BT-Drucksache 17/13696

zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/13096 - Ressourcenschutz durch Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer für technische Produkte

Vom 4. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13696
17. Wahlperiode 04. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Karin Binder,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13096 –

Ressourcenschutz durch Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer für technische
Produkte

A. Problem

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Vorgaben über eine Mindestnutzungsdauer
für technische Produkte vorsieht und die Beweislast für ein Ereignis, das die
Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht erreichen lässt, dem Hersteller auf-
erlegt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/13696 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13096 abzulehnen,

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13696

Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Gerd Bollmann, Horst Meierhofer,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/13096 wurde in der 234. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 18. April 2013 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere
aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
Vorgaben über eine Mindestnutzungsdauer für technische
Produkte vorsieht und die Beweislast für ein Ereignis, das
die Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht erreichen
lässt, dem Hersteller auferlegt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 106. Sitzung am 15. Mai 2013 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/13096 abzulehnen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 93. Sitzung am 15. Mai 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/13096
abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Antrag auf Drucksache 17/13096 in seiner
100. Sitzung am 15. Mai 2013 abschließend beraten.
Die Fraktion DIE LINKE. betonte, der Antrag spreche für
sich. Sie stelle gerade im Hinblick auf Ausführungen von
Vertretern der Fraktion der CDU/CSU anlässlich der Ersten
Lesung klar, dass es keine gesetzlichen Garantiezeiten gebe.
Es bestehe lediglich die Möglichkeit, einen Garantievertrag
zwischen Verkäufer und Käufer abzuschließen. Gerade weil
es keine gesetzliche Garantie gebe, sondern nur eine frei-
willige Vereinbarungsmöglichkeit, habe die Fraktion DIE
LINKE. den Antrag eingebracht, wonach eine Mindest-
nutzungsdauer gewährleistet werden müsse. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe eine Studie in Auftrag
gegeben, die belege, dass Unternehmen absatzfördernde
Maßnahmen über die Verkürzung der Lebensdauer des
Produktes einleiteten. Im Zuge des Preiskampfes werde die
Lebensdauersenkung von Produkten billigend in Kauf ge-
nommen. Dies führe zu einer Belastung von Verbraucherin-
nen und Verbrauchern und zusätzlich zu einem verstärkten
Ressourcenverbrauch. Der Antrag ziele darauf ab, dem

Ressourcenverbrauchsanstieg entgegenzuwirken. Er sei
technisch umsetzbar und sei im Sinne der Verbraucherinnen
und Verbraucher. Darüber hinaus profitierten Produzenten,
die ordentlich und solide arbeiteten und die Umwelt schüt-
zen wollten. Die Strategie der Bundesregierung zur Ressour-
censchonung werde mit dem Antrag unterstützt. Gleiches
gelte für die EU-Strategie für ein ressourcenarmes Europa.
Erforderlich sei ein klares Votum für Mindestnutzungsdau-
ern. Über die Details von Mindestzeiten könne man durch-
aus kontrovers diskutieren. Es sei unbefriedigend, wenn ein
Gerät nach sieben Monaten kaputtgehe und der Verbraucher
dem Händler nachweisen müsse, dass ein Produktionsfehler
vorgelegen habe. Aus den Bestimmungen der Richtlinie über
die Gewährleistung lasse sich ein Anspruch auf die zeitliche
Nutzbarkeit eines Gebrauchsguts nur sehr bedingt ableiten.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte zu dem Angebot für
weitere Gespräche, dass man über Details noch reden solle.
Nicht alles, was gut gemeint sei, sei allerdings auch immer
gut gemacht. Deswegen werde die Fraktion der CDU/CSU
den Antrag ablehnen. Man sei sich im Ausschuss einig, dass
eine Kurzlebigkeit von Produkten nicht nachhaltig und da-
mit nicht erstrebenswert sei. Die mit dem Antrag geforderten
Maßnahmen seien allerdings zur Lösung des Problems nicht
geeignet. Es sei auch in diesem Bereich wichtig festzuhalten,
dass Innovationen und Freiheit sich bedingen. Dazu zähle
sicherlich auch die Freiheit zur Nutzung von technischen
Produkten. Die Fraktion der CDU/CSU unterstütze die Linie
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, mit einem intelligenten Mix aus klugen
Hinweisen, freiwilligen Vereinbarungen und einzelnen Vor-
gaben den Wettbewerb um die nachhaltige Nutzung techni-
scher Produkte anzureizen und zu fördern. Im Übrigen habe
die Bundesregierung im Rahmen der Durchführungsmaß-
nahmen der Ökodesign-Richtlinie unter anderem erreicht,
dass entsprechende Anforderungen bei Lampen (Brenn-
dauer), Notebooks (Ladezyklen der Akkus) und Staubsau-
gern (Lebensdauer von Motoren und Schlauch) aufgenom-
men wurden. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion solle sich
Deutschland auch bei weiteren Produktgruppen dafür einset-
zen. Interessanterweise gebe es in dem Antrag der Fraktion
DIE LINKE. keine Position zum Thema Abfallvermeidung.
Das sei jedoch ein wichtiger Punkt, auch in der Diskussion
um die Abfallhierarchie und müsse daher mit in Betracht ge-
zogen werden. Es dürfe bei diesem Thema nicht um Schnell-
schüsse oder „Regulierungsrhetorik“ gehen. Die Fraktion
DIE LINKE. sei zu schnell dabei, neue Gesetze und Rege-
lungen zu fordern, sage dann aber nicht, wie das denn in der
Praxis alles funktionieren solle. Deswegen sei es ein kluger
und nachhaltiger Schritt, dass sich das Umweltbundesamt
(UBA) mit dem Thema Obsoleszenz in einem Forschungs-
projekt befasse. In jedem Fall seien bei diesen Fragen natio-
nale Alleingänge gegen EU-Partner abzulehnen. Wer ein
vereintes Europa fordere, aber permanent die ökonationale
Karte spiele, der ziehe auch seine eigene europäische Posi-
tion nachhaltig in Zweifel. Eine allein nationale Regelung
zur Vorgabe einer Nutzungsdauer wie im Antrag vorgeschla-
gen, sei mit dem EU-Recht wohl nicht vereinbar. Der rich-
tige Weg sei der einer Mischung aus Effizienz, Nachhaltig-

Drucksache 17/13696 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
keit, Ökologie und Ökonomie. Ein an verschiedensten
Stellen immer wieder auftretender Regulierungswahn sei
dagegen völlig falsch.
Die Fraktion der SPD hob hervor, der Antrag habe einen
wichtigen Hintergrund. Das ZDF sende einen Bericht zur
sog. geplanten Obsoleszenz. Dass Hersteller Geräte bewusst
so produzierten, dass sie nach kurzer Zeit defekt seien, sei
nicht hinnehmbar. Reparaturen lohnten sich häufig aus
Kostengründen nicht mehr. Alles dies werde von Herstellern
bewusst herbeigeführt. Gleiches gelte für die Tatsache, dass
Batterien und Akkumulatoren oder Ersatzteile so fest ver-
baut würden, dass ein einfacher Austausch für die Verbrau-
cher nicht möglich sei. In der Fragestunde werde die Bun-
desregierung damit konfrontiert werden, mit welchen Maß-
nahmen sie die leichte Austauschbarkeit von Batterien und
Akkumulatoren für die Verbraucherinnen und Verbraucher
garantieren wolle. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest-
nutzungsdauer von Geräten sei aber weder sinnvoll noch
umsetzbar. Fünf Jahre für Personenkraftwagen, fünf Jahre
für Kühlgeräte, möglicherweise drei Jahre für Staubsauger
könnten so nicht nachvollzogen werden. Aus diesem Grunde
enthalte sich die Fraktion der SPD.
Die Fraktion der FDP machte klar, sie werde sich bei dem
Antrag nicht enthalten, sondern lehne ihn trotz einiger rich-
tiger Punkte ab. Mit der Tatsache, dass Akkus aus Handys
nicht zu entnehmen seien, könne man nicht zufrieden sein.
Dies sei auch nicht im Sinne der EU-Richtlinie. Mit dieser
Problematik müsse man sich stärker auseinandersetzen. Die
Fraktion der FDP habe bereits Gespräche im Umweltbun-
desamt (UBA) geführt. Es mache aber wenig Sinn, wenn
man in Deutschland in Zukunft kein Handy oder Smartphone
mehr kaufen dürfe, bei dem der Akku nicht entnehmbar sei,
dies in Österreich aber weiterhin erhältlich sei. Es bedürfe
einer Regelung auf europäischer Ebene. Gleichzeitig könne
dies aber nicht bedeuten, dass man drei Jahre dasselbe Tele-
fon verwenden müsse. Aufgrund der raschen Technologie-
entwicklung in den letzten Jahren mache es auch keinen
Sinn, dem Nutzer vorzugeben, wie lange er mit welchem Ge-
rät zu arbeiten habe. Zahlreiche Verbraucher wünschten bei
neuen Verträgen alle zwei Jahre auch ein neues Handy. Dar-
über hinaus gebe es auch viele, die öfter ein neues Handy be-
gehrten. Auch das sei in Ordnung. Deswegen mache es kei-
nen Sinn, vorzuschreiben, dass Handys mindestens drei
Jahre halten müssten. Das sei sogar kontraproduktiv. Wenn
etwas so lange halten müsse, spreche einiges dafür, dass es
dann teurer sei. Damit beinhalte die Mindestnutzungsdauer
eine soziale Komponente. Früher hätten Fernseher etwa 20
Jahre gehalten und hätten dafür 2 000 DM gekostet, wohin-
gegen der Durchschnittsverdienst bei 800 DM monatlich ge-
legen habe. Auch wenn Produkte nicht so langlebig seien,
weil sie kostengünstiger produziert worden seien, könne dies

durchaus auch im Interesse von Verbraucherinnen und Ver-
brauchern liegen. Es könne genauso gut sein, dass die tech-
nologische Entwicklung so schnell voranschreite, dass es
vom Verbraucher gar nicht gewünscht sei, zehn Jahre mit
dem gleichen Kühlschrank zu arbeiten, der vielleicht das
fünf- oder sechsfache an Energie verbrauche wie ein neuer
Kühlschrank. Aus ökologischen Gründen könne es beson-
ders sinnvoll sein, hin und wieder auf neue Produkte umzu-
steigen, gerade bei solchen, die besonders günstig zu erwer-
ben seien. Nach alledem sei eine Verpflichtung, wie lange
was zu halten habe, tatsächlich übertrieben. Es müsse die
Möglichkeit bestehen bleiben, frei zu entscheiden, zwischen
einfachen und höherklassigen Produkten, die ganz normal
im Wettbewerb zueinander stünden. Warentests und Erfah-
rungswerte bildeten eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage
für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte sie
habe eine Studie zur geplanten Obsoleszenz in Auftrag gege-
ben. Das Echo auf diese Studie habe gezeigt, dass ein Punkt
getroffen worden sei, der viele Verbraucherinnen und Ver-
braucher direkt betreffe. Anders als die Fraktion der CDU/
CSU sehe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hand-
lungsbedarf. Teilweise würden Verbraucherinnen und Ver-
braucher zum Kauf von Produkten genötigt, deren Verfalls-
datum eingeplant sei. Es sei notwendig, dass die Politik han-
dele. Von daher sei es auch richtig, dass die Fraktion DIE
LINKE. mit ihrem Antrag einige Punkte aufgegriffen habe.
An einigen Stellen müsse man aber über das hinausgehen,
was sie an Forderungen stelle. Der Umstand, dass Handys in
Bezug auf den Akku nicht reparierfähig seien, könne durch
Vorgaben geändert werden. Von daher müsse sich die Politik
Gedanken machen, wie man auf die Normungsprozesse ein-
gehe und diese beeinflusse. Auf EU-Ebene könne man dafür
eintreten, dass die Ökodesign-Richtlinie, die sich bisher stär-
ker auf Energie beziehe, die Reparaturfähigkeit und Langle-
bigkeit umfasse. Die Beweislastumkehr sei sinnvoll, damit
nicht mehr Kundinnen und Kunden nachweisen müssten,
weshalb etwas kaputt gegangen sei. Mit einfachen Bedin-
gungen lasse sich der Druck erhöhen. Hierzu zähle auch die
Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Fraktion DIE
LINKE. habe diesen Aspekt nicht mit einbezogen. Auch
Garantiefrist und Mindestnutzungsdauer böten Möglich-
keiten der Einflussnahme.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/13096 abzu-
lehnen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.