BT-Drucksache 17/13370

Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen

Vom 30. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13370
17. Wahlperiode 30. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan
Kühn, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Markus Tressel, Daniela Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen

Die Haushaltsmittel für Bedarfsmaßnahmen zum Bau der Bundesfernstraßen
waren in den letzten Jahren trotz außerplanmäßiger Sondermittel rückläufig.
Ein wesentlicher Grund liegt in der notwendigen Erhöhung der Mittel für
Erhaltungsinvestitionen, die in Zukunft nochmals deutlich auf rund 3,5 Mrd.
Euro pro Jahr erhöht werden müssen (vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung: Entwurf der Grundkonzeption des Bundesverkehrs-
wegeplans 2015 vom 1. Februar 2013).

Deshalb müssen alle Titel des Einzelplans 12 transparent vergeben und auf den
Prüfstand gestellt werden. Die Investitionen in Maßnahmen des Um- und Aus-
baus von Bundesautobahnen und Bundesstraßen haben einschließlich Grund-
erwerb für 2013 mit 573 Mio. Euro einen ähnlichen Umfang wie die Bedarfs-
maßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie haben sich die Ausgaben bei den Haushaltstiteln „Um- und Ausbau,
Rastanlagen, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesautobahnen)“ und „Um- und
Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen)“ – einschließlich Grund-
erwerb – in den letzten zehn Jahren entwickelt (Angaben bitte in Jahres-
scheiben)?

2. Inwiefern werden aus diesen Haushaltstiteln nur Maßnahmen zum Lärm-
schutz finanziert, oder werden auch anderweitige Um- und Ausbauten an
Bundesfernstraßen umgesetzt?

Falls zutreffend, wie hoch war der Anteil für reine Lärmschutzmaßnahmen?

3. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aus, um an allen
Bundesfernstraßen Immissionsgrenzwerte von 67/57 dB(A) (Tag/Nacht) an
Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, reinen und allgemeinen
Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten bzw. 69/59 dB(A) (Tag/Nacht)
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten, 72/62 dB(A) (Tag/Nacht)
in Gewerbegebieten sowie 65 dB(A) (Nacht) an Rastanlagen zu erreichen?
4. Wann werden die in Frage 3 genannten Grenzwerte an allen Bundesfern-
straßen eingehalten werden können?

5. Von welchen Gesamtkosten geht die Bunderegierung aus, um die vom Umwelt-
bundesamt vorgeschlagenen Grenzwerte von 65/55 dB(A) (Tag/Nacht) bzw.
60/50 dB(A) (Tag/Nacht) zu erreichen (vgl. Umweltbundesamt (2006): Richt-
linie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Auslöse-
kriterien für die Lärmaktionsplanung)?

Drucksache 17/13370 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu den Kosten der
Lärmsanierung an Straßen in Baulastträgerschaft von Ländern, Kreisen und
Kommunen?

7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Lärmschutzmaßnahmen in
unterschiedlicher Baulastträgerschaft aufeinander abgestimmt werden?

8. Nach welchem Verfahren werden die Maßnahmen zum Lärmschutz aus-
gewählt, und welche Prüfungen werden vor dem Beschluss einer Finan-
zierung dieser Maßnahmen durchgeführt?

9. Welche Maßnahmentypen und -kategorien werden den Begriffen „Ausbau“
bzw. „Umbau“ zugeordnet (bitte alle Maßnahmenkategorien und Investi-
tionsbereiche dieser Haushaltstitel nennen)?

10. Wie grenzen sich die Maßnahmen des Um- und Ausbautitels gegenüber
Neubaumaßnahmen und Ausbauinvestitionen des Titels Bedarfsplanmaß-
nahmen ab?

11. Wurden im Rahmen des Um- und Ausbaus auch Maßnahmen finanziert,
die früher Bedarfsmaßnahmen des Weiteren Bedarfs waren (bitte Auf-
stellung mit den Investitionsvorhaben seit Verabschiedung des aktuellen
Bedarfsplans 2004 und bis einschließlich Haushaltsplan 2013)?

12. Gibt es bereits weitere Zusagen des Bundesministers für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, an Kommunen oder Länder für die
Finanzierung oder Mitfinanzierung von Baumaßnahmen im Rahmen dieser
Haushaltstitel?

13. Inwiefern werden Nutzen-Kosten-Analysen berechnet und eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung bzw. raumordnerische oder städtebauliche Be-
wertung durchgeführt?

Wenn ja, welche Nutzen-Kosten-Werte müssen diese Maßnahmen für die
(Mit-)Finanzierung des Bundes erreichen?

14. Inwiefern wurden und werden Maßnahmen mit hohen oder sehr hohen
Umweltrisiken aufgenommen?

15. Welche Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen dieser
Haushaltstitel umgesetzt?

16. Welche Maßnahmen sind bereits in Planung oder wurde die Mitfinanzie-
rung des Bundes zwischen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung und Auftragsverwaltungen oder Kommunen vereinbart?

17. Wie wird bei Um- und Ausbaumaßnahmen eine frühzeitige Öffentlichkeits-
beteiligung sichergestellt?

18. Wie wird der Deutsche Bundestag an der Auswahl der Maßnahmen dieser
Haushaltstitel beteiligt?

19. Welche Position hat die Bundesregierung zu einem Rechtsanspruch auf
Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenstrecken?

Berlin, den 30. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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