses der VN auch gegenüber der Zivilgesellschaft
beizutragen;

7. den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme als ein eigenständiges
Ziel einzufordern;

8. sich dafür einzusetzen, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Be-
kämpfung sozialer Ungleichheit ein Kernthema der Post-2015-Entwick-
lungsagenda ist und darauf hinzuwirken, die Decent Work Agenda der In-
ternationalen Arbeitsorganisation in den Zielkatalog mit aufzunehmen;

9. dafür einzutreten, dass Gendergerechtigkeit als ein Querschnittsthema für
alle gesellschaftlichen Bereiche des neuen Zielkatalogs aufgenommen wird
und gleichzeitig Frauen und Mädchen in der Wahrnehmung ihrer Rechte
und ihrer Selbstbestimmung gezielt zu fördern;

10. den Zugang zu Gesundheitsleistungen als Zielvorgabe einzufordern, insbe-
sondere den Zugang zu notwendiger, medizinischer Versorgung, Medika-
menten und Behandlungen von armutsbedingten und vernachlässigten
Krankheiten unabhängig vom Einkommen und von den Finanzen des Ein-
zelnen;

11. dafür einzutreten, den chancengleichen Zugang zu Bildung für alle und die
Sicherung und Förderung von Qualität als eine Kernforderung in die Post-
2015-Entwicklungsagenda aufzunehmen;

12. die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als einen selbstverständli-
chen Bestandteil eines Zielkatalogs zu behandeln;

13. sich dafür einzusetzen, dass die Herausforderungen, die durch wachsende
Urbanisierung entstehen, im Rahmen der Verhandlungen zur Post-2015-
Entwicklungsagenda entsprechend berücksichtigt werden;

14. die Förderung und Unterstützung von Low Carbon Ökonomien weltweit
anzubieten und den Kampf gegen Energiearmut ausdrücklich mit dem Aus-
bau der erneuerbaren Energien zu verbinden;

15. sich für Ziele auszusprechen, die gemäß dem Verursacherprinzip eine Las-
tenverteilung für Klimaschäden vorsehen;

16. auf internationaler sowie europäischer Ebene einzufordern, dass für Han-
delsabkommen der Europäischen Union die Einhaltung von Menschen-
rechten sowie sozialen und ökologischen Mindeststandards als Vorausset-
zung verbindlich ist;

17. eine Offenlegungspflicht für Rohstoffeinnahmen nach dem Vorbild der
USA und des Dodd-Frank Acts für Unternehmen als international verbind-
lich einzufordern und sich zugleich noch stärker als bisher dafür einzu-
setzen, dass rohstofffördernde Länder sowie Unternehmen der Extractive
Industries Transparancy Initiative (EITI) beitreten;

18. als ein Ziel der Post-2015-Entwicklungsagenda den Aus- und Aufbau ge-
rechter Steuersysteme zur Stärkung der Einnahmeseite einerseits und zur
Überwindung von Einkommensungerechtigkeit andererseits zu formulie-
ren;

19. auf internationaler Ebene einen Diskurs zu führen, mit welchen Instrumen-
ten eine stabiles und transparentes internationales Finanzsystem zu ge-
währleisten ist und sich in diesem Zusammenhang für die weltweite Ein-
führung einer Finanztransaktionsteuer stark zu machen;

Drucksache 17/13762 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

20. gute Regierungsführung zu stärken, sich dafür einzusetzen, dass Bildung für
nachhaltige Entwicklung in die Post-2015-Entwicklungsagenda mit aufge-
nommen wird, um das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu stärken,
und sich für den Schutz und die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen
Akteuren als Querschnittsaufgabe der Post-2015-Entwicklungsagenda stark
zu machen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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