BT-Drucksache 17/1329

Zum völkerrechtlichen Status der Westsahara und Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien in Marokko und der Westsahara

Vom 6. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1329
17. Wahlperiode 06. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Christine Buchholz, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.

Zum völkerrechtlichen Status der Westsahara und Projekten zur Förderung
erneuerbarer Energien in Marokko und der Westsahara

Die Westsahara ist seit 1975 von Marokko besetzt, obwohl der Internationale
Gerichtshof bereits im selben Jahr die marokkanischen Ansprüche auf dieses
Territorium zurückwies. DieWiderstandsbewegung Frente Polisario erklärte da-
raufhin mit breiter Zustimmung der Bevölkerung im Jahr 1976 die Gründung
der Demokratischen Arabischen Republik Sahara (SADR), die zwischenzeitlich
von 80 Staaten und der Afrikanischen Union anerkannt wurde.

Vor den Küsten der Westsahara werden Erdölreserven vermutet, europäische
Fischfangflotten sind dort bereits an der Ausbeutung der Fischgründe beteiligt.

Bereits 2002 stellte der UN-Rechtsberater Hans Corell die Rechtswidrigkeit der
EU-Fischereiabkommen mit Marokko fest. Trotzdem behauptete die Bundes-
regierung noch im Februar 2010 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Ab-
geordneten Sevim Dag˘delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/318 zur Westsahara, dass sie wie auch
die EU darauf achten würde, einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der
Westsahara nicht vorzugreifen, indem die unveräußerlichen Rechte der Völker
der Gebiete ohne Selbstregierung auf ihre natürlichen Ressourcen durch die
Abkommen gesichert und garantiert seien (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/415). Dem widerspricht aber auch der
Juristische Dienst des Europaparlaments in einem bis dato vertraulichen Rechts-
gutachten, das Ende Februar 2010 öffentlich wurde. Dieser vertritt die Rechts-
auffassung, dass der Fischfang im Rahmen eines partnerschaftlichen Fischerei-
abkommens zwischen der EU undMarokko, weder in Konsultation mit der sahr-
auischen Bevölkerung derWestsahara stattfindet, noch die Bevölkerung die Ein-
nahmen aus der Verwertung ihrer eigenen reichen Fischbestände erhält.

Wegen des Status der Westsahara als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung im
Sinne des Artikels 73 der UN-Charta sind nach Auffassung des Juristischen
Dienstes des Europäischen Parlaments die europäischen Fischereiaktivitäten vor
der Küste der Westsahara illegal. Der Juristische Dienst des Parlaments empfahl
deshalb nachdrücklich, die Fischereiaktivitäten einzustellen, die Wünsche und
Interessen der einheimischen sahrauischen Bevölkerung der Westsahara in den
Konsultationen zwischen der EU und Marokko zu erörtern und das Abkommen
mit Marokko entweder zu erweitern oder auszusetzen.

Seit 1991 führt die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) in Marokko Programme zur Förderung erneuerbarer Energien in Part-
nerschaft mit dem staatlichen marokkanischen Energieversoger ONE (Office
National de l’Electricité) und privaten Unternehmen durch, die sich auch auf die

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Westsahara erstrecken. In den Berichten der GTZ kommt der völkerrechtliche
Status der Westsahara nicht zur Sprache und wird als Teil Marokkos verstanden.
So werden etwa die Städte Dakhla und Laâyoune von der GTZ unter den
Gebieten Marokkos genannt, die ein „exzellentes Potential für die Gewinnung
von Windenergie“ aufweisen.

Am 8. März 2010 stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
Rainer Brüderle, öffentlich finanzielle Förderung für das Wüstenstrom-Projekt
DESERTEC in Aussicht. In dem Bundesministerium wurde inzwischen eine
„Task Force“ zur Unterstützung des Projekts eingerichtet. Das DESERTEC-
Konsortium hat den ehemaligen Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms
und heutigen Direktor des Instituts für Klimawandel, Erdsystem und Nachhal-
tigkeit, Klaus Töpfer, im März 2010 als Berater engagiert und die „Münchener
Rück“, einer der führenden Konzerne in dem Konsortium, im Februar 2010 die
bisherige EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner als Aufsichtsratsmit-
glied angeworben. Auch der EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat das
von einem mehrheitlich deutschen Konsortium getragene Projekt bereits als
„großartige Chance“ bezeichnet und Unterstützung durch die EU signalisiert
(Euractiv.de, 13. Juni 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung der Vorwurf der
Gefährdung der territorialen Integrität Marokkos rechtlich haltbar, wenn sich
dieser Vorwurf auf Aktivitäten von Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten
hinsichtlich der Westsahara beziehen, also auf ein Gebiet, das völkerrechtlich
als Gebiet ohne Selbstregierung gilt und besetzt ist?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten, die sich über die Lage in den sahr-
auischen Flüchtlingslagern informiert haben, wegen der „Gefährdung der ter-
ritorialen Integrität Marokkos“ vor einem Militärgericht angeklagt werden,
und wertet die Bundesregierung dies als Anzeichen?

3. Inwieweit hält die Bundesregierung die gemeinsame Erklärung beim EU-Ma-
rokko-Gipfel angesichts der Tatsache für angemessen, obwohl sie lautAntwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
17/1298 vom 31. März 2010 zum Zeitpunkt der Erstellung und Verabschie-
dung bereits informiert war, dass sieben Menschenrechtsaktivistinnen/-akti-
visten – von denen sich gegenwärtig mindestens fünf im Hungerstreik befin-
den – am 8. Oktober 2009 nach ihrer Einreise aus Algerien verhaftet wurden
und seit dem auf ein Verfahren vor einem Militärgericht wegen der „Gefähr-
dung der territorialen Integrität Marokkos“ warten?

4. In welcher Form hat die Bundesregierung den Fall der sieben am 8. Oktober
2009 verhafteten Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten gegenüber der
marokkanischen Botschaft thematisiert, und wie waren die marokkanischen
Reaktionen hierauf?

5. Welche konkreten Fragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ent-
sprechend ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdruck-
sache 17/1298 bezüglich des Themas der Menschen- und Grundrechte, insbe-
sondere in der Westsahara, auf dem Gipfel der EU mit Marokko am 7. März
2010 angesprochen?

6. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Frei-
lassung der sahrauischen Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten, die seit
dem 8. Oktober 2009 inhaftiert sind zu erreichen, bzw. welche konkreten
Schritte unternimmt sie, um einen baldigen und fairen Prozess vor einem zivi-
len Gericht zu erreichen?

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7. Würde die Bundesregierung im Falle eines Prozesses gegen die seit dem
8. Oktober 2009 Inhaftierten Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobach-
ter entsenden, um sich über die (Nicht-)Rechtmäßigkeit des Prozesses aus
erster Hand zu informieren?

8. Inwieweit steht nach Auffassung der Bundesregierung das Ergebnis des in
der Vorbemerkung angeführten Rechtsgutachtens des Juristischen Dienstes
des Europäischen Parlaments, das die diesbezügliche seit 2002 der Bundes-
regierung bekannte Rechtsauffassung von Hans Corell, UNO-Untergeneral-
sekretär und Vorsitzender im Büro für Rechtsfragen der UN von März 1994
bis März 2004, bestätigt, im Gegensatz zu der von der Bundesregierung zu-
letzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/415) geäußerten Position, in ihren bilateralen
Beziehungen als auch durch die EU darauf zu achten, einer Festlegung des
völkerrechtlichen Status derWestsahara nicht vorzugreifen?

9. Sieht die Bundesregierung auch nach der Veröffentlichung des Gutachtens
des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments keinen sofortigen
Handlungsbedarf hinsichtlich des Fischereiabkommens zwischen der EU
undMarokko?

Wenn nein, warum nicht?

10. Wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass das
Abkommen schnellstmöglich ausgesetzt und alle europäischen Fischerei-
aktivitäten vor der Küste derWestsahara augenblicklich eingestellt werden?

Wenn nein, warum nicht?

11. Welche weiteren Schritte plant oder erwägt die Bundesregierung in der
Frage des Fischereiabkommens auf bilateraler und/oder EU-Ebene?

12. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Fischereiabkom-
men nicht verlängert wird, wenn es am 27. Februar 2011 ausläuft?

Wenn nein, warum nicht?

13. Sind die Städte Dakhla und Laâyoune aus Sicht der Bundesregierung Teil
des Königreiches Marokko wie von der GTZ behauptet oder gehören sie zur
Westsahara und damit zu einem Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung im
Sinne des Artikels 73 der UN-Charta?

14. Welche Projekte der GTZ und der KfW Bankengruppe sind der Bundes-
regierung inMarokko bekannt?

15. Hat die Bundesregierung die GTZ bezogen auf ihre Projekte in Marokko
darauf hingewiesen, dass die Westsahara nicht Teil des Königreiches
Marokko ist und dass die Bundesregierung keine Aktivitäten unterstützt, die
einer Festlegung des völkerrechtlichen Status derWestsahara vorgreifen?

16. Inwieweit wird nachAuffassung der Bundesregierung durch die Zusammen-
arbeit der GTZmit demMarokkanischen Zentrum für Erneuerbare Energien
(CDER) im Rahmen ihres TERNA-Programmes (Technical Expertise for
Renewable Energy Application) bei gemeinsamen Messungen der Wind-
stärken in Gebieten der Westsahara zur entsprechenden Vorbereitung der
Nutzung der Windkraft und des Baus einer Hochspannungs-Stromleitung
nach Westeuropa dem völkerrechtlichen Status der Westsahara vorgegrif-
fen?

17. Befürwortet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der GTZ mit CDER
und ONE, obwohl diese auch den Bau von Kraftwerken in der Westsahara
koordinieren?

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18. Widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Zusammenarbeit
der GTZ mit CDER und ONE ihrem Ziel, dass es keine Aktivitäten in der
Westsahara geben darf, die einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der
Westsahara vorgreifen, wenn durch diese Zusammenarbeit auch den Bau
von Kraftwerken in der Westsahara unterstützt und durch die GTZ koordi-
niert wird?

Wenn nein, warum nicht?

19. Befürwortet die Bundesregierung die Liberalisierung des marokkanischen
Energiemarktes?

Wenn ja, warum?

20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die GTZ auch an
der Ausarbeitung eines marokkanischen Gesetztes für erneuerbare Energien
und an der Privatisierung des marokkanischen Energiesektors beteiligt war
(www2.gtz.de/dokumente/bib/04-0110.pdf)?

21. Wie ist die gegenwärtige Position der Bundesregierung zum DESERTEC-
Projekt?

22. Sind bereits Vertreter der DESERTEC Industrial Initiative an die Bundes-
regierung herangetreten, oder haben bereits Gespräche der Bundesregierung
mit Vertreterinnen/Vertretern des DESERTEC-Konsortiums über das Projekt
stattgefunden?

Wenn ja, was war der Inhalt dieser Gespräche?

23. Würde eine Subventionierung des DESERTEC-Projektes nach Auffassung
der Bundesregierung zu Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien durch
kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland gehen?

Wenn nein, warum nicht?

24. Hat die Bundesregierung angesichts der Planungen, Strom ausNordafrika zu
importieren, bereits die sicherheitspolitischen Implikationen eines solchen
Stromnetzes geprüft, eine solche Prüfung in Auftrag gegeben oder sind ihr
entsprechende Studien bekannt?

25. Herrscht nach Auffassung der Bundesregierung in allen Staaten Nordafrikas
einschließlich Mauretaniens, Mali, Niger, Tschad, Sudan und Ägypten die
notwendige politische Stabilität, um kontinuierliche Stromlieferungen aus
diesen Ländern nach Deutschland zu gewährleisten?

26. Welche Planungen über Europäische Militärmissionen zur Reform des
Sicherheitssektors in Mali und Mauretanien sind der Bundesregierung
bekannt?

27. Befürwortet die Bundesregierung eine neue NATO-Strategie, welche auch
den Aspekt der Energiesicherheit beinhaltet und zum Gegenstand militä-
rischer Planungen macht?

Wenn ja, warum?

28. Befürwortet die Bundesregierung eine neue NATO-Strategie, die Militär-
missionen für die Fälle ermöglicht, in denen die Energiezufuhr per Pipelines
oder Stromnetze unterbrochen wird?

Würde sie eine solche Strategie mittragen?

29. Würde die Bundesregierung Ausrüstungs- und Ausstattungshilfe an einen
Staat leisten oder eine EU-Mission zur Sicherheitssektorreform unterstüt-
zen, die in einem Staat stattfindet, in dem Energie für den europäischen
Markt gewonnen wird, die entsprechenden Infrastrukturen aber durch in-
terne Konflikte gefährdet sind?

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30. Hat die Bundesregierung das DESERTEC-Konsortium bereits darauf hin-
gewiesen, dass sie den Bau von Kraftwerken in der Westsahara ablehnt, um
einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht vorzu-
greifen, oder plant sie entsprechende Schritte?

Wenn nein, warum nicht?

31. Inwieweit sind der Bundesregierung Kritiken bekannt, wonach sich
DESERTEC als große „Subventionsruine“ für die beteiligten Großkonzerne
erweisen könne?

32. Inwieweit sind der Bundesregierungen Kritiken bekannt, wonach für die
Länder, in denen die Solarenergie gewonnen werden soll, die riesigenWind-
und Solarkraftwerke und die in diesen teilweise benötigten chemischenGift-
stoffe erhebliche Nachteile, Beschränkungen der nationalen Souveränität
und Anlass für Konflikte bringen könnten (www.linksnet.de/de/artikel/
24873)?

33. Teilt die Bundesregierung die Vermutung, dass, nachdem der DESERTEC-
Geschäftsführer Paul van Son am 16. Februar 2010 erklärte, das erste
Projekt von DESERTEC werde voraussichtlich in Marokko realisiert
(www.euractiv.de, 17. Februar 2010) und dass die ersten Anlagen in Küs-
tennähe geplant seien (www.euractiv.de, 18. Februar 2010), dass der Bau
dieser Anlagen in der Westsahara stattfinden sollen, wie es auch erste sche-
matische Karten des DESERTEC-Konsortiums nahe legen (www.desertec.
org/en/concept)?

Würde dies aus Sicht der Bundesregierung ihrem Ziel entgegenstehen, einer
Festlegung des völkerrechtlichen Status derWestsahara nicht vorzugreifen?

34. War der Bundesregierung die gemeinsame Erklärung des EU-Marokko-
Gipfels im März 2010 vor Verabschiedung bekannt, und hat sie an dessen
Abfassung mitgewirkt?

35. Wie bewertet die Bundesregierung diese Erklärung im Hinblick auf den
Westsahara-Konflikt?

Teilt sie die Auffassung, dass die Europäische Union und Marokko hiermit
einen gemeinsamenStandpunkt hinsichtlich desWestsahara-Konfliktes zum
Ausdruck brachten?

36. Hat sich die Bundesregierung über die Aktivitäten der Chemischen Fabrik
Budenheim KG in Marokko und der Westsahara erkundigt, und wenn ja, zu
welchen Ergebnissen ist sie gelangt?

37. Wenn Frage 36 mit nein beantwortet wird, warum hat sie sich nicht über die
Aktivitäten der Chemischen Fabrik Budenheim KG in Marokko und der
Westsahara informiert, obwohl diese möglicherweise dem Bestreben der
Bundesregierung entgegenstehen, Aktivitäten zu vermeiden, die einer Fest-
legung des völkerrechtlichen Status derWestsahara vorgreifen könnten?

38. In welcher Form ist die Bundesregierung denHinweisen nachgegangen, wo-
nach Schiffe deutscher Reedereien amAbtransport von Phosphor/Phosphor-
säure aus den besetzten Gebieten beteiligt sind oder waren, und zu welchen
Ergebnissen ist sie gelangt?

39. Sieht die Bundesregierung in der gemeinsamen Erklärung anlässlich des
EU-Marokko-Gipfels vom 7. März 2010, in der sich beide Parteien ihrer
„herausragenden“ Beziehungen und ihrer „volle Unterstützung für die
Bemühungen [versicherten]… um eine endgültige, dauerhafte und für beide
Seiten akzeptable Lösung“ zu erreichen (Joint statement European Union-
Morocco Summit Granada), eine Bestärkung Marokkos, das im Beschluss
des UN-Sicherheitsrates 1754 erneut eingeforderte Referendum über die
Unabhängigkeit der Westsahara weiter zu blockieren?

Drucksache 17/1329 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

40. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Ende April
2010 anstehenden Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Westsahara und
wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Blockadehaltung
Marokkos hinsichtlich eines Referendums scharf verurteilt wird?

Berlin, den 6. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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