BT-Drucksache 17/13352

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/13028 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Vom 26. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13352
17. Wahlperiode 26. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/13028 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

A. Problem

Das Verkehrsleistungsgesetz weist sowohl in der Anforderung wie auch im Ver-
fahrensablauf Defizite auf. Zu diesen Defiziten gehört, dass Leistungen auch im
Fall eines terroristischen Anschlags erst nach dem Beschluss der Bundesregie-
rung angefordert werden. Dadurch kann eine Zeitverzögerung in der Krisenbe-
wältigung eintreten. Darüber hinaus ist das Verfahren der Leistungsanforderung
bisher nicht gebündelt, so dass Doppelanforderungen nicht identifiziert, Anfor-
derungen, die mehr als einen Verkehrsträger betreffen, nicht zentral organisiert
und verschiedene Anforderungen bisher nicht priorisiert werden. Zudem ist die
sich anschließende Frage der Kostentragung nicht eindeutig geregelt und die
Regelung für Auslandszustellungen ist unzutreffend.

B. Lösung

Leistungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes im Rahmen der Amtshilfe bei
Naturkatastrophen oder einem besonders schweren Unglücksfall einschließlich
eines terroristischen Anschlags können angefordert werden, wenn das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Vorliegen der Voraus-
setzungen festgestellt hat. Durch die Einrichtung einer koordinierenden Behörde
sollen sicherheitsgefährdende Verfahrensdefizite behoben werden, eine Rege-
lung der Kostentragung soll mit dem Ziel erfolgen, eine eindeutige Kostenzu-
ordnung zu erreichen, und die Anpassung an das Verwaltungszustellungsgesetz
soll durch eine Änderung hinsichtlich der Auslandszustellung erfolgen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13352 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13028 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e wird wie folgt gefasst:

,e)   Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
        „Soweit eine Zustellung des Verpflichtungsbescheides im Ausland erforder-

lich ist, erfolgt diese auf Ersuchen der zuständigen Behörde nach Absatz 2
durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung der Bun-
desrepublik Deutschland.“ ‘

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin

renden Behörde sicherheitsgefährdende Verfahrensdefizite
behoben werden sollen, dass eine Regelung der Kostentra-
gung mit dem Ziel einer eindeutigen Kostenzuordnung ge-
troffen werden soll und dass eine Anpassung an das Verwal-
tungszustellungsgesetz durch eine Änderung hinsichtlich der
Auslandszustellung erfolgt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/13028 in seiner 105. Sitzung am 24. April 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Annahme.

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/13028 in der Fassung
des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)557.

V. Begründung zu den Änderungen

Die Stellungnahme des Bundesrates zielt auf eine Änderung
der Auslandszustellung ab, da durch den Wortlaut des
Gesetzentwurfs der Zustellungsadressat nicht eindeutig be-
stimmbar ist. Die vorgeschlagene Formulierung konnte aus
rechtssystematischen Gründen nicht übernommen werden.
Aus diesem Grund wird die oben genannte Formulierung
vorgeschlagen, die die Bedenken des Bundesrates aufgreift
und sich an der Formulierung der zweiten Alternative des
§ 9 Absatz 1 Nummer 2 des Verwaltungszustellungsgeset-
zes orientiert.

Berlin, den 24. April 2013

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13352

Bericht der Abgeordneten Kirsten Lühmann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/13028 in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Regelun-
gen, dass Leistungen nach den Vorschriften des Verkehrs-
leistungsgesetzes im Rahmen der Amtshilfe bei Naturkatas-
trophen oder einem besonders schweren Unglücksfall ein-
schließlich eines terroristischen Anschlags angefordert wer-
den können, wenn das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung das Vorliegen der Voraussetzungen
festgestellt hat, dass durch die Einrichtung einer koordinie-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13028 in seiner
101. Sitzung am 24. April 2013 beraten. Die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP haben dazu einen Änderungsantrag ein-
gebracht (Ausschussdrucksache 17(15)557), dessen Inhalt
sich aus der Beschlussempfehlung und Abschnitt V dieses
Berichts ergibt. Er hat den Änderungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)557
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE

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