BT-Drucksache 17/13622

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/13113 - Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente schließen

Vom 17. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13622
17. Wahlperiode 17. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13113 –

Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungs-
rente schließen

A. Problem

Beim Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente der
gesetzlichen Rentenversicherung entsteht für einige Betroffene eine Siche-
rungslücke.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung einen gesetzlichen Rege-
lungsvorschlag, mit dem die Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosen-
geld in eine Erwerbsminderungsrente geschlossen wird, indem die Nahtlosig-
keit des Arbeitslosengeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
bis zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung einer bewilligten Rente wegen ver-
minderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VI) sichergestellt wird.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/13622 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13113 abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann
Vorsitzende

Gabriele Lösekrug-Möller
Berichterstatterin

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte eine
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

widersprüchliche Haltung der Bundesregierung. Diese habe
die Prüfung dieses Themas eingestellt, ohne entsprechend
Abhilfe zu schaffen. Der Verweis auf die nächste Legis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13622

Bericht der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/13113 ist in der 237. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. April 2013 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller kritisieren, dass für Beziehende von
Arbeitslosengeld beim Übergang von diesem Leistungs-
system in eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen
Rentenversicherung eine Sicherungslücke entstehen kann,
die nicht vertretbare soziale Härten mit sich bringe. Auf-
grund der Regelung in § 101 Absatz 1 SGB VI würden be-
fristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht
vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt
der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Die so
genannte Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes
(§ 145 SGB III), die Sicherungslücken im Übergang zwi-
schen den Systemen der sozialen Sicherung eigentlich ver-
hindern solle, ende jedoch mit dem Tag der Bewilligung
einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch den
Rentenversicherungsträger. Hinzu kämen lange Bearbei-
tungszeiten von bis zu 18 Monaten. Sei der Anspruch auf
Krankengeld dann bereits ausgeschöpft und bestehe ein An-
spruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
nicht mehr oder werde von der Arbeitsagentur wegen man-
gelnder Verfügbarkeit nach § 119 SGB III verweigert, seien
die Betroffenen gezwungen, ihren Lebensunterhalt und den
damit verbundenen Krankenversicherungsschutz aus eige-
nem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten. Sei ihnen das
nicht möglich, müssten sie Leistungen nach dem SGB XII
(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder
– wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leis-
tungsbeziehenden nach dem SGB II lebten – Leistungen
nach diesem Sozialgesetzbuch beantragen, um die Zeit bis
zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente zu überbrücken.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und der Ausschuss für Gesundheit haben den Antrag auf
Drucksache 17/13113 in ihren Sitzungen am 15. Mai 2013
beraten und dem Deutschen Bundestag jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung empfohlen.

2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die beschrie-
bene Sicherungslücke nur in atypischen Fällen auftrete –
nur dann, wenn der Anspruch auf Krankengeld bereits vor
Beginn der Rente vollkommen ausgeschöpft sei. Es werde
aufgeklärt, um wie viele Fälle es tatsächlich gehe und wie
man dann helfen könne. Mit den bereits getroffenen Rege-
lungen sei aber bereits grundsätzlich in den typischen Fällen
die Nahtlosigkeit von Leistungen gewährleistet, weil seit
Eintritt der rentenrechtlich maßgeblichen Erwerbsminde-
rung die sechs Monate des hinausgeschobenen Beginns
bereits abgelaufen seien oder Anspruch auf Krankengeld
bestehe.

Die Fraktion der SPD kritisierte die Untätigkeit der Bun-
desregierung. Der globale Hinweis, es gebe nur wenige Be-
troffene, genüge nicht. Man müsse zumindest belastbare
Betroffenenzahlen haben, um fundiert entscheiden zu kön-
nen. Das Parlament wolle eine Nahtlosigkeitsregelung, die
auch funktioniere. Das könne man nicht einfach auf sich be-
ruhen lassen. Hier bestehe Handlungsbedarf.

Die Fraktion der FDP verwies darauf, dass der Nachweis
typischer Fälle für diese Konstellation fehle. Das müsse ge-
klärt werden. Bisher müsse man von Einzelfällen ausgehen.
Die Bundesregierung habe sich begrüßenswerter Weise des
Problems bereits angenommen. Es gebe den Willen in sol-
chen Fällen etwas zu tun und auch Einzelfällen gerecht zu
werden.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte, gesetzlich die Mög-
lichkeit zum nahtlosen Übergang aus Arbeitslosengeld I
(ALG I) in Erwerbsminderungsrente zu schaffen. Wer heute
ALG I beziehe und wegen Krankheit in Erwerbsminde-
rungsrente wechseln müsse, müsse unter bestimmten Um-
ständen Zeiten ohne Leistungsbezug überbrücken und
Grundsicherungsleistungen beantragen; denn mit dem Tag
der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente erlösche der
Anspruch auf ALG I. Das gewährleiste bei vielen den Über-
gang. Aber befristete Renten, wie die Erwerbsminderungs-
rente, würden erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der
Minderung gezahlt. Dazu kämen Bearbeitungszeiten von
bis zu 18 Monaten. In dieser Zeit hätten Betroffene weder
Anspruch auf Krankengeld noch auf Leistungen der
Arbeitslosenversicherung. Die Bundesregierung sehe mit
Hinweis auf nur wenige Betroffene keinen Handlungsbe-
darf. Aber auch Minderheiten dürften nicht diskriminiert
werden.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/13113 in seiner 135. Sitzung am 15. Mai

laturperiode allein reiche nicht aus. Auch wenn es nur um
Einzelfälle gehe, müsse die Sicherungslücke für diese

Drucksache 17/13622 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Menschen geschlossen werden. Wenn die Bundesregierung
selbst Handlungsbedarf einräume, müsse sie entsprechend
dem vorliegenden Antrag zustimmen.

H. Heene
ese

Berlin, den 15. Mai 2013

Gabriele Lösekrug-Möller
Berichterstatterin
mann

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