BT-Drucksache 17/1364

Andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen

Vom 13. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1364
17. Wahlperiode 13. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau
und der Fraktion DIE LINKE.

Andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen

Die für das Jahr 2010 im Bundeshaushalt für Integrationskurse vorgesehenen
218 Mio. Euro reichen angesichts erheblich gestiegener Ausgaben im Jahr 2009
(etwa 205 Mio. Euro) nicht aus, um die unzureichenden Honorare für Lehr-
kräfte wirksam anheben zu können. Eine Erhöhung der Kostenpauschale für
Sprachkursträger von derzeit 2,35 Euro pro Person und Unterrichtsstunde auf
3 Euro, die erforderlich wäre, um ein Mindesthonorar in Höhe von wenigstens
25 Euro pro Stunde durchsetzen zu können (wie von der Gewerkschaft Erzie-
hung und Wissenschaft oder der Dozenten Initiative Berlin gefordert), würde
nach Angaben der Bundesregierung etwa 43 Mio. Euro jährlich kosten. Einen
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur weiteren Erhöhung der Mittel
für Integrationskurse lehnte eine Mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP jedoch ab.

Derzeit muss die Arbeit der Sprachförderung von hoch qualifizierten Lehrkräf-
ten häufig auf Hartz-IV-Niveau geleistet werden. Der durchschnittliche Lohn
für fest angestellte Honorarkräfte beträgt derzeit nur knapp 18 Euro pro Unter-
richtsstunde und enthält keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Rente, kein
Urlaubs-, Kranken- oder Weihnachtsgeld. 43 Sprachkursträger zahlten 2009
nach eigenen Angaben sogar weniger als 15 Euro, was lediglich zu einer ver-
kürzten Zulassungsdauer und zusätzlichen Qualitätskontrolle durch das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt.

Die schlechte Bezahlung und damit verbundene Demotivierung der Lehrkräfte
ist ein Grund dafür, warum nicht einmal jeder zweite Kursabsolvent/jede zweite
Kursabsolventin (48,9 Prozent) im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2009
das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines Sprachzertifikats über das Sprach-
niveau B1 erreichen konnte. Selbst die Bundesregierung räumt inzwischen ein,
dass ein „qualitativer (…) Zusammenhang zwischen Vergütung“ der Lehrkräfte
und „Kursqualität“ besteht (vgl. Sachinformation vom 21. Januar 2010 an den
Abgeordneten Roland Claus).

Zum 1. Juli 2007 wurde die Trägerpauschale um 30 Cent erhöht, jedoch er-
folgte „die Weitergabe des Erhöhungsbetrages durch die Kursträger an die
Lehrkräfte (…) nicht im erwarteten Umfang“ (Sachinformation des Bundes-

ministeriums des Innern vom 26. November 2009 an den Abgeordneten Roland
Claus, Frage 7g). Dies ist auch nicht verwunderlich: Den Kursträgern steht
heute rein rechnerisch sogar weniger Geld zur Verfügung als vor der Erhöhung
der Pauschale, denn in diesem Zeitraum ist die durchschnittliche Kursgröße
von 16,7 Personen auf jetzt 14,5 Personen gesunken. Damit erhält ein Kurs-
träger derzeit durchschnittlich 34 Euro pro Kurs und Unterrichtsstunde, wäh-
rend es Anfang 2007 noch 34,24 Euro waren. Dieser Befund ist umso drama-

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tischer, als nach dem vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen
Ramboll-Gutachten von Ende 2006 nur 20 Prozent der Träger angaben, mit der
damaligen Pauschale kostendeckend entsprechend ihrer Qualitätsstandards
arbeiten zu können. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass das „gegenwär-
tige Finanzierungssystem“ einen Anreiz zur „Reduktion der Lehrgehälter“ biete
(S. 133).

Die Bundesregierung ist mit Verweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger
und der Lehrkraft“ nicht dazu bereit, Auflagen zur Höhe der Vergütung im Rah-
men der Trägerzulassung zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13972,
Frage 5b).

Wie eine Erhöhung der Honorare dann aber erreicht werden soll, ist völlig
unklar. Es kommt hinzu, dass der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de
Maizière am 9. Februar 2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
zwar erklärte, dass die Bezahlung der Lehrkräfte „niedrig“ sei und nach Wegen
einer Erhöhung der Honorare gesucht werde. In einem Berichterstattergespräch
zum Bundeshaushalt am 22. Februar 2010 erklärte der Parlamentarische Staats-
sekretär Dr. Christoph Bergner auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE. jedoch
explizit, dass die Mittelerhöhung bei Integrationskursen nicht für eine bessere
Bezahlung der Lehrkräfte vorgesehen sei, denn bereits mit der jetzigen Pau-
schale bekomme man angeblich gute Angebote in zufriedenstellender Qualität.

Unterdessen wurde ein Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger
vom 15. März 2010 bekannt, das unter anderem Mittelkürzungen und eine Er-
höhung der Kursgröße bei Alphabetisierungskursen und eine Beschränkung der
Möglichkeit einer Wiederholung des Aufbausprachkurses vorsieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben 2009 einen (Intensiv-/Zielgruppen-)Integrations-
kurs bzw. einen Wiederholungskurs (bitte gesondert ausweisen) begonnen
bzw. beendet (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren und absolute und relative Zahlen nennen), und wie groß war je-
weils der Anteil der Neuzuwandernden bzw. der seit längerem hier lebenden
Personen, der Deutschen und der zur Teilnahme Verpflichteten?

2. Wie hoch waren 2009 die Ausgaben für die Bereiche

a) Intensivkurse,

b) Integrationskurse (600 Stunden),

c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Stunden),

d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren),

e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren),

f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages,

g) Fahrtkostenzuschuss,

h) Befreiung vom Kostenbeitrag,

i) Kinderbetreuung,

j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit,

k) Lehrerqualifizierung,

l) Sonstiges,

m) insgesamt

(bitte auch nach Halbjahren differenzieren), und wie sind die Abweichungen

zum Jahr 2008 jeweils zu erklären, und mit welchen Ausgaben wird aus wel-
chen Gründen für das Jahr 2010 gerechnet?

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3. Wie viele der Personen, die 2009 einen Integrationskurs beendet haben,
haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, wie viele von ihnen haben
die Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und jeweils absolute und
relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf
die Prüfungsteilnehmenden – machen und nach „Neu- und Altzuwanderer/
Deutsche“ und „verpflichtet/freiwillig“ differenzieren), und wie sind die
entsprechenden Werte für den Gesamtzeitraum von 1. Januar 2005 bis
heute?

4. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge nach erfolgreicher Beendigung des Integrationskurses (das ent-
sprechende Sprachzertifikat und eine Bescheinigung über die erfolgreiche
Teilnahme am Orientierungskurs liegen vor) den Betroffenen eine Origi-
nalbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs aus-
gestellt und zugesandt hat, in wie viel Prozent aller Fälle liegt die Bearbei-
tungsdauer über drei Monaten, und wie bewertet die Bundesregierung
dies?

5. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße (bitte soweit möglich auch
nach verschiedenen Kursarten differenzieren)?

6. Wie hoch war das durch Sprachstandsmessungen erfasste Sprachniveau der
Teilnehmenden vor Beginn der Sprachkurse im Jahr 2009 (bzw. 2008, so-
weit möglich nach unterschiedlichen Teilnehmergruppen differenzieren),
und zu welchen Konsequenzen führten die Sprachstandsmessungen (in wie
vielen Fällen konnten wie viele Sprachmodule übersprungen oder Intensiv-
kurse vermittelt werden)?

7. Verfügten diejenigen Prüfungsteilnehmenden, die ab dem 1. Juli 2009 im
skalierten Abschlusstest nicht das Niveau A2 erreichten, nach Einschät-
zung der Träger bzw. des BAMF wenigstens über das Niveau A1, bzw.
welche Angaben lassen sich zu deren Sprachkenntnissen nach 600 Stunden
Unterricht und zu den Gründen für das Nichterreichen des Niveaus A2
machen?

8. Hält die Bundesregierung das Sprachniveau B1 im Regelfall für aus-
reichend für berufliche Bewerbungen bzw. für das Berufsleben (bitte
begründen)?

9. Was bedeutet es konkret, dass die für Integrationskurse im Jahr 2010 zu-
sätzlich vorgesehenen 44 Mio. Euro aus dem „Fonds für Bildungsmaßnah-
men“ stammen, und für welchen Zeitraum werden diese zusätzlichen Gel-
der zur Verfügung stehen (handelt es sich um eine dauerhafte oder eine
zeitlich befristete Erhöhung)?

10. Welche aktuellen Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten Lehrkräftehonorare
gibt es, wie viele Träger zahlen derzeit unter 15 Euro pro Unterrichtsein-
heit, wie viele zahlen zwischen 15 und 16 Euro, wie viele Träger zahlten in
der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem
BAMF angegeben, und wie viele konkrete Prüfungen diesbezüglich in wel-
cher Weise gab es 2009?

11. Was haben die Qualitätsüberprüfungen bei Kursträgern erbracht, die ein
Honorar unterhalb von 15 Euro zahlen, und wie viele Beanstandungen bzw.
Widerrufe der Zulassung gab es infolge festgestellter Qualitätsmängel, die
bei einem solchen Honorar selbst nach dem BAMF-Konzept zum „Träger-
zulassungsverfahren“ mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sind?

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12. Welchen Anteil machten die Lehrkräftehonorare (wie von den Trägern bei
der Zulassung angegeben) an der Gesamtsumme der den Sprachkursträgern
im Jahr 2009 (bzw. 2008) ausgezahlten Mittel aus (soweit möglich nach
verschiedenen Trägerarten differenzieren, Angaben bitte in absoluten und
relativen Zahlen)?

13. Was hat die Auswertung der Evaluierung des Finanzierungssystems der In-
tegrationskurse durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH
durch das BAMF und das Bundesministerium des Innern im Detail er-
bracht, wann, wo, und in welcher Form werden die Ergebnisse der Evaluie-
rung öffentlich gemacht (wenn keine Veröffentlichung beabsichtigt ist, wa-
rum nicht?), und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden oder
werden hieraus gezogen?

14. Wie ist die Antwort in der Sachinformation des Bundesministeriums des In-
nern vom 21. Januar 2010 an den Abgeordneten Roland Claus, es bestehe
„ein enger Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Lehrkräfte und dem
ökonomischen Erfolg bei der Kursdurchführung auf der Trägerseite“ zu ver-
stehen, bedeutet dies insbesondere, dass eine geringere Bezahlung der Lehr-
kräfte einen größeren Gewinn für die Kursträger bedeutet, und wie bewertet
die Bundesregierung dies?

15. Welche Konsequenz wird aus dem zentralen Ergebnis der Evaluierung
durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH gezogen, wo-
nach „eine positive Auswirkung der Erhöhung einer Lehrkräftevergütung
auf die Kursqualität erwartet werden“ kann?

16. Wäre die Vorgabe eines Mindesthonorars bei der Trägerzulassung rechtlich
zulässig (bitte begründen)?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass die Vorgabe eines Min-
desthonorars bei der Trägerzulassung Sprachkursträger vom Markt aus-
schließen könnte, und wie bewertet sie diese Gefahr, wenn zeitgleich zur
Festlegung eines entsprechenden Mindesthonorars die Trägerpauschale er-
höht würde?

18. Was haben die vom Bundesminister des Innern angekündigten Prüfungen
zu der Frage erbracht, wie die Honorare der Lehrkräfte im Integrations-
kursbereich angehoben werden könnten (siehe Vorbemerkung), und wel-
ches Niveau/welcher Umfang wird dabei gegebenenfalls angestrebt?

19. Ist überhaupt beabsichtigt, die Honorare zu erhöhen, und wie sind die
widersprüchlichen Erklärungen des Bundesministers des Innern bzw. des
zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs (siehe Vorbemerkung) dies-
bezüglich zu erklären?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Qualität des Integrations-
sprachkurssystems, wie bewertet sie es insbesondere, dass weniger als die
Hälfte aller bisherigen Kursabsolvierenden das gesetzgeberisch angestrebte
Niveau B1 erreichen konnte, und welche Änderungen im Integrationskurs-
system sind eventuell geplant?

21. Wird die Qualität des Sprachunterrichts in Integrationskursen durch Evalu-
ierungsbögen für Kursteilnehmende in einfacher Sprache bzw. in der
jeweiligen Herkunftssprache der Betroffenen überprüft, und wenn ja, mit
welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

22. Was sind die ersten konkreten Erfahrungen und Bewertungen bezüglich der
Berufsintegrationskurse?

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23. Ist das Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger vom
15. März 2010, in dem als „Ziel“ formuliert wird, „dass mit den vorgesehe-
nen Mitteln sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden“,
so zu verstehen, dass ein Zugang zum Integrationskurssystem für Personen
ohne Rechtsansprüche nicht mehr garantiert wird (bitte begründen)?

24. Was bedeutet es konkret, wenn in dem Rundschreiben gefordert wird, dass
„nur Teilnehmer mit einer gültigen Berechtigung in einen Kurs aufgenom-
men werden“ sollen?

25. Wie ist es, vor allem didaktisch und pädagogisch, zu rechtfertigen, dass mit
dem Rundschreiben bezüglich der Alphabetisierungskurse eine Auswei-
tung der maximalen Teilnehmerzahl von 12 auf 14 Personen ermöglicht
wird?

26. Wie wird der mit dem Rundschreiben verkündete Wegfall eines Zuschlags
von 5 Euro pro Unterrichtseinheit bei neu beginnenden Alphabetisierungs-
kursen begründet, und wie bewertet die Bundesregierung die von Trägern
bereits vorgebrachte Gefahr eines Angebotseinbruchs in diesem wichtigen
Bereich?

27. Wie wird begründet, dass zur Wiederholung des Aufbausprachkurses ab
sofort solche Personen nicht mehr zugelassen werden, die das Sprach-
niveau A2 nicht erreichen konnten?

a) Bedeutet dies nicht in der Konsequenz, dass gerade die besonders Hilfe-
bedürftigen nicht die erforderliche Unterstützung beim Spracherwerb
erhalten (bitte begründen)?

b) Muss vor diesem Hintergrund nicht neu erwogen werden, ob die
Sprachkurse nicht grundlegend anders aufgebaut und insbesondere von
Beginn an am Sprachniveau und Lerntempo der Betroffenen ausgerich-
tet werden müssten, wie es auch in der ersten Evaluation durch die
Firma Ramboll Management Consulting GmbH empfohlen wurde (bitte
begründen)?

28. Wie wird der in dem Rundschreiben verkündete Vorrang von Vollzeit- ge-
genüber Teilzeitkursen begründet?

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass das in der Praxis festzustel-
lende zunehmende Angebot von Teilzeitkursen auf eine entsprechende
Nachfrage seitens der Betroffenen oder auf ein entsprechendes Arbeits-
zeitbedürfnis der Lehrkräfte zurückzuführen ist?

b) Welche Auswirkungen dieser Neuregelung erwartet die Bundesregie-
rung in Bezug auf die Zusammensetzung der Lehrkräfte, und sind diese
Auswirkungen gewollt (beispielsweise könnte die Zahl derjenigen, die
quasi „nebenher“ in Integrationskursen lehren und ihr Einkommen nicht
vorrangig aus den geringen Lehrhonoraren bestreiten müssen, sinken)?

29. Wie ist die aktuelle und die geplante Personalstruktur des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben
und so differenziert antworten wie möglich, insbesondere in Bezug auf die
unterschiedlichen inhaltlichen Aufgabenbereiche)?

Berlin, den 13. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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