BT-Drucksache 17/13444

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11872 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union b) zu dem Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/12182 - EU-Beitritt der Republik Kroatien zum Erfolg führen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum), Michael Roth (Heringen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12821 - Zivilgesellschaft stärker an EU-Beitrittsprozessen beteiligen

Vom 13. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13444
17. Wahlperiode 13. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/11872 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011
über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Dietmar Nietan, Axel
Schäfer (Bochum), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12182 –

EU-Beitritt der Republik Kroatien zum Erfolg führen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum),
Michael Roth (Heringen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck
(Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12821 –

Zivilgesellschaft stärker an EU-Beitrittsprozessen beteiligen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Am 9. Dezember 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaa-

ten der Europäischen Union und der Republik Kroatien den Vertrag über den
Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union gezeichnet. Kroatien
kann zum 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union werden, wenn bis zu
diesem Datum alle Vertragsparteien den Vertrag ratifiziert haben. Mit dem Ver-
tragsgesetz, das gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes der Zu-
stimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedarf, soll die Ra-
tifikation der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht werden.

Drucksache 17/13444 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Antrag betont die Bedeutung einer transparenten und glaubwürdigen Poli-
tik der Erweiterung für Frieden, Stabilität und Wohlstand allgemein und in der
Region des Westbalkans. Die Fortschritte Kroatiens im Rahmen des Transfor-
mationsprozesses werden gewürdigt. Bezüglich der Bereiche Wettbewerbs-
recht, Justiz und Grundrechte werden mit Hinweis darauf, dass kein politischer
Rabatt gewährt werde, die notwendigen Anstrengungen gefordert. Die Antrag-
steller betonen die Notwendigkeit der Beitrittsreife potenzieller Kandidaten
ebenso wie die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union.

Zu Buchstabe c

Unter Würdigung der auch nach Abschluss der Verhandlungen fortgesetzten
Reformbemühungen Kroatiens betont der Antrag, dass der Transformations-
prozess mit einem Beitritt nicht ende und das Erreichte gesichert werden
müsse. Die Antragsteller nehmen die aktive und kritisch-konstruktive Beteili-
gung der kroatischen Zivilgesellschaft in den Blick und bewerten den Vor-
schlag zur Bildung einer Kommission aus Abgeordneten des kroatischen Parla-
mentes und Vertretern der Zivilgesellschaft als ein geeignetes Instrument für
den weiteren, transparent zu gestaltenden Dialog.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Einstimmige Annahme des unveränderten Gesetzentwurfs auf Drucksache
17/11872.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12182 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12821 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Annahme.

Zu Buchstabe c

Annahme.
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13444

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11872 unverändert anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/12182 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/12821 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Dietmar Nietan
Berichterstatter

Oliver Luksic
Berichterstatter

Alexander Ulrich
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

reife und der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union.
Sie äußern die Erwartung, dass Kroatien alle Anstrengun-

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. bei einer
gen unternimmt, um die von der Europäischen Kommission
aufgelisteten zehn Punkte in den Bereichen Wettbewerbs-
recht, Justiz und Grundrechte fristgerecht zu erfüllen. Der
Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung dazu auffor-

Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
empfohlen.

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/11872 in seiner 105. Sitzung am 24. April 2013 beraten
Drucksache 17/13444 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Dietmar Nietan, Oliver Luksic,
Alexander Ulrich und Manuel Sarrazin

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11872 in seiner 220. Sitzung am 1. Februar 2013 beraten
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union zur federführenden Beratung sowie an den
Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechts-
ausschuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitbera-
tung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/12182 in seiner 220. Sitzung am 1. Februar 2013 beraten
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union zur federführenden Beratung sowie an den
Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechts-
ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/12821 in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 beraten
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union zur federführenden Beratung sowie an den
Auswärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf regelt die Zustimmung Deutschlands
zum Beitrittsvertrag der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union mit der Republik Kroatien. Die Zustimmung bedarf
nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes eines
Bundesgesetzes, welches als Vertragsgesetz nach Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung durch
Bundestag und Bundesrat erfordert.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller sehen den Beitritt Kroatiens als positives
Signal für die Region des Westbalkans, sie würdigen die
umfassenden Fortschritte Kroatiens auch als Ergebnis der
Perspektive einer gleichberechtigten Teilhabe an den Rech-
ten und Pflichten eines Mitglieds der Europäischen Union.
Die Antragsteller betonen die Notwendigkeit der Beitritts-

Beitritt fortgesetzt werden, die Republik Kroatien zum vor-
gesehenen Beitrittsdatum beitrittsreif ist, Schutzklauseln
nicht zur Anwendung gelangten und die Aussagen der Eu-
ropäischen Kommission zur Aufnahmefähigkeit politisch
begleitet und weiterentwickelt werden sowie die Europä-
ische Union mit künftig 28 Mitgliedern handlungsfähig
bleibt. Die Antragsteller machen geltend, dass die aktuelle
Finanzkrise nicht als Argument gegen die Aufnahme weite-
rer Staaten herangezogen werden dürfe und fordern eine
Bekräftigung der Thessaloniki-Agenda, begrüßen die Neu-
gestaltung der Beitrittsverhandlungen mit einer frühen Öff-
nung der Kapitel Justiz und Grundrechte und fordern zielge-
richtete Vorverhandlungen. Die Bundesregierung solle wei-
ter aufgefordert werden, die Staaten des Westbalkans zu
Reformen im eigenen Interesse zu ermutigen, die Stabilisie-
rung der Länder sowie den Auf- und Ausbau tragfähiger zi-
vilgesellschaftlicher Strukturen zu unterstützen und den
Versöhnungsprozess in der Region sowie Initiativen regio-
naler Kooperation zu fördern.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller betonen, dass der Transformationsprozess
mit dem Beitritt nicht beendet sei, unter Einbindung der
kroatischen Zivilgesellschaft Erreichtes dauerhaft erhalten
werden solle und begonnene Reformen zu Ende geführt
werden müssten. Sie würdigen die aktive und kritisch-kon-
struktive Rolle der kroatischen Zivilgesellschaft bei den Re-
formen und bewerten den Vorschlag der Einrichtung einer
Kommission aus Mitgliedern des Parlamentes und zivilge-
sellschaftlicher Organisationen als mögliches, geeignetes
Instrument für die weitere Einbindung der Zivilgesellschaft
in den Reformprozess. Letzteres sorge für die notwendige
Transparenz und politische Debatte und könne bis hin zur
kommunalen Ebene die Akzeptanz des Beitritts und der not-
wendigen Reformen erhöhen. Der Deutsche Bundestag soll
die Bundesregierung dazu auffordern, sich auf europäischer
Ebene für eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft in
laufende und künftige Beitrittsverfahren, die Einrichtung
der vorgeschlagenen Kommission und künftige transparente
Beitrittsverhandlungen mit veröffentlichten Benchmarks
und Aktionsplänen der jeweiligen Regierungen einzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/11872 in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP,
dern, sich in den weiteren Verhandlungen insbesondere da-
für einzusetzen, dass Reformbemühungen auch nach dem

und einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13444

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/11872 in seiner 128. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage auf Druck-
sache 17/11872 in seiner 78. Sitzung am 24. April 2013 be-
raten und einstimmig die Annahme empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/12182 in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/12182 in seiner 105. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/12182 in seiner 128. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/12182 in seiner 121. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/12182 in seiner 104. Sitzung am
24. April 2013 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/12182
in seiner 92. Sitzung am 24. April 2013 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf
Drucksache 17/12182 in seiner 132. Sitzung am 24. April
2013 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage auf Druck-
sache 17/12182 in seiner 78. Sitzung am 24. April 2013 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und

Zu Buchstabe c

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/12821 in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a bis c

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Beitrittsverhandlungen mit der Republik Kro-
atien aufmerksam und intensiv begleitet. Er hat in den ver-
gangenen zwei Jahren zu einzelnen Aspekten der Verhand-
lungskapitel zahlreiche Gespräche unter anderem mit Ver-
tretern der kroatischen Regierung, dem Chefunterhändler
der Republik Kroatien, Abgeordneten des kroatischen Sabor
und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie dem für Erweite-
rung zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission in
Berlin, Brüssel und Zagreb geführt und über die Reformen
regelmäßig im Ausschuss beraten.

Am 26. März 2013 hat die Europäische Kommission ihren
fünften und abschließenden Bericht nach dem in Artikel 36
Absatz 1 der Beitrittsakte vorgesehenen Verfahren vorgelegt
und konstatiert, dass das Land die eingegangenen Verpflich-
tungen in allen Verhandlungskapiteln erfüllt habe und bei-
trittsreif sei.

Der Vorsitzende des Ausschusses wies auf die Dauer der
Verhandlungen und die Reformen der letzten Monate seit
dem Zwischenbericht der Europäischen Kommission vom
Herbst 2012 hin. Vorangegangene Erweiterungen hätten die
Mitgliedstaaten und die Europäische Union gelehrt, dass die
Nachhaltigkeit von Reformen gesichert werden müsse. Ein
wichtiges Thema sei die entschlossene Bekämpfung von
Korruption. Der Ausschuss stütze seine Beratungen nicht
allein auf die Berichte der Kommission, sondern berück-
sichtige auch die Berichte etwa der Weltbank und von
Transparency International. Positiv zu bewerten sei die frei-
willige Teilnahme Kroatiens am Europäischen Semester.
Angesichts noch bestehenden, erheblichen Nachholbedarfes
im Justizbereich wäre es jedoch ehrlicher gewesen, einen
Kooperations- und Verifikationsmechanismus einzurichten.
Freiwillig eingegangene Verpflichtungen und bloße Emp-
fehlungen reichten zur Sicherung nachhaltiger Reformen
nicht aus. Erst dann, wenn die Menschen im Land in den
Genuss der Früchte eines Beitritts kämen, könne dieser sei-
nen Zweck erfüllen.

Die Bundesregierung erklärte, sie habe stets darauf hinge-
wiesen, dass sich der Bundestag zu Recht die Zeit nehme,
den abschließenden Monitoringbericht der Kommission ab-
zuwarten. Die auch kritischen Fragen zum Erweiterungs-
prozess seien ernst genommen worden, es habe stets einen
klaren Zusammenhang zwischen Fortschritten und Gegen-
leistung gegeben. Im Justizbereich sei die Zahl der anhängi-
gen Fälle deutlich gesunken, die Zahl der Richter sei erhöht
worden. Die parlamentarische Kommission zur Vermeidung
von Interessenkonflikten sei eingerichtet worden. Im Be-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

reich der Wirtschaft, etwa beim Schiffbau als wichtigem
Wirtschaftszweig, habe es Fortschritte gegeben. Der Hafen

Drucksache 17/13444 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

von Rijeka, mit Triest einer der wichtigsten Häfen der ge-
samten Adria, sei modernisiert und die kroatische Schiffs-
bauindustrie privatisiert worden. Bis auf Dänemark hätten
die übrigen Mitgliedstaaten die Ratifikationsverfahren ab-
geschlossen. Grundsätzlich stelle sich die Frage, wie er-
reicht werden könne, dass Reformanstrengungen auch nach
einem Beitritt nicht erlahmten. Im Kontext dieser Überle-
gungen sei beim vergangenen Rat für Allgemeine Angele-
genheiten eine Rechtsstaatsinitiative vorgestellt worden, die
von Deutschland, Finnland, den Niederlanden und Däne-
mark gemeinsam eingebracht worden sei. Sie sehe für alle
Mitglieder der Europäischen Union politische Instrumente
wie verstärkte Diskussionen, gegenseitige Kontrolle und
eine Beobachtung durch die Kommission vor, damit im Be-
reich Rechtsstaatlichkeit und Grundwerte erreichte Stan-
dards erhalten blieben. Außenminister Dr. Westerwelle habe
der kroatischen Öffentlichkeit, dem Parlament und der Re-
gierung signalisiert, dass Deutschland erwarte, dass die Re-
formbemühungen auch nach dem Beitritt fortgesetzt werden
müssten. Kroatien nehme freiwillig am Europäischen Se-
mester, das eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinie-
rung und haushaltspolitische Nachhaltigkeit vorsehe, teil.
Die Bundesregierung begrüße deshalb nunmehr einen zeit-
nahen Abschluss des Ratifizierungsverfahrens, da Kroatien
die Beitrittsvoraussetzungen erfülle. Die Erweiterung, die
im Einzelfall Probleme aufwerfen könne, sei in der Gesamt-
schau eine erfolgreiche Politik und habe dazu beigetragen,
dass in einer Region, die sich in Kriegen verhakt hatte, ein
hohes Maß an europäischer Integration erreicht worden sei.

Die Fraktion der CDU/CSU schloss sich dieser Einschät-
zung an. Sie sei Kroatien ein nicht immer nur bequemer Ge-
sprächspartner gewesen. Die Rechtsstaatsinitiative sei ein
gelungenes Beispiel dafür, wie Anreize für Reformen ge-
setzt werden könnten. Im Antrag der Fraktion der SPD stehe
viel Richtiges, allerdings sei er auf Grundlage des Zwi-
schenberichts der Europäischen Kommission mit dem sog.
10-Punkte-Katalog geschrieben worden. Nunmehr sei er
größtenteils überholt. Werde der Antrag nicht zurückgezo-
gen, werde die Fraktion ihn ablehnen. Gleiches gelte für
den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Der Beitrittsprozess sei mittlerweile transparent
ausgestaltet, weshalb es der Anregungen nicht mehr be-
dürfe.

Die Fraktion der SPD erklärte, die nicht immer bequeme
Diskussion sei aus ihrer und wohl auch aus Sicht Kroatiens
im Ergebnis gut gewesen. Reformen würden nicht zum Ge-
fallen der Europäischen Union durchgeführt, sondern dien-
ten dem Land und seinen Bürgern. Dennoch gebe es spür-
bare Befürchtungen und Ängste im Land, die etwa die Aus-
wirkungen des Beitritts auf die Mitgliedschaft Kroatiens in
der CEFTA beträfen. Es sei wichtig, dass Kroatien die
Märkte der Region, in denen das Land präsent sei, weiterhin
nutzen könne. Der Antrag (Buchstabe c) betreffe die ge-
samte Region und beziehe sich nicht nur auf Kroatien. Die
Republik Kroatien habe sich zum Ziel gesetzt, eine positive,
stabilisierende Rolle in der Region einzunehmen. Dieses
decke sich mit dem Ziel des Antrags.

Die Fraktion der FDP erklärte, Konsequenz und eine gele-
gentlich auch unbequeme Verhandlungsposition könnten am

andere Staaten ein gutes Beispiel sein. Wiederholt seien Be-
denken hinsichtlich des Beitritts südosteuropäischer Staaten
geäußert und sei ein Post-Beitritts-Monitoring angespro-
chen worden. Vor diesem Hintergrund sei die Fraktion der
Bundesregierung dankbar, dass mit der Rechtsstaatsinitia-
tive ein Weg eingeschlagen worden sei, der es ermögliche,
dass sich die Beteiligten auf Augenhöhe begegneten. Ein
wichtiges Element sei, dass sich alle Mitgliedstaaten unab-
hängig von der Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Europäischen
Union diesem Monitoring unterwürfen.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte daran, wie kurz der
Jugoslawienkrieg zurückliege. Es sei ein positives Zeichen
für die gesamte Region, dass Kroatien EU-Mitglied werde.
Bei aller grundsätzlichen Kritik an der Europäischen Union,
ihren Institutionen, ihrer Verfasstheit und an einzelnen As-
pekten der für die Erweiterung relevanten Kopenhagener
Kriterien, die zu Privatisierungen und Deregulierung führ-
ten und bei denen die soziale Dimension zu kurz komme,
sei zu respektieren, dass sich die kroatische Bevölkerung in
einem Referendum mehrheitlich für die Mitgliedschaft ihres
Landes in der Europäischen Union entschieden habe. Der
Beitritt sei wichtig für die europäische Perspektive der an-
grenzenden Staaten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte zum
Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/12821, dass nicht bis
ins Detail dargestellt worden sei, wie sich die Antragsteller
einen solchen Prozess vorstellten. Wichtig sei anzuerken-
nen, dass nicht zuletzt die besondere Rolle der Zivilgesell-
schaft in Kroatien für den Erfolg im Erweiterungsprozess
mitursächlich gewesen sei. Ein großer Teil der Härte im
Verhandlungsprozess, die am Ende zum Erfolg desselben
beigetragen habe, sei auch dadurch zu erklären, dass es im
Land selbst Menschen gegeben habe, die hartnäckig die in-
nenpolitische Debatte begleitet hätten. Die Zivilgesellschaft
habe wesentlich davon profitiert, dass sie in Brüssel und an-
deren europäischen Hauptstädten gehört worden sei. Es sei
jedoch gut, dass diese Phase mit dem Beitritt beendet werde.
Nun müsse gewährleistet werden, dass die Rolle der Zivil-
gesellschaft bei den weiteren Reformbemühungen nicht
wegfalle. Die Vorschläge des NGO-Netzwerkes „Plattform
112“ zu einem innerkroatischen Monitoring seien interes-
sant. Wünschenswert wäre es, wenn die Europäische Union
mit Kroatien einen solchen Prozess vereinbarten. Dieser
könnte als beispielhaft – eventuell auch im Rahmen der
Rechtsstaatsinitiative – angesehen werden. Mit Blick auf
künftige Verhandlungsmandate sollte von Anfang an eine
Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie ein weitestgehend
öffentlicher Zugang zu den Verhandlungspositionen sicher-
gestellt sein, damit eine öffentliche Debatte geführt werden
könne. Eine Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen
an sich müsse nicht zugleich die Öffentlichkeit der Debatte
gewährleisten.

Die Bundesregierung wies bezüglich des mehrfach er-
wähnten Monitorings auf das in Brüssel oft gehörte Stich-
wort equal implementation – vergleichbare Umsetzung der
EU-Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten – hin. Unter-
schiedliche Standards seien ein wiederkehrendes Thema.
Mit einem auf Kroatien begrenzten Post-Beitritts-Monito-
ring sei das Problem nicht zu lösen. Weder einem beitreten-
Ende für alle Beteiligten von Vorteil sein. Dies habe sich in
Bezug auf Kroatien als richtig erwiesen und könne auch für

den Staat noch den übrigen Mitgliedern sei damit gedient,
wenn Reformprozesse nicht nachgehalten und kontrolliert

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Alexander Ulrich
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13444

würden. Deshalb bedürfe es auch nach einem Beitritt geeig-
neter Verfahren. Im Falle Kroatiens sei der Reformprozess
bis zum Beitritt nachgehalten worden. In der Beitrittsakte
seien temporäre Schutzklauseln für die Bereiche Wirtschaft,
Binnenmarkt sowie den Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts vorgesehen. Die Maßnahmen könnten bis zu
drei Jahre nach dem Beitritt auf Initiative der Kommission
sowie auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaates ergrif-
fen werden. Diese Schutzklauseln lägen weit unterhalb der
Schwelle derer, die seinerzeit bei Rumänien und Bulgarien
vorgesehen worden seien. Kroatien habe mit seiner Gesetz-
gebung und der eingeleiteten Umsetzung den Zeitpunkt er-
reicht, zu dem der Beitritt vollzogen werden könne. In wirt-
schaftlicher Hinsicht werde Kroatien dem Wettbewerbs-
druck des Binnenmarktes ausgesetzt sein. Das sei gewollt,
auch werde das Land dem standhalten können. Es müsse für
einzelne Staaten im Binnenmarkt möglich sein, kompara-
tive Vorteile zu nutzen. Kroatien habe die Bundesregierung
bei der Rechtsstaatsinitiative unterstützt. Equal implementa-
tion gelte als Grundsatz für alle Mitglieder. Der Europäische
Rat arbeite nun daran, mehr Verbindlichkeit zu schaffen und
mehr Automatismen zu etablieren. Das Nachhalten von Re-
formen sei auch eine permanente Aufgabe für die Parla-
mente. Dass kritische Entwicklungen in Mitgliedstaaten
auch streitig diskutiert würden, werde Teil der europäischen
Normalität sein.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 17/11872 in
seiner 89. Sitzung am 24. April 2013 beraten und einstim-
mig die Annahme empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 17/12182 in
seiner 89. Sitzung am 24. April 2013 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 17/12821 in
seiner 89. Sitzung am 24. April 2013 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung empfohlen.

Berlin, den 24. April 2013

Thomas Dörflinger Dietmar Nietan Oliver Luksic

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