BT-Drucksache 17/13494

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/13494 - Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz

Vom 15. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13494
17. Wahlperiode 15. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/13021 –

Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen
in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen
Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz

A. Problem

Die Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraums lässt die Verkehrsleistun-
gen in allen Teilen Deutschlands erheblich ansteigen. Die Eisenbahn als beson-
ders umweltfreundliches Verkehrsmittel muss in die Lage versetzt werden, eine
führende Rolle bei der Bewältigung der ständig wachsenden Nachfrage nach
Güterfernverkehrsleistungen zu übernehmen. Hierzu – und um die Verfügbar-
keit und Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers zu erhöhen – müssen auch die öf-
fentlichen nicht bundeseigenen Schienenwege gestärkt werden, die auch dem
Schienengüterfernverkehr dienen.

B. Lösung

Förderung von Ersatzinvestitionen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisen-
bahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dient, mit Bundesmitteln.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13494 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13021 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird die Angabe „40“ durch die Angabe „30“ ersetzt.

bb) In Nummer 2 werden die Angabe „22,5 Tonnen“ durch die Wörter
„mindestens 20 Tonnen“ und die Angabe „8 Tonnen“ durch die Wör-
ter „mindestens 6,4 Tonnen“ ersetzt.

cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. die eine nicht bundeseigene Eisenbahn betreibt und an denen sie
auch zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen berechtigt ist,“.

dd) In Nummer 4 werden die Wörter „den letzten drei Jahren“ durch die
Wörter „dem letzten Jahr“ ersetzt.

b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 2 bis 4 werden auch
Schienenwege in Serviceeinrichtungen nach § 2 Absatz 3c Nummer 4 bis 6
und 8 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 12. September 2012 (BGBl. I S. 1884) geändert worden ist,
gefördert.“

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„50 Prozent der Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn die gesam-
ten Planungskosten 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.“

b) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „selbstschuldnerische Bank-
bürgschaft“ die Wörter „oder eine vergleichbare Sicherheit“ eingefügt.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Stephan Kühn
Berichterstatter

onalen Wettbewerb ausgelöste Strukturwandel soll wirt-
tigkeitsstrategie in den oben genannten Bereichen zu
schaftlich erfolgreich sowie ökologisch und sozial verträg-
lich gestaltet werden. Zu diesem Zweck sind die Politikfelder
so zu integrieren, dass wirtschaftliches Wachstum, hohe Be-

erwarten sind und die Ergebnisse in Kurzform in den Bericht
des Ausschusses aufzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13494

Bericht des Abgeordneten Stephan Kühn

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/13021 in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung und gemäß § 96 der
Geschäftsordnung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Rege-
lung zur Förderung von Ersatzinvestitionen der öffentlichen
nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schie-
nengüterfernverkehr dient, mit Bundesmitteln.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/13021 in seiner 121. Sitzung am 24. April 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme
in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP auf Ausschussdrucksache
17(8)5983 (neu).

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
hat zu dem Gesetzentwurf am 1. März 2013 gegenüber dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgende
Stellungnahme (Ausschussdrucksache 17(15)516) abgege-
ben:

Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Inves-
titionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen
nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienenqüterfernver-
kehrsnetz

Bundesrats-Drucksache 109/13

Stellungnahme des
Parlamentarischen Beirats

für nachhaltige Entwicklung

Nachhaltigkeitsrelevanz:

Die Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ergibt sich
bezüglich der Managementregeln

(3) „Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer
sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Systeme —
z. B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane.“

(5) „Der durch technische Entwicklungen und den internati-

(6) „Energie- und Ressourcenverbrauch sowie die Verkehrs-
leistung müssen vom Wirtschaftswachstum entkoppelt wer-
den. Zugleich ist anzustreben, dass der wachstumsbedingte
Anstieg der Nachfrage nach Energie, Ressourcen und Ver-
kehrsleistungen durch Effizienzgewinne mehr als kompen-
siert wird. Dabei spielt die Schaffung von Wissen durch For-
schung und Entwicklung sowie die Weitergabe des Wissens
durch spezifische Bildungsmaßnahmen eine entscheidende
Rolle.“

sowie bezüglich der Indikatoren

1) „Ressourcenschonung. Ressourcen sparsam und effizient
nutzen“

2) „Klimaschutz. Treibhausgase reduzieren“

10) „Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wirtschaftsleistung
umwelt- und sozialverträglich steigern"

11) „Mobilität. Mobilität sichern — Umwelt schonen“

Eine Übersicht über die Managementregeln und Nachhaltig-
keitsindikatoren liegt als Anlage bei [Anmerkung: Hier nicht
abgedruckt.].

Bewertung:

In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministe-
rien wurde festgelegt, dass darzustellen ist, ob die Wirkun-
gen des Gesetzes einer nachhaltigen Entwicklung entspre-
chen und welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
hat festgestellt, dass die Wirkungen des Gesetzentwurfes zu
einigen Aspekten ausführlich dargestellt worden sind, es
sind aber weitere als die im Gesetzentwurf dargestellten As-
pekte der nachhaltigen Entwicklung berührt. Hier war je-
doch nicht erkennbar, dass diese Aspekte in der Gesetzesfol-
genabschätzung berücksichtigt wurden.

Insbesondere zu folgenden Bereichen fehlen aussagekräftige
Informationen:

Managementregel 3

Managementregel 5

Managementregel 6

Indikator 1

Indikator 2

Indikator 10

Empfehlung:

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
bittet den federführenden Ausschuss, in den Ausschussbera-
tungen bei der Bundesregierung nachzufragen, welche kon-
kreten Auswirkungen auf die Ziele der nationalen Nachhal-
schäftigung, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz
Hand in Hand gehen.“

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13021 in seiner
101. Sitzung am 24. April 2013 beraten.

Drucksache 17/13494 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP haben dazu
einen Änderungsantrag eingebracht (Ausschussdrucksache
17(15)559), dessen Inhalt sich (mit einer am Ende dieses Ab-
schnitts beschriebenen Änderung) aus der Beschlussempfeh-
lung und Teil V dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, der Gesetzentwurf
stelle einen guten und richtigen Schritt zugunsten der nicht
bundeseigenen Eisenbahnen dar. Es bestehe breite Überein-
stimmung, den damit beschrittenen Weg weiter zu gehen.

Die Fraktion der SPD betonte, der Gesetzentwurf sei ein
richtiger Schritt zugunsten der Schieneninfrastruktur, zumal
es immer mehr mittelständische Schieneninfrastrukturbetrei-
ber gebe, denen man mit den in dem Gesetzentwurf vorgese-
henen Maßnahmen helfe. Es sei richtig, bei der Förderung
zugunsten einer Strecke nicht lediglich Streckenabschnitte
eines Infrastrukturbetreibers zu betrachten, sondern die Ge-
samtstrecke. Zu begrüßen sei, dass mit dem Änderungsan-
trag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP die Hür-
den für eine Förderung gesenkt würden. Ob die derzeit
vorgesehenen Mittel ausreichten, bleibe abzuwarten, der Ge-
setzentwurf stelle aber in jedem Fall einen Schritt in die rich-
tige Richtung dar.

Die Fraktion der FDP hob hervor, mit dem Gesetzentwurf
werde ein weiteres wichtiges Verkehrsprojekt der Koalition
auf den Weg gebracht und der Verkehrsträger Schiene werde
weiter gestärkt. Es werde endlich ein rechtlicher Rahmen ge-
schaffen, um die Finanzierung des Erhalts nicht bundeseige-
ner öffentlicher Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen. Der
Gesetzentwurf berücksichtige sowohl die technischen Erfor-
dernisse eines modernen Schienengüterverkehrsnetzes als
auch die Besonderheiten bei den nicht bundeseigenen Eisen-
bahnen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Gesetzentwurf.
Wenn es zutreffe, dass die dafür derzeit zur Verfügung ste-
henden Mittel nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt wür-
den, sondern an anderer Stelle bei Haushaltsmitteln für die
Schiene eingespart würden, sei dies aber problematisch, da
man das Schienennetz insgesamt nur verbessern könne,
wenn man dafür mehr Mittel zur Verfügung stelle. Es sei
auch nicht einzusehen, weshalb die nicht bundeseigenen
Eisenbahnen – anders als die DB AG – nicht für ein hoch-
relevantes Projekt Bundeszuschüsse von mehr als 50 Prozent
erhalten sollten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie
begrüße den Gesetzentwurf, auch vor dem Hintergrund, dass
im Güterverkehr der Marktanteil der Wettbewerber der DB
AG zugenommen habe. Die zunächst für die Umsetzung der
Ziele des Gesetzes zur Verfügung stehenden 25 Mio. Euro
seien aber nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Man halte
einen wesentlich höheren Ansatz im Haushalt für erforder-
lich. Sehr sinnvoll sei, dass der Kreis der Nutznießer des
Gesetzes im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durch Ein-
beziehung von Rangierbahnhöfen, Zugbildungsanlagen, Ab-
stellgleisen und Häfen ausgedehnt worden sei. Klärungsbe-
darf bestehe aber noch hinsichtlich des konkreten Ablaufs
der Mittelvergabe. Die Mittelvergabe dürfe nicht nach dem
„Windhundprinzip“ erfolgen, sondern man müsse Kriterien
festlegen, nach denen die Mittel so vergeben würden, dass

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)559 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfahl einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/13021 in der Fassung des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Ausschuss-
drucksache 17(15)559.

In seiner 104. Sitzung am 15. Mai 2013 hat der Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Gesetzentwurf
erneut beraten, um eine Korrektur hinsichtlich einer be-
schlossenen Änderung vorzunehmen, weil versehentlich
eine Angabe aus der Stellungnahme des Bundesrates fehler-
haft in den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)559 über-
nommen worden war. In Nummer 1 Buchstabe a Doppel-
buchstabe bb der Maßgaben, mit denen der Gesetzentwurf
angenommen werden soll, muss es statt „mindestens
6,5 Tonnen“ heißen „mindestens 6,4 Tonnen“. Die Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP haben daher ihren Änderungs-
antrag in einer Neufassung mit der erwähnten Änderung ein-
gebracht (Ausschussdrucksache 17(15)570), dessen Inhalt
sich aus der Beschlussempfehlung und Teil V dieses Be-
richts ergibt.

Die Bundesregierung wurde in dieser Sitzung gebeten, zu
der Frage, welche konkreten Auswirkungen auf die Ziele der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in den vom Parlamenta-
rischen Beirat für nachhaltige Entwicklung genannten Berei-
chen (s. o.) zu erwarten sind, eine schriftliche Stellungnahme
zu übermitteln.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den neugefassten Änderungsantrag der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)570
(anstelle der alten Fassung des Änderungsantrags auf Aus-
schussdrucksache 17(15)559) einstimmig angenommen.

In Abänderung seines Beschlusses in seiner 101. Sitzung am
24. April 2013 empfiehlt der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung einstimmig die Annahme des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 17/13021 in der Fassung des
Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)570.

V. Begründung zu den Änderungen

Zu Nummer 1 (Änderung des § 1 des
Regierungsentwurfs)

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa
(Ersetzung der Zahlenangabe in Absatz 4 Satz 1 Nummer 1)

Es ist davon auszugehen, dass Antragssteller eine Förderung
im Bereich der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbah-
nen für Schieneninfrastruktur beantragen, bei der auf Grund
von anstehenden Ersatzinvestitionen Langsamfahrstellen
sie den größtmöglichen Nutzen für das Gesamtnetz bzw. die
Kapazitäten des Schienengüterverkehrs erzielten.

mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 30 Kilo-
metern pro Stunde entstanden sind. Eine Förderung soll

bahnen sinnvoll und dauerhaft zu ergänzen, die Beförderung
über den gesamten Transportweg sicherzustellen und den
Standardschienengüterfernverkehr in Deutschland zu ver-
bessern.

Zu Doppelbuchstabe cc
(Neufassung des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 3)

Der Betreiber einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur hat
nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) kein aus-
schließliches Recht, Verkehre auf der von ihm betriebenen
Infrastruktur durchzuführen. Durch die Neufassung des Ar-
tikels 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Regierungsent-
wurfs werden Rechtsunklarheiten vermieden.

die Förderung der Planungskosten durch den Bund auf
6,5 Prozent der Gesamtbaukosten begrenzt wird.

Zu Buchstabe b (Neufassung des Absatzes 2 Satz 2)

Die Ergänzung des Satzes 2 ist notwendig, um abweichend
von dem Regierungsentwurf über eine selbstschuldnerische
Bankbürgschaft hinaus auch andere Formen der Absiche-
rung zuzulassen. Um eine mögliche diskriminierende Wir-
kung des Sicherungsmittels zu vermeiden, können nur
Sicherheiten Berücksichtigung finden, die mit einer selbst-
schuldnerischen Bankbürgschaft vergleichbar sind.

Die Stellungnahme des Parlamentarischen Beitrats für nach-
haltige Entwicklung vom 1. März 2013 (Ausschussdruck-
sache 17(15)516) wurde berücksichtigt.

Berlin, den 15. Mai 2013

Stephan Kühn
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13494

möglich sein, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind
und es sich um planmäßige Ersatzinvestitionen handelt.

Zu Doppelbuchstabe bb
(Ersetzung von Angaben in Absatz 4 Satz 1 Nummer 2)

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag sieht vor, die recht-
lichen Voraussetzungen für die Finanzierung nicht bundes-
eigener Eisenbahninfrastruktur für die Einbindung in das
Schienengüterfernverkehrsnetz zu schaffen. Zu berücksich-
tigen ist der Netzgedanke, welcher voraussetzt, dass die zur
Förderung vorgesehenen Schienenwege der nicht bundes-
eigenen Eisenbahnen bestimmte Leistungsparameter auf-
weisen. Zugrunde zu legen sind zusätzlich zu den Leistungs-
parametern, die die Schienenwege der bundeseigenen
Eisenbahnen im Kernschienenwegenetz erfüllen, die Leis-
tungsparameter der Schienenwege, die im Zulauf zu den
Hauptkorridoren für den Schienengüterfernverkehr genutzt
werden. Ziel ist es, das bestehende Netz der Eisenbahninfra-
strukturunternehmen des Bundes durch die vorhandenen
Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisen-

Zu Doppelbuchstabe dd
(Ersetzung von Wörtern in Absatz 4 Satz 1 Nummer 4)

Neu gegründete Eisenbahnverkehrsunternehmen sollen durch
das Gesetz nicht benachteiligt werden und der Anreiz, Güter
auf die Schiene zu verlagern, soll auch weiterhin für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen.

Zu Buchstabe b (Neufassung des Absatzes 4 Satz 3)

Schienenwege in Serviceeinrichtungen sind von dem För-
derkriterium der Mindeststreckengeschwindigkeit auszuneh-
men, da die Streckengeschwindigkeit in Serviceeinrichtun-
gen (insbesondere Umschlagplätzen) für die Transportzeit
im Rahmen des Schienengüterfernverkehrs unerheblich ist.
Darüber hinaus wird der fehlerhafte Verweis in Satz 3 des
Regierungsentwurfs auf das AEG berichtigt.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 2 des
Regierungsentwurfs)

Zu Buchstabe a (Änderung des Absatzes 1 Satz 3)

Die Änderung in Absatz 1 Satz 3 dient der Klarstellung, dass

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