BT-Drucksache 17/13350

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/13031 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Vom 26. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13350
17. Wahlperiode 26. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/13031 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011
über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

A. Problem

Mit der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraft-
omnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wird
den Mitgliedstaaten unter anderem aufgegeben, für die Einhaltung und Durch-
setzung der Verordnung in Bezug auf den Kraftomnibusverkehr entsprechende
Stellen einzurichten. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten Sanktionen für Ver-
stöße gegen die Verordnung festzulegen.

B. Lösung

Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Er-
mächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchsetzung und Einhal-
tung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 und Bestimmung des Eisenbahn-Bun-
desamtes zur nationalen Durchsetzungsstelle. Weiterhin wird zur Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 im Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
festgelegt, dass das Eisenbahn-Bundesamt auch hier die zuständige Behörde ist.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.
C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13350 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13031 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 2

Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006
(BGBl. S. 3367), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. De-
zember 2012 (BGBl. S. 2454) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5. das Eisenbahn-Bundesamt im Fall eines Verdachtes eines innergemein-
schaftlichen Verstoßes gegen die in den Nummern 18 und 19 des Anhan-
ges der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 genannten Rechtsakte und die
zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften,“.

2. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Nr. 2 bis 5“ durch die Wörter „§ 2
Nummer 2 bis 6“ ersetzt.

3. In § 9 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 2
Nr. 1, 2 oder 3“ durch die Wörter „§ 2 Nummer 1, 2, 3 oder 5“ ersetzt.‘

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Ulrike Gottschalck
Berichterstatterin

Berlin, den 24. April 2013

Ulrike Gottschalck
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/13031 in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Tourismus
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung
der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte
im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2006/2004. Dazu sollen die erforderlichen gesetz-
lichen Grundlagen einschließlich der Ermächtigung zum Er-
lass von Rechtsverordnungen zur Durchsetzung und Einhal-
tung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 geschaffen werden
und das Eisenbahn-Bundesamt soll zur nationalen Durchset-
zungsstelle bestimmt werden. Weiterhin soll zur Durchfüh-
rung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 im Verbraucher-
schutzdurchsetzungsgesetz festgelegt werden, dass das Ei-
senbahn-Bundesamt auch hier die zuständige Behörde ist.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/13031 in seiner 128. Sitzung am 24. April 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Annahme in der
Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)554. Den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(15)554 hat er mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD angenommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 92. Sitzung
am 24. April 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Annahme in
der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(10)1276. Den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(10)1276 hat er mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. ge-

gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD angenommen.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 78. Sitzung am 24. April 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. des-
sen Annahme in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(15)554.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sitzung am
24. April 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Annahme in
der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(21)1541.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13031 in seiner
101. Sitzung am 24. April 2013 beraten. Die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP haben dazu einen Änderungsantrag
eingebracht (Ausschussdrucksache 17(15)554), dessen
Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung und Teil V. dieses
Berichts ergibt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)554 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/13031 in der Fassung des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(15)554.

V. Begründung zu den Änderungen
Durch die Änderungen in Artikel 2 Nummer 2 und 3 werden
die Verweisungen innerhalb des EG-Verbraucherschutz-
durchsetzungsgesetzes aufgrund der Benennung des Eisen-
bahn-Bundesamtes als zuständige Behörde gemäß § 2 Num-
mer 5 angepasst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13350

Bericht der Abgeordneten Ulrike Gottschalck
Berichterstatterin

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