BT-Drucksache 17/13481

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/13030, 17/13348 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

Vom 14. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13481
17. Wahlperiode 14. 05. 2013

Änderungsantrag
der Abgeordneten Matthias Lietz, Steffen Bilger, Peter Götz, Dirk Fischer
(Hamburg), Arnold Vaatz, Volkmar Vogel (Kleinsaara), Gero Storjohann, Michael
Grosse-Brömer, Thomas Jarzombek, Hans-Werner Kammer, Stefan Müller
(Erlangen), Ulrich Lange, Daniela Ludwig, Patrick Schnieder, Reinhold Sendker,
Peter Wichtel, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Petra Müller (Aachen), Oliver Luksic, Patrick Döring,
Werner Simmling, Sebastian Körber, Torsten Staffeldt, Rainer Brüderle und der
Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13030, 17/13348 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes
zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung,
Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 3 § 1c wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd-
west“ durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff-
fahrt“ ersetzt.

b) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrts-
direktion Südwest“ durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt“ ersetzt.

2. Der Nummer 5 werden die folgenden Buchstaben f und g angefügt:

,f) In Absatz 6 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion“ durch
die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt“ ersetzt.

g) Absatz 7 wird aufgehoben.‘
Berlin, den 14. Mai 2013

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

Drucksache 17/13481 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Die vorgenommenen Änderungen der Behördenbezeichnung bzw. die Strei-
chung von § 3 Absatz 7 trägt dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 26. April 2013 (BAnz AT 30. April
2013 B3) Rechnung, wonach zum 1. Mai 2013 die Generaldirektion Wasserstra-
ßen und Schifffahrt (GDWS) als Mittelbehörde im Geschäftsbereich des
BMVBS errichtet worden ist. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der bisherigen
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSDen) werden in die GDWS überführt.
Die bisherigen WSDen verlieren zum 1. Mai 2013 ihren Status als eigenständige
Direktionen und werden Außenstellen der GDWS. Die GDWS ist Rechtsnach-
folgerin der WSDen. Demzufolge sind die Behördenbezeichnungen zu korrigie-
ren. § 3 Absatz 7 wird obsolet.

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