BT-Drucksache 17/13379

Zukünftige Ämterstruktur im Rahmen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Vom 3. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13379
17. Wahlperiode 03. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton
Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukünftige Ämterstruktur im Rahmen der Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung

Die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
im Juni 2012 einen Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes vorgelegt (sog. 5. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes – WSV). Damit sollen unter anderem die
Ämterstruktur neu organisiert, die Verwaltung effizienter und kostengünstiger
gestaltet und die Binnenwasserstraßen in drei Ausbaukategorien eingestuft wer-
den.

Der Bericht gibt eine grobe Zielrichtung vor, jedoch sind einige Details zur Um-
setzung darin noch nicht benannt worden. Die bisherige Verwaltungsebene der
sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (Mittelbehörden) soll ab Mai 2013
in Außenstellen der neu geschaffenen zentralen Generaldirektion Wasserstraße
mit Sitz in Bonn übergehen. Einzelne Schritte der Reform sind noch nicht bei
den Mitarbeitern angekommen und verunsichern die Belegschaft unnötig. Un-
gewiss sind vor allem die geplanten Umstrukturierungen der einzelnen Verwal-
tungsämter mit ihren jeweiligen Fachabteilungen sowie die Schnittstellenbe-
schreibungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche überregionalen Aufgaben gibt es derzeit auf der Ebene der bisherigen
Wasser- und Schifffahrtsämter, und welches Amt bzw. welche Ämter zeich-
nen sich dafür jeweils zuständig (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Zustän-
digkeiten aufführen)?

2. a) Welche sogenannten Dienststellen mit besonderen Aufgaben gibt es bis-
her im gesamten Gebiet der WSV, und wie sollen sie in die neue Struktur
der Ämter eingebunden werden (bitte tabellarisch mit den jeweiligen Zu-
ständigkeiten aufführen)?

b) Wie sollen die bisherigen überregionalen Aufgaben (z. B. Fachstelle Ver-

kehrstechnik in Koblenz) in die zukünftige Struktur der Ämter für Betrieb
und Unterhaltung (WSA BU) bzw. Revierämter (WSA mit gebündelten
Aufgaben) eingegliedert werden?

3. Welche Aufgaben werden bisher zwar ämterübergreifend, aber nur innerhalb
der Direktionen durch bestimmte Abteilungen wahrgenommen, und wie soll
die Aufteilung in Zukunft erfolgen?

Drucksache 17/13379 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Aufgaben werden aktuell durch die Fachstellen der Wasser- und
Schifffahrtsämter wahrgenommen, und wie ist die Aufgabenverteilung zu-
künftig nach der Verwaltungsreform vorgesehen (bitte jeweils tabellarisch
unter Nennung der Fachstellen und Aufgabenbereiche aufführen)?

5. Auf welche Weise ist der Fortbestand der Fachstellen (z. B. Verkehrstech-
nik, Maschinenwesen, Nachrichtentechnik etc.) der Wasser- und Schiff-
fahrtsämter gesichert, und gibt es Abteilungen, die aufgelöst und durch eine
Zentrale Fachstelle zur Planung und Steuerung der Nachrichten technischen
Anlagen der WSV ersetzt werden sollen, und wenn ja, welche?

6. a) Inwieweit wird sich die Arbeitsstruktur der nachrichtentechnischen Mit-
arbeiter innerhalb der neu einzurichtenden Ämter für Betrieb und Unter-
haltung verändern?

b) Werden diese regional oder wie bisher in der gewachsenen Struktur der
Direktionen überregional arbeiten?

7. Inwieweit möchte die Bundesregierung das bereits in der WSV vorhandene
Fachwissen fördern und verfrühtem Abgang, fehlender Nachbesetzung bzw.
Verunsicherung vorbeugen?

8. Welche Pläne hat die Bundesregierung, im Zuge der Umstrukturierung der
WSV, die nachrichtentechnischen Mitarbeiter durch Auftragsvergaben an
externe Firmen ganz bzw. teilweise zu ersetzen?

9. Werden bis auf Weiteres in der WSV Mitarbeiter und Führungskräfte im
nachrichtentechnischen Bereich ausgebildet, und werden diese auch lang-
fristig innerhalb der WSV beschäftigt werden können?

10. Wann wird das Verbot zum Einsetzen eines Mitarbeiters in eine für ihn
höher qualifizierte Tätigkeit, mit dem Ziel, dass er keinen Antrag auf eine
höhere Gruppierung stellen kann, zurückgenommen?

Berlin, den 3. Mai 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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