BT-Drucksache 17/13365

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12844 - Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

Vom 30. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13365
17. Wahlperiode 30. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo Hoppe,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12844 –

Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

A. Problem

Inklusion ist eine globale Aufgabe. Menschen mit Behinderungen machen
15 Prozent der Weltbevölkerung aus (World Report on Disability der Welt-
gesundheitsorganisation – WHO). Das sind rund eine Milliarde Menschen. In
Entwicklungsländern liegt der Anteil von Menschen mit Behinderungen an der
Gesamtbevölkerung um 50 Prozent höher als in Industrieländern. Rund 80 Pro-
zent aller Menschen mit Behinderungen weltweit leben in Entwicklungsländern.
20 Prozent der Menschen, die in extremer Armut leben, sind Menschen mit
Behinderungen.

Armut und Behinderung bedingen sich gegenseitig. Wenn Teilhabe, beispiels-
weise am Arbeitsmarkt, nicht möglich ist und durch medizinische Versorgung
Zusatzkosten entstehen, steigt auch das Armutsrisiko. Gleichzeitig sind arme
Menschen stärker gefährdet zu erkranken oder eine dauerhafte Beeinträchtigung
zu erwerben, beispielsweise durch fehlenden Zugang zu medizinischer Versor-
gung, sauberem Wasser oder angemessener Ernährung. Fast die Hälfte der Be-
einträchtigungen, die zu Behinderungen führen, sind vermeidbar. Armut ist also
eine zentrale Ursache für Behinderungen. Entwicklungspolitik muss daher einer-
seits inklusiv gestaltet sein, um Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Be-
hinderungen zu verbessern und gleichzeitig auch darauf ausgerichtet sein, Ar-
mut zu reduzieren, um den vermeidbaren Ursachen für langfristige körperliche,
seelische, geistige oder sensorische Beeinträchtigungen entgegenzuwirken.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der

Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention) beinhaltet keine Sonder-
rechte für Menschen mit Behinderungen. Vielmehr konkretisiert die Konvention
für die verschiedenen Politikfelder, welche Bedingungen gegeben sein müssen,
damit Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte wahrnehmen können.
Die Artikel 32 und 11 der Konvention formulieren den Anspruch und Auftrag
an die Vertragsstaaten, ihre Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
inklusiv zu gestalten.

Drucksache 17/13365 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Als völkerrechtlicher Vertrag setzt die Konvention ein deutliches Zeichen für
eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik. Das Fürsorgeprinzip, das die
politische Diskussion nicht nur in Deutschland lange Jahre dominiert hat, gehört
der Vergangenheit an. Überholt ist auch das Verständnis von Behinderung als
medizinisch definierbare Eigenschaft. Entscheidend für den Grad der Teilhabe
und das Ausmaß der Behinderung sind im Zusammenhang mit individuellen
Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen vielmehr die gesellschaftlichen Rahmen-
bedingungen.

Inklusive Entwicklungszusammenarbeit muss nicht nur in allen Bereichen des
Lebens – von der Bildung über die Gesundheitsversorgung bis zur Arbeits-
marktsituation – Beiträge leisten. Sie muss auch Menschen mit Behinderungen
in ihrer Vielfalt berücksichtigen. Frauen und Mädchen mit Behinderungen benö-
tigen mitunter andere Formen der Unterstützung als Männer mit Behinderungen
und umgekehrt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Der Antrag macht keine Angaben über entstehenden Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13365

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12844 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Sabine Weiss (Wesel I)
Berichterstatterin

Karin Roth (Esslingen)
Berichterstatterin

Helga Daub
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

und messbarer Kriterien berücksichtigt werden und gleich- folge von Kriegen, seien viele Länder stark vermint, mit der

zeitig bei der Durchführung von Vorhaben anfallende Mehr-
kosten, wie z. B. Assistenz oder Gebärdendolmetschung, zu-
sätzlich gewährt werden.

Im Hinblick auf Partnerländer und auf internationaler Ebene

fürchterliche Konsequenz, dass man davon ausgehen müsse,
dass weltweit über 500 000 Menschen durch Minen geschä-
digt worden seien.

Das BMZ verfolge eine bilaterale Zusammenarbeit mit
Drucksache 17/13365 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sabine Weiss (Wesel I), Karin Roth (Esslingen),
Helga Daub, Niema Movassat und Uwe Kekeritz

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/12844 in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung vom Deutschen
Bundestag aufgefordert, die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit gezielt voranzutreiben und Inklusion als Querschnitts-
aufgabe zu verankern.

Auf nationaler Ebene sollte die Anzahl der im Bundesminis-
terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) mit dem Thema Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen befassten Referentinnen und Referenten deutlich
gesteigert werden, um dem Anspruch einer inklusiven Ent-
wicklungszusammenarbeit gerecht zu werden, und dazu
sollten entsprechende Umschichtungen vorgenommen wer-
den. Darüber hinaus sind Ansprechpartner/-innen auf der
Leitungsebene, in den Regionalreferaten wie auch in der
Außenstruktur der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
zu benennen und diese entsprechend für eine inklusive Ent-
wicklungszusammenarbeit zu sensibilisieren und zu schulen.

Es wird gefordert, zeitnah klare und messbare Kriterien für
Projekte, in denen Menschen mit Behinderungen berück-
sichtigt werden, einzuführen und dabei klar zwischen behin-
dertenspezifischen und inklusiven Indikatoren zu unter-
scheiden, um Bestandsaufnahmen und Monitoring zu er-
möglichen. Beim Monitoring des Aktionsplans sowie bei der
weiteren Berichtslegung zur Behindertenrechtskonvention
sei es entscheidend, Angaben zum prozentualen Anteil in-
klusiver Entwicklungsvorhaben am Gesamtvolumen der
Entwicklungszusammenarbeit vorzulegen.

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Sen-
sibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderun-
gen in der Entwicklungszusammenarbeit unter Beteiligung
von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, unter
anderem durch regelmäßige Runde Tische im BMZ, durch
Bereitstellung von entsprechendem Informationsmaterial in
barrierefreien Formaten und durch Informations- und Fort-
bildungsveranstaltungen.

Bei der Förderung nichtstaatlicher Entwicklungsvorhaben
sollten die inklusive Gestaltung von Vorhaben anhand klarer

Ebenso gilt es sicherzustellen, dass alle zukünftigen BMZ-
unterstützten Infrastrukturmaßnahmen barrierefrei gestaltet
werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Förderung des
zweigleisigen Ansatzes (twin track approach), der einerseits
behinderungsspezifische Maßnahmen und andererseits die
inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen beinhal-
tet, deutlich auszubauen und dabei besonders die inklusive
Ausgestaltung von Maßnahmen voranzutreiben.

Schließlich sollte Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen aktiv in den Post-MDG-Prozess eingebracht werden; die
Bundesregierung soll sich auch dafür einsetzen, dass dies bei
der Erarbeitung der SDGs explizit benannt und berücksich-
tigt wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben die Vor-
lage auf Drucksache 17/12844 am 17. April 2013 beraten
und empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag ab-
zulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/12844 in
seiner 78. Sitzung am 17. April 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf
hin, dass die Vorlage des Aktionsplanes durch die Bundes-
regierung nicht ganz freiwillig erfolgt sei, sondern Bestand-
teil eines Arbeitsauftrages sei. Die Artikel 11 und 32 der
Behindertenrechtskonvention verpflichteten nämlich alle
Regierungen, ihre Entwicklungszusammenarbeit und huma-
nitäre Hilfe inklusiv zu gestalten.

Behinderung sei oftmals die Folge von Armut, und um-
gekehrt sei Armut auch die Folge von Behinderung. Wenn
man das Thema Behinderung wirklich präventiv angehen
wolle, müsse man entsprechend das Thema Armut angehen.
In vielen Fällen könne man Behinderung reduzieren oder
sogar verhindern, wenn man die nötigen Mittel zur Ver-
fügung stellen würde.

In militärischen Auseinandersetzungen, insbesondere in-
werde die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnah-
men in allen Sektoren und Bereichen entscheidend sein.

50 Kooperationsländern und eine fokussierte regionale oder
thematische Zusammenarbeit mit weiteren 28 Kooperations-

nunmehr die Umsetzung von 2013 bis 2015 aufmerksam
verfolgen.

Es gebe drei strategische Ziele und insgesamt zehn Hand-
lungsfelder. Da finde sich die Selbstverpflichtung, selber
aktiv zu werden. Gleichzeitig müssten auch die Partner-
länder in dem Bereich gestärkt werden. Der Aktionsplan sei
mit der Zivilgesellschaft zusammen aufgestellt worden. Nun
erfolge die gemeinsame Durch- und Umsetzung. Der Ak-
tionsplan verfolge einen richtigen und guten Ansatz, da es
sich um ein globales Thema handele, das man immer wieder
aufgreifen müsse.

Es sei noch nicht so lange her, dass die Namensumbenen-
nung von „Aktion Sorgenkind“ zu „Aktion Mensch“ stattge-
funden habe. Dieses neue Bewusstsein müsse man zukünftig
sukzessive in der Entwicklungspolitik umsetzen.

Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sei eine zutreffende Zusammenfassung des The-
mas, aber er komme viel zu früh. Jetzt gebe es den Aktions-
plan, den man zunächst umsetzen und mit Leben füllen
werde. Also brauche man aktuell keinen Antrag. Die Frak-
tion der CDU/CSU werde dementsprechend dagegen stim-
men.

Die Fraktion der SPD hält die Einbeziehung der Zivil-
gesellschaft bei der Erstellung des Aktionsplanes für sehr
wichtig. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
und die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien sich bei vielem einig.
Das habe sich bereits bei der Debatte vor einem Jahr zu dem
Antrag der Fraktion der SPD „Behinderung und Entwick-
lungszusammenarbeit – Behindertenkonvention umsetzen
und Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten“ ge-
zeigt, und jetzt wiederhole es sich bei dem Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sei endlich Bewegung
in das Anliegen gekommen, weil die Opposition vordenke
und die Regierung anschließend nacharbeite. So werde unter
Nummer 41 im Aktionsplan richtiger Weise gefordert, die
Inklusion von Menschen mit Behinderungen explizit als
Bonuskriterium bei der Beurteilung von Projektvorschlägen

ckung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMZ und bei
den Durchführungsorganisationen einsetzen. Die Fraktion
der SPD werde dem vorliegenden Antrag zustimmen.

Die Fraktion der FDP weist darauf hin, dass das BMZ in der
Tat das erste Bundesministerium gewesen sei, dass einen Ak-
tionsplan vorgelegt habe, und dieser sei mit breiter öffentli-
cher Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet worden. Das
sei im Jahr 2012 geschehen und habe insgesamt durchaus
Vorbildcharakter. Nun müsse man sehen, wie die verschiede-
nen Maßnahmen ausgestaltet würden und wo man gegebe-
nenfalls nachbessern könnte. Die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP hätten im November 2012 einen Antrag „Selbstbe-
stimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen, Grund-
satz der deutschen Entwicklungspolitik“ verabschiedet, und
damit habe man einen wertvollen Beitrag geleistet.

Man werde dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nicht zustimmen, weil viele Forderungen bereits
erfüllt worden seien. So sei Inklusion als Querschnittsauf-
gabe verankert worden. Der vorliegende Antrag erwecke
darüber hinaus den Eindruck, dass sehr viel „Klein-Klein“
aufgelistet worden sei, um vermeintlich Neues einzubringen.

Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, dass im Aktionsplan
der Bundesregierung eine Vielzahl von Gremien vorgesehen
sei, unter anderem Expertenteams, Beratungsteams, Themen-
teams oder Dialogforen. Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN werde hingegen gefordert, dass zusätz-
liche Referenten in den Institutionen eingestellt werden
müssten, was verbindlicher klinge.

Das Bundesministerium habe sich zum Ziel gesetzt, Men-
schen mit Behinderungen in drei exemplarischen Partnerlän-
dern in die Planungsprozesse einzubinden. Das sei nach
Meinung der Fraktion DIE LINKE. relativ vage. Im BMZ-
Konzept komme außerdem die Frage der Prävention viel zu
kurz, obwohl man Inklusion und Prävention nicht voneinan-
der trennen könne. Im vorliegenden Antrag werde zumindest
festgestellt, dass Armut und Krieg mit verantwortlich seien
für Behinderungen. Man werde dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.

Berlin, den 17. April 2013

Sabine Weiss (Wesel I)
Berichterstatterin

Karin Roth (Esslingen)
Berichterstatterin

Helga Daub
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Uwe Kekeritz
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13365

ländern. Vor diesem Hintergrund sei das Ziel des Aktionspla-
nes, die inklusive Ausgestaltung von fünf Sektorschwer-
punkten in zehn Ländern, mehr als unbefriedigend. Der in-
klusive Ansatz müsse an irgendeiner Stelle festgehalten wer-
den und solange das nicht geschehe, könnte man daraus
schließen, dass Inklusion nicht umfassend gedacht werde.

Die Fraktion der CDU/CSU hält inklusive Entwicklung für
eine Frage der Glaubwürdigkeit und bewertet den Aktions-
plan der Bundesregierung als positives Signal. Man werde

im Rahmen des develoPPP.de-Programms aufzunehmen.
Allerdings wurde dies bei der aktuellen Ausschreibung nicht
befolgt.

Das BMZ plane eine Förderung der Inklusion mit 26 Mio.
Euro in den Jahren 2009 bis 2015. Die Fraktion fordere hin-
gegen 30 Mio. Euro als jährliche Zielgröße. Man benötige
insgesamt eine wesentlich größere Umsteuerung, um die in-
klusiven Projekte zu organisieren. Dazu benötige man mehr
Personal, und deshalb würde man sich auch für eine Aufsto-

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