BT-Drucksache 17/1365

Präzisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung

Vom 13. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1365
17. Wahlperiode 13. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver
Krischer, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Präzisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung

Als Grundlage des geplanten Energiekonzeptes der Bundesregierung hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Auftrag zur Erstel-
lung von Energieszenarien vergeben. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin (Bundestagsdrucksache 17/1176) hat die
Bundesregierung die Beauftragung einer Bietergemeinschaft der Prognos AG,
der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der
Universität zu Köln gGmbH (EWI) und der Gesellschaft für wirtschaftliche
Strukturforschung mbH (GWS) bestätigt.

Mit Blick auf die dem Auftrag zugrunde liegenden energie- und klimapoliti-
schen Prämissen hat die Bundesregierung jedoch ausgeführt, diese seien bis-
lang noch nicht endgültig festgelegt. Die Festlegung erfolge grundsätzlich erst
im Rahmen der forschungsbegleitenden Gespräche. Angesichts der vorgesehe-
nen Vorlage eines Zwischenberichts der Auftragnehmer bis zum 15. Mai 2010
müssten diese begleitenden Gespräche inzwischen stattgefunden haben oder
spätestens bis zum Ende der Beantwortungsfrist für diese Kleine Anfrage statt-
finden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Prämissen wurden dem Auftragnehmer zur Berücksichtigung vorge-
geben?

2. In welchen Punkten unterscheiden sich diese aktuellen Vorgaben von den
Vorgaben für das Gutachten „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“?

3. Welches Wirtschaftswachstum soll der Auftragnehmer seinen Energiesze-
narien zugrunde legen?

4. Welchen Ölpreis soll der Auftragnehmer den Energieszenarien für 2020,
2030 und 2050 zugrunde legen?

Annahmen zur Atomkraft

5. Sind dem Auftragnehmer für die einzelnen Szenarien Annahmen zur künfti-

gen Rolle der Atomkraft vorgegeben, und wenn ja, welche?

6. Sollen in dem Szenario, das keine Laufzeitverlängerungen für Atomkraft-
werke vorsieht („Nulllinie“), die Rahmenbedingungen so gesetzt werden,
dass die Klima-, Effizienz- und Erneuerbare-Energien-Ziele der Bundes-
regierung erreicht werden?

Drucksache 17/1365 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Soll ein Szenario erstellt werden, das die Strommengenbegrenzungen für
Atomkraftwerke ganz aufhebt?

8. Welche Vorgaben zu erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen sollen für die
Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraft-
werke zugrunde gelegt werden?

9. Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen sollen für die Be-
rechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke
zugrunde gelegt werden?

10. Welche Vorgaben zur Überführung von Gewinnen aus dem Betrieb von
Atomkraftwerken in einen Fonds sollen für die Berechnungen zur Wirt-
schaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt wer-
den?

11. Welche Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sanierung der Asse
auf die Atomkraftwerksbetreiber sollen für die Berechnungen zur Wirt-
schaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt wer-
den?

12. Welche Prämissen in Bezug auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung
möglicher Laufzeitverlängerungen werden zugrundegelegt?

13. Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sol-
len zugrunde gelegt werden?

Annahmen zum Energieverbrauch

14. Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Energieverbrauchs bis
2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zu-
grunde legen?

15. Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis
2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zu-
grunde legen?

16. Welche zusätzlichen politischen Maßnahmen zur Verringerung des Ener-
gieverbrauchs und insbesondere des Stromverbrauchs soll der Auftragneh-
mer in seinen Energieszenarien berücksichtigen?

17. Soll das Ziel der Bundesregierung, die Energieproduktivität um 3 Prozent
im Jahr zu steigern, den Energieszenarien zugrunde gelegt werden?

18. Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
soll der Auftragnehmer dem Energiekonzept zugrunde legen?

19. Wird das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopp-
lung bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln, dem Energiekonzept zugrunde
gelegt?

Annahmen zu den erneuerbaren Energien

20. Welche Zielmarken für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll der
Auftraggeber den einzelnen Energieszenarien zugrunde legen?

21. Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeu-
gung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2020 vorgegeben, und wenn ja,
welches?

22. Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeu-
gung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2030 vorgegeben, und wenn ja,
welches?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1365

23. Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeu-
gung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2050 vorgegeben, und wenn ja,
welches?

24. Welches Ziel für den Ausbau der Offshore-Windkraft soll der Auftragneh-
mer für 2020 zugrunde legen?

25. Soll der Auftragsnehmer das Ziel der Bundesregierung, die Offshore-
Windkraft bis 2030 auf 25 000 MW installierte Leistung auszubauen, sei-
nen Energieszenarien zugrunde legen?

26. Soll der Auftragnehmer das Ziel des Bundesministers für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, den Anteil der Photo-
voltaik an der Stromversorgung bis 2020 auf 5 Prozent zu steigern, in den
Energieszenarien berücksichtigen?

27. Welche Ziele für den Ausbau der Photovoltaik bis 2030 und 2050 soll der
Auftragnehmer zugrunde legen?

28. Soll das von den Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Fotovol-
taikförderung vorgegebene Ausbauziel von 3 000 Megawatt installierter
Leistung pro Jahr von den Auftraggebern zugrunde gelegt werden?

29. Soll das Ziel aus dem Integrierten Klima- und Energiepaket der Bundes-
regierung, den Anteil an Biomethan im Erdgasnetz bis 2020 auf 6 Prozent
und bis 2030 auf 10 Prozent zu steigern, den Energieszenarien zugrunde
gelegt werden?

30. Sollen die Ziele der Gasnetzzugangsverordnung vom Auftragnehmer zu-
grunde gelegt werden, 6 Mrd. m3 Biomethananteil am Gasverbrauch in
2020 zu erreichen und 10 Mrd. m3 im Jahr 2030?

31. Welche Annahmen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Ge-
setzes und insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr 2012 soll
der Auftragnehmer seinen Berechnungen zur Entwicklung der erneuer-
baren Energien zugrunde legen?

32. Welche Annahmen zur Entwicklung der EEG-Vergütung soll der Auftrag-
nehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

33. Welche Annahmen zur Realisierung des Desertec-Projects und seinen
Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer
seinen Energieszenarien zugrunde legen?

34. Welche Annahmen zur Realisierung des geplanten Verbundnetzes für
erneuerbare Energien in der Nordsee und seinen Auswirkungen auf die
deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer seinen Energieszena-
rien zugrunde legen?

Annahmen zum Klimaschutz

35. Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2020 soll der Auftragneh-
mer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

36. Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2030 soll der Auftrag-
nehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

37. Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2050 soll der Auftrag-
nehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

38. Welche Emissions-Obergrenzen (caps) im Rahmen des Europäischen
Emissionshandels soll der Auftragnehmer für die Jahre 2020, 2030 und
2050 zugrunde legen?

Drucksache 17/1365 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
39. Welche Annahmen zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rah-
men des Europäischen Emissionshandels soll der Auftragnehmer für 2020
und 2030 zugrunde legen?

40. Welche Annahmen für die Entwicklung des CO2-Preises bis 2020, 2030
und 2050 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde
legen?

41. Soll die dem Gutachten „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“
zugrunde liegende Prämisse, dass eventuelle Laufzeitverlängerungen für
Atomkraftwerke durch eine Absenkung der Emissionsobergrenzen im
Rahmen des Emissionshandels flankiert werden, um einen Einbruch des
CO2-Preises zu vermeiden (vgl. Prognos/EWI, Endbericht Energieszena-
rien, S. 106), auch den neuen Energieszenarien zugrunde gelegt werden?

42. In welchem Umfang soll der Auftraggeber einen Neubau von Kohlekraft-
werken seinen Energieszenarien zugrunde legen?

43. Welche Annahmen zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit von CCS
soll der Auftraggeber seinen Energieszenarien zugrunde legen?

Annahmen zum Energiesystem

44. Welche Prämissen werden zur Integration von immer mehr erneuerbaren
Energien in das Energieversorgungssystem gewählt?

45. Gelten die erneuerbaren Energien im Rahmen der Prämissen als leitendes
System?

46. Enthalten die Prämissen Anreize für die Lasttreue von erneuerbaren Ener-
gien?

47. Sind Aussagen zu Art und Umfang einer Speicherförderung vorgesehen?

48. Welche Annahmen werden in Bezug auf die technische und ökonomische
Eignung von Kernenergie im Lastfolgebetrieb zugrunde gelegt?

Weiteres Verfahren

49. Ist der vorgesehene Zeitplan, insbesondere die Vorlage eines Zwischen-
berichts bis zum 15. Mai 2010, noch einzuhalten oder ist mit Verzögerun-
gen zu rechnen?

50. Werden die Energiekonzerne RWE AG, E.ON, EnBW AG und Vattenfall
Europe im Verfahren bis zur Erstellung des Hauptberichts in irgendeiner
Weise direkt oder indirekt an der Erstellung der Energieszenarien beteiligt?

Berlin, den 13. April 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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