BT-Drucksache 17/13330

Finanzierung der Ortsumgehung B 525 Nottuln

Vom 26. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13330
17. Wahlperiode 26. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung der Ortsumgehung B 525 Nottuln

Der Baubeginn der Ortsumgehung B 525 Nottuln steht unmittelbar bevor, ob-
wohl ein ausreichender Nutzen dieses Projektes nicht belegt werden kann und
eine Gefährdung des Trinkwassers inzwischen nachgewiesen ist.

Die geplante Trasse führt in nur 120 m Entfernung am Wasserwerk der Ge-
meinde vorbei. Für den Trinkwasserschutz sind die fachlichen Grundlagen und
die Schutzmaßnahmen nicht materiell überprüft worden. Inzwischen liegt ein
unabhängiges Gutachten (IWW 2010) vor, das für 1,6 km der Trasse eine sehr
hohe Verschmutzungsempfindlichkeit für das Trinkwasser nachweist. Dieser
Bereich muss der Schutzzone II zugeordnet werden. Die Planung der Trasse
geht von den weit geringeren Anforderungen der Schutzzone III aus.

Die Finanzierung des Erhalts der Verkehrsinfrastruktur kann derzeit in Nord-
rhein-Westfalen (NRW) nicht dargestellt werden. Es fehlen allein 350 Mio.
Euro jährlich für die Sanierung der Brücken der Bundesfernstraßen. Die „Daehre-
Kommission“, deren Abschlussbericht aus dem Monat Dezember 2012 der
Verkehrsministerkonferenz im April 2013 vorgelegt wird, beziffert die erfor-
derliche Verkehrsinvestition in Deutschland auf jährlich 7,2 Mrd. Euro.

Wegen der geringen Entlastung weist die Ortsumgehung Nottuln/Darup ein
Kosten-Nutzen-Verhältnis von 3,0 auf. Dies ist eine der schlechtesten Bewer-
tungen aller Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswege-
planes. Nur durch die gemeinsame Bewertung mit der Ortsumgehung Darup
war eine ausreichende Bewertung überhaupt zu erzielen. Der Abschnitt Darup
ist fertiggestellt. Die prognostizierte Entlastung der Ortsdurchfahrt liegt bei nur
30 Prozent für Pkw und 40 Prozent für den Schwerlastverkehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Finanzierung der Ortsumgehung B 525 Nottuln durch den Bund ge-
sichert?

2. Sind die erforderlichen Gesamtmittel für die Ortsumgehung B 525 Nottuln

von mindestens 15 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung in den Haus-
halt eingestellt?

3. Wird die Mittelzuweisung für Bundesfernstraßen an das Land NRW entspre-
chend erhöht?

4. Welche Kostensteigerungen des Projektes sind der Bundesregierung be-
kannt?

Drucksache 17/13330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Ist die Finanzierung des Erhalts der Verkehrsinfrastruktur in NRW sicher-
gestellt?

6. Liegt das Gutachten des IWW dem Bauträger und der Oberen Wasserbe-
hörde vor?

7. Wie beurteilt die Obere Wasserbehörde die Kernaussage des IWW-Gut-
achtens, dass Wasser von der Oberfläche wegen der Risse in den lehmigen
Böden und der Klüfte in dem darunterliegenden Gestein innerhalb weniger
Wochen in die Brunnen gelangen kann?

8. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, wenn man die sich aus dem Gut-
achten des IWW ergebenden Anforderungen für den Trinkwasserschutz
umsetzt?

9. Wird der Bund die zusätzlichen Kosten für den Trinkwasserschutz über-
nehmen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Beobachtung, dass in diesem Jahr
voraussichtlich mehr Mittel beansprucht werden, als im aktuellen Bundes-
haushaltsplan vorgesehen sind?

11. Wurde der NKV für die Ortsumgehung Nottuln überprüft, und wenn ja,
wann und mit welchem Ergebnis?

12. Aus welchen Gründen soll die Ortsumgehung B 525 Nottuln vorrangig ge-
baut werden?

Was waren die Gründe zur Aufnahme des Projektes in die Liste des Infra-
strukturbeschleunigungsgesetzes II?

13. Welche Möglichkeiten haben interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger, aktuelle Unterlagen zum Baufortschritt und zur Finanzierung der
Ortsumgehung B 525 Nottuln einzusehen?

Berlin, den 26. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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