BT-Drucksache 17/13273

zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12839 - Kennzeichnung von Honig mit Gentech-Pollen sicherstellen - Schutz der Imkerei vor GVO-Verunreinigungen gewährleisten

Vom 24. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13273
17. Wahlperiode 24. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase,
Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12839 –

Kennzeichnung von Honig mit Gentech-Pollen sicherstellen – Schutz der Imkerei
vor GVO-Verunreinigungen gewährleisten

A. Problem

Die EU-Kommission hat am 21. September 2012 einen Vorschlag zur Änderung
der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig (EU-Honig-Richtlinie) vor-
gelegt, wonach Pollen nicht als Zutat, sondern als natürlicher Bestandteil von
Honig eingestuft werden sollen. Damit bliebe nach Darstellung der Antragsteller
Honig mit GVO-Pollen ohne Kennzeichnung, selbst wenn dieser vollständig auf
Grundlage von GVO-Raps erzeugt wurde und damit ausschließlich GVO-Pollen
enthält. Der Vorschlag der EU-Kommission ist nach Ansicht der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht geeignet, Rechtsklarheit zu schaf-
fen.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12839 soll die Bundesregierung insbe-
sondere aufgefordert werden, den vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission
zur Änderung der Honig-Richtlinie abzulehnen und dem Beschluss des Bundes-
rates vom 23. November 2012 gemäß den Interessen der Verbraucherinnen
und Verbraucher sowie Imkerinnen und Imker an Transparenz, Schutz vor
GVO-Verunreinigungen und Rechtsklarheit Rechnung zu tragen. Ferner soll
die Bundesregierung aufgefordert werden, im Sinne des Urteils des Europä-
ischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 für eine klare Kennzeichnung von
Honig, der Pollen von in der EU als Lebensmittel zugelassenen, gentechnisch

veränderten Pflanzen (GVO-Pollen) enthält, einzutreten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/13273 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13273

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12839 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Josef Rief
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

DIE GRÜNEN bereits heute prekäre Rechtssituation der
Imker bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
bei GVO-Verunreinigungen ihres Honigs würde als Folge
des Kommissions-Vorschlages weiter geschwächt. Bei feh-
lender Kennzeichnungspflicht ist nach Darlegung der An-
tragsteller der Nachweis, dass ein finanzieller Schaden durch

der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/12839 abzulehnen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 104. Sitzung
Drucksache 17/13273 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Josef Rief, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Harald Ebner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12839 in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In seinem Urteil vom 6. September 2011 in der Rechtssache
C-442-09 („Honig-Urteil“) hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) Pollen als Zutat von Honig eingestuft. Damit muss
Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen
(GVO) enthält, gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften
für gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet
werden. Die EU-Kommission hat am 21. September 2012
einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG
des Rates über Honig (Honig-Richtlinie) vorgelegt, wonach
Pollen nicht als Zutat, sondern als natürlicher Bestandteil
von Honig eingestuft werden sollen. Damit bliebe nach Dar-
stellung der Antragsteller Honig mit GVO-Pollen ohne
Kennzeichnung, selbst wenn dieser vollständig auf Grund-
lage von GVO-Raps erzeugt wurde und damit ausschließlich
GVO-Pollen enthält.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist nach Ansicht der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ge-
eignet, Rechtsklarheit zu schaffen. Er führt ihrer Ansicht
nach zu Intransparenz und verhindert die Wahlfreiheit für
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihrer Meinung nach
in großer Mehrheit Lebensmittel mit GVO-Bestandteilen
ablehnen. Zudem würde nach Darlegung der Antragsteller
Imkerinnen und Imkern die Durchsetzung ihrer Schaden-
ersatzansprüche gegenüber den Verursacherinnen und Verur-
sachern gentechnischer Verunreinigungen im Honig erheb-
lich erschwert. Damit würde nach Ansicht der Antragsteller
die Intention des Honig-Urteils des EuGH konterkariert. Der
Bundesrat hat nach Darlegung der Antragsteller in einem
Beschluss (Bundesratsdrucksache 569/12) vom 23. Novem-
ber 2012 wesentliche Kritikpunkte der Imkerverbände am
Kommissions-Vorschlag aufgegriffen und die Bundesregie-
rung aufgefordert, sich „für eine eindeutige Klarstellung zur
rechtlichen Bewertung von Pollen im Honig einzusetzen, die
der Intention“ des Honig-Urteils folgt.

Die nach Ansicht der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

Kennzeichnungspflicht für GVO-Pollen im Honig sichert
aus Sicht der Antragsteller für Verbraucherinnen und Ver-
braucher Transparenz und Wahlfreiheit.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12839 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden,

1. den vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission zur
Änderung der Honig-Richtlinie abzulehnen und dem Be-
schluss des Bundesrates vom 23. November 2012 gemäß
den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher
sowie Imkerinnen und Imker an Transparenz, Schutz vor
GVO-Verunreinigungen und Rechtsklarheit Rechnung
zu tragen;

2. im Sinne des EuGH-Urteils vom 6. September 2011 für
eine klare Kennzeichnung von Honig, der Pollen von in
der EU als Lebensmittel zugelassenen, gentechnisch ver-
änderten Pflanzen (GVO-Pollen) enthält, einzutreten. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar erkennbar
sein, ob ein Honig GVO-Pollen enthält oder nicht;

3. unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der
Imker- und Verbraucherverbände unverzüglich Lösungen
für eine Honig-Kennzeichnung zu entwickeln mit dem
Ziel, eine allgemeine Deklarationspflicht für Pollen als
Zutat im Honig im Interesse der Honigwirtschaft zu ver-
meiden, ohne die Kennzeichnungspflicht für GVO-Pol-
len im Honig sowie Schadensersatzansprüche der deut-
schen Imkerei bei gentechnischen Verunreinigungen zu
gefährden;

4. im Sinne des EuGH-Urteils vom 6. September 2011 an
der Nulltoleranz für Verunreinigungen in Honig, anderen
Lebensmitteln und Saatgut mit in der EU nicht zugelasse-
nen, gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kon-
sequent festzuhalten;

5. zeitnah bundesweit einheitliche Regelungen für den
Schutz der Imkereien vor GVO-Verunreinigungen ihres
Honigs zu erarbeiten. Zu den dafür notwendigen Maß-
nahmen zählen: Vorrang und Bestandsschutz von stand-
ortfesten Imkereien gegenüber dem GVO-Anbau; erwei-
terte Angaben zu Anbau- und Versuchsflächen im GVO-
Standortregister; erweiterte Informationspflichten für
GVO-Anbauer gegenüber Imkereien sowie auf Länder-
ebene flächendeckende Kontrollen und wirksame Sank-
tionen bezüglich Verstöße gegen Meldepflichten bei
GVO-Freisetzungen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 103. Sitzung am 17. April 2013 mit den Stimmen
GVO-Verunreinigungen aufgetreten ist, für die Imkerei sehr
viel schwerer zu führen, wenn nicht gar unmöglich. Nur eine

am 17. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13273

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache
17/12839 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 96. Sitzung am 17. April 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen d er CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/12839 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 87. Sitzung am 17. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/12839 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/12839 in
seiner 91. Sitzung am 17. April 2013 abschließend beraten.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags zu emp-
fehlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Antrag der Frak-
tionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehe von
falschen Vorstellungen aus. Pollen seien ein natürlicher Be-
standteil von Honig. Letzterer sei ein reines Naturprodukt.
Der Nachweis der Sortenreinheit von Honig werde insbeson-
dere über die Bestimmung des Pollenspektrums geführt.
Dies setze voraus, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil
von Honig und keine Zutat seien. Im Übrigen wäre die For-
derung nach einer Kennzeichnung des Honigs mit gentech-
nisch veränderten Pollen (gv-Pollen) in der Praxis nicht um-
setzbar. Für die sehr niedrigen Mengen, um die es sich hier
handele, gebe es keine Analysemethode, um zuverlässig den
Anteil von gentechnisch veränderten Pollen am Gesamtpol-
len zu ermitteln. Auch die geplante Änderung der Honig-
Richtlinie durch die EU-Kommission ändere nichts an der
Situation, dass im Honig nur gv-Pollen enthalten sein dürf-
ten, die in der EU als Lebensmittel zugelassen seien. Der An-
trag werde abgelehnt.

Die Fraktion der SPD betonte, es sei nicht nachvollziehbar,
warum die Koalitionsfraktionen den Antrag der Fraktion von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnten. Dabei
gehe es doch darum, das Produkt Honig, das auch von den
Abgeordneten der Koalition bei Veranstaltungen der Imker-
verbände stets als reines Naturprodukt empfohlen werde, vor
Verunreinigungen aus zugelassenen, gentechnisch veränder-
ten Pflanzen (GVO-Pollen) zu bewahren. Es müsse selbst-
verständlich sein, dass man den Verbraucherinnen und Ver-
braucher beim Honig die Möglichkeit der Wahl zwischen
natürlichen und gentechnisch veränderten Pollen lasse. Des-
wegen sei es unerlässlich, den Honig, der gentechnisch ver-
änderte Pollen enthalte, in Zukunft eindeutiger zu kenn-
zeichnen. Die Imkerei in Deutschland und deren Honig

ihr Verhalten, dem vorliegenden Kommissions-Vorschlag
zur Änderung der Honig-Richtlinie zustimmen zu wollen,
erklären wolle.

Die Fraktion der FDP trug vor, die Antragsteller wollten
nicht anerkennen, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von
Honig sei, der durch Bienen in den Honig gelange. Pollen im
Honig würden dazu genutzt, um beispielsweise die Sorten-
reinheit eines Honigs festzustellen. Das Handeln der Bun-
desregierung, den Kommissions-Vorschlag zur Änderung
der Honig-Richtlinie zu unterstützen, sei sachgerecht. Die
geplante Änderung der Richtlinie korrigiere das Fehlurteil
des EuGH und schaffe Rechtssicherheit. Zudem existiere in
Deutschland im Kontext der Kennzeichnung von Lebensmit-
teln das Label „Ohne-Gentechnik“, bei dem faktisch auch
Gentechnik-Bestandteile erlaubt seien. So dürften unter
anderem Nutztiere mit Futterpflanzen, bei denen der GVO-
Anteil unter 0,9 Prozent liege, gefüttert werden. Beim Honig
mit zugelassenen GVO-Pollen dagegen verlangten die An-
tragsteller jetzt plötzlich eine Sonderregelung, die zudem vor
dem Hintergrund der bestehenden Analysemethoden in der
Praxis gar nicht durchführbar sei. Spuren von GVO-Pollen
beeinträchtigten die Qualität von Honig nicht. Es handele
sich um einen reinen „Schaufensterantrag“ gegen die Grüne
Gentechnik, der den Imkern in Deutschland in keiner Weise
weiterhelfe.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, GVO-Pollen hätten in
einem Naturprodukt wie Honig nichts zu suchen. Angesichts
der jüngsten Lebensmittelskandale sollte unbedingt vermie-
den werden, dass jetzt auch noch der Honig „in Verruf“ ge-
rate. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfes habe die
Fraktion DIE LINKE. bereits schon im vergangenen Jahr
einen eigenen Antrag zum Schutz der Imkerei vor GVO
eingebracht, der von der Koalition abgelehnt worden sei. Die
Fraktion DIE LINKE. unterstütze die Forderungen des aktu-
ellen Antrages, im Gentechnikgesetz entsprechende Rege-
lungen zu treffen, um die gentechnikfreie Imkerei vor GVO-
Verunreinigungen zu schützen. Eigentliches Ziel des EuGH-
Urteils sei es, was auch der Bundesrat in seinem Beschluss
vom 23. November 2012 unterstrichen habe, dass Verbrau-
cherinnen und Verbraucher erkennen müssten, ob im Honig
GVO-Pollen enthalten seien oder nicht. Deswegen sei die
Schlussfolgerung der Koalition aus dem EuGH-Urteil, sich
gegen eine Kennzeichnung des Honigs mit gentechnisch
veränderten Pollen einzusetzen, grundlegend falsch.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trug vor, man
halte den Kommissions-Vorschlag, Pollen nicht als Zutat,
sondern als natürlichen Bestandteil von Honig einzustufen,
für eine inakzeptable „Mogelpackung“. Die Behauptung,
dass die fehlende Analysemethode, um den Anteil von
gv- Pollen am Gesamtpollen zu ermitteln, eine andere als die
von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung nicht zu-
lassen würde, sei eine reine Schutzbehauptung. Hier werde
erneut von der Bundesregierung so getan, als ob ihr Handeln
alternativlos sei. Mit ihrer Politik hebele sie die Interessen
der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Imker aus
und unterlaufe die Transparenz am Honig-Markt. Aus den
vielen Ereignissen in den letzten Jahren und Monaten am Le-
bensmittelmarkt hätte sie eigentlich den Rückschluss ziehen
müssen, im Zusammenhang mit der Honig-Richtlinie auf
müsse vor GVO-Verunreinigungen besser geschützt werden.
Es sei fraglich, wie die Bundesregierung den Verbrauchern

mehr statt auf weniger Transparenz zu setzen. Die Bundes-
regierung müsse insbesondere den Vorschlag der EU-Kom-

Drucksache 17/13273 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mission zur Änderung der Honig-Richtlinie ablehnen, in
Sinne des EuGH-Urteil für eine klare Kennzeichnung von
Honig, der GVO-Pollen enthalte, eintreten und an der Null-
toleranz für Verunreinigungen in Honig durch in der EU
nicht zugelassene GVO festhalten.

Berlin, den 17. April 2013

Josef Rief
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

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