BT-Drucksache 17/13302

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/13059 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006

Vom 25. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13302
17. Wahlperiode 25. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/13059 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Seearbeitsübereinkommen 2006
der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006

A. Problem

Am 23. Februar 2006 wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
in Genf das Seearbeitsübereinkommen 2006 (Seearbeitsübereinkommen) an-
genommen. Ziel des Übereinkommens ist es, weltweit einheitliche Mindest-
standards der Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Han-
delsschiffen zu schaffen. Das Übereinkommen wurde von Deutschland noch
nicht ratifiziert.

B. Lösung

Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens
geschaffen werden.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Da das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens und die auf sei-
nen Ermächtigungen beruhenden Rechtsverordnungen den Anforderungen des
Seearbeitsübereinkommens in vollem Umfang entsprechen sollen, erwartet die
Bundesregierung keinen weiteren Erfüllungsaufwand durch das Ratifizierungs-
gesetz.

Drucksache 17/13302 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13059 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Sabine Zimmermann
Vorsitzende

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter

das Seearbeitsübereinkommen die Grundlage für einen Bundestag einstimmig die Annahme empfohlen.
Berlin, den 24. April 2013

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13302

Bericht des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13059 ist in der
234. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. April 2013
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführen-
den Beratung sowie an den Rechtsausschuss und den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Am 23. Februar 2006 wurde von der Internationalen Ar-
beitsorganisation (ILO) in Genf das Seearbeitsübereinkom-
men 2006 angenommen. Das Seearbeitsübereinkommen
bildet für weltweit etwa 1,2 Millionen Seeleute auf über
65 000 Handelsschiffen die Charta ihrer Arbeitnehmer-
rechte. Es aktualisiert die Regelungen aus 35 der bisheri-
gen IAO-Seearbeitsübereinkommen und der bisherigen
30 IAO-Seearbeitsempfehlungen aus den Jahren 1920 bis
1996 über Teilbereiche des seemännischen Lebens und
fasst sie in einer einheitlichen und in sich geschlossenen
Urkunde zusammen.

Ziel des Übereinkommens ist es, weltweit einheitliche
Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen von
Seeleuten an Bord von Handelsschiffen zu schaffen. So soll

fairen Wettbewerb in der Seeschifffahrt bilden. Es wird
angestrebt, dass die Reeder ihren Wettbewerb um Passagiere
oder Ladung nicht zu Lasten der Arbeits- und Lebensbedin-
gungen der Seeleute austragen.

Die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens werden
in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur
Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens und die auf
seinen Ermächtigungen beruhenden Rechtsverordnungen
erfüllt. Der Regierungsentwurf auf Drucksache 17/10959
wird vom Parlament beraten.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung haben den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/13059 in ihren Sitzungen am 24. April 2013
beraten und dem Deutschen Bundestag einstimmig die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/13059 in seiner 132. Sitzung am
24. April 2013 abschließend beraten und dem Deutschen

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