BT-Drucksache 17/13380

Sachstandsabfrage Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West A 1

Vom 3. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13380
17. Wahlperiode 03. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstandsabfrage Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West A 1

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant
den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost und West an der A 1 in
Höhe des Stadtteils Münster-Roxel.

Anfang März 2013 wurden die Ergebnisse einer Standortalternativuntersuchung
im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen der Öffent-
lichkeit vor Ort vorgestellt. Die Studie der Iproplan Planungsgesellschaft mbH
kommt zu dem Ergebnis, dass an dem Ausbau der Tank- und Rastanlage Müns-
terland Ost und West festgehalten werden sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Inhalte in Bezug auf die Tank- und Rastanlagen Münster-
land haben die im Dezember 1996 zwischen der Tank und Rast GmbH und
dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (NRW) geschlossenen
Verträge?

2. Inwieweit berühren diese Verträge das Planfeststellungsverfahren zum sechs-
streifigen Ausbau der A 1 zwischen den Autobahnkreuzen (AK) Münster
Nord und Münster Süd?

3. In welcher Form waren das BMVBS und das Land NRW am Abschluss der
Verträge beteiligt?

4. Können Konzessionäre an anderen Standorten von Tank- und Rastanlagen
bei der der Verlegung von Anlagen vergleichbare Regressansprüche geltend
machen, wie dies für die Tank und Rast GmbH im Falle der Anlagen Müns-
terland West und Ost möglich ist?

5. Wie berechnen sich die Regressansprüche genau, die dem Konzessionär bei
einer Verlegung der Tank- und Rastanlagen Münsterland West und Ost 1996
eingeräumt wurden (bitte konkrete Zahlen, je Parkplatz, Restlaufzeit der
Konzession etc.)?

6. Wurden in den Verträgen zur Bewirtschaftung der Tank und Rastanlagen

1996 bereits konkrete Festlegungen zu einer späteren Erweiterung der Anla-
gen getroffen?

7. Besteht für die Tank und Rast GmbH die Möglichkeit, Regressansprüche gel-
tend zu machen, wenn die Anlagen Münsterland Ost und West nicht ausge-
baut werden, aber an selber Stelle bestehen bleiben?

Drucksache 17/13380 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Wurden durch den Abschluss der Verträge von 1996 rechtliche Grundsätze
der Mitwirkung der Öffentlichkeit, der Eigentümer, der Anlieger, der parla-
mentarischen Gremien der Beleggemeinde, der Umweltverbände oder An-
derer berührt?

9. Sind bereist konkrete Gebäudebaumaßnahmen, wie zum Beispiel Hotel, Im-
biss, etc., von der Tank und Rast GmbH geplant?

10. Wenn bereits konkrete Pläne für neue Gebäude bestehen, wann wird die Öf-
fentlichkeit über diese informiert?

11. Sind die geplanten Parkflächen für Großraum- und Schwerlasttransporte
bereits im Vorgriff auf eine mögliche Zulassung sogenannter Gigaliner
geplant?

12. Wie viele Großraum- und Schwerlasttransporte fanden seit Anfang 2008 bis
heute zwischen dem

a) AK Lotte/Osnabrück und dem AK Kamen und

b) AK Lotte/Osnabrück und dem AK Recklinghausen

statt?

13. Wie hoch sind die jährlichen Konzessionsabgaben für die Tank- und Rast-
anlagen Münsterland Ost und West?

14. Ist eine Erhöhung der Konzessionsabgaben vorgesehen?

15. Ist eine Erhöhung der Konzessionsabgaben abhängig vom Ausbau der
Tank- und Rastanlagen Münsterland Ost und West vorgesehen?

Berlin, den 3. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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