BT-Drucksache 17/13445

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/12769, 17/12852 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Vom 13. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13445
17. Wahlperiode 13. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12769, 17/12852 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes
infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

A. Problem

Nach dem vorgesehenen Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen
Union zum 1. Juli 2013 und entsprechend dem Beitrittsvertrag ist Deutschland
gehalten, seine Rechtsvorschriften anzupassen. Die notwendigen Anpassungen
innerstaatlicher Vorschriften erfolgen durch ein Artikelgesetz. Schwerpunkt der
Anpassungen sind Regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische
Staatsangehörige. Der Beitrittsvertrag sieht die Möglichkeit gestufter Über-
gangsbestimmungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für die Arbeitneh-
merentsendung in bestimmten Bereichen vor („2+3+2-Modell“). Des Weiteren
enthält der Entwurf Rechtsanpassungen zum Auslaufen der Übergangsbestim-
mungen zum Arbeitsmarktzugang für Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar
2014. Der Bundesrat hat sich in einer Entschließung vom 22. März 2013
(Drucksache 204/13) für die Gewährung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit
in Bezug auf kroatische Staatsbürger ausgesprochen und die Bundesregierung
gebeten, auf Übergangsregelungen zu verzichten.

B. Lösung

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/13445 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/12769, 17/12852 unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Dietmar Nietan
Berichterstatter

Oliver Luksic
Berichterstatter

Alexander Ulrich
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

Kommission zu einem insgesamt positiven Ergebnis kom-
men werde, zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung Die Fraktion der SPD regte an, von Übergangsfristen für

hat in ihrer Gegenäußerung vom 20. März 2013 diese Auf-
fassung geteilt. Am 22. März 2013 hat sich der Bundesrat in
einer Entschließung für die Gewährung der vollen Arbeit-
nehmerfreizügigkeit im Zuge des Beitritts Kroatiens ausge-

Kroatien abzusehen. Die Erfahrungen nach dem Beitritt von
Rumänien und Bulgarien zeigten, dass die Fristen zu
Scheinselbständigkeit beitrügen. Ein massenhafter Zuzug
aus Kroatien sei nicht zu erwarten. Nach Möglichkeit sollte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13445

Bericht der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Dietmar Nietan, Oliver Luksic,
Alexander Ulrich und Manuel Sarrazin

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/12769 in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 beraten
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union zur federführenden Beratung sowie an den In-
nenausschuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für
Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Kroatische Staatsbürger werden mit dem Beitritt der Repub-
lik Kroatien zur Europäischen Union Unionsbürger und
grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt. Der Beitrittsvertrag
sieht abgestufte Übergangsbestimmungen für die Arbeit-
nehmerfreizügigkeit und für die Arbeitnehmerentsendung in
den Bereichen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration
vor. Dies entspricht den Regelungen der Verträge über die
Beitritte im Jahr 2004 und von Bulgarien und Rumänien
2007. Damit kann auch gegenüber kroatischen Staatsange-
hörigen die Zulassung zur Beschäftigung in Deutschland
während einer dreiphasigen Übergangszeit von längstens
sieben Jahren („2+3+2-Modell“) beschränkt werden. Für
die Dauer der Übergangszeit werden kroatische Staatsange-
hörige in das Arbeitsgenehmigungsrecht-EU einbezogen.
Weitere Anpassungen betreffen das Gesetz über die Tätig-
keit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und die
Verordnung zur Durchführung des § 206 Bundesrechtsan-
waltsordnung. Die Änderungen der Arbeitsgenehmigungs-
verordnung betreffen kroatische Staatsangehörige und die
Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien im Hin-
blick auf die Ausübung von Saisonbeschäftigungen. Da für
Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien die Über-
gangsregelungen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfrei-
zügigkeit zum 31. Dezember 2013 auslaufen, sind Anpas-
sungen im Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU
sowie im Arbeitsgenehmigungsrecht-EU vorgesehen. Die
Regelungen bezüglich kroatischer Staatsangehöriger sollen
mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen
Union in Kraft treten. Die Regelungen für Staatsangehörige
aus Bulgarien und Rumänien sollen zum 1. Januar 2014 und
damit zeitgleich mit dem Eintritt der uneingeschränkten Ar-
beitnehmerfreizügigkeit in Kraft treten. Der Nationale Nor-
menkontrollrat hat zum Erfüllungsaufwand und zu den Kos-
ten Stellung genommen. Der Bundesrat hat am 1. März
2013 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stel-
lung genommen. Er hat das voraussichtliche Inkrafttreten
des Vertrages über den Beitritt der Republik Kroatien zum
1. Juli 2013 begrüßt und seine Zuversicht, dass der für März
2013 angekündigte Monitoringbericht der Europäischen

Migrationsströme zu erwarten, die unbeschränkte Arbeit-
nehmerfreizügigkeit werde zu keinen erheblichen Störun-
gen auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen. Die Erfahrun-
gen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für
Bulgarien und Rumänien hätten gezeigt, dass die Einschrän-
kung die durch die Niederlassungsfreiheit eröffnete Mög-
lichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit för-
dere. In Unkenntnis der rechtlichen Konsequenzen könne
dies für Betroffene ein Abgleiten in die Illegalität bedeuten.
Der Bundesrat hält den infolge der bei einer Einschränkung
notwendig werdenden Erteilung von Arbeitserlaubnissen zu
erwartenden bürokratischen Aufwand für nicht zu rechtfer-
tigen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
105. Sitzung am 24. April 2013 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
128. Sitzung am 24. April 2013 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf in seiner 132. Sitzung am 24. April 2013 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage in seiner 89. Sitzung am
24. April 2013 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte mit Blick auf die Ent-
schließung des Bundesrates, das Anliegen der Länder er-
schließe sich ihr vor dem Hintergrund der 2004 getroffenen
Entscheidungen nicht. Würde für Kroatien die volle Arbeit-
nehmerfreizügigkeit ohne Übergangsfristen hergestellt,
ließe sich dieses Ansinnen bezüglich Bulgariens und Rumä-
niens unabhängig von der rechtlichen Situation schon aus
politischen Gründen kaum verneinen.
sprochen und die Bundesregierung gebeten, auf Übergangs-
fristen zu verzichten. Aus Kroatien seien keine größeren

auch auf die Fristen für Rumänien und Bulgarien verzichtet
werden.

Berlin, den 24. April 2013

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Alexander Ulrich
Berichterstatter

H. Heene
ese
diz für die Zeit danach Einschränkungen für niedrig Qualifi-
zierte oder ungelernte Arbeitnehmer gelten sollten. Die Ent-
schließung des Bundesrates nehme Bezug auf Akademiker
und Fachkräfte, die von der Einschränkung nicht betroffen
seien. Die Positionen von Bundesregierung und Bundesrat
lägen nah beieinander, weshalb bei gutem Willen aller Be-
teiligter eine Lösung möglich sei.

Dietmar Nietan
Berichterstatter

Oliver Luksic
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter
Drucksache 17/13445 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion der FDP erinnerte daran, dass die seinerzeit
beim Beitritt von Rumänien und Bulgarien gehegten Be-
fürchtungen nicht eingetreten seien. Auch nach einem Bei-
tritt Kroatiens werde dies nicht der Fall sein. Der Arbeits-
markt habe aktuell Bedarf an gut ausgebildeten und moti-
vierten Arbeitskräften. Die Fraktion sei offen für beide
Möglichkeiten, allerdings mit einer Tendenz zu weniger
Einschränkungen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, trotz Kritik an einzel-
nen Aspekten der Kopenhagener Kriterien, die dazu beitrü-
gen, dass die soziale Dimension zu kurz komme, die Ent-
scheidung des kroatischen Volkes für einen Beitritt zu re-
spektieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt eine Be-
schränkung der Freizügigkeit für einen Fehler. Entspre-
chende Einschränkungen beim Beitritt Bulgariens und
Rumäniens hätten dazu beigetragen, dass sich über Schein-
selbständigkeit die soziale Lage in einigen Großstädten ver-
schlechtert habe. Erkenntnissen der Kommission und der
eigenen Bewertung folgend, seien außergewöhnliche Stö-
rungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht anzu-
nehmen.

Die Bundesregierung erklärte, die Stellungnahme des Bun-
desrates sei intensiv beraten worden. Die Bundesregierung
habe beschlossen, dass für zwei Jahre und ohne jedes Präju-
mann

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