BT-Drucksache 17/13701

zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Lars Klingbeil, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/12300 - Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

Vom 4. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13701
17. Wahlperiode 04. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Lars Klingbeil,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12300 –

Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

A. Problem

Von herausragender Bedeutung für die langfristige Sicherstellung der Leis-
tungsfähigkeit des deutschen Bildungs-, Wissenschafts- und Innovations-
systems ist die Bereitstellung einer modernen und nachhaltig aufgebauten In-
frastruktur für den Zugang zu und die Nutzung von Daten und Erkenntnissen
aus Wissenschaft und Forschung. Auf dem Wege der Projektförderung, sei es
über verschiedene Bundesministerien, sei es über die institutionelle Förderung
insbesondere außeruniversitärer Forschungsorganisationen, fördert der Bund
die Entstehung von neuem Wissen in hochinnovativen Forschungsfeldern mit
erheblichen Finanzmitteln. Allerdings verzichtet der Bund bislang darauf, ver-
bindliche Vorgaben für eine freie Zugänglichmachung von mit öffentlichen
Mitteln finanzierten Forschungsergebnissen zu machen. Damit verschließt sich
Deutschland einer internationalen Entwicklung, wie sie beispielsweise die
Europäische Kommission ihren Mitgliedstaaten analog der Verfahrensweise
einer Open-Access-Politik im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms
„Horizont 2020“ ihren Mitgliedstaaten empfiehlt.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag soll aufgefordert werden,

• den Impuls der Europäischen Kommission und die Empfehlungen der
Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aufzunehmen und
zügig ein Konzept zur Umsetzung einer modernen Open-Access-Politik für
die öffentlich-finanzierte Forschungsförderung vorzulegen,
• die rechtlichen Voraussetzungen für Open Access im Wissenschaftsbereich
zu schaffen,

• zur Vorbereitung des Konzepts umgehend einen Diskussionsprozess mit den
beteiligten Interessengruppen sowie der interessierten Öffentlichkeit zu ini-
tiieren, der das Ziel hat, einen möglichst breiten Konsens für die konkrete
Umgestaltung einer solchen Open-Access-Politik zu erzielen;

Drucksache 17/13701 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

• schließlich über die vorliegende Initiative hinaus die Entwicklung von neuen
Strukturen und Ansätzen zur Nutzung neuer Medien in Wissenschaft und
Forschung langfristig und nachhaltig zu fördern.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13701

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12300 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Dr. Philipp Murmann
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

Auch habe die Europäische Kommission wiederholt festge-
werden müsse. Aus diesem Grunde plädiere man schon
stellt, dass der freie Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnis-

sen die Leistungs- und Innovationsfähigkeit unserer Gesell-
schaft deutlich stärken könne und ihren Mitgliedstaaten
eine analoge Verfahrensweise einer Open-Access-Politik im

lange für ein Zweitverwertungsrecht. Mit dieser Forderung
sei man nicht allein, wie ein Blick auf die Open-Access-
Strategie zeige.
Drucksache 17/13701 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Philipp Murmann, René Röspel,
Dr. Martin Neumann (Lausitz), Nicole Gohlke und Krista Sager

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12300 in seiner 225. Sitzung am 28. Februar 2013 bera-
ten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union und dem Ausschuss für Kul-
tur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der SPD stellt fest, dass für die langfristige
Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bil-
dungs-, Wissenschafts- und Innovationssystems die Bereit-
stellung einer modernen und nachhaltig aufgebauten Infra-
struktur für den Zugang zu und die Nutzung von Daten und
Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung von heraus-
ragender Bedeutung sei. Die Zugänglichkeit zu mit öffent-
lichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnissen sei aber
bislang deutlich eingeschränkt. Der Bund fördere die Ent-
stehung neuen Wissens in hochinnovativen Forschungsfel-
dern mit erheblichen Finanzmitteln, wobei er aber bislang
darauf verzichte, verbindliche Vorgaben für eine freie Zu-
gänglichmachung der entsprechend mit öffentlichen Mitteln
erzielten Forschungsergebnissen zu machen. Die Sichtbar-
machung von Forschungsergebnissen sei jedoch nicht nur
im Sinne der Forscherinnen und Forschern, die sich inner-
halb der Scientific Community auf einen ständigen und kon-
struktiven Austausch befänden. Darüberhinaus steigerten
Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung auch die in-
ternationale Attraktivität des Wissenschaftsstandortes
Deutschland.

International hätten zwischenzeitlich mehrere Staaten eine
konsequente Politik verabschiedet, die auf die öffentliche
Zugänglichmachung von mit Steuermitteln finanzierten Er-
gebnissen aus Forschungsprojekten und eine konsequente
Umsetzung von Open Access abzielten. Deutschland aber
verschließe sich bislang dieser internationalen Entwicklung,
dabei sei doch gerade der freie Austausch in Wissenschaft
und Forschung ein Standortvorteil gegenüber restriktiven
Regimen und Diktaturen.

Auch die Entquete-Kommission Internet und digitale Gesell-
schaft empfehle in ihrem sechsten Zwischenbericht der
Bundesregierung, den Bundesländern und den Wissen-
schaftsorganisationen, „Open Access im Wissenschaftsbe-
reich umfassend zu unterstützen und damit die Innovations-
kraft im Forschungs- und Wissenschaftsbereich zu stärken“.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union und der Ausschuss für
Kultur und Medien haben jeweils in ihren Sitzungen am
24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/12300 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 102. Sitzung
am 24. April 2013 beraten und empfiehlt:

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12300 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU setzt sich für Open Access ein
und befürworte die Einführung eines Zweitverwertungs-
rechtes. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) werde solche Klauseln wohl in die Förderbedin-
gungen aufnehmen, möglicherweise könne die Bundes-
regierung diesbezüglich weitere Einzelheiten nennen.

Bezüglich der Informationsstrukturen in der Wissenschaft
gebe es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Handlungs-
empfehlungen erarbeitet habe. Man werde dem Antrag nicht
zustimmen, da man keine Notwendigkeit sehe, die Trans-
parenz noch weiter zu erhöhen.

Die Fraktion der FDP hebt ebenfalls den hohen Stellen-
wert von Freiheit und Transparenz in Wissenschaft und For-
schung hervor.

Open Access sei eine wichtige und zukunftsweisende Publi-
kationsstrategie. Diese wolle man unterstützen und so die
Sichtbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen verbes-
sern. Wenn man aber den betreffenden Kabinettsbeschluss
und die Absicht des BMBF, Open-Access-Klauseln als Soll-
bestimmung in die Förderrichtlinien aufzunehmen, berück-
sichtige, dann stelle sich der Antrag inhaltlich als gegen-
standslos dar. Man werde ihn daher ablehnen.

Die Fraktion der SPD hält fest, dass ein immer größer wer-
dender Teil der Forschung in Deutschland durch öffentliche
Finanzierung realisiert werde. Damit verbunden sei das Pro-
blem, dass die öffentliche Zugänglichmachung dieser For-
schungsergebnisse ein zweites Mal vom Staat finanziert
Rahmen des Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“
empfohlen.

Zwar sehe man auch die Initiative der Bundesregierung. Es
gebe aber große Unterschiede. So bestehe man auf das un-

lichen Dienst des Deutschen Bundestages informieren zu
lassen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei der
Offenbarungspflicht im Rahmen von Kooperationen gebe.
Diese Anfrage habe ergeben, dass verschiedene Aspekte zu
berücksichtigen seien: Freiheit der Wissenschaft, Betriebs-
und Geschäftsgeheimnis, Wettbewerbsfreiheit und Vertrags-
freiheit. Als Fazit werde formuliert, dass ein öffentliches In-
teresse daran bestehe, Kooperationsverträge zwischen staat-
lichen Hochschulen und privaten Unternehmen transparen-
ter zu gestalten. So könnten einseitige Abhängigkeiten und
jeder Anschein davon vermieden werden. Eine auf die
Summe und Laufzeit beschränkten Veröffentlichungs-
pflicht dürfte daher mit der Vertragsfreiheit zu vereinbaren
sein.

Weitergehende Forderungen stelle man in dem eigenen An-
trag nicht. Es gebe daher keinen Grund, warum die Koali-
tion die Zustimmung verweigern sollte. Man formuliere
zwei Hauptforderungen: Zum einen solle sich der Wissen-
schaftsrat mit der Problematik befassen, zum anderen wolle
man gemeinsam mit den Ländern eine beschränkte Offen-
legungspflicht formulieren.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Hochschul-
öffentlichkeit die Frage der mangelnden Transparenz in
Wissenschaft und Forschung schon länger diskutiere. Posi-
tiv bewerte man daher die Forderung nach offenen und bes-
ser nutzbaren Datenbanken und einer Open-Access-Ver-
öffentlichung von Projektergebnissen. Beim entscheidenden
Punkt der Veröffentlichung von Kooperationsverträgen
lasse der Antrag der Fraktion der SPD aber zu viele
Schlupflöcher.

Weiterhin sehe das Konzept des Antrages der Fraktion der
SPD vor, eine Pflicht zur freien Veröffentlichung vorzuge-
ben, sobald ein Forschungsvorhaben öffentlich finanziert
sei. Dieses Ansinnen begrüße die Fraktion DIE LINKE.
Man habe sich bereits 2011 dafür ausgesprochen.

freue sich über den Antrag zum Thema Open Access der
Fraktion der SPD, da er insbesondere die Empfehlungen der
Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“
aufgreife und in weiten Teilen inhaltlich mit dem Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/7031,
von 2011 übereinstimme.

An die Bundesregierung richte sich die Frage, warum wis-
senschaftliche Autorinnen und Autoren an den Hochschulen
in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zweitver-
öffentlichungsrecht nicht auch von der Regel profitieren
sollen, sofern ihre Forschungsvorhaben nicht durch öffent-
liche Drittmittel finanziert werden. Im Bundesrat zeichnete
sich schließlich ab, dass es für den Ausschluss der Hoch-
schulforschung offenbar keine Mehrheit gäbe.

Die Bundesregierung beabsichtigt, jedem einzelnen Bürger
die Möglichkeit zu geben, sich zu über Projektförderung zu
informieren. Das Informationsfreiheitsgesetz sei hier ein
weltweit einzigartiges Mittel. Zudem sei es so, dass viele
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtun-
gen ihre Drittmittelprojekte auf Internetseiten veröffentlich-
ten.

Das Thema Zweitveröffentlichungsrecht sei schwierig. For-
schungspolitiker hätten dazu einen anderen Zugang, als an-
dere Parlamentarier. Im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages treffe man auf skeptischere Stimmen. Es sei
ein großer Fortschritt, dass nun erstmals ein Gesetzesent-
wurf vorliege, der die Einführung eines Zweitverwertungs-
rechts vorsehe. Damit werde es möglich gemacht, dass For-
schungsergebnisse ein zweites Mal veröffentlicht werden,
wenn sie aus öffentlich geförderter Forschung stammten.
Man mache keinen Unterschied, ob eine Universität oder
eine außeruniversitären Forschungseinrichtung beteiligt sei.
Ferner befürworte man die Embargofrist, um die Verlage
nicht zu benachteiligen.

Berlin, den 24. April 2013

Dr. Philipp Murmann
Berichterstatter

René Röspe
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13701

eingeschränkte Zweitverwertungsrecht in der Printversion.
Dies sollte alle Arbeiten umfassen und zur Verpflichtung für
die Finanzierung von außeruniversitären Forschungsein-
richtungen werden. Jede durch öffentliche Förderung zu-
stande gekommene wissenschaftliche Publikation müsse
frei zugänglich bleiben. Diese Forderung bilde den Kern des
eigenen Antrags. Man wünsche sich, dass die beteiligten In-
teressengruppen in eine Diskussion träten und die Themen
Zweitverwertungsrecht und Open Access debattierten. Für
den eigenen Antrag werbe man um Unterstützung.

Man habe beschlossen, sich zunächst vom Wissenschaft-

Als wenig zweckmäßig bewerte man aber die Embargofrist
von zwölf Monaten. Besser als die Pflicht zur Zweitver-
öffentlichung sei die freie Erstveröffentlichung. Im Antrag
der Fraktion der SPD fehle ferner eine Antwort auf die
Frage, wie man die notwendige IT-Infrastruktur bereitstel-
len wolle, um Open-Access umzusetzen. Die Fraktion DIE
LINKE. schlage ein eigenes Förderprogramm des Bundes
vor. Aufgrund dieser Einschränkungen werde man sich
beim Antrag der Fraktion der SPD enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, man

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