BT-Drucksache 17/13285

zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12842 - Tiergerechte Legehennnenhaltung stärken

Vom 24. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13285
17. Wahlperiode 24. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12842 –

Tiergerechte Legehennenhaltung stärken

A. Problem

Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen nach Darstellung der Antragsteller
mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ab. Seit Einführung der EU-weiten Eier-
kennzeichnung im Jahr 2004 ist der Marktanteil von Schaleneiern aus Boden-,
Freiland- und Bio-Haltung auf über 95 Prozent gestiegen. Eine Ausweitung
dieses „Erfolgsmodells“ auf verarbeitete Produkte, die Eier enthalten, ist nach
Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überfällig. Nach Darle-
gung der Antragsteller setzt sich die Bundesregierung nicht für eine erweiterte
Eierkennzeichnung ein und verweigert einer tiergerechteren Legehennenhal-
tung generell ihre Unterstützung.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12842 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden, die im Bundesrat beschlossene Fünfte Verordnung zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Bundesratsdrucksache
95/12) unverzüglich in Kraft zu setzen und alle Hermesbürgschaften für den Ex-
port und den Bau von Tierhaltungsanlagen, die deutschem oder europäischem
Recht widersprechen, zu stoppen und sich auf internationaler Ebene dafür ein-
zusetzen, entsprechende Tierschutzstandards zum verbindlichen Kriterium bei
der Vergabe von Kreditbürgschaften zu machen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13285 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12842 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

internationaler Ebene dafür einzusetzen, entsprechende genheit gehabt, dem Antrag der Fraktion der SPD „Klein-
gruppenhaltung für Legehennen endgültig beenden“, mit
Tierschutzstandards zum verbindlichen Kriterium bei

der Vergabe von Kreditbürgschaften zu machen;

• die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung so zu än-
dern, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen

der die Bundesregierung dazu aufgefordert worden sei, die
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztier-
haltungsverordnung in der vom Bundesrat am 2. März 2012
beschlossenen Fassung umgehend zu verkünden, zuzustim-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13285

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Heinz Paula, Dr. Christel Happach-Kasan,
Alexander Süßmair und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12842 in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen nach Darstellung
der Antragsteller mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ab.
Seit Einführung der EU-weiten Eierkennzeichnung im Jahr
2004 ist der Marktanteil von Schaleneiern aus Boden-, Frei-
land- und Bio-Haltung auf über 95 Prozent gestiegen. Eine
Ausweitung dieses Erfolgsmodells auf verarbeitete Pro-
dukte, die Eier enthalten, ist nach Meinung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überfällig. Nach Darlegung
der Antragsteller setzt sich die Bundesregierung nicht für
eine erweiterte Eierkennzeichnung ein und verweigert einer
tiergerechteren Legehennenhaltung generell ihre Unterstüt-
zung.

Obwohl nach Ansicht der Antragsteller das Bundesverfas-
sungsgericht 2010 zum zweiten Mal nach 1999 die Käfig-
haltung von Legehennen für mit dem Grundgesetz unver-
einbar erklärt hat, ist die Bundesregierung dem daraus fol-
genden Auftrag, bis März 2012 eine überarbeitete Legehen-
nenhaltungsverordnung vorzulegen, nicht nachgekommen.
Sie weigert sich nach Darstellung der Antragsteller aus
„fadenscheinigen Gründen“, die im Bundesrat am 2. März
2012 beschlossene Fünfte Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, in der die Beendi-
gung der aus Sicht der Antragsteller verfassungswidrigen
Kleingruppenhaltung mit angemessenen Übergangsfristen
geregelt wird, in Kraft zu setzen. Anstatt bundesweite
Rechtssicherheit zu schaffen, nimmt die Bundesregierung
nach Meinung der Antragsteller in Kauf, dass ein föderaler
„Flickenteppich“ entsteht. Zudem unterstützt die Bundesre-
gierung nach Aussage der Antragsteller mit Hermesbürg-
schaften den Bau von Anlagen zur Legehennenhaltung, die
weder nach deutschem noch nach EU-Recht zulässig sind.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12842 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden,

• die im Bundesrat beschlossene Fünfte Verordnung zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
(Bundesratsdrucksache 95/12) unverzüglich in Kraft zu
setzen;

• alle Hermesbürgschaften für den Export und den Bau
von Tierhaltungsanlagen, die deutschem oder euro-
päischem Recht widersprechen, zu stoppen und sich auf

den, und sich auch auf EU-Ebene für eine solche Kenn-
zeichnungspflicht einzusetzen;

• gemeinsam mit den Bundesländern an Verbesserungen
der Tierhaltungs- und Lebensmittelkontrollen zu arbei-
ten, um Wege zu finden, wie die systematische Überbe-
legung von Legehennenställen verhindert werden kann;

• sich im Rahmen der Überarbeitung der Haltungsvor-
schriften für Bio-Legehennen in der EU-Öko-Verord-
nung dafür einzusetzen, dass neben Herdengrößen auch
klare Bestandsobergrenzen festgeschrieben und Teilbe-
triebsumstellungen verboten werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/12842 in
seiner 91. Sitzung am 17. April 2013 abschließend beraten.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags zu emp-
fehlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei rein wahlkampfmo-
tiviert. Deren Schlussfolgerungen zur vermeintlich tierge-
rechteren Haltung von Legehennen würden nicht geteilt. In
der Regel entscheide sich der Verbraucher bei Eiern für das
günstigste Angebot. Die Haltungsformen der Legehennen
spielten bei seiner Kaufentscheidung eine untergeordnete
Rolle. Die Antragsteller wollten die Verbraucher und die
Tierhalter in Deutschland im Bereich der Hühnereier unnö-
tig maßregeln. Die vom Bundesrat im März 2012 beschlos-
sene Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutz-
tierhaltungsverordnung sei von der Bundesregierung aus
verfassungsrechtlichen Bedenken nicht mitgetragen wor-
den. Zu Recht trete sie für einen angemessenen Bestands-
schutz für die bestehenden Betriebe mit Kleingruppenhal-
tungen bei Legehennen ein. Es treffe zudem nicht zu, dass
die Legehennenhaltung in modernen Käfigvolieren vom
Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt
worden sei. Sie sei vielmehr aus formalen Verfahrensgrün-
den gestoppt worden.

Die Fraktion der SPD erklärte, der Vorwurf der Koali-
tionsfraktionen an die Antragsteller, sie handelten in der
Frage der Kleingruppenhaltung von Legehennen aus reinen
Wahlkampfmotiven, sei vorgeschoben. Die Fraktionen von
CDU/CSU und FDP hätten bereits vor einem Jahr die Gele-
bei allen Lebensmitteln und anderen Produkten, die Ei
als Zutat enthalten, verpflichtend vorgeschrieben wer-

men. Stattdessen hätten die Koalitionsfraktionen den Vor-
schlag der Fraktion der SPD abgelehnt. Die Fraktionen von

sinnvoll. Bei den jüngsten staatsanwaltlichen Ermittlungen
gegen Erzeugerbetriebe von Bio-Eiern in Niedersachsen sei
es bisher in keinem einzigen Fall zur Anklage gekommen.
Aus diesem Grund sei die reflexartige Forderung nach Ge-
setzesänderungen eine Überreaktion. Der Antrag werde da-
her abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, gerade vor dem Hin-
tergrund der jüngsten Betrugsskandale mit Hühnereiern
werde auf europäischer Ebene eine durchgängige Kenn-
zeichnungspflicht bei Eiern benötigt. Bei allen Lebensmit-
teln, bei denen Eier als Zutat enthalten seien, müssten zu-
künftig Angaben zur Haltungsform vorgeschrieben werden.
Gerade beim Kauf von Eiern verhielten sich die Verbraucher

rung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endlich in
Kraft setzen. Zudem müsse sie ihre Hermesbürgschaften für
den Export und Bau von Tierhaltungsanlagen in Drittlän-
dern, die deutschem und europäischem Recht oftmals wi-
dersprächen, stoppen. Im Rahmen einer Abfrage ihrer Frak-
tion bei großen deutschen Lebensmittelherstellern zur Hal-
tungsform bei verarbeiteten Eiern hätten viele Unternehmen
erklärt, bereits freiwillig auf den Einsatz von Eiern aus Kä-
fighaltungen in den von ihnen hergestellten Lebensmitteln
zu verzichten. Obwohl große Teile der Lebensmittelherstel-
ler bereits angemessen handeln würden, weigere sich die
Bundesregierung nach wie vor, sich für die verpflichtende
Kennzeichnung bei Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln
einzusetzen.

Berlin, den 17. April 2013

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter
Drucksache 17/13285 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

CDU/CSU und FDP sollten zur Kenntnis nehmen, dass im
Bundesrat auch Länder mit Regierungen von CDU und FDP
für die betreffende Verordnung gestimmt hätten. Auch sie
würden die Notwendigkeit sehen, dass die nicht artgerechte
Haltungsform von Legehennen in Kleingruppen zügig been-
det werden müsse. Deswegen werde die Fraktion der SPD
den Antrag unterstützen.

Die Fraktion der FDP bemerkte, die Antragsforderung an
die Bundesregierung, sich im Rahmen der Überarbeitung
der Haltungsvorschriften für Bio-Legehennen in der EU-
Öko-Verordnung unter anderem dafür einzusetzen, dass
Teilbetriebsumstellungen verboten werden, ginge ins Leere.
Bereits nach heutiger EU-Rechtslage sei es nicht erlaubt,
Bio-Hühner und Nicht-Bio-Hühner gleichzeitig in einem
Betrieb zu halten. Die ökologische Legehennenhaltung
müsse schon jetzt in einer deutlich getrennten Einheit zum
konventionell bzw. nicht ökologisch wirtschaftenden Be-
triebsteil erfolgen. Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht
sei durch EU-Recht harmonisiert. Der Ruf der Antragsteller
nach einer nationalen Sonderregelung sei in einem europäi-
schen Binnenmarkt, in dem Lebensmittel grenzüberschrei-
tend gehandelt würden, nicht erforderlich und auch nicht

sehr bewusst. Mit ihrem Verhalten hätten sie bewirkt, dass
die Käfighaltung in der Form, wie sie früher in Deutschland
existiert habe und leider in anderen Ländern noch vorkomme,
beendet worden sei. Völlig unverständlich sei, warum die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit Hermes-
bürgschaften den Bau von Käfighaltungen im Ausland unter-
stütze. Damit schwäche sie letztendlich die Wettbewerbs-
chancen der in der Eiererzeugung tätigen heimischen Be-
triebe. Die fehlende Kennzeichnungspflicht sei alleine im In-
teresse der Lebensmittelgroßindustrie, die nicht wolle, dass
die in ihren Produkten verwendeten Eier hinsichtlich der
Haltungsformen der Legehennen gekennzeichnet werden
müssten. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werde in allen Punkten unterstützt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor,
die verpflichtende Einführung der Eier-Kennzeichnung im
Jahr 2004 habe den Anteil der Käfig-Eier im Markt auf un-
ter 5 Prozent gedrückt. Das zeige, dass die Verbraucherin-
nen und Verbraucher das eindeutige Signal an die produzie-
rende Eierwirtschaft gesandt hätten, auf Eier aus Käfighal-
tung generell zu verzichten. Die Bundesregierung müsse die
vom Bundesrat beschlossene Fünfte Verordnung zur Ände-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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