BT-Drucksache 17/13400

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12955 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Vom 8. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13400
17. Wahlperiode 08. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12955 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

A. Problem

Als unmittelbar geltendes EU-Recht bedarf die Biozid-Verordnung hinsichtlich
ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es sind
jedoch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven
Vollzug der Biozid-Verordnung in Deutschland zu schaffen. Dies betrifft ins-
besondere die Regelung der Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten
Behörden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/13400 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12955 mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 Nummer 7 § 12g Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Anordnungen der Bundesstelle für Chemikalien nach Satz 1 werden
von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landes-
rechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren voll-
streckt.“;

b) folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Als Ergebnis einer effektiven Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) muss ein verantwortungsvoller Um-
gang mit Biozidprodukten sichergestellt sein. Zugleich gilt es, die recht-
lichen Vorgaben für die Schädlingsbekämpfung so zu gestalten, dass
diese auch in der Hand fach- und sachkundiger, privater und professio-
neller Anwender nach wie vor uneingeschränkt flächendeckend wirk-
sam eingesetzt werden können. Der Vollzug der betreffenden Vorgaben
soll dabei möglichst unbürokratisch erfolgen und mit vertretbarem wirt-
schaftlichem Aufwand realisiert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– im Rahmen der diesbezüglich laufenden Gespräche in der Bund/Län-
der-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit darauf hinzuwirken,
dass der Sachkundenachweis für die Anwendung von blutgerin-
nungshemmenden Rodentiziden auch von Privatanwendern mög-
lichst unbürokratisch und mit vertretbarem wirtschaftlichem Auf-
wand erbracht werden kann,

– dabei insbesondere auch darauf hinzuwirken, dass der für die Anwen-
dung von Rodentiziden zu erbringende Sachkundenachweis auch
durch innovative Formen der Fach- und Sachkundevermittlung, bei-
spielsweise in der Form geeigneter Online-Schulungen in Zusam-
menarbeit mit den Herstellern, erbracht werden kann,

– in Kontakt mit den Herstellern darauf hinzuwirken, dass geeignete
technische Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt und beste-
hende weiter verbessert werden, um potenzielle Risiken einzuhegen,
die mit dem Einsatz von Rodentiziden einhergehen können, bei-
spielsweise einer Sekundärvergiftung von Nicht-Zielorganismen.“

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Ingbert Liebing
Berichterstatter

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter
Sabine Stüber
Berichterstatterin

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Vollzug der Biozid-Verordnung in Deutschland zu schaffen.
Dies betrifft insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten
und Befugnisse der beteiligten Behörden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/12955 in geänderter Fassung anzu-
nehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 24. April 2013

Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksa-
che 17(16)739 anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 17/12955 in geänderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf
Ausschussdrucksache 17(16)745 anzunehmen.

Berlin, den 24. April 2013

Ingbert Liebing
Berichterstatter

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Anlagen

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)739

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)745
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Der
Haushaltsausschuss wurde zudem nach § 96 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Als unmittelbar geltendes EU-Recht bedarf die Biozid-Ver-
ordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner
Umsetzung in nationales Recht. Es sind jedoch die erforder-
lichen rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven

Drucksache 17/12955 in geänderter Fassung anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12955 in sei-
ner 99. Sitzung am 24. April 2013 ohne Debatte behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE, den Änderungsantrag der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13400

Bericht der Abgeordneten Ingbert Liebing, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Lutz Knopek,
Sabine Stüber und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12955 wurde in der
234. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. April 2013

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf

Drucksache 17/13400 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13400

Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes) des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs

eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012, dem die Bundesregie-

rung in ihrer Gegenäußerung am 10. April 2013 zugestimmt hat (s. BT-Drs. […]). Die beiden

Vorschriften betreffen inhaltlich den gleichen Regelungsgegenstand, die Vollstreckung eines

von einer Bundesoberbehörde erlassenen Verwaltungsaktes durch Länderbehörden, und

waren in den Entwürfen der Bundesregierung jeweils wortgleich ausgestaltet. Die vom Bun-

desrat beschlossene und von der Bundesregierung mitgetragene Änderung der parallelen

Vorschrift im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, soll mit diesem Änderungsantrag auch im

Chemikaliengesetz nachvollzogen werden. Dadurch werden zugleich sachlich nicht be-

gründbare Differenzierungen zwischen den beiden betroffenen Stoffgesetzen vermieden.

Drucksache 17/13400 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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